tere Familiennamen aus einem Protokoll desselben Jahres hinzu, und zwar: Josef Katz, Angelus Dasch, Berr Perutz (sie!), Abraham Horwitz, Isak Horwit2, Adam Willner, und aus dem Jahr 1803 werden uns noch genannt Wolf Horwitz, Juda Frohlich, Elias Oppenheimer und Samuel Bacher. Als Oberamtmann unterzeichnet Emanuel Reich. In allen diesen Jahren finden wir Aufnahmsprotokolle, mit welchen die Familienvater ihren Eintritt in die Gemeinde und die Nutzniessung der Gemeindeeinrichtungen mit einem gewissen Betrage (Hakdamageld) erkaufen. Diese Aufnahmsbriefe haben fast ausnahmslos folgenden Wortlaut. „Heut unter gesetzten Datum sind Endesgefertigten bei offentlicher Versammlung auf dem judischen Gemeindehause mit laut hochobrigkeitlichem Dekret ddto Schloss Teplitz den 24. Juni 1810 hier aufgenommenen Schutzjuden (Michel Wantoch) in Ansehung dem Mitgenuss der hiesigen Judengemeinde besitzenden Realitaten dahin gutwillig ubereinkommen, dass er eine ganzliche Summe 120 fl. W. W. judisch Rendten zu erlegen hat, worauf derselbe bereits 20 fl. W. W. erlegt und ubrige 100 fl. W. W. binnen einem Jahr nach dato in vier gleiche vierteljahrige Termine an den judischen Gemeindekassier sich hiermit feyerlichst verbindet." Teplitz, den 18. April 813. Der Krieg wirft seine Schatten auch in die Gemeindestube, denn als am 26. April 1809 Gemeindehaus und Bader verpachtet werden sollen, heisst es unter den Bedingungen, dass ,.im Falle ein Krieg in den k. k. Erblandern entstehen sollte, jeder Pachter verbunden sei, gegenwartige Pacht ohne, mundeste Einrede und Einwendung festzuhalten und die Ruckstande von Repartitionszettel (Steuerzettel) wegen die gewohnlichen Ausgaben sowohl als auch fur die Einquartierungsbeitrage seien auf Anordnung des Wirtschaftsamtes mit der scharfsten amtlichen Exekution einzutreiben" (25. Dezember 1809). Rafael Freidenberger und der Gemeindekassier David Kulb werden auf Anordnung der Herrschaft als „Contritor" . angestellt. Der bisherige Pachter des Fleischkreuzers, eben dieser Rafael Freudenberg, legt unter dem Drucke des Patentes, dass das Pauschalquantum der Verzehrungssteuer in Einlosungsscheinen oder der 5 fache Betrag in Bankozetteln zu zahlen sei, diese Pacht nieder. Die Teuerung schreitet fort und. muss damals sehr arg gewesen sein, denn ein Zirkular des k. k. Kreisamtes empfiehlt 5. Dezember 1812 „die Lehrer durch die Zeit der furchterlichen Teuerung entweder in Geld oder Naturalien zu unterstutzen" und „Rabbiner und Lehrer", so berichtet eine Eingabe, „finden sich beschwort, dass sie mit dem hier bestimmten Gehalt bei der druckenden Teuerung nicht leben konnen, welches sie als Menschlichkeit mit einsehend und fur billig und recht halten, deren jahrliches Gehalt zu verstarken und dass in Betreff d. Gehaltes des Herrn Rabbiners und des Lehrers eine andere \ersammlung bestimmt werden soll, um ihren ausgemassen Gehalt festzusetzen". So .werden uns als Aufnahmskanclidaten genannt.*.' Israel Vietd, Marcus Stranzki, Marcus Braszloff, Moses Bauer (aus dem Jahre 1804) u. v. a. Wir wollen noch erwahnen, dass um das Jahr 1810 ein einziger Fleischhauer, Seeligmann Teichner, mittels Pachtvertrag die Gemeinde mit rituellem Fleisch versorgte und dass die beiden Schachter Michael Levi und Aron Wittenstein mit Handschlag beim Rabbiner verpflichtet wurden, ohne Erlaubnisschein des Fleischpachter „nicht das Messer zu ziehen", um nicht das Patent der Verzehrungssteuer v. J. 1808 zu verletzen. Die Bestimmungen, welche die Gemeinde i. j. uvy am herrschaftliche Anordnung zur Deckung der Gemeindeauslagen getroffen hatte, waren ja noch in Geltung. Danach sollte „jeder hierortige Jude verbunden seyn, jedes Pfund bankmassiges Koscherfleisch um einen Kreutzer theuerer, als die jedesmal hohern Orts bemessen werdende Fleischtax vorschreibt, unweigerlich zu bezahlen, wofur aber die hieszigen judischen Fleischhauer, als auch jeder einzelne Jude, welcher in der Christlich Bank schlachten lasst, gehalten seyh solle, der hieszigen Judenschaft mit bankmassigem Koscherfleisch zu versehen". Fur das Schlachten eines Rindes wurde ein Gulden 30 Kreuzer, eines Kleinviehes 7X> Kreuzer, fur jedes Saugzickel oder Sauglamm 1X> Kreuzer, ob koscher oder trefe an den Pachter abgefuhrt und fremdes Fleisch durfte nur im Notfalle gegen Entrichtung eines Kreuzers an den Pachter abgefuhrt werden. Wir haben bereits erfahren, dass die Bader eine der Einnahmsquellen der Gemeinde bildeten. Es gab alte und neue Bader. Es sind genaue Bestimmungen uber die Benutzung der Bader getroffen. Das neue Bad musste auch bei „Kuhrzeiten" von 7 bis 8 fur hiesige Manner fur einen Kreuzer per Stunde zuganglich sein. „Sollte aber ein hiesiger die Kuhr gebrauchen wollen, so ist derjenige schuldig 12 Kreuzer per Stunde zu zahlen." „Was aber die alten Bader betrifft, mussen selbe fur hiesige uberhaupt und fur arme fremde Baadegaste und Durchreisende unentgeltlich frey bleiben, unter fremde Arme verstehen sich solche, welche von der Gemeinde mit freiwilliger Kost gegen sogenannten Poleten versehen werden." Es sei bemerkt, dass beispielsweise die oben genannten Emanuel Steinhauer und Beer Perutz, fur 800 Kronen die Pacht des Badehauses bei der Lizitation erhalten. (1809.) Das Frauenbad war naturlich von den Mannerbadern getrennt. In den neuen Badiern zahlen hiesige Frauenzimmer 9 Kreuzer, Kinder 3 Kreuzer. Auch die Pacht fur die Badehauser wurde im Laufe der Jahre erhoht. Das oben genannte Aschenhaus fand als Pachtobjekt durch Jahrzehnte eifrige Bewerber. Die ganze Judenstadt trug die Asche dorthin, eine Bestimmung, die der Feuersgefahr steuern sollte. Im Jahre 1811 sollte auf dem Friedhofe ein „Zaddikhausel" gebaut werden. Moses Eilenberg spendete dazu 25 Gulden. Der Bau war aber aus uns unbekannten Grunden unterblieben. Die Gemeinde empfand das Bedurfnis den Gottesdienst schoner zu gestalten und so wird dem Schulsinger Lazar Singer, dem inzwischen gekundigt worden war, der aber nach wie vor seines Amtes waltete, im Jahre 1811 Joachim Fink als Bassist beigestellt. Dieser Joachim Fink scheint ein unsicherer Kantonist gewesen zu sein, denn die Anstellungsbedingungen sind ausserst scharf und fur den Fall einer Pflichtverletzung oder eines heimlichen Entlaufens sei ihm eine Strafe von 500 Gulden auferlegt. Auch dem Schulsinger wird, nachdem ihm die Wohnung im Gemeindehause 1815 zugewiesen worden war, energisch ans Herz gelegt, „dass er oder seine Frau Anna den Herrn Kreisrabbiner, der ebenfalls sein Heim dort hatte, nicht im mindesten beleidige oder sonst schickaniere, im Gegenteil in der Besten Eintracht mit ihm harmoniere, dass das Wasser von oben nicht heruntergeschuttet werde, sondern zum Abzucht hingetragen werden musste". Bemerkenswert sind die vorzuglichen Anstellungsbedingungen, die dem im Jahre 1815 neu aufgenom Teplilz 9 654 Rb. Dr. Zacharias FranU KRb. David Pick Rb, Prof. Dr. Adolf Kurrein Rb. Dr. Adolf Rosenzweig lln I) /;,..,/;■ /, Hiiks Benjamin Seew Lippmann Sohn Abrahams Eduard Rindskopf Dr. Oskar Willner Ernst Steinwald Rat Ernst Bechert Adolf Karpeles Dr. Ernst Cantor Berthold Perutz Balduin Helle Geh. S.R. Dr. Tgnaz Hirsch Karl Freund 655 Teplitz 10