der konigl. Kammerrate und ohne Entscheidung des Konigs zu unternehmen. Es kam dann fur S. das bose Jahr 1540. Die Eger hatte einen Grossteil der Vorstadthauser mitgenommen — wieweit auch Judenhauser weggespult wurden, steht nirgends verzeichnet —, die Bevolkerung wartet nur auf das geringste Zeichen, um uber ihre judischen iMitbewohner herzufallen. Jorg Augustin) soll zum Burgermeister gewahlt werden und entzieht sich der Wahl nur durch rasche Abreise. Seuchen und Heuschrecken zehren ausserdem am Wohlstand der Bevolkerung. Am 13. November 1541 kam es zu einem furchtbaren Blutbade, dass die jedenfalls am Sonntag alkoholisierte Menge unter den Juden in S. anrichtete. Aus der Chronik eines Prager Pramonstratensers, namens Sudik (Annales 1527—1725), erfahren wir daruber folgendes: Ein Vierte'lihauptmann, seines Zeichens ein wohlbestallter Weissgerber, dem als Offizier der Burgerwache das Judenviertel (Ghetto) zur Bewachung zugeteilt war, der Name des Ehrenmannes ist Johann Pedal, hat sein Viertel umgegangen und im Namen des Burgermeisters dann den Burgern „angedeutet", sie sollen die Juden uberfallen, plundern und wegjagen, was naturlich seine eigene Erfindung war. Er und Johann Straka, ein Kurschner, der sich dann gegen den Stadtrichter Kucera stellte, wurden von dem Stadtrat als Radelsfuhrer des Mordens bezeichnet. Wie weit in dieser Anzeige bei den Stadtherren 'die Absicht eine Rolle ■spielte, sich von zwei unbeliebten Elementen zu befreien, lasst sich heute nicht mehr uberprufen. Als Hauptbeteiligte des Aufstandes kommen Kleinburger, Handwerker und Gesellen in Betracht, zu welchen einige cechisehe Schriftsteller wie Winter, Rybicka, Emier u. a., auch Bewohner vom Lande, als Mittater hinzufugen. Die Quellen beschreiben genau,' wie die Juden aus den Betten in Hemden auf die" Gasse getrieben wurden, wie sie erschlagen wurden, wie ihr Hab und Gut an die Plunderer aufgeteilt oder vernichtet wurde. Interessant ist, dass dabei eine Quelle die Behausungen der Juden als „ausserhalb der Stadt" liegend bezeichnet. Als der Konig von dem Blutbad Kenntnis erhielt, liess er sofort alle 24, nach anderen Quellen 30 Ratsherren samt dem Burgermeister Magister Nikolaus Czernobyl nach Prag kommen, um sie zur Rechenschaft zu ziehen. Sie wurden alle in die Daliborka gesperrt. Sie stellten dann Burgen, wurden nach Hause gelassen und nur die vorgenannten beiden Burger wurden dem Scharfrichter ubergeben. Die Stadt wurde verurteilt, sofort 4000 rheinische Gulden als Schadensgutmachung an den Konig zu zahlen, weiters alles das, was geplundert und geraubt worden war, den Geschadigten zuruckzugeben. Am 15. Juni 1543 erliess Kaiser Ferdinand einen Gnadenbrief, kraft welchem er der Stadt S. aine allgemeine Verzeihung wegen der Ausschreitungen gegen die Juden angedeihen lasst und ihnen zugesteht, dass fortan keine Juden mehr in der Stadt wohnen sollten. In der Zwischenzeit horen wir immer wieder von Saazer Juden, die vom Auslande her klagen und Anspruche erhoben auf das seinerzeitige kgl. Urteil, das die Saazer verpflichtete, den Schaden gutzumachen. Sogar einige konigl. Handschreiben erfliessen in dieser Angelegenheit, da aber die Sanktion fehlt, sind sie wohl alle vergebens. Im J. 1584 erschien dann der Erlass Kaiser Rudolfs II., der den Juden den Zutritt zu den Markten S., Leitmeritz und Laun wieder gestattete. 1637 gab Kaiser Ferdinand III. den Saazern die seinerzeit genommenen Privilegien zuruck, gleichzeitig erschien ein strenges kaiserliches Reskript, dass den Juden in S. nicht einmal mehr das Ubernachten gestattete. 1650 beschloss schliesslich der bohmische Landtag, dass diejenigen Stadte, in denen am 1. Janner 1618 kein Jude gewohnt hat, beziehungsweise welche das Privilegium haben, Juden in ihrer Stadt nicht zu dulden, fur alle Zeiten judenrein zu bleiben haben. In diesem Zustand befanden sich damals 30 Stadte Bohmens, unter ihnen auch S. Mit diesem Landtagsbeschluss endete die altere Geschichte der Juden in S. * Erst in den Jahren 1848 bis 1850 zogen einzelne judische Familien aus den umliegenden Dorfern nach S. und im J. 1851 gab es hier schon die ersten zwei judischen Hausbesitzer; Seligman Wolf aus Milloschitz hat das Haus Nr. 179 in der Langen Gasse und Josef Herschmann aus Horschenz das Haus Nr. 16 in der Rosselgasse kauflich erworben. Da fiel es dem damaligen Stadtrat ein, sich auf das Reskript Ferdinands III. aus dem J. 1637 zu berufen und an die Juden den strikten Auftrag zu richten, die Stadt zu verlassen. Ein Gesuch an den damaligen Statthalter bewirkte, dass der Befehl aufgehoben werden musste. Als die ersten judischen Ansiedler nach dem J. 1848 werden Joachim Lederer'als Lieferant fur Proviant und Fourage des in S. stationierten Kavallerieregimentes undi Josef Lustig als Pachter der ararischen Mauten angefuhrt. Die Zahl der in S. ansassigen oder daselbst wohnenden Juden hat um das J. 1860 die Hohe von etwa 800 erreicht, doch war der Sitz der K. G., das Gotteshaus und die Matrikenfuhrung bis zum J. 1864 nicht in S., sondern in der Muttergemeinde LIEBOTSCHAN (c. LIBOCANY), 4 km von S. entfernt, und diese selbst gehorte zum Rabbinate in Postelberg, 10 fem von S. entfernt. Die Liebotschaner Matrik wurde seit dem J. 1827, in dem hiezu gehorenden Neusattl seit 1800 gefuhrt. Im J. 1864 wurde Sitz und Verwaltung der K. G. nach S. uberfuhrt, die Synagoge in Liebotschan aufgelassen und das Haus Nr. 638 in der Prager Gasse kauflich erworben, wo sich bereits einige Jahre der provisorische Betsaal befunden hatte, in denselben wurden nun die rituellen Einrichtungen der Liebotschaner Synagoge ubertragen. Uber die Entstehung der jetzigen Saazer K. G. berichtet ein Protokoll, aufgenommen am 20. Marz 1864 unter dem Vorsitze des Vorstehers JoachimLederer im Hause Nr. 638 in S. Anwesend: „Die gefertigten Mitglieder der vereinigten K. G. SaazLiebotschan. Am 15. Marz 1863 wurde von samtlichen in Liebotschan, Neusattl Dehlau und S. wohnenden Mitgliedern dier K. G. Liebotschan der Beschluss gefasst, die in Liebotschan bestehende Synagoge aufzulassen und nach S. in ein anzukaufendes Haus zu ubertragen. Infolge dieses Beschlusses wurde das Haus Nr. 638 in S. angekauft und mit dem Vermogen der Liebotschaner K. G., und dem Erlose mehrerer an Gemeindemitglieder verkauften Sitze bereits eine Abschlagszahlung von 7000 fl. o. W. geleistet. Da nun der K. G. die Bewilligung zur Ubertragung der zu Liebotschan bestehenden Synagoge in ihr Saazer Haus Nr. 638 laut k. k. Statthaltereierlasses vom 8. Oktober 1863, Z. 55.211, und k. k. bezirksamtlicher Verstandigung vom 26. Oktober 1863, Z. 4329 erteilt wurde und in dem Hause Nr. 638 die Einrichtung eines Betlokales tatet 580 bereits vollendet ist, so wurde heute folgendes zum Beschluss erhoben: Wir samtlichen Kultusgemeindemitglieder erklaren uns einverstanden: a) Die Synagoge in Liebotschan ganzlich aufzulassen, b) auf unsere eigenen Sitze, wie auf die als Gemeindegut gemeinschaftlichen Sitze zu verzichten, c) samtliche in der Liebotschaner Synagoge befindlichen rituellen Einrichtungen wie die heiligen Torarollen usw. in das Haus Nr. 638 in S., wie es jetzt besteht, oder wie es bei dessen Veranderung in ein Bethaus bestehen wird, zu ubertragen. <3. SSolf sseopolb gelier £yofef |>erf(f)mann Qfrael gifdjer (Samuel $Ieifcfjev 3faip& mann Soadfjim Seoeter Tl. ssoroner Sofef Sufttg SBttijeCTn (Srunoaum aftorti; ©ajroager SSilljelm 2B6I • 3afo5 Sssefeter SIbolf SOlenbi Slboif iMlher Sftael Seltner 3. 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