ux^iion juuisuiiueuiscnen i_.eňrer lsak Stern gewährt worden sind. Nebst der Wohnung im Gemeindehause, die schon längst reserviert war, und wo ja, wie wir wissen, die Schule sich befand, erhält er 4 Gulden Wochengehalt, den Teuerungszuschlag, den Schulgroschen, d. h. von jedem Schulkind proi Woche einen Groschen, welchen der von der Gemeinde bestimmte Ortsschulinspektor, damals Moses Eulenburg, wöchentlich oder monatlich einzusammeln hat. Dieser Schuldistriktsoberaufseher, wie er auch genannt wird, erhält für seine jährlichen Visitationen der Schule 5 Gulden, der Lehrer bekommt Prüfungstaxen, ferner „bei der jedesmaligen. Aufbiethung von den zu heurathsgedenkenden Partheien u. bei Feilbietungen seine gehörigen Taxen und jede edel denkende Person wird von selbst einsehen, in wie weit der Lehrer seine Schule mit dem grössten Fleisse betreibt, demselben alle sonstigen Accidencien zuziehen". In der Ferienzeit wird ihm an Stelle des entfallenden Schulgroschens doppelter Gehalt gewährt. Bei öffentlichen Versammlungen der Gemeinde hat er alle Schreibereien zu verrichten, wofür ihm seitens des Gemeindevorstehers Sportein zu gebilligt werden. Der Lehrer führt die Matrike,»als Gebühren sind ihm zuerkannt: für die Eintragung eines Knaben 12 Kreuzer, eines Mädchens 6 Kreuzer, bei Trauungen erhält er je 30 Kreuzer vom Bräutigam wie von der Braut, Sterbefälle sind unentgeltlich einzutragen. Als Vorsteher hatte bis 1813 Benjamin Liebling gezeichnet. Nach ihm Isaac Horwitz. Der Lehrer fertigt jedesmal neben den Vorstehern und Ausschußmännern die Protokolle als Schriftführer. Die Schäden der jüngst vergangenen Kriegsjahre sind überwunden. Ruhig spielt sich das Leben in der Judéngásse ab. Die Gemeindeberatungen bieten kaum Anregung und Stoff, die Verpachtungen der Bäder, des Gemeindehauses usw. wechseln je nach dem Angebot; erst das Jahr 1821 schafft der Judengemeinde einige Aufregungen, da die Herrschaft die restierenden Renten von 1608 Gulden zurückfordert. Eine Drosselung aller nicht unbedingt nötigen Ausgaben, die öffentliche, möglichst vorteilhafte Versteigerung aller Gemeindenutzungen, zum Teil in der herrschaftlichen Amtskanzlei, die Heranziehung aller in Teplitz lebenden Juden zur Zahlung des Hakdamageldes wird notwendig. Der Rabbiner hat auf herrschaftliche Forderung vom Parterre in den ersten Stock in die Wohnung des Schulsingers zu ziehen, dieser verlegt sein Heim ins Hinterhaus, die Parterrewohnung wird in ein Gewölbe umgewandelt, sodaß 5 bis 600 Gülden Miete herausgeschlagen werden kann. Diese Rabbiner-wobnung' mieteten Joachim und Judith Willner mit 400 fl., die Bäder gingen für 1212 fl. 30 kr. an die bisherigen Pächter Josef und Karoline Wiener über, das Aschengewölbe hatte Rafael Freudenberger für 500 fl. und David Kulb hatte schon 1816 für die Fleischpacht 367 fl. zu zahlen. Überdies erwartet die Grundobrigkeit „von den im Teplitzer Schutz fremd-herrschaftlich aufgenommenen Juden eine Schenkung", ein Ausschuß sorgt für die Durchführung, die Teuerungszulagen des Schulsingers hören auf. Oberamtmann Skupmann zeichnet diese herrschaftliche Forderung. ■ Das Jahr 1821 brachte, der Gemeinde eine zweite unangenehme Überraschung, der Lehrer lsak Stern hatte den Rabbiner beleidigt und nach manchen Unzukömmlichkeiten den Dienst quittiert. Freilich „sup-mittiert" er sich gegen die Gemeinde und „bittet sein übereiltes Entlassungsgesuch ihm zugute zu halten und ihn in seinem Amte zu lassen. Er sei bereit, dem Herrn Kreisrabbiner Abbitte zu leisten und sich mit den Gemeindemitgliedern aufs beste zu vertragen". Er beantragt eine Minderung seines Gehaltes und verpflichtet sich, Strafen über die Schüler nur mit Beiziehung des Schulaufsehers zu verhängen. Vom Jahre 1821 können wir sagen, daß aller schlechten Dinge drei sind, denn als drittes Übel dieses Jahres trat eine Stockung des Wasserzulaufes in die Bäder ein. Die Gemeinde sah sich genötigt, den Drexler Lorenz Liebisch zur Instandhaltung der Wasserröhren für jährlich 8 fl. zu verpflichten, aber bald ergab sich die Notwendigkeit einen Umbau der Gemeindebäder in Angriff zu nehmen und 7 Mitglieder der Gemeinde liehen die hiefür erforderlichen 600 fl. und die Beerdigungsbrüderschaft leistet dazu und später für Reparaturzwecke einen Vorschuß. Das gleiche Jahr 1821, das schon mehrfache Aufregung gebracht hatte, zeigt eine merkwürdige Begebenheit, die für damalige Zeit die Gemüter in große Erregung versetzt hat. Jakob Mendel, vom Gemeindevorsteher berufen, seine Eintritts- und Nutzungstaxe von 50 fl. Banko-zettel zu bezahlen, behauptet, sie bereits dem verstorbenen Synagogenvorsteher Nathan Herschel entrichtet zu haben. Da der gegenwärtige Ausschuß „solches nicht annehmen will, so entsagt sich besagter Jakob Mendel freywillig und ungezwungen aller Rechte der hiesigen jüdischen Gemeinde, nämlich allen zeremoniellen Gebrauch in und ausser der Synagoge, dann allen Nutzungen der hiesigen jüdischen Gemeinde, nämlich das Nützen der Bäder und allen übrigen Gemeinderealitäten, unter welchem Namen sie immer sein mögen, als auch allen Ausgaben, sowohl Herrn Rabbiner, Schulsinger, Schächter, Gemeindedienerschaft, dann zum Pauschalquantum für die hoch-obrigkeitlichen Renten, sodass er sich von allem mit ausnähme des gesetzlich deutschen Lehrers lossagt und zwar kein Recht an den Gemeindeeinkünften zu haben verlangt, jedoch mit Vorbehalt der Nutzung des jüdischen Gottesackers, weil derselbe ein Vorrecht darauf zu gründen vermeint". Der Ausschuß überläßt die Angelegenheit dem löbl. Oberamte zur Untersuchung und bittet, es dem Jakob Mendel zu erklären, „dass er auch an der Nutzung de« Gottesackers nichts zu suchen habe, weil auch dieser eine jüdische Realität ist und er zu allen stipu-lierten Gemeindeausgaben beitragen müsse". Die Gemeindekasse befindet sich in schlechtem Zustande, so daß nach dem Tode des Synagogendieners Michael Lb'ivi 1824 sein Nachfolger Benedikt Fischer, der auch die Toravorlesung zu vollziehen hat, aus der Synagogenkasse mit jährlich 16 fl. 16 kr. vom damaligen Synagogenvorsteher David Kulb bezahlt werden muß. Die Teplitzer sind aber ihrer Gemeinde in ihrer Geldnot in Treue behilflich. Als nämlich 1827 das hochfürstliche Rentamt eine Schuld von 700 fl. aufkündigt und eine Schuld von 500 fl. an Michael Wan-toch zurückzuerstatten ist, werden diese Beträge von etlichen Mitgliedern vorgeschossen, wobei das Gemeindehaus als Schuldpost Sicherheit gewährt. Die Judenschaft hat inzwischen an Zahl zugenommen. Wir dürfen für die Zeit 1827—1830 etwa an 500 Seelen annehmen 31). Es wird die feste Anstellung eines zweiten Schächters notwendig. Auf Veranlassung des Kreisrabbiners Isaias Löwi wird Samuel Oester-reicher aus Soborten als zweiter Schächter aufgenommen und da Aron Wittenstein, der bisherige Schächter, damit unzufrieden, seines Amtes enthoben wird, übernimmt der Sobortner Schächter Samuel Teplitz 1{ 056 Löwi die Aufsicht, um bald nach Entlassung Samuel Oesterreichers die gesamte Schechita zu übernehmen. Zu seiner Unterstützung wird auf Wunsch vorzüglicher Gemeindekontribuenten der Teplitzer Samuel Herschel, Sohn des Josef Herschel, herangezogen. Die Teplitzer Juden sind damals nicht nur gute und opferwillige Mitglieder ihrer" Glaubensgemeinde gewesen, sondern auch anhängliche und kluge Söhne ihrer Heimat. Wenn sie auch noch keine Bürgerrechte besaßen und an Herrschaft und Stadtgemeinde ihre Abgaben und Steuern leisten mußten, so ist doch das Verhältnis zwischen Juden und Stadtgemeinde ein verträgliches und erträgliches gewesen. Wir besitzen aus dem Jahre 1828 ein Zeugnis des guten Einvernehmens zwischen Stadt und Judengasse. Die Judengemeinde erbietet sich, gern auf Aufforderung des Magistrates „aus Hochachtung" einen Kanal in der hintern Judengasse bauen zu lassen, wozu 25 Mitglieder je 10 fl. als Baubeitrag unverzinslich auf ein Jahr vorschießen. Beginn der Kultusreform. Die« Umwälzungen der dreißiger Jahre im politi-schen^'Leben und der Kulturkampf in den jüdischen Großgemeinden Deutschlands und Österreichs zwischen den Anhängern eines streng traditionellen Kultus und den Vorkämpfern einer freieren religiösen Anschauung, die Wirkung des Auftretens des Schulreformers Israel Jakobsohn und der Einführung der deutschen Predigten und deutscher Gebete, die Persönlichkeiten eines Geiger und Jellinek, eines Sulzer und Lewandowski strahlten aus den Zentren jüdischen Lebens auch auf die Provinzgemeinde aus und nicht zuletzt wandelte die Einführung der Orgel und geschulter Chöre das religiöse Leben und die Liturgie im Gotteshause um. So war auch in dem Jahrhunderte alten Tempel der Teplitzer Judengemeinde die neue Zeit eingezogen. Predigt, Orgel und Chor sollten dem Gottesdienste erhöhte Weihe schaffen, eine straffere Zucht und strengere Ordnungsmaßregeln die Würde und die Ruhe bei der Andacht verbürgen. Zwischen 1830 und 1836 trugen sich diese tiefgreifenden Änderungen zu: Am 2. Juni 1836 werden der Sehulsänger Singer, der Bassist Fink, der Synagogendiener Benedikt Fischer und der Gemeindediener Moses Walter auf diese Neuordnung nach Wiener Vorbild in Liturgie, Gesängen und Tempelordnung ausführlich und eindringlich aufmerksam gemacht und auf ihre Beobachtung verpflichtet. Der bisherige „Schulsinger" unterschreibt mit dem neuen Titel eines „Oberkantors" das Protokoll. Der bisherige Rabbiner Isaias Löwi war 1831 32) gestorben, und da die hohe Landesstelle auf Anstellung des substituierenden Kreisrabbiners des Leitmeritzer Kreises, Rabbiners David Pick aus Čkyn drang, so einigt sich der Vorstand am 3. Juli 1836 auf dessen Anstellung als substituierender Lokalrabbiner von Teplitz auf die Dauer seiner Kreisrabbinatssubstitu-tion. Man verpflichtet ihn, „zur größeren Feierlichkeit unseres nach gegenwärtigem Zeitgeist geregelten Kultus" mindest alle 14 Tage eine Sabbathpredigt in reindeutscher Sprache, zweimal im Jahr eine Drascha, d. i. einen Lehrvortrag nach altherkömmlicher Weise zu halten, dem hebräischen Unterrichte der Jugend seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen und, wie es im Vertrage heißt, „die Bildung und Erziehung der israelitischen Jugend dem Zeitgeiste gemäß zu leiten". Dafür erhält er nebst freiem Quartier im vorderen Gemeindehause 5 fl. 20 kr. Conv. M. wöchentlich und die üblichen Emolumente. Überdies tritt als „Kultusdirektor" Aron Stern in Tätigkeit, dem der Ausschuß die Überwachung der Ordnung und die Aufsicht und Einhaltung der ■vorgezeichneten Richtlinien beim Gottesdienste überantwortet. Der Vertrag ist vom Vorsteher Joachim Perutz, den Ausschußmännern Jüda Hirschl und Salomon Katz und 20 Gemeindemitgliedern und dem Lehrer Sterji gefertigt, überdies von Egidi Teschauer, als Abgeordneten Oberämtl. Kommissär. Auffallenderweise verwahrt sich Juda Hirschl gegen die Aufnahme des neuen Lokalrabbiners und gegen die Neuregelung des Kultus. Der Rabbiner scheine ihm zu jung, und der Kultus stimme mit seinen gewohnten Religionsgrundsätzen nicht überein. Kreisrabbiner David Pick trat am 15. Juli 1836 sein Amt an. Tagsvorher hatten sich Gemeinde- und Synagogenvorstand mit der Beerdigungsbrüderschaft, deren. Vorsteher Benjamin Liebling war, in bezug auf ältere Forderungen der Gemeinde an die Chewra und hinsichtlich bestimmter Gebührennachlässe für die Chewrabrüder und deren Rechte auf gewisse Ehrenfunktionen bei Festgottesdiensten geeinigt. Auch der Schulsinger legte wohl im Zusammenhang mit der Kultusreform sein Amt nieder, wurde aber auf sein Ansuchen mit einer Gehaltserhöhung und unter offizieller Verleihung des Oberkantortitels im Dienste belassen mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Einhaltung der im Juni dieses Jahres festgelegten Gottesdienstreform. Diese Reform wurde nunmehr durch die am 3. Juli 1837 erfolgte Einstellung einer Orgel erweitert. Josef Goldstein aus Groß-Kanizsa in Ungarn wirdi als zweiter Kantor und, Adalbert Haftstein als Organist angestellt. Der letztere wird wegen Nachlässigkeit im März 1839 durch Franz Tschuschiner ersetz.J. Goldstein sollte nach der Resignation des Oberkantors Singer im September 1837 an dessen Stelle treten. Da* aber vermutlich Goldsteins Vater den Amtsantritt seines Sohnes Josef nicht billigte, übernimmt Simon Lüstig aus Milchdorf in Ungarn, der in Wien sechs Jahre und ein Jahr in Prag als Tempeltenorist gewirkt hatte, die Stelle des Oberkantors mit einem Monatsgehalt von 48 fl. W. W. Zunächst wird er durch acht Wochen als Tenorist am Chore erprobt und ab 16. Jänner 1838 für ein Jahr aufgenommen, wobei sieben Gemeindemitglieder einen Beköstigungsbeitrag von 10 fl., jedes Vierteljahr, garantieren. ,•'■■" Die Obsorge für die Ausgestaltung des modernisierten Gottesdienstes und besonders des Chores be-wog den Vorstand, Nathan Schießer, kgl. preuß. Staatsbürger aus Groß-Glogau, der zuPessach eine Probe glänzend bestanden hatte und beste Zeugnisse vorwies, als Sänger und Regenschori ab 12. April 1838 auf drei Jahre anzustellen, „da der Vorstand die Wünsche der Gemeindemitglieder, die Gebete dem Zeitgeiste näherzuführen, der Verwirklichung gerne entgegen bringt". Er hatte die Pflicht, die Chorknaben im Singen und in der Musik zu unterrichten und von Zeit zu Zeit für neue, den gegenwärtigen Ritus angemessene Gesänge Sorge zu tragen. Sein Gehalt betrug wöchentlich 14 fl. 24 kr. W. W. und 100 Gulden Quartierbeitrag jährlich; dieser Vertrag wurde dann im Jahre 1840 auf weitere sieben Jahre erneut. Das Jahr 1839 brachte eine vom Oberamte erlassene, 657 Teplitz 12