Geschichte der Juden in Tachau und Umgebung. Bearbeitet von Josef Schon, Tachau. 1 aohau (c. Tachov) kann getrost zu den altesten Judenansiedelungen Bohmens gezahlt werden. Den verburgten Nachrichten zufolge, durften sich schon im 11. Jht. Juden hier angesiedelt haben, stammt doch der Verfasser des „Owinu Malkenu" Rabbi M oses ben Chisdaj aus T., der im 13. Jht. gelebt hat, woraus zu schliessen ist, dass schon zumindest ein Jht. vorher ein ruhriges Gemeindeleben in T. geherrscht haben musste. Wo sie in T. vor dem 15. Jht. gewohnt haben, lasst sich heute nicht mehr feststellen, da die Hussitenwirren alle Spuren der Vergangenheit verwischt haben. Die einzige Stelle, welche auf eine Judensiedelung vor dem 15. Jht. in T. hinweist, war der alte Judenfriedhof, der heute auch schon verbaut ist. An dieser Stelle stehen die Hauser CNr. 472—474 1). Es kann daraus geschlossen werden, dass sie innerhalb des heutigen unteren Stadtteiles gewohnt haben, da der alteste Stadtteil der heutige „Gansbuhl" ist und sich in derselben Hohe auch der alteste Friedhof mit der altesten Kirche in der Mitte befindet, so wurde den Juden in der Nahe ihres Wohnsitzes an der sudlichen Seite, ausserhalb der Befestigungswerke diese Stelle als Begrabnisstatte zugewiesen. Jedenfalls werden sie auch da, — mehr aus inneren Ursachen, als durch ausseren Zwang in einem abgeschlossenen Viertel gewohnt haben. Diese alte Begrabnisstatte bestand jedenfalls schon vor dem 15. Jht., da der dermalige Friedhof bereits zu Beginn des 16. Jhts. in Benutzung stand 2). Die durch die Hussitenwirren hervorgerufene Vernichtung jedes geschaftlichen Lebens in T., zwang jedenfalls die Juden diese ihre Heimstatte zu verlassen, da ihnen durch die Verodung des Gebietes jede Existenzmoglichkeit genommen war. Mit der allmahlichen Wiederkehr geregelter Verhaltnisse im 15. Jht. finden wir schon wieder Juden in T. Die ersten verlasslichen Nachrichten daruber finden sich in einem alten Stadt und Schlossurbar, das jedoch erst mit dem J. 1550 beginnt. In diesem Urbar werden uns im J. 1552 funf Judenfamilien aufgezahlt, die den Judenzins entrichteten. Es sind clies: „Matias Jud, Maier Kohn, Leb Jud, Schewl und Hans P r i e s t e r." Der letztere wird jedenfalls der Rb. gewesen sein, da ein Kohen (Maier Kohn) bereits angefuhrt ist. Aus dem Umstande nun, dass sich die Juden schon zu jener Zeit einen Rb. halten konnten, muss angenommen werden, dass die Anzahl der Judenfamilien jedenfalls grosser gewesen sein musste, als es das Urbar anfuhrt. Es werden moglicherweise nicht alle Judenfamilien den Judenzins entrichtet haben. Schliesslich kann ja auch angenommen werden, dass nicht die ganze Anzahl der Judenschutzzins zahlenden Juden aufgenommen wurde, um den Ertrag der Herrschaft herabzudrucken, da diese Familien — anlasslich der Abschatzung des Ertrages der Herrschaft — angefuhrt wurdens). Im Vergleiche zu anderen Judenansiedlungen waren die Juden in T. auf Rosen gebettet. T. ist eine der wenigen deutschen Stadte, wo die Juden seit jeher unangefochten und friedlich leben konnten. Verfolgungen, Mord, Plunderungen, Ausweisungen gab es in T. nicht. Sie blieben wohl vom den Schikanen und Beschrankungen, die die Zeit mit sich brachte, nicht verschont, sie mussten ihr Schutzgeld bezahlen, ihren Robot verrichten und eingepfercht in der Judengasse wohnen. Oft bildeten sie den Zankapfel zwischen Herrschaft, Stadt vind Hofkaraimer, ein jeder reklamierte das Schutzgeld fur sich und wer es nicht erhielt, verlangte die Ausweisung der Juden, die der Burgerschaft zum Schaden seien. Und doch wunschte jeder, dass sie bleiben, denn sie waren doch ein gutes Ausbeutungsobjekt. Im J. 1555 beanspruchte die Stadt und die Herrschaft den Judenzins, worauf von der Hofkammer ein Reskript herablangte, dass der Judenzins seiner Majestat vorbehalten bleibt4). Die Folgen dieses Reskriptes war eine Eingabe um die andere, dass die Juden der Burgerschaft zum Schaden seien, sie mogen ausgewiesen werden und als endlich eine einwilligende Entscheidung herablangte, war es dem Pfandbesitzer erst nicht recht. Im J. 1560 langte endlich eine Hofkammerentscheidung herab, wonach der Judenzins der Herrschaft zugesprochen wurde. Seit dieser Zeit horten die Eingaben um Judenausweisung auf. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir, dass 15 Judenfamilien das Schutzgeld bezahlten. Der Judenzins musste zweimal im Jahre bezahlt werden, zu Georgi d. i. am 24. April und zu Galli d. i. am 16. Oktober je 5 Schock Gr. von jeder Familie. Ausserdem mussten sie beim Schlosse das Heu einraumen und auf den Hoffeldern den Hafer. Als Siedelungsstatte dieser Zeit'kommt nur die heutige Tempelgasse in Betracht. Seit dem 15. Jht. lag es un Zuge der Zeit, den Juden das schlechteste Territorium als Siedelungsstatte zuzuweisen und dies war in T. zu jener Zeit, die heutige Tempelgasse. Sie ist wohl zentral gelegen, durch ein schmales Gasschen mit dem Ringplatze verbunden5). Das Stadt und Schlossurbar weiss im J. 1554 nur von 4 Judenhausern zu erzahlen, aber schon 1580 von 6 Hausern. 1608 waren es bereits 8 Hauser. Es sind die Hauser CNr. 511 bis 518 8). Der Anfang des 17. Jhts. bedeutet fur die Stadt T. und in Verbindung mit dieser auch fur die Juden eine neue Ara. Im J. 1596 gelang es der Stadt den Pfandbesitz der Herrschaft an sich zu bringen. Anlasslich der Ubernahme der Pfandherrschaft durch die Stadt /« J"?] wird im Urbar im J. 1605 folgendes angefuhrt: \sso I