dasz hernacher ich solche Schuldt nit durffte zahleu, undt ihn frembder undt anderer Hendel mich einlegen durffte. Waiter, dasz mich auch niemandt, er sey wer er wolle, bey khainen anderen Recht undt nirgendts alsz bey Ihr Furstl. Gn. Gitschiener Cantze'ley vercklagen durffte. Letzlichen diewail esz einen Furstl. Zoll zue Fridlandtt hatt undt zweene Burger daruber denselben zue verwalten angeordnett, bitte ich dehmutiglichen Ewer Gnaden die Anordnungk thuen undt verfugen, damit ich neben einen Burger zue solchen Zoll gesetzett 2 Theil Ihr furstl. Gnaden, 1 Theil dem Juden und daruber neben ihme die Verwaltungk hette bien ehrbottigk von denselben, wasz es gehorigk zue rechter Zeit abzuefuhren. Fur solche alle Freyheiten will ich gerne Ewer Gn. nach meinen Vermogen contentiren undt befriedigen, trostlicher Hoff nungk lebendt, Ewer Gn. mir mein Bitt nit abschlagen, sondern gnadigst gratificiren werden. Empfehle hiermit Ewer Gn." in Schuetz des« allmechitigen Gottesz zuem rewlichsten etc. Ewer Gnaden gehorsamber Moyses Jacob Judt zue Friedlandtt. A t e r g o : An den hoch und wolugebornen Herrn, Herrn Gerhard von Taxis, Freyherrn zue Hulsz, Herren, uff Waletschoff etc., Rom. Kay. May. etc. Truohsasz, Obristen Leuttenambtt undt Ihr Furstl. Gn. von Friedlandtt wolangeordneten LandeszHaubtmann desz gemelten Hertz>ogthumbo Friedlandtt etc. meinen gnadig. Herrn, Ewer Gn. dehmutigesz Suppliciren. Die furstl. Regierung ging nicht auf alle Wunsche des Bittstellers ein. Weder wurde ihm die jahrl. Zinsung von 12 fl. erlassen, noch versperrte man sich den Weg, auch andere Juden aufzunehmen. Das ihm in Giischin verliehene Privilegium vom 17. Juni 1627 lautet im Auszuge: Ich Gerhard von Taxis etc. Alsz hab ich nechst vorgehender reiffer wolerwogener Deliberation, seines Begehrens im Abschlag nit sein konnen, sondern ihme gedachtem Juden, crafft habenden Ambts, in Nahmen Ihrer Funstl. Gn. des durch, hoch. Furst und Herrn, Herrn Albrechts, Herzogen zu Friedland, Rom. Kay. Maytt. Kriegs Raths, Cammerers, Obristen zu Prag und General Obristen Veldithaubtmans, meines gnadigsten Fursten und Herrn, neohstfolgende Freyiheitten und Privilegien erthailet: Vorsz erste, dasz er in der Statt Friedland seine WoJinung suchen und aldar seinem Belieben nach, ohne einiges Menschen Hinderung wohnen, auch aller Freyheiten und Privilegien der gemeinen Burgerschafft zu Friedland genussen moge. Dauon er dann jahrlich 12 fl. zu geben und in das Furstl. Rendtschraiber x\mht zu Friedland einzulegen schuldig sein soll. Vors ander, wird obgesagtem Juden frey gelassen, alle Handel und Wandel, mit offenen Laden., wie breuchlich, in der Statt Friedlandt zu halten, auch vor sein Hausz frey zu schlachten, ohne einiges Menschen impediment oder Verhinderung. Und weiln ihne Moyse Jacoben fremhde aldar anlangende Juden in solcher seiner Handthierung impediren, auf ilin Schuklbrieffe machen und selbigen mit manichfaltigen Partken in frembde Handel intriciren und verwirren mochten, alsz wird ihme Moysi Jacob hiemit die Gnade erzeiget, dasz er wegen eines frembden Juden nit dorffte antworten oder in die Verhafft gehen er habe sich dann seihest verschrieben. Gelanget derowegen im Nahmen hochst mehrgedachter Ihrer Furstl. Gn. uns^ers gnadigsten Landesfursten und Herrn an m&niglicheii bevorausz den Haubtmann und Officirer der Herrschafft, auch Burgermeister und Rathmanne der Statt Friedland, der Ambts Befehl, ihne Moysen Jacob Juden, bey obgesaczten ertheilten Gnaden frey, unperturbirter und unverbruchlich verbleiben zu lassen, auch denselben darbey in allen Pucten und Clausuln zu schuczen und zu bandhaben, damit er solches geruhiglich ieczt und in kunfftig genussen und solcher Donation sich fruchtbarlich freyen moge. Zu Uhrkund dessen ist dieses Patent mit eigener Handtschrift und angedruckten Secret Insiegel bekraftiget 35). Uber das weitere Schicksal dieses jud. Insassen erfahren wir noch, dass ihm im J. 1628 ein Patent erteilt wurde, „ubers Pagament zu wechseln, uber welches sie ihn schutzen lassen wollen". Da der Auschank fremden Branntweins mit drakonischer Strenge bestraft wurde, wurde auch Moyse Jacob mit Gefangnis belegt. Es wurde noch einem zweiten Juden der Aufenthalt bewilligt. Es scheint, dass die beiden sich auch gemeinschaftlich geschaftlich betatigten. Darauf weist eine Bitte des Friedlander Schlosshauptmanns an das Feldmarschallamt ihin. „Es gelanget an den Herrn Capitain Mein dienstlich Ersuchen, mir die geneigte Cortesia zu erzeigen und einen Passzettel auf zwei Juden so allhier zu F. unter Ihr furstl. Gn. ansassig seien, deren Namen Mohse Jacob und Daniel Moyses auszubringen, damit sie sicher und ungehindert in das kaiserl. Lager undt unter dero Armee handeln und wandeln mochten mit Zufuhrung allerhand Viktualien und anderer Sachen." Im J. 1633 erfuhren sie eine „Spolierung" im Dorfe Einsiedel. Deshalb sollten die Einwohner, falls ihnen etwas zu Ungebuhr abgenommen wurde, zu Schadenersatz angehalten werden. Also sollte man sie sonst gegen Soldatengewalt und unbillige Erschwerungen in Schutz nehmen. Bassewi durfte allwochentlich aus den furstl. ^Renten in F. einige hundert Gulden abheben.. Ende 1632 liess ihn der Schlosshauptmann wissen, dasser sein „Begehren wieviel alle Montag zusammengebracht, vor eine ziemliche Torheit erachte, sintemallem ich bei dieser beschwerlen unruhigen Zeit nit wissen kann., was ein jedweder armer Untertaner im Beutel habe." Bassewis Bevollmaohtiger, Martin Pulz in F., weigerte sich eines Tages die fur ihn reservierten Gelder entgegen zu nehmen und er musste nach andern Vertrauenspersonen Umschau halten. Feber1633 ordnete der Landeshauptmann an, dass die Auszahlung an die Bassewis nicht mehr aus den Friedlander Renten erfolgen, sondern die monatliche Quote am bestimmten Tag unfehlbar nach Jicin abgeliefert werden solle. Die Bassewis wohnten anscheinend eine Zeit lang in F., wo sie wohl auch eine Wollniederlage unterhielten30). 1841 wohnen die Bruder Pinkas und David Grunwald, Branntweinpachter der Herrschaft in F. Wahrscheinlich bildeten sie eine Gesellschaftsfirma. Pinkas war Familiant in der Vallimirziter Herrschaft, GrossRohosetz, Kreis Bunzlau. In der Trauungsmatrik der isr. K. G. Turnau befindet sich bei David G. die interessante Eintragung: „Ehekonsens auf den Betrieb des Ackerbaues erteilt." 1856 hatte in Wiese bei F. Heinrich Beck eine Meierhofspacht inne. Anfang der 60er Jahre liess sich in F. der jud. Arzt Dr. Straschnov nieder. DEUTSCHGABEL. Es besteht schon uber ein Jahrtausend und iat eine der altesten, wenn nicht gar die alteste Stadt Nord Iteiohenberg 3S 566 bohmens. Der lName ruhrt wanrscneiniicn aavon ner, dass die Handelsstrasse, deren Schirmherr schon im 14. Jht. Kaiser Karl IV. war, sich „gabelte". Es ware also begreiflich, wenn sich Juden an einem so wichtigen Knotenpunkte des Handels angesiedelt hatten. In D.Gabel finden sich keinerlei auf Juden sich beziehende Akten und Schriften. Was an Aufzeichnungen uberhaupt bei der Ersturmung der Stadt durch die Hussiten im August 1420 verschont blieb, vernichtete der grosse Brand im Mai 1788. Doch aus indirektem Quellen erfahren wir, dass gegen Ende des 16. Jht. einzelne Juden dort ihren Wohnsitz aufschlugen. Ein im J. 1599 in Reichenberg hingerichtetes Weib sagte unter der Tortur aus, sie habe einen Teil der entwendeten Sachen „nachmaln zur Gabell unter den Juden verkaufft" 3T). Und im Schoppenbuch von Hennersdorf am Rollberg, ostliche Ortshalfte, finden sich nachstehende zwei Notizen: Im Fruhjahr 1600 wurden Martin Wilde 15 Schock erlegt, wovon neben anderen Glaubigern auch der „Jude zur Gabell" bezahlt wurde. Ferner: Am 27. Dezember 1610 empfangt der Jude Salomon zur Gabel von Jacob Prokop 7 B. 15 G. als Schuld des Jacob Ohlmann. Nebst diesen durftigen Nachrichten kame eventl. noch eine nicht zu unterschatzende Quelle in Betracht, das Bruchstuck eines Grabsteines. Er ist an der Vorderseite eines Hauses an der Strasse „Hermsdorfer Pforte" eingemauert. Er soll angeblich etwa seit 100 Jahren dort eingebaut sein. ran. ♦. nmr... („. . . ruht eine Frau . . . und edel, die Tochter des . ., Vornehmen, Frau d?s ...Segal) (= Leviten, Landau) . . . (Die Seele vereint)im Bunde der Lebenden . . . im J. 352") 38). Der Grabstein stand also seinerzeit an dei Ruhestatte einer Ehefrau, denn er ist ihrem Andenken gewidmet. Das Wort jup ist nach der Aussprache im Alltagsleben, daher ohne \ also* mit einem Rechtschreibfehler geschrieben. Die drei Buchstaben in der letzten Zeile geben hochstwahrscheinlich die Jahreszahl an. Auffallend ist es, dass sie nach der Eulologie angegeben wird, was allerdings auch, wenn auch selten, vorzukommen pflegt. Das Datum 1592 wurde ja stimmen, da um diese Zeit, wie oben ausgefuhrt, Juden sich in Gabel aufhielten. Es ist ein altes Wahrwort: „Steine sprechen". In der Tat sind Grabsteine oft wichtige und mitunter aus langst verklungenen Zeiten die einzigen Zeugen fur das Alter irgend einer judischen Siedlung. Doch der Fund in Gabel lasst uns im Stich. Denn die Kernfrage kann nicht geklart werden, woher das Bruchstuck dieses Grabsteines stammt. Wir sind nur auf die mundliche Tradition, die doch nicht immer zuverlassig ist, angewiesen. Angeblich «oll der Grabstein von einem ehemaligen Judenfriedhofe in Gabel herruhren, der vor Jahrhunderten an dein Platze lag, wo jetzt ein Garten angelegt ist, der sich dem Hause gegenuber befindet, an dem der Grabstein angebracht ist. Dieser Platz, jetzt Garten, grenzt, bezw. grenzte an die Stadtmauer, die aber jetzt nur noch zum Teil vorhanden ist. Nebenstehende Skizze veranschaulicht die Lage des ehemaligen judischen Friedhofes. Diese Rekonstruktion beruht jedoch nur auf der unnanme, uau uun wumiuu numoi m^. j^u. lag. Diese Annahme ist aber unbewiesen, Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, sondern moglich und sogar nicht, unwahrscheinlich, dass dort ein solcher Friedhof bestand, aber es fehlt der schlussige Beweis dafur. Dass man unlangst an gleicher Stelle bei der Kanalregulierung wieder einen Grabstein mit hehr. Inschrift fand, ist auch nicht beweiskraftig. Denn abgesehen davon, dass dieser Stein zum Teil schon morsch geworden und die Inschrift verwittert ist, sodass nur noch einzelne Buchstaben entziffert werden konnen, ist es fraglich, ob diese Steine nicht von andersw o hingebracht wurden. Denn bei Bauten bediente man sich ihrer sehr gern und die Frachter waren damals an Steinfuhren gewohnt. Mit Recht bemerkt S. H. Lieben 30): „Die Verwendung jud. Grabsteine fuhrt allerdings oft zu Grotesken. Man suchte fur die hebraischen Buchstaben, die wohl zelotischer Eifer nicht an christlichen Hausern dulden wollte, die man aber aus einem gewissen Aberglauben nicht entfernen mochte, gewissermassen eine religiose Suhne, indem man ihnen ein gut christliches Symbol beigesellte, s.o wenigstens mag der in einem Hause in, D.Gabel eingemauerte hebr. Grabstein zu seiner Begrunung durch das Kruzifix gekommen sein." Ubrigens hangt vor ihm auch eine Lampe, als ware es ein Heiligenbild. Volle 200 Jahre hindurch dringt keine Kunde zu uns uber Juden in D.Gabel. Ein einziger Name, der weiter nichts besagt, taucht auf dem Umwege des Reichengberger stadt. Wollwageprotoko'Us auf. Ein Halbjahrhundert hindurch, von 1815 bis 1865 wurde im dortigen Dekanalamte eine „Judenmatrik" gefuhrt. Alles in allem sind wahrend dieses Zeitraumes 14 Geburtsfalle zur Eintragung gelangt. Als Geschichtsquelle kommt diese Matrik nicht in Betracht. Um die" Mitte der 30er Jahre des vorigen Jhts. Hess sich in Gabel der erste jud. Arzt, der dort uberhaupt der erste Med. Dr. war, da es bis dahin nur zwei Wundarzte gab, nieder. Dr. Wolfgang Hamburger, auch „obrigkeitlicher Arzt", aus Jungbunzlau geburtig, eine vielseitige, kraftvolle Personlichkeit, verfasste medizinische, schongeistige und politische Werke. Aus Bahnhofstr. Grab on 'weg Eingemauerfes Grabstein fragment seiner Feder floss auch das Buch: „Medizin, Topographie und Geschichte der grafl. Herrschaft Lamberg und der benachbarten Stadt Gabel." Dr. Hamburger, 561 Reickenbcrg 39