citroneugelben Grundbuch auch den Kaufvertrag des Hauses CNr. 125 als IX 1/4 eintragen, zumal ihm dieses Haus wegen seiner günstigen Lage als das geeigneteste Objekt für diese Aktion schien. "") Einer Familientradition der Dorns zufolge, hat Joisl Dorn für diese verdienstvolle Tat ein Feld zum Nutzgenusse von der Herrschaft — zu jener Zeit schon das Geschlecht derer von Windischgraetz — für sich und seine Nachkommen zugewiesen erhalten. Als die Familie es einmal unterlassen hat darum anzusuchen und später darum ansuchte, wurde den Gesuchstellern beschieden, daß das Recht verfallen sei, da darum nicht zur rechten Zeit angesucht wurde. **) Nach einer Familientradition im Hause Adler, der die Gattin des Prof. S. H. Lieben entstammt, erlitt eine Urahne, eine geb. Austerholz, vor Schreck, daß ihr ganzes Geld, welches sie auf dem Boden in mehreren Töpfen voll Silberzwanziger aufbewahrt hatte, vom Feuer vernichtet wurde, einen Schok, der eine Frühgeburt zur Folge hatte, an welcher sie starb. 10) Naphtali Schweizer aus Neu-Zedlisch übersiedelte schon anfangs des neunzehnten Jahrhunderts nach Tachau und wollte sein Geschäft — den Handel mit Schafwolle — von hier aus forcieren, wozu er mehrere ausgedehnte Bäume brauchte Seinem Vermögen entsprechend beanspruchte er auch eine größere Wohnung. Nach verschiedenen fehlgeschlagenen Versuchen im Ansiedlungsrayon einen geeigneten Grundkomplex, zwecks Aufführung eines passenden Gebäudes, zu erwerben, kam ihm der Brand im Jahre 1818 sehr gelegen. Er kaufte von David Stern die Brandstätte des Hauses CNr. 125 mit dem dazu gehörenden Grundkomplex, der seinerzeit bei Auflassung der Fortifikationen diesem Hause zugewiesen wurde, und errichtete daselbst ein großes schönes Wohngebäude mit ausgedehnten Speichern, Stallungen und Lagerräumen. Dieses Haus steht noch heute im ursprünglichen Bauzustande und ist im Besitze einer Urenkelin des Erbauers. Es gelang ihm jedoch nicht, die grundbücherliche Einverleibung seines Besitztums zu seinen Gunsten zu erlangen. Mit dem Gubernialerlasse vom 2. März 1820 fiel auch dieses an den Ursprungseigentümer Josef Steinhauser, beschworenen Wundarzt in Tachau, zurück. Alle seine Bemühungen hatten nur den Erfolg, daß ihm gestattet wurde, die Baukostensumme im Betrage von 8800 Gulden als Fordrung zu seinen Gunsten auf das Haus einverleiben zu lassen. Erst seinem Sohne, Dr. Josef Vinzenz Schweizer, — der wegen einer beabsichtigten Karriere als Militärarzt zum Katholizismus übergetreten war — konnte dieses Haus — nachdem er in Tachau die Bürgerschaft erworben hatte — auf seinen Namen überschreiben lassen. Diesem Dr. Schweizer gelang es einen kaiserlichen Gnadenakt zu erwirken, wodurch auf Grund einer allerhöchsten Entschließung vom 26. April 1843 der Frau Therese Geliert, geb. Schweizer, Schwester des Dr. Josef Vinzenz Schweizer, gestattet ward, das Haus CNr. 125 käuflich zu erwerben und das Eigentumsrecht zu ihren Gunsten einverleiben zu lassen. Dieses wurde am 8. Feber 1844 durchgeführt. Grundbuch Stadt Tachau, Lit. H, Fol. 175. 2°) Rabbi Lazar Bloch, Rabbiner in Proswerk, gestorben in Tachau am 22. Jänner 1833. Geschichte der Juden in Tachau, S. 100. Adler Abraham, Lehrer in Biskupitz. Geschichte der Juden in Tachau, S. 94. Emanuel Hirsch, JÜiOV T Ö in Pur-schau. Geschichte der Juden in Tachau, S. 126. 21) Dieses Manuskript, das sich als einziges von Rabbi Nachům erhalten hat, wurde von einem Rabbiner dem anderen in Tachau überliefert, bis es der hier verstorbene Rabbiner Dr. M. Wohl dem Herrn Professor Dr. S. H. Lieben, Prag, zum Geschenke gemacht hat. Näheres über Rabbi Nachům Sofer: Geschichte der Juden in Tachau. 2") Schon zu Ende des achtzehnten Jahrhunderts finden wir einen Löwy, Adler, Bloch und noch andere als " Pächter von Glashütten und Flußhütten. In letzteren wurde Pottasche erzeugt. Obwohl diese Unternehmungen oft weit von Tachau entfernt waren und oft in der Nähe einer anderen Kultus-gemeinde waren, blieben die aus Tachau stammenden Pächter der Muttergemeiude treu und zahlten auch weiter den auf sie entfallenden Beitrag, wozu sie sich auch schriftlich verpfichte-ten. Eine derartige Erklärung liegt noch vor und lautete: Der tachauer Familiant Herr Moritz Bloch gegenwärtig in der Pumperhütte hat als Mitglied der tachauer Judengemeinde an Vorsteher Herrn Adam Heller bis anno 1847 11/C in 10/20 Stück gezahlt und sind H. Moritz Bloch mit dem Vorsteher Herrn Adam Heller übereinkommen, so lange H. M. Bloch nicht in Tachau wohnhaft ist, von Jahre 1847 weiter jedes Jahr hatt H. Moritz Bloch an der hiesigen jüdischen Gemeinde 4/C 10/20 Stück zu zahlen. Tachau am 28. Juli 1847. Emanuel Hirsch. 23) Der Pinax vom Jahre 1839 mit den von Lengsfelder verfaßten und geschriebenen Statuten ist noch vorhanden und zeigt gleich bei Gründung des Vereines einen Mitgliederstand von 34 Mitgliedern. "*) Ein Vertragsprotokoll vom 1. August 1847 ist noch vor- handen und lautet: Am untergesetzten Tag und Jahr ist zwischen den hier seit 10 Jahren fungierenden Prediger und Religionslehrer, Herrn Salomon Lengsfelder Familianten auf der Herrschaft Tachau, und dem Herrn Vorstand der tachauer Jugendgemeinde, mit Bestimmung der letzteren folgende Aufnahme veranstaltet worden. Indem die hiesige Judengemeinde das allgemeine notwendige Bedürfnis eines Seelenhirten zur Förderung des religiösen Lebens und zum Fortschritte des Geistes fühlet, nicht minder auch die Notwendigkeit, den Unterricht für die heranwachsende Jugend zu überwachen einsiehet, so hat sie den obbe-nannten H. Salomon Lengsfelder vom heutigen Datum auf 3 nacheinander folgende Jahre, nämlich vom 1. August 1847 bis Ende Juli 1850 als Local-Rabbiner unter folgenden Bedingungen aufgenommen, a) Hat H. Rabbiner Sa. Lengsfelder jeden Sabbath und an jeden Feiertag zu predigen, b) Die Matriken zu führen. c) Für 2 aus der Gemeinde Verstorbene ihren Testamente zu folge ein Gebet täglich zu verrichten. I. Dafür verbindet sich die Gemeinde unter Dafürhaltung Einer für den Anderen und alle für Einen, dem Herrn Rabbiner Salomon Lengsfelder einen jährlichen Gehalt pro 160 C/ C. M. „sage Ein Hundert sechzig Gulden Con. .Münze zu geben, den derselbe in vierteljährig Raten bei dem Gemeinde Cassier zu heben hat. II. Hat Herr Salomon Lengsfelder so- lange er seinem Amte vorsteht, in dem Gemeindehaus Nr. IV geräumige freie Wohnung. III. Da diese Aufnahme nur auf drei Jahre von heute an geschlossen wurde, so wird für die Zukunft festgesetzt, daß im Falle, wenn nach Verlauf dieser drei Jahre, dieser Vertrag sich auflösen sollte und die Gemeinde willens wäre dem Herrn Rabbiner Lengsfelder zu kündigen diese Aufkündigung ein halbes Jahr früher, das ist, am 1. Feber 1850 schriftlich geschehen müßte; dem Herrn Rabbiner hingegen wird dieser Vorzug gestattet daß er der Gemeinde selbst in diese 3 Jahre, und nur ein viertel Jahr vorher kündigen kann. Tachau den 1. August 1847. 25) Das Regulativ ist noch erhalten. 20) Die erbgesessenen jüdischen Familien in Tachau waren: Adler, Steiner, Bloch, Stern, Blaustern, Engl, Heller und Nadler. Die Familie Stern teilte sich schon um 1770 in Stern und Blaustern, aus der Familie Nadler ging die Familie Österreicher hervor, aus einer Familie Bloch die Familie Glauber. Letztere ist im Mannesstamme ausgestorben. Die heute hier lebende Familie Glauber stammt aus Langendersflas. Die Familie Blaustern und Nadler ist ausgestorben, die Familien Heller, Engl und Stern sind ganz ausgewandert, letztere zwei zum großen Teile nach Amerika. Die nach Amerika ausgewanderten Familien haben ihre Heimat nicht vergessen, so oft sich einem oder dem anderen die Möglichkeit bietet, besuchen sie die Heimat, sie gedenken ihrer oft bei Abfassung ihres letzten Willens, so hat erst vor kurzem Josef Auer, geb. am 2. September 1876, gest. St. Louis U. S. A. am 30. Oktober 1928, seiner Heimatsgemeinde gedenkend, der Kultusgemeinde Tachau ein Legat von 500 Dollar vermacht. 27) Für das Mischnahlesen erhielt statutengemäß der Rabbiner 2 fl. 10 Kreuzer für den Trauermonat und 52 Kreuzer für die Jahreszeit. Dieses Statut wurde in der am 7. Dezember 1898 stattgefundenen Sitzung abgeändert. Die Vereine verpflichteten sich, einen Pauschalbeitrag als Beitrag zum Rabbinergehalte, zu bezahlen, wofür der Rabbiner vertragsrechtlich an dem betreffenden Tage den Mischnahabschnitt zu lesen verpflichtet wurde. Interessant ist auch die vom Rabbiner Schidlof verfaßte Einleitung zum Statute dieses Vereines: „Statuten des Frauenveremes Talmud Tora in Tachau, gegründet am Osterfeste 1856 als Festopfer, damit die Allgüte mit ihrer schützenden Allmacht besonders wache über unserer glorreichen Landesmutter, der erhabenen Kaiserin Elisabeth, da damals Ihre Majestät in gesegneten Umständen sich befand, um damit hoch-dieselbe einer glücklichen Erfüllung ihrer Wünsche sich erfreue." 28) Die Behörden kamen der K. G. so weit als möglich entgegen. An der sicherheitlichen Unzulänglichkeit des Tempels ließ sich nichts ändern, es war eine technische Unmöglichkeit. Sie gewährte immer und immer wieder Fristverlängerung zur Behebung der Übelstände, um die KulTusgeineinde davor zu bewahren, daß ihr tler Tempel gesperrt werde; der Besitzer des Teilhauses, Adolf Engl, ließ jedoch von seinen Beschwerden nicht ab, die Sache begann sich bereits zu einem Skandal herauszuwachsen; materielle Verhältniss endlich zwangen den Engl, seinen Hausanteil der K. G. zu verkaufen. 20) Hier zeigt sich der ganze Jammer jener Zeit. Die Kultusgemeinde nahm sich alle Mühe, für den Jubilar eine dem Stande eines Rabbiners würdige Auszeichnung zu erwirken. Man wollte sich bloß zu einem Verdienstkreuze herbeilassen, wie es für eine 40jährige Dienstzeit eines Dienstboten normiert war. Auf eine solche Auszeichnung glaubte die Kultusgemeinde verzichten zu müssen, weshalb jede Auszeichnung unterblieb. s0) Die Besitzer der Judeuhäuser waren: Nr. 511 die Schorn-steinschen Erben, 512 Nathan Stern, 513 Emanuel Stern, 514 Lotti Hamburger, Babette Stern, Therese Stern, Sophie Löwith, 515 Heinrich Adler, 516 Kultusgemeinde, 517 Anna Rothschild und Kultusgemeinde, 518 Kultusgemeinde, 519 Löwy, 520 Kultus- gemeinde. 521 Platzer. 522 stand nicht in der Feuerlinie und blieb vom Feuer verschont, dafür brannte H.-Nr. 104 nieder, welches wohl kein Judenhaus, jedoch im Besitze eines Juden ist. In-der Geschichte der Juden in Tachau von Josef Schön, jüdischer Buch- und Kunstverlag, Brunn, ist der alte, ebenso wie der neue Tempel, ganz ausführlich beschrieben. sl) Wie üblich, wurden dabei auch einige Münzen in den Grundstein versenkt. Es mag sich da das Gerücht verbreitet haben, daß ein größerer Geldbetrag darin versenkt wurde, denn am nächsten Tage fanden die Arbeiter bei Beginn ihrer Beschäftigung deutlich Spuren eines Versuches, den Verschluß zu öffnen. Der Zementverschluß war jedoch bereits so gehärtet, daß er dem Versuche Trotz bieten konnte. 3S) Die bebaute Fläche des Tempels und. des Wohnhauses umfaßt eine Fläche von 831 m2, Hof und Garten 198 mr und besteht aus den ehemaligen Judenhäusern Nr. 515, 516, 517 und 518. Die Brandstätte des Hauses Nr. 520 wurde verkauft, an dieserStelle wurden Stallungen erbaut, Nr. 519 wurde nicht erbaut. Auf der Baustelle des Hauses Nr. 511 wurde ein Kino erbaut, aus 514 wurde die Verlängerung der schmalen Gasse, die jüngst in Judengasse umbenannt, während die Judengasse in Tempelgasse umbenannt wurde, wodurch der letzteren der historische Charakter verloren ging. Näheres siehe Gesch. der Juden in Tachau. G3) Der Friedhof ist ganz nahe der Stadt, unweit des städt. Armenhauses, welches an Stelle des Kirchleins in der Au errichtet wurde. Seine PNr. ist 3118 im Riede Fohra und hat ein Ausmaß von 2536 m2, der Eingang ist an der Westseite. Gleich beim Eingang fällt dem aufmerksamen Beobachter eine Gräberreihe auf, die aus lauter Rabbinergräbern gebildet ist. Das erste Grab ist das des Rabbiners Schidlof, das zweite Grab Rabbi Schemuel Ilakohnen, das dritte Grab Rabbi Jehuda Lob Raseh-witz, das vierte Grab Rabbi Nathan Schak, das fünfte Grab ein unbekanntes Ehepaar, das sechste Grab eines Rabbi, dessen Inschrift noch nicht entziffert ist, das siebente Grab Rabbi Arje Lob Cordoyero, Verfasser des Pne Arje Hasutta, Arje Lob Tort-schiner nach seinem Wohnorte Tortczyn genannt. Nach Mitteilungen Šr, Ehrw. Ob.-Rabbiner Dr. Brody war derselbe Rabbiner in Samošc und lebte eine Zeitlang in Eger, wo er sich im Lehrhause eines vornehmen Mannes namens R. Elija aufgehal- ten hat und wird nach Annahme desselben in Tachau zu Besuch geweilt haben, wo er vom Tode überrascht wurde. Das achte Grab ist das des Rabbi Nachům Sofer. Über diesen näheres in der Geschichte der Juden in Tachau und die Sagen von Rabbi Nachům Sofer, gesammelt von Josef Schön. Das neunte Grab ist das des jüngst hier verstorbenen Rabbiners Dr. Moses Wohl. Im Jahre 1933 wurde ein neuer Friedhof gebaut, der demnächst zur Benützung übergeben wird. 31) In einem Sitzungsprotokoll vom 1. Adar 5516 wird protokolliert, daß Leb Dissa seine ganze Schuldigkeit von Adar 5506 bis zum heutigen Tage, das ist bis Adar 5516, bar und richtig bezahlt hat. Dissa wird jedenfalls das Dorf Tissa gemeint sein. Gesch. der Juden in Tachau 85. 35) Dieser Bloch mußte anläßlich eines in seinem Hause zum Ausbruch gelangten Brandes im Jahre 1748, der fast die halbe Stadt verheerte und dem auch fünf Menschenleben zum Opfer gefallen sind, aus Tachau flüchten und hat sich in Neu-Zedlisch ansässig gemacht, daselbst eine Familie Bloch begründet. Gesch. der Juden in Tachau, S. 36. 30) Einer Sage zufolge soll dieser Schrein ursprünglich für die Klosterkirche in Kladrau bestimmt gewesen sein, für welche sich derselbe als zu klein erwiesen hat und wurde aus diesem Grunde der Kultusgemeinde Neu-Zedlisch überlassen. Ein Anhaltspunkt, der diese Behauptung bestätigen würde, ist in keinem der Bücher zu finden, es wird dies jedenfalls nichts anderes als ein Märchen sein. 37) Der Betrag ist allerdings sehr gering, wir müssen jedoch immerhin annehmen, daß das in der Rechnung angeführte Gitter dasselbe ist,, welches im neuen Tempel in Tachau verwendet wurde, zumal dieser Betrag jedenfalls dem damaligen Geldwert entsprechen wird. Schließlich finden wir auch heute noch in ganz kleinen Nestern unter den Schmiedehandwerkern förmliche Künstler, die sich ihres Künstlertums gar nicht bewußt sind und für geringen Lohn Kunstwerke schaffen. 38) Diese Funktionäre drücken ihre Befriedigung und besondere Anerkennung aus über die Verbücherung der Eigentumsrechte im alten Tempel, die der Verstorbene More Zedek Mo-noah im Jahre 5529 so korrekt durchgeführt hat, welche ihnen ihre Aufgabe dadurch wesentlich erleichtert hat. (far