dasz hernacher ich solche Schuldt nit dürffte zahleu, undt ihn frembder undt anderer Hendel mich einlegen dürffte. Waiter, dasz mich auch niemandt, er sey wer er wolle, bey khainen anderen Recht undt nirgendts alsz bey Ihr Fürstl. Gn. Gitschiener Cantze'ley verckla-gen dürffte. Letzlichen diewail esz einen Fürstl. Zoll zue Fridlandtt hatt undt zweene Bürger darüber denselben zue verwalten angeordnett, bitte ich dehmütig-lichen Ewer Gnaden die Anordnungk thuen undt verfügen, damit ich neben einen Burger zue solchen Zoll gesetzett 2 Theil Ihr fürstl. Gnaden, 1 Theil dem Juden und darüber neben ihme die Verwaltungk hette bien ehrböttigk von denselben, wasz es gehörigk zue rechter Zeit abzueführen. Für solche alle Freyheiten will ich gerne Ewer Gn. nach meinen Vermögen contentiren undt befriedigen, tröstlicher Hoff nungk lebendt, Ewer Gn. mir mein Bitt nit abschlagen, sondern gnädigst gratificiren werden. Empfehle hiermit Ewer Gn." in Schuetz des« all-mechitigen Gottesz zuem rewlichsten etc. Ewer Gnaden gehorsamber Moyses Jacob Judt zue Friedlandtt. A t e r g o : An den hoch und wolügebornen Herrn, Herrn Gerhard von Taxis, Freyherrn zue Hulsz, Herren, uff Waletschoff etc., Rom. Kay. May. etc. Truohsasz, Ob-risten Leüttenambtt undt Ihr Fürstl. Gn. von Friedlandtt wolangeordneten Landesz-Haubtmann desz ge-melten Hertz>ogthumbö Friedlandtt etc. meinen gnädig. Herrn, Ewer Gn. dehmütigesz Suppliciren. Die fürstl. Regierung ging nicht auf alle Wünsche des Bittstellers ein. Weder wurde ihm die jährl. Zin-sung von 12 fl. erlassen, noch versperrte man sich den Weg, auch andere Juden aufzunehmen. Das ihm in Giischin verliehene Privilegium vom 17. Juni 1627 lautet im Auszüge: Ich Gerhard von Taxis etc. Alsz hab ich nechst vorgehender reiffer wolerwoge-ner Deliberation, seines Begehrens im Abschlag nit sein können, sondern ihme gedachtem Juden, crafft habenden Ambts, in Nahmen Ihrer Fünstl. Gn. des durch, hoch. Fürst und Herrn, Herrn Albrechts, Herzogen zu Friedland, Rom. Kay. Maytt. Kriegs Raths, Cammerers, Obristen zu Prag und General Obristen Veldithaubtmans, meines gnädigsten Fürsten und Herrn, neohstfolgende Freyiheitten und Privilegien erthailet: Vorsz erste, dasz er in der Statt Friedland seine WoJinung suchen und aldar seinem Belieben nach, ohne einiges Menschen Hinderung wohnen, auch aller Freyheiten und Privilegien der gemeinen Burgerschafft zu Friedland genüssen möge. Dauon er dann jährlich 12 fl. zu geben und in das Fürstl. Rendtschrai-ber x\mht zu Friedland einzulegen schuldig sein soll. Vors ander, wird obgesagtem Juden frey gelassen, alle Handel und Wandel, mit offenen Laden., wie breuchlich, in der Statt Friedlandt zu halten, auch vor sein Hausz frey zu schlachten, ohne einiges Menschen impediment oder Verhinderung. Und weiln ihne Moyse Jacoben fremhde aldar anlangende Juden in solcher seiner Handthierung impe-diren, auf ilin Schuklbrieffe machen und selbigen mit manichfaltigen Partken in frembde Handel intriciren und verwirren möchten, alsz wird ihme Moysi Jacob hiemit die Gnade erzeiget, dasz er wegen eines fremb-den Juden nit dörffte antworten oder in die Verhafft gehen er habe sich dann seihest verschrieben. Gelanget derowegen im Nahmen höchst mehrgedachter Ihrer Fürstl. Gn. uns^ers gnädigsten Landesfürsten und Herrn an m&niglicheii bevorausz den Haubtmann und Officirer der Herrschafft, auch Bürgermeister und Rathmanne der Statt Friedland, der Ambts Befehl, ihne Moysen Jacob Juden, bey obge-saczten ertheilten Gnaden frey, unperturbirter und unverbrüchlich verbleiben zu lassen, auch denselben darbey in allen Pucten und Clausuln zu schüczen und zu bandhaben, damit er solches geruhiglich ieczt und in künfftig genüssen und solcher Donation sich frucht-barlich freyen möge. Zu Uhrkund dessen ist dieses Patent mit eigener Händtschrift und angedruckten Secret Insiegel bekräftiget 35). Uber das weitere Schicksal dieses jüd. Insassen erfahren wir noch, daß ihm im J. 1628 ein Patent erteilt wurde, „übers- Pagament zu wechseln, über welches sie ihn schützen lassen wollen". Da der Auschank fremden Branntweins mit drakonischer Strenge bestraft wurde, wurde auch Moyse Jacob mit Gefängnis belegt. Es wurde noch einem zweiten Juden der Aufenthalt bewilligt. Es scheint, daß die beiden sich auch gemeinschaftlich geschäftlich betätigten. Darauf weist eine Bitte des Friedländer Schloßhauptmanns an das Feldmarschallamt ihin. „Es gelanget an den Herrn Ca-pitain Mein dienstlich Ersuchen, mir die geneigte Cortesia zu erzeigen und einen Passzettel auf zwei Juden so allhier zu F. unter Ihr fürstl. Gn. ansässig seien, deren Namen Mohse Jacob und Daniel Moyses auszubringen, damit sie sicher und ungehindert in das kaiserl. Lager undt unter dero Armee handeln und wandeln möchten mit Zuführung allerhand Viktualien und anderer Sachen." Im J. 1633 erfuhren sie eine „Spolierung" im Dorfe Einsiedel. Deshalb sollten die Einwohner, falls ihnen etwas zu Ungebühr abgenommen wurde, zu Schadenersatz angehalten werden. Also sollte man sie sonst gegen Soldatengewalt und unbillige Erschwerungen in Schutz nehmen. Bassewi durfte allwöchentlich aus den fürstl. -^Renten in F. einige hundert Gulden abheben.. Ende 1632 ließ ihn der Schloßhauptmann wissen, daßer sein „Begehren wieviel alle Montag zusammengebracht, vor eine ziemliche Torheit erachte, sintemallem ich bei dieser beschwerlen unruhigen Zeit nit wissen kann., was ein jedweder armer Untertaner im Beutel habe." Bas-sewis Bevollmäohtiger, Martin Pülz in F., weigerte sich eines Tages die für ihn reservierten Gelder entgegen zu nehmen und er mußte nach andern Vertrauenspersonen Umschau halten. Feber-1633 ordnete der Landeshauptmann an, daß die Auszahlung an die Bassewis nicht mehr aus den Friedländer Renten erfolgen, sondern die monatliche Quote am bestimmten Tag unfehlbar nach Jičin abgeliefert werden solle. Die Basse-wis wohnten anscheinend eine Zeit lang in F., wo sie wohl auch eine Wollniederlage unterhielten30). 1841 wohnen die Brüder Pinkas und David Grünwald, Branntweinpächter der Herrschaft in F. Wahrscheinlich bildeten sie eine Gesellschaftsfirma. Pinkas war Familiant in der Vallimiřziter Herrschaft, Groß-Roho-setz, Kreis Bunzlau. In der Trauungsmatrik der isr. K. G. Turnau befindet sich bei David G. die interessante Eintragung: „Ehekonsens auf den Betrieb des Ackerbaues erteilt." 1856 hatte in Wiese bei F. Heinrich Beck eine Meierhofspacht inne. Anfang der 60er Jahre ließ sich in F. der jüd. Arzt Dr. Straschnov nieder. DEUTSCH-GABEL. Es besteht schon über ein Jahrtausend und iat eine der ältesten, wenn nicht gar die älteste Stadt Nord- Iteiohenberg 3S 566 böhmens. Der lName rührt wanrscneiniicn aavon ner, daß die Handelsstraße, deren Schirmherr schon im 14. Jht. Kaiser Karl IV. war, sich „gabelte". Es wäre also begreiflich, wenn sich Juden an einem so wichtigen Knotenpunkte des Handels angesiedelt hätten. In D.-Gabel finden sich keinerlei auf Juden sich beziehende Akten und Schriften. Was an Aufzeichnungen überhaupt bei der Erstürmung der Stadt durch die Hussiten im August 1420 verschont blieb, vernichtete der große Brand im Mai 1788. Doch aus indirektem Quellen erfahren wir, daß gegen Ende des 16. Jht. einzelne Juden dort ihren Wohnsitz aufschlugen. Ein im J. 1599 in Reichenberg hingerichtetes Weib sagte unter der Tortur aus, sie habe einen Teil der entwendeten Sachen „nachmaln zur Gabell unter den Juden verkaufft" 3T). Und im Schöppenbuch von Henners-dorf am Rollberg, östliche Ortshälfte, finden sich nachstehende zwei Notizen: Im Frühjahr 1600 wurden Martin Wilde 15 Schock erlegt, wovon neben anderen Gläubigern auch der „Jude zur Gabell" bezahlt wurde. Ferner: Am 27. Dezember 1610 empfängt der Jude Salomon zur Gabel von Jacob Prokop 7 B. 15 G. als Schuld des Jacob Ohlmann. Nebst diesen dürftigen Nachrichten käme eventl. noch eine nicht zu unterschätzende Quelle in Betracht, das Bruchstück eines Grabsteines. Er ist an der Vorderseite eines Hauses an der Straße „Herms-dorfer Pforte" eingemauert. Er soll angeblich etwa seit 100 Jahren dort eingebaut sein. ran. ♦. nmr... („. . . ruht eine Frau . . . und edel, die Tochter des . ., Vornehmen, Frau d?s ...Segal) (= Leviten, Landau) . . . (Die Seele vereint)-im Bunde der Lebenden . . . im J. 352") 38). Der Grabstein stand also seinerzeit an dei Ruhestätte einer Ehefrau, denn er ist ihrem Andenken gewidmet. Das Wort jüp ist nach der Aussprache im Alltagsleben, daher ohne \ also* mit einem Rechtschreibfehler geschrieben. Die drei Buchstaben in der letzten Zeile geben höchstwahrscheinlich die Jahreszahl an. Auffallend ist es, daß sie nach der Eulologie angegeben wird, was allerdings auch, wenn auch selten, vorzukommen pflegt. Das Datum 1592 würde ja stimmen, da um diese Zeit, wie oben ausgeführt, Juden sich in Gabel aufhielten. Es ist ein altes Wahrwort: „Steine sprechen". In der Tat sind Grabsteine oft wichtige und mitunter aus längst verklungenen Zeiten die einzigen Zeugen für das Alter irgend einer jüdischen Siedlung. Doch der Fund in Gabel läßt uns im Stich. Denn die Kernfrage kann nicht geklärt werden, woher das Bruchstück dieses Grabsteines stammt. Wir sind nur auf die mündliche Tradition, die doch nicht immer zuverlässig ist, angewiesen. Angeblich «oll der Grabstein von einem ehemaligen Judenfriedhofe in Gabel herrühren, der vor Jahrhunderten an dein Platze lag, wo jetzt ein Garten angelegt ist, der sich dem Hause gegenüber befindet, an dem der Grabstein angebracht ist. Dieser Platz, jetzt Garten, grenzt, bezw. grenzte an die Stadtmauer, die aber jetzt nur noch zum Teil vorhanden ist. Nebenstehende Skizze veranschaulicht die Lage des ehemaligen jüdischen Friedhofes. Diese Rekonstruktion beruht jedoch nur auf der ünnanme, uau uun wumiuu numoi m^. j^u.---------- lag. Diese Annahme ist aber unbewiesen, Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, sondern möglich und sogar nicht, unwahrscheinlich, daß dort ein solcher Friedhof bestand, aber es fehlt der schlüssige Beweis dafür. Daß man unlängst an gleicher Stelle bei der Kanalregu-lierung wieder einen Grabstein mit hehr. Inschrift fand, ist auch nicht beweiskräftig. Denn abgesehen davon, daß dieser Stein zum Teil schon morsch geworden und die Inschrift verwittert ist, sodaß nur noch einzelne Buchstaben entziffert werden können, ist es fraglich, ob diese Steine nicht von anders-w o hingebracht wurden. Denn bei Bauten bediente man sich ihrer sehr gern und die Frachter waren damals an Steinfuhren gewöhnt. Mit Recht bemerkt S. H. Lieben 30): „Die Verwendung jüd. Grabsteine führt allerdings oft zu Grotesken. Man suchte für die hebräischen Buchstaben, die wohl zelotischer Eifer nicht an christlichen Häusern dulden wollte, die man aber aus einem gewissen Aberglauben nicht entfernen mochte, gewissermaßen eine religiöse Sühne, indem man ihnen ein gut christliches Symbol beigesellte, s.o wenigstens mag der in einem Hause in, D.-Gabel eingemauerte hebr. Grabstein zu seiner Begrünung durch das Kruzifix gekommen sein." Übrigens hängt vor ihm auch eine Lampe, als wäre es ein Heiligenbild. Volle 200 Jahre hindurch dringt keine Kunde zu uns über Juden in D.-Gabel. Ein einziger Name, der weiter nichts besagt, taucht auf dem Umwege des Reichengberger städt. Wollwageprotoko'Us auf. Ein Halbjahrhundert hindurch, von 1815 bis 1865 wurde im dortigen Dekanalamte eine „Judenmatrik" geführt. Alles in allem sind während dieses Zeitraumes 14 Geburtsfälle zur Eintragung gelangt. Als Geschichtsquelle kommt diese Matrik nicht in Betracht. Um die" Mitte der 30er Jahre des vorigen Jhts. Heß sich in Gabel der erste jüd. Arzt, der dort überhaupt der erste Med. Dr. war, da es bis dahin nur zwei Wundärzte gab, nieder. Dr. Wolfgang Hamburger, auch „obrigkeitlicher Arzt", aus Jungbunzlau gebürtig, eine vielseitige, kraftvolle Persönlichkeit, verfaßte medizinische, schöngeistige und politische Werke. Aus Bahnhofstr. Grab on- 'weg Eingemauerfes Grabstein- fragment seiner Feder floß auch das Buch: „Medizin, Topographie und Geschichte der gräfl. Herrschaft Lämberg und der benachbarten Stadt Gabel." Dr. Hamburger, 561 Reickenbcrg 39