ux^iion juuisuiiueuiscnen i_.enrer lsak Stern gewahrt worden sind. Nebst der Wohnung im Gemeindehause, die schon langst reserviert war, und wo ja, wie wir wissen, die Schule sich befand, erhalt er 4 Gulden Wochengehalt, den Teuerungszuschlag, den Schulgroschen, d. h. von jedem Schulkind proi Woche einen Groschen, welchen der von der Gemeinde bestimmte Ortsschulinspektor, damals Moses Eulenburg, wochentlich oder monatlich einzusammeln hat. Dieser Schuldistriktsoberaufseher, wie er auch genannt wird, erhalt fur seine jahrlichen Visitationen der Schule 5 Gulden, der Lehrer bekommt Prufungstaxen, ferner „bei der jedesmaligen. Aufbiethung von den zu heurathsgedenkenden Partheien u. bei Feilbietungen seine gehorigen Taxen und jede edel denkende Person wird von selbst einsehen, in wie weit der Lehrer seine Schule mit dem grossten Fleisse betreibt, demselben alle sonstigen Accidencien zuziehen". In der Ferienzeit wird ihm an Stelle des entfallenden Schulgroschens doppelter Gehalt gewahrt. Bei offentlichen Versammlungen der Gemeinde hat er alle Schreibereien zu verrichten, wofur ihm seitens des Gemeindevorstehers Sportein zu gebilligt werden. Der Lehrer fuhrt die Matrike,»als Gebuhren sind ihm zuerkannt: fur die Eintragung eines Knaben 12 Kreuzer, eines Madchens 6 Kreuzer, bei Trauungen erhalt er je 30 Kreuzer vom Brautigam wie von der Braut, Sterbefalle sind unentgeltlich einzutragen. Als Vorsteher hatte bis 1813 Benjamin Liebling gezeichnet. Nach ihm Isaac Horwitz. Der Lehrer fertigt jedesmal neben den Vorstehern und Ausschussmannern die Protokolle als Schriftfuhrer. Die Schaden der jungst vergangenen Kriegsjahre sind uberwunden. Ruhig spielt sich das Leben in der Judengasse ab. Die Gemeindeberatungen bieten kaum Anregung und Stoff, die Verpachtungen der Bader, des Gemeindehauses usw. wechseln je nach dem Angebot; erst das Jahr 1821 schafft der Judengemeinde einige Aufregungen, da die Herrschaft die restierenden Renten von 1608 Gulden zuruckfordert. Eine Drosselung aller nicht unbedingt notigen Ausgaben, die offentliche, moglichst vorteilhafte Versteigerung aller Gemeindenutzungen, zum Teil in der herrschaftlichen Amtskanzlei, die Heranziehung aller in Teplitz lebenden Juden zur Zahlung des Hakdamageldes wird notwendig. Der Rabbiner hat auf herrschaftliche Forderung vom Parterre in den ersten Stock in die Wohnung des Schulsingers zu ziehen, dieser verlegt sein Heim ins Hinterhaus, die Parterrewohnung wird in ein Gewolbe umgewandelt, sodass 5 bis 600 Gulden Miete herausgeschlagen werden kann. Diese Rabbinerwobnung' mieteten Joachim und Judith Willner mit 400 fl., die Bader gingen fur 1212 fl. 30 kr. an die bisherigen Pachter Josef und Karoline Wiener uber, das Aschengewolbe hatte Rafael Freudenberger fur 500 fl. und David Kulb hatte schon 1816 fur die Fleischpacht 367 fl. zu zahlen. Uberdies erwartet die Grundobrigkeit „von den im Teplitzer Schutz fremdherrschaftlich aufgenommenen Juden eine Schenkung", ein Ausschuss sorgt fur die Durchfuhrung, die Teuerungszulagen des Schulsingers horen auf. Oberamtmann Skupmann zeichnet diese herrschaftliche Forderung. ■ Das Jahr 1821 brachte, der Gemeinde eine zweite unangenehme Uberraschung, der Lehrer lsak Stern hatte den Rabbiner beleidigt und nach manchen Unzukommlichkeiten den Dienst quittiert. Freilich „supmittiert" er sich gegen die Gemeinde und „bittet sein ubereiltes Entlassungsgesuch ihm zugute zu halten und ihn in seinem Amte zu lassen. Er sei bereit, dem Herrn Kreisrabbiner Abbitte zu leisten und sich mit den Gemeindemitgliedern aufs beste zu vertragen". Er beantragt eine Minderung seines Gehaltes und verpflichtet sich, Strafen uber die Schuler nur mit Beiziehung des Schulaufsehers zu verhangen. Vom Jahre 1821 konnen wir sagen, dass aller schlechten Dinge drei sind, denn als drittes Ubel dieses Jahres trat eine Stockung des Wasserzulaufes in die Bader ein. Die Gemeinde sah sich genotigt, den Drexler Lorenz Liebisch zur Instandhaltung der Wasserrohren fur jahrlich 8 fl. zu verpflichten, aber bald ergab sich die Notwendigkeit einen Umbau der Gemeindebader in Angriff zu nehmen und 7 Mitglieder der Gemeinde liehen die hiefur erforderlichen 600 fl. und die Beerdigungsbruderschaft leistet dazu und spater fur Reparaturzwecke einen Vorschuss. Das gleiche Jahr 1821, das schon mehrfache Aufregung gebracht hatte, zeigt eine merkwurdige Begebenheit, die fur damalige Zeit die Gemuter in grosse Erregung versetzt hat. Jakob Mendel, vom Gemeindevorsteher berufen, seine Eintritts und Nutzungstaxe von 50 fl. Bankozettel zu bezahlen, behauptet, sie bereits dem verstorbenen Synagogenvorsteher Nathan Herschel entrichtet zu haben. Da der gegenwartige Ausschuss „solches nicht annehmen will, so entsagt sich besagter Jakob Mendel freywillig und ungezwungen aller Rechte der hiesigen judischen Gemeinde, namlich allen zeremoniellen Gebrauch in und ausser der Synagoge, dann allen Nutzungen der hiesigen judischen Gemeinde, namlich das Nutzen der Bader und allen ubrigen Gemeinderealitaten, unter welchem Namen sie immer sein mogen, als auch allen Ausgaben, sowohl Herrn Rabbiner, Schulsinger, Schachter, Gemeindedienerschaft, dann zum Pauschalquantum fur die hochobrigkeitlichen Renten, sodass er sich von allem mit ausnahme des gesetzlich deutschen Lehrers lossagt und zwar kein Recht an den Gemeindeeinkunften zu haben verlangt, jedoch mit Vorbehalt der Nutzung des judischen Gottesackers, weil derselbe ein Vorrecht darauf zu grunden vermeint". Der Ausschuss uberlasst die Angelegenheit dem lobl. Oberamte zur Untersuchung und bittet, es dem Jakob Mendel zu erklaren, „dass er auch an der Nutzung de« Gottesackers nichts zu suchen habe, weil auch dieser eine judische Realitat ist und er zu allen stipulierten Gemeindeausgaben beitragen musse". Die Gemeindekasse befindet sich in schlechtem Zustande, so dass nach dem Tode des Synagogendieners Michael Lb'ivi 1824 sein Nachfolger Benedikt Fischer, der auch die Toravorlesung zu vollziehen hat, aus der Synagogenkasse mit jahrlich 16 fl. 16 kr. vom damaligen Synagogenvorsteher David Kulb bezahlt werden muss. Die Teplitzer sind aber ihrer Gemeinde in ihrer Geldnot in Treue behilflich. Als namlich 1827 das hochfurstliche Rentamt eine Schuld von 700 fl. aufkundigt und eine Schuld von 500 fl. an Michael Wantoch zuruckzuerstatten ist, werden diese Betrage von etlichen Mitgliedern vorgeschossen, wobei das Gemeindehaus als Schuldpost Sicherheit gewahrt. Die Judenschaft hat inzwischen an Zahl zugenommen. Wir durfen fur die Zeit 1827—1830 etwa an 500 Seelen annehmen 31). Es wird die feste Anstellung eines zweiten Schachters notwendig. Auf Veranlassung des Kreisrabbiners Isaias Lowi wird Samuel Oesterreicher aus Soborten als zweiter Schachter aufgenommen und da Aron Wittenstein, der bisherige Schachter, damit unzufrieden, seines Amtes enthoben wird, ubernimmt der Sobortner Schachter Samuel Teplitz 1{ 056 Lowi die Aufsicht, um bald nach Entlassung Samuel Oesterreichers die gesamte Schechita zu ubernehmen. Zu seiner Unterstutzung wird auf Wunsch vorzuglicher Gemeindekontribuenten der Teplitzer Samuel Herschel, Sohn des Josef Herschel, herangezogen. Die Teplitzer Juden sind damals nicht nur gute und opferwillige Mitglieder ihrer" Glaubensgemeinde gewesen, sondern auch anhangliche und kluge Sohne ihrer Heimat. Wenn sie auch noch keine Burgerrechte besassen und an Herrschaft und Stadtgemeinde ihre Abgaben und Steuern leisten mussten, so ist doch das Verhaltnis zwischen Juden und Stadtgemeinde ein vertragliches und ertragliches gewesen. Wir besitzen aus dem Jahre 1828 ein Zeugnis des guten Einvernehmens zwischen Stadt und Judengasse. Die Judengemeinde erbietet sich, gern auf Aufforderung des Magistrates „aus Hochachtung" einen Kanal in der hintern Judengasse bauen zu lassen, wozu 25 Mitglieder je 10 fl. als Baubeitrag unverzinslich auf ein Jahr vorschiessen. Beginn der Kultusreform. Die« Umwalzungen der dreissiger Jahre im politischen^'Leben und der Kulturkampf in den judischen Grossgemeinden Deutschlands und Osterreichs zwischen den Anhangern eines streng traditionellen Kultus und den Vorkampfern einer freieren religiosen Anschauung, die Wirkung des Auftretens des Schulreformers Israel Jakobsohn und der Einfuhrung der deutschen Predigten und deutscher Gebete, die Personlichkeiten eines Geiger und Jellinek, eines Sulzer und Lewandowski strahlten aus den Zentren judischen Lebens auch auf die Provinzgemeinde aus und nicht zuletzt wandelte die Einfuhrung der Orgel und geschulter Chore das religiose Leben und die Liturgie im Gotteshause um. So war auch in dem Jahrhunderte alten Tempel der Teplitzer Judengemeinde die neue Zeit eingezogen. Predigt, Orgel und Chor sollten dem Gottesdienste erhohte Weihe schaffen, eine straffere Zucht und strengere Ordnungsmassregeln die Wurde und die Ruhe bei der Andacht verburgen. Zwischen 1830 und 1836 trugen sich diese tiefgreifenden Anderungen zu: Am 2. Juni 1836 werden der Sehulsanger Singer, der Bassist Fink, der Synagogendiener Benedikt Fischer und der Gemeindediener Moses Walter auf diese Neuordnung nach Wiener Vorbild in Liturgie, Gesangen und Tempelordnung ausfuhrlich und eindringlich aufmerksam gemacht und auf ihre Beobachtung verpflichtet. Der bisherige „Schulsinger" unterschreibt mit dem neuen Titel eines „Oberkantors" das Protokoll. Der bisherige Rabbiner Isaias Lowi war 1831 32) gestorben, und da die hohe Landesstelle auf Anstellung des substituierenden Kreisrabbiners des Leitmeritzer Kreises, Rabbiners David Pick aus Ckyn drang, so einigt sich der Vorstand am 3. Juli 1836 auf dessen Anstellung als substituierender Lokalrabbiner von Teplitz auf die Dauer seiner Kreisrabbinatssubstitution. Man verpflichtet ihn, „zur grosseren Feierlichkeit unseres nach gegenwartigem Zeitgeist geregelten Kultus" mindest alle 14 Tage eine Sabbathpredigt in reindeutscher Sprache, zweimal im Jahr eine Drascha, d. i. einen Lehrvortrag nach altherkommlicher Weise zu halten, dem hebraischen Unterrichte der Jugend seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen und, wie es im Vertrage heisst, „die Bildung und Erziehung der israelitischen Jugend dem Zeitgeiste gemass zu leiten". Dafur erhalt er nebst freiem Quartier im vorderen Gemeindehause 5 fl. 20 kr. Conv. M. wochentlich und die ublichen Emolumente. Uberdies tritt als „Kultusdirektor" Aron Stern in Tatigkeit, dem der Ausschuss die Uberwachung der Ordnung und die Aufsicht und Einhaltung der ■vorgezeichneten Richtlinien beim Gottesdienste uberantwortet. Der Vertrag ist vom Vorsteher Joachim Perutz, den Ausschussmannern Juda Hirschl und Salomon Katz und 20 Gemeindemitgliedern und dem Lehrer Sterji gefertigt, uberdies von Egidi Teschauer, als Abgeordneten Oberamtl. Kommissar. Auffallenderweise verwahrt sich Juda Hirschl gegen die Aufnahme des neuen Lokalrabbiners und gegen die Neuregelung des Kultus. Der Rabbiner scheine ihm zu jung, und der Kultus stimme mit seinen gewohnten Religionsgrundsatzen nicht uberein. Kreisrabbiner David Pick trat am 15. Juli 1836 sein Amt an. Tagsvorher hatten sich Gemeinde und Synagogenvorstand mit der Beerdigungsbruderschaft, deren. Vorsteher Benjamin Liebling war, in bezug auf altere Forderungen der Gemeinde an die Chewra und hinsichtlich bestimmter Gebuhrennachlasse fur die Chewrabruder und deren Rechte auf gewisse Ehrenfunktionen bei Festgottesdiensten geeinigt. Auch der Schulsinger legte wohl im Zusammenhang mit der Kultusreform sein Amt nieder, wurde aber auf sein Ansuchen mit einer Gehaltserhohung und unter offizieller Verleihung des Oberkantortitels im Dienste belassen mit dem ausdrucklichen Hinweis auf die Einhaltung der im Juni dieses Jahres festgelegten Gottesdienstreform. Diese Reform wurde nunmehr durch die am 3. Juli 1837 erfolgte Einstellung einer Orgel erweitert. Josef Goldstein aus GrossKanizsa in Ungarn wirdi als zweiter Kantor und, Adalbert Haftstein als Organist angestellt. Der letztere wird wegen Nachlassigkeit im Marz 1839 durch Franz Tschuschiner ersetz.J. Goldstein sollte nach der Resignation des Oberkantors Singer im September 1837 an dessen Stelle treten. Da* aber vermutlich Goldsteins Vater den Amtsantritt seines Sohnes Josef nicht billigte, ubernimmt Simon Lustig aus Milchdorf in Ungarn, der in Wien sechs Jahre und ein Jahr in Prag als Tempeltenorist gewirkt hatte, die Stelle des Oberkantors mit einem Monatsgehalt von 48 fl. W. W. Zunachst wird er durch acht Wochen als Tenorist am Chore erprobt und ab 16. Janner 1838 fur ein Jahr aufgenommen, wobei sieben Gemeindemitglieder einen Bekostigungsbeitrag von 10 fl., jedes Vierteljahr, garantieren. ,•'■■" Die Obsorge fur die Ausgestaltung des modernisierten Gottesdienstes und besonders des Chores bewog den Vorstand, Nathan Schiesser, kgl. preuss. Staatsburger aus GrossGlogau, der zuPessach eine Probe glanzend bestanden hatte und beste Zeugnisse vorwies, als Sanger und Regenschori ab 12. April 1838 auf drei Jahre anzustellen, „da der Vorstand die Wunsche der Gemeindemitglieder, die Gebete dem Zeitgeiste naherzufuhren, der Verwirklichung gerne entgegen bringt". Er hatte die Pflicht, die Chorknaben im Singen und in der Musik zu unterrichten und von Zeit zu Zeit fur neue, den gegenwartigen Ritus angemessene Gesange Sorge zu tragen. Sein Gehalt betrug wochentlich 14 fl. 24 kr. W. W. und 100 Gulden Quartierbeitrag jahrlich; dieser Vertrag wurde dann im Jahre 1840 auf weitere sieben Jahre erneut. Das Jahr 1839 brachte eine vom Oberamte erlassene, 657 Teplitz 12