citroneugelben Grundbuch auch den Kaufvertrag des Hauses CNr. 125 als IX 1/4 eintragen, zumal ihm dieses Haus wegen seiner gunstigen Lage als das geeigneteste Objekt fur diese Aktion schien. "") Einer Familientradition der Dorns zufolge, hat Joisl Dorn fur diese verdienstvolle Tat ein Feld zum Nutzgenusse von der Herrschaft — zu jener Zeit schon das Geschlecht derer von Windischgraetz — fur sich und seine Nachkommen zugewiesen erhalten. Als die Familie es einmal unterlassen hat darum anzusuchen und spater darum ansuchte, wurde den Gesuchstellern beschieden, dass das Recht verfallen sei, da darum nicht zur rechten Zeit angesucht wurde. **) Nach einer Familientradition im Hause Adler, der die Gattin des Prof. S. H. Lieben entstammt, erlitt eine Urahne, eine geb. Austerholz, vor Schreck, dass ihr ganzes Geld, welches sie auf dem Boden in mehreren Topfen voll Silberzwanziger aufbewahrt hatte, vom Feuer vernichtet wurde, einen Schok, der eine Fruhgeburt zur Folge hatte, an welcher sie starb. 10) Naphtali Schweizer aus NeuZedlisch ubersiedelte schon anfangs des neunzehnten Jahrhunderts nach Tachau und wollte sein Geschaft — den Handel mit Schafwolle — von hier aus forcieren, wozu er mehrere ausgedehnte Baume brauchte Seinem Vermogen entsprechend beanspruchte er auch eine grossere Wohnung. Nach verschiedenen fehlgeschlagenen Versuchen im Ansiedlungsrayon einen geeigneten Grundkomplex, zwecks Auffuhrung eines passenden Gebaudes, zu erwerben, kam ihm der Brand im Jahre 1818 sehr gelegen. Er kaufte von David Stern die Brandstatte des Hauses CNr. 125 mit dem dazu gehorenden Grundkomplex, der seinerzeit bei Auflassung der Fortifikationen diesem Hause zugewiesen wurde, und errichtete daselbst ein grosses schones Wohngebaude mit ausgedehnten Speichern, Stallungen und Lagerraumen. Dieses Haus steht noch heute im ursprunglichen Bauzustande und ist im Besitze einer Urenkelin des Erbauers. Es gelang ihm jedoch nicht, die grundbucherliche Einverleibung seines Besitztums zu seinen Gunsten zu erlangen. Mit dem Gubernialerlasse vom 2. Marz 1820 fiel auch dieses an den Ursprungseigentumer Josef Steinhauser, beschworenen Wundarzt in Tachau, zuruck. Alle seine Bemuhungen hatten nur den Erfolg, dass ihm gestattet wurde, die Baukostensumme im Betrage von 8800 Gulden als Fordrung zu seinen Gunsten auf das Haus einverleiben zu lassen. Erst seinem Sohne, Dr. Josef Vinzenz Schweizer, — der wegen einer beabsichtigten Karriere als Militararzt zum Katholizismus ubergetreten war — konnte dieses Haus — nachdem er in Tachau die Burgerschaft erworben hatte — auf seinen Namen uberschreiben lassen. Diesem Dr. Schweizer gelang es einen kaiserlichen Gnadenakt zu erwirken, wodurch auf Grund einer allerhochsten Entschliessung vom 26. April 1843 der Frau Therese Geliert, geb. Schweizer, Schwester des Dr. Josef Vinzenz Schweizer, gestattet ward, das Haus CNr. 125 kauflich zu erwerben und das Eigentumsrecht zu ihren Gunsten einverleiben zu lassen. Dieses wurde am 8. Feber 1844 durchgefuhrt. Grundbuch Stadt Tachau, Lit. H, Fol. 175. 2°) Rabbi Lazar Bloch, Rabbiner in Proswerk, gestorben in Tachau am 22. Janner 1833. Geschichte der Juden in Tachau, S. 100. Adler Abraham, Lehrer in Biskupitz. Geschichte der Juden in Tachau, S. 94. Emanuel Hirsch, JUiOV T O in Purschau. Geschichte der Juden in Tachau, S. 126. 21) Dieses Manuskript, das sich als einziges von Rabbi Nachum erhalten hat, wurde von einem Rabbiner dem anderen in Tachau uberliefert, bis es der hier verstorbene Rabbiner Dr. M. Wohl dem Herrn Professor Dr. S. H. Lieben, Prag, zum Geschenke gemacht hat. Naheres uber Rabbi Nachum Sofer: Geschichte der Juden in Tachau. 2") Schon zu Ende des achtzehnten Jahrhunderts finden wir einen Lowy, Adler, Bloch und noch andere als " Pachter von Glashutten und Flusshutten. In letzteren wurde Pottasche erzeugt. Obwohl diese Unternehmungen oft weit von Tachau entfernt waren und oft in der Nahe einer anderen Kultusgemeinde waren, blieben die aus Tachau stammenden Pachter der Muttergemeiude treu und zahlten auch weiter den auf sie entfallenden Beitrag, wozu sie sich auch schriftlich verpfichteten. Eine derartige Erklarung liegt noch vor und lautete: Der tachauer Familiant Herr Moritz Bloch gegenwartig in der Pumperhutte hat als Mitglied der tachauer Judengemeinde an Vorsteher Herrn Adam Heller bis anno 1847 11/C in 10/20 Stuck gezahlt und sind H. Moritz Bloch mit dem Vorsteher Herrn Adam Heller ubereinkommen, so lange H. M. Bloch nicht in Tachau wohnhaft ist, von Jahre 1847 weiter jedes Jahr hatt H. Moritz Bloch an der hiesigen judischen Gemeinde 4/C 10/20 Stuck zu zahlen. Tachau am 28. Juli 1847. Emanuel Hirsch. 23) Der Pinax vom Jahre 1839 mit den von Lengsfelder verfassten und geschriebenen Statuten ist noch vorhanden und zeigt gleich bei Grundung des Vereines einen Mitgliederstand von 34 Mitgliedern. "*) Ein Vertragsprotokoll vom 1. August 1847 ist noch vor handen und lautet: Am untergesetzten Tag und Jahr ist zwischen den hier seit 10 Jahren fungierenden Prediger und Religionslehrer, Herrn Salomon Lengsfelder Familianten auf der Herrschaft Tachau, und dem Herrn Vorstand der tachauer Jugendgemeinde, mit Bestimmung der letzteren folgende Aufnahme veranstaltet worden. Indem die hiesige Judengemeinde das allgemeine notwendige Bedurfnis eines Seelenhirten zur Forderung des religiosen Lebens und zum Fortschritte des Geistes fuhlet, nicht minder auch die Notwendigkeit, den Unterricht fur die heranwachsende Jugend zu uberwachen einsiehet, so hat sie den obbenannten H. Salomon Lengsfelder vom heutigen Datum auf 3 nacheinander folgende Jahre, namlich vom 1. August 1847 bis Ende Juli 1850 als LocalRabbiner unter folgenden Bedingungen aufgenommen, a) Hat H. Rabbiner Sa. Lengsfelder jeden Sabbath und an jeden Feiertag zu predigen, b) Die Matriken zu fuhren. c) Fur 2 aus der Gemeinde Verstorbene ihren Testamente zu folge ein Gebet taglich zu verrichten. I. Dafur verbindet sich die Gemeinde unter Dafurhaltung Einer fur den Anderen und alle fur Einen, dem Herrn Rabbiner Salomon Lengsfelder einen jahrlichen Gehalt pro 160 C/ C. M. „sage Ein Hundert sechzig Gulden Con. .Munze zu geben, den derselbe in vierteljahrig Raten bei dem Gemeinde Cassier zu heben hat. II. Hat Herr Salomon Lengsfelder so lange er seinem Amte vorsteht, in dem Gemeindehaus Nr. IV geraumige freie Wohnung. III. Da diese Aufnahme nur auf drei Jahre von heute an geschlossen wurde, so wird fur die Zukunft festgesetzt, dass im Falle, wenn nach Verlauf dieser drei Jahre, dieser Vertrag sich auflosen sollte und die Gemeinde willens ware dem Herrn Rabbiner Lengsfelder zu kundigen diese Aufkundigung ein halbes Jahr fruher, das ist, am 1. Feber 1850 schriftlich geschehen musste; dem Herrn Rabbiner hingegen wird dieser Vorzug gestattet dass er der Gemeinde selbst in diese 3 Jahre, und nur ein viertel Jahr vorher kundigen kann. Tachau den 1. August 1847. 25) Das Regulativ ist noch erhalten. 20) Die erbgesessenen judischen Familien in Tachau waren: Adler, Steiner, Bloch, Stern, Blaustern, Engl, Heller und Nadler. Die Familie Stern teilte sich schon um 1770 in Stern und Blaustern, aus der Familie Nadler ging die Familie Osterreicher hervor, aus einer Familie Bloch die Familie Glauber. Letztere ist im Mannesstamme ausgestorben. Die heute hier lebende Familie Glauber stammt aus Langendersflas. Die Familie Blaustern und Nadler ist ausgestorben, die Familien Heller, Engl und Stern sind ganz ausgewandert, letztere zwei zum grossen Teile nach Amerika. Die nach Amerika ausgewanderten Familien haben ihre Heimat nicht vergessen, so oft sich einem oder dem anderen die Moglichkeit bietet, besuchen sie die Heimat, sie gedenken ihrer oft bei Abfassung ihres letzten Willens, so hat erst vor kurzem Josef Auer, geb. am 2. September 1876, gest. St. Louis U. S. A. am 30. Oktober 1928, seiner Heimatsgemeinde gedenkend, der Kultusgemeinde Tachau ein Legat von 500 Dollar vermacht. 27) Fur das Mischnahlesen erhielt statutengemass der Rabbiner 2 fl. 10 Kreuzer fur den Trauermonat und 52 Kreuzer fur die Jahreszeit. Dieses Statut wurde in der am 7. Dezember 1898 stattgefundenen Sitzung abgeandert. Die Vereine verpflichteten sich, einen Pauschalbeitrag als Beitrag zum Rabbinergehalte, zu bezahlen, wofur der Rabbiner vertragsrechtlich an dem betreffenden Tage den Mischnahabschnitt zu lesen verpflichtet wurde. Interessant ist auch die vom Rabbiner Schidlof verfasste Einleitung zum Statute dieses Vereines: „Statuten des Frauenveremes Talmud Tora in Tachau, gegrundet am Osterfeste 1856 als Festopfer, damit die Allgute mit ihrer schutzenden Allmacht besonders wache uber unserer glorreichen Landesmutter, der erhabenen Kaiserin Elisabeth, da damals Ihre Majestat in gesegneten Umstanden sich befand, um damit hochdieselbe einer glucklichen Erfullung ihrer Wunsche sich erfreue." 28) Die Behorden kamen der K. G. so weit als moglich entgegen. An der sicherheitlichen Unzulanglichkeit des Tempels liess sich nichts andern, es war eine technische Unmoglichkeit. Sie gewahrte immer und immer wieder Fristverlangerung zur Behebung der Ubelstande, um die KulTusgeineinde davor zu bewahren, dass ihr tler Tempel gesperrt werde; der Besitzer des Teilhauses, Adolf Engl, liess jedoch von seinen Beschwerden nicht ab, die Sache begann sich bereits zu einem Skandal herauszuwachsen; materielle Verhaltniss endlich zwangen den Engl, seinen Hausanteil der K. G. zu verkaufen. 20) Hier zeigt sich der ganze Jammer jener Zeit. Die Kultusgemeinde nahm sich alle Muhe, fur den Jubilar eine dem Stande eines Rabbiners wurdige Auszeichnung zu erwirken. Man wollte sich bloss zu einem Verdienstkreuze herbeilassen, wie es fur eine 40jahrige Dienstzeit eines Dienstboten normiert war. Auf eine solche Auszeichnung glaubte die Kultusgemeinde verzichten zu mussen, weshalb jede Auszeichnung unterblieb. s0) Die Besitzer der Judeuhauser waren: Nr. 511 die Schornsteinschen Erben, 512 Nathan Stern, 513 Emanuel Stern, 514 Lotti Hamburger, Babette Stern, Therese Stern, Sophie Lowith, 515 Heinrich Adler, 516 Kultusgemeinde, 517 Anna Rothschild und Kultusgemeinde, 518 Kultusgemeinde, 519 Lowy, 520 Kultus gemeinde. 521 Platzer. 522 stand nicht in der Feuerlinie und blieb vom Feuer verschont, dafur brannte H.Nr. 104 nieder, welches wohl kein Judenhaus, jedoch im Besitze eines Juden ist. Inder Geschichte der Juden in Tachau von Josef Schon, judischer Buch und Kunstverlag, Brunn, ist der alte, ebenso wie der neue Tempel, ganz ausfuhrlich beschrieben. sl) Wie ublich, wurden dabei auch einige Munzen in den Grundstein versenkt. Es mag sich da das Gerucht verbreitet haben, dass ein grosserer Geldbetrag darin versenkt wurde, denn am nachsten Tage fanden die Arbeiter bei Beginn ihrer Beschaftigung deutlich Spuren eines Versuches, den Verschluss zu offnen. Der Zementverschluss war jedoch bereits so gehartet, dass er dem Versuche Trotz bieten konnte. 3S) Die bebaute Flache des Tempels und. des Wohnhauses umfasst eine Flache von 831 m2, Hof und Garten 198 mr und besteht aus den ehemaligen Judenhausern Nr. 515, 516, 517 und 518. Die Brandstatte des Hauses Nr. 520 wurde verkauft, an dieserStelle wurden Stallungen erbaut, Nr. 519 wurde nicht erbaut. Auf der Baustelle des Hauses Nr. 511 wurde ein Kino erbaut, aus 514 wurde die Verlangerung der schmalen Gasse, die jungst in Judengasse umbenannt, wahrend die Judengasse in Tempelgasse umbenannt wurde, wodurch der letzteren der historische Charakter verloren ging. Naheres siehe Gesch. der Juden in Tachau. G3) Der Friedhof ist ganz nahe der Stadt, unweit des stadt. Armenhauses, welches an Stelle des Kirchleins in der Au errichtet wurde. Seine PNr. ist 3118 im Riede Fohra und hat ein Ausmass von 2536 m2, der Eingang ist an der Westseite. Gleich beim Eingang fallt dem aufmerksamen Beobachter eine Graberreihe auf, die aus lauter Rabbinergrabern gebildet ist. Das erste Grab ist das des Rabbiners Schidlof, das zweite Grab Rabbi Schemuel Ilakohnen, das dritte Grab Rabbi Jehuda Lob Rasehwitz, das vierte Grab Rabbi Nathan Schak, das funfte Grab ein unbekanntes Ehepaar, das sechste Grab eines Rabbi, dessen Inschrift noch nicht entziffert ist, das siebente Grab Rabbi Arje Lob Cordoyero, Verfasser des Pne Arje Hasutta, Arje Lob Tortschiner nach seinem Wohnorte Tortczyn genannt. Nach Mitteilungen Sr, Ehrw. Ob.Rabbiner Dr. Brody war derselbe Rabbiner in Samosc und lebte eine Zeitlang in Eger, wo er sich im Lehrhause eines vornehmen Mannes namens R. Elija aufgehal ten hat und wird nach Annahme desselben in Tachau zu Besuch geweilt haben, wo er vom Tode uberrascht wurde. Das achte Grab ist das des Rabbi Nachum Sofer. Uber diesen naheres in der Geschichte der Juden in Tachau und die Sagen von Rabbi Nachum Sofer, gesammelt von Josef Schon. Das neunte Grab ist das des jungst hier verstorbenen Rabbiners Dr. Moses Wohl. Im Jahre 1933 wurde ein neuer Friedhof gebaut, der demnachst zur Benutzung ubergeben wird. 31) In einem Sitzungsprotokoll vom 1. Adar 5516 wird protokolliert, dass Leb Dissa seine ganze Schuldigkeit von Adar 5506 bis zum heutigen Tage, das ist bis Adar 5516, bar und richtig bezahlt hat. Dissa wird jedenfalls das Dorf Tissa gemeint sein. Gesch. der Juden in Tachau 85. 35) Dieser Bloch musste anlasslich eines in seinem Hause zum Ausbruch gelangten Brandes im Jahre 1748, der fast die halbe Stadt verheerte und dem auch funf Menschenleben zum Opfer gefallen sind, aus Tachau fluchten und hat sich in NeuZedlisch ansassig gemacht, daselbst eine Familie Bloch begrundet. Gesch. der Juden in Tachau, S. 36. 30) Einer Sage zufolge soll dieser Schrein ursprunglich fur die Klosterkirche in Kladrau bestimmt gewesen sein, fur welche sich derselbe als zu klein erwiesen hat und wurde aus diesem Grunde der Kultusgemeinde NeuZedlisch uberlassen. Ein Anhaltspunkt, der diese Behauptung bestatigen wurde, ist in keinem der Bucher zu finden, es wird dies jedenfalls nichts anderes als ein Marchen sein. 37) Der Betrag ist allerdings sehr gering, wir mussen jedoch immerhin annehmen, dass das in der Rechnung angefuhrte Gitter dasselbe ist,, welches im neuen Tempel in Tachau verwendet wurde, zumal dieser Betrag jedenfalls dem damaligen Geldwert entsprechen wird. Schliesslich finden wir auch heute noch in ganz kleinen Nestern unter den Schmiedehandwerkern formliche Kunstler, die sich ihres Kunstlertums gar nicht bewusst sind und fur geringen Lohn Kunstwerke schaffen. 38) Diese Funktionare drucken ihre Befriedigung und besondere Anerkennung aus uber die Verbucherung der Eigentumsrechte im alten Tempel, die der Verstorbene More Zedek Monoah im Jahre 5529 so korrekt durchgefuhrt hat, welche ihnen ihre Aufgabe dadurch wesentlich erleichtert hat. (far