Im J. 1901 wurde eine bedeutsame Steuerreform eingefuhrt. Ihr geistiger Urheber war der damalige Rechnungsfuhrer Alois Soudek. Nach dieser Reform wurde jedem Mitgliede der K. G. das Recht eingeraumt, dem Kultusgemeindevorstande bis November die staatl. Personaleinkommensteuer, d. h. die Zahlungsauftrage vorzulegen. Bei rechtzeitiger Vorlage des staatl. Zahlungsauftrages musste automatisch die Einreihung des Zensiten in die diesem Nachweise entsprechemle Kultussteuerstufe erfolgen. Die allenfalls erst im Rekurswege erfolgte Nachweisung des staatl. versteuerten Einkommens war fur die Rekursinstanzen der Gemeinde durchaus nicht bindend. Betreffs jener Mitglieder, welche den. staatl. Nachweis ihrer Personaleinkommensteuer nicht vorgelegt haben, erfolgte nach wie vor die Einkommenschatzung und dieser entsprechend die Vorschreibung durch die Umlagekonimission. Die Hauptgrundsatze dieser progressiven Steuer waren: Vollstandige Steuerfreiheit fur die Mittellosen, Entlastttng der wirtschaftl. Schwachen und strammere Heranziehung der wirtschaftlich Starken. Bezuglich der Steuerskala wurden 20 Stufen eingefuhrt. Das Maximum war mit 1000 K normiert. Diese Skala wurde unter Zugrundelegung der in der Gemeinde gegebenen tatsachlichen Verhaltnisse, das durchschnittliche Jahreserfordernis, Anzahl der Steuertrager und durchschnittliches Einkommen derselben aufgestellt. Diese Steuerreform, die drei Jahrzehnte hindurch in Geltung war und jedem Zensiten die Gewahr bot, dass er, wenn er nur will, nicht der — sei es unbewussten, sei es vermeint, liehen Willkur der Umlagekommission und der ubergeordneten Instanzen ausgesetzt sei und schon im voraus selber seinen statutarischen Kultussteuersatz bestimmen kann, war das Verdienst von Alois Soudek3"). Sein Reformwerk hatte vorbildlich fur alle ubrigen Gemeinden sein konnen. Aber der Gemeinde blieb es versagt, auf diesem Gebiete bahnbrechend zu sein, denn die Regierung hat sich eines anderen besonnen und die spater eingereichten Statuten anderer Gemeinden, die diese neuen Steuerbestimmungen enthielten, nicht mehr bestatigt. Sie erblickte namlich in dieser Reform einen Zuschlag zur Personaleinkomimensteuer, den sie unter allen Umstanden zu vermeiden suchte. Von dieser Doktrin ging nun bekanntlich erst vor zwei Jahren die staatl. Steuergesetzgebung ab. Im J. 1931 haben die Steuerstaffelung und besonders das Rekursverfahren eine dem modernen Rechtsempfinden entsprechende Novellierung erfahren. Es sind 44 Steuerklassen vorgesehen; die hochste Jahresschuldigkeit betragt Kc 5000'—. Ausser der Erhohung der bisherigen Maximalgrenze ist das Wesenhafte dieser Reform hauptsachlich die grundlegende A nd e r u n g des bisherigen Eekursverf allr e n s, namentlich durch Schaffung einer besonderen Berufungskommission. Die Erledigung der Beschwerden gegen die Bemessung der Kultusbeitrage wird dem Wirkungskreise des engeren und weiteren Vorstandes entzogen. Die Berufungskommission besteht aus 11 Mitgliedern, von denen 5 vom Kultusgemeindevorstand fur die ganze Funktionsdauer der Vertretung ernannt, 6 Mitglieder von den Geineindeangehorigen gleichzeitig mit der Wahl des Kuhusgemeindenvorstand.es gewahlt werden. Von den Mitgliedern der Berufungskommission durfen nicht mehr als drei Mitglieder des Vorstandes sein und Mitglieder der Steuerkommission durfen nicht gleichzeitig dier Berufungskommission angehoren. Den Verhandlungen derselben kann auch der Steuertrager, dessen Rekurs Gegenstand der Verhandlung ist, beiwohnen, wie auch das Wort ergreifen. Er kann sich auch durch einen Bevollmachtigten, zu dem jeder der Kultusgemeinde R. angehorige Steuerzahler bestellt werden kann, vertreten lassen. Das aktive Wahlrecht war bis zum J. 1877 an die Erreichung des 25., von da an, an das 30. Lebensjahr geknupft. Im J. 1931 wurde das aktive Wahlrecht den Steuertragern vom vollendeten 21. Lebensjahre an zugesprochen. Im Sinne des staatl. Gemeindegesetzes haben das aktive Wahlrecht auch der Rabbiner, die Gemeindebeamten und die Gemeindediener. Das passive Wahlrecht ist an die Erreichung des 30. Lebensjahres und an die Bedingung geknupft, dass die Gemeindemitglieder mindestens zwei Jahre innerhalb des Gemeindegebietes ihren Wohnsitz haben. Von 1895 bis 1920 bestanden zwei Wahlkorper. Den ersten Wahlkorper bildeten: a) Staats, Landes und offentliche Fondbeamte, ferner an inlandischen Universitaten graduierte Doktoren und der Rabbiner; b) diejenigen hoher besteuerten wahlberechtigten Gememdemitglieder, die zusammen die eine Halfte der direkten Kultusbeitrage zahlten und die Kantoren und! Lehrer. Jeder von den zwei Wahlkorpern washlte die Halfte der Vorstandsmitglieder. Stellvertreter, Kassarevisoren und Mitglieder der Umlagskommission. Die Wahler eines Wahlkorpers waren berechtigt, auch Mitglieder eines anderen Wahlkorpers zu wahlen. Zuerst wahlte der zweite Wahlkorper und erst nach Bekanntgabe des Ergebnisses dieser Wahl, der erste Wahlkorper. Nach Friedensschluss beabsichtigte der Vorstand, dem. demokratischen Zuge der Zeit Rechnung tragend, die Neuwahlen im Juni 1919 in einem einzigen Wahlkorper durchzufuhren. Sie mussten, jedoch uber behordliche Weisung, da der Wahlakt in der geplanten Form ohne Statutenanderung als nicht zulassig erklart wurde, noch in zwei Wahlkorpern vorgenommen werden. Die Verhaltniswahlist nicht eingefuhrt. Zur Vermeidung von Wahlkampfen erfolgt erfreulicherweise in der Regel eine Einigung der verschiedenen Vereinigungen und Parteien. Besondere Vorkommnisse. Eine entsetzliche Bluttat rief im J. 1876, weit uber die Grenzen der Stadt hinaus, grosse Sensation hervor. Bei einer Pfandung totete Isaac Ábeles, ein 50 jahriger betriebsamer Mann geringen Bildungsgrades, durch Messerstiche den Vertreter Eduard Pellheim. Nach dreitatiger Verhandlung, die vom Landesgerichtsrat Hartmann mustergultig geleitet wurde und die in manchem Betrachte auch ein unerfreuliches Sittenbild enthullte, wurde Ábeles vcm Schwurgericht zum Tode durch den Strang verurteilt. Er wurde dann zu 20 Jahren schweren Kerkers begnadigt und am 18. August 1889, dem Geburtstage des Kaisers, aus der Haft entlassen. Er verbrachte den Rest seines Lebens in stiller Zuruckgezogenheit und starb im J. 1897 nach vollendetem 70. Lebensjahr. Die Verteidigung fuhrte Notar Petak. Bei der Urteilspublikation im alten Gerichtsgeba'ude Farbergasse brach Ábeles plotzlich ohnmachtig zusammen und wurde von Krampfen befallen. Dieser Zwischenfall rief beim Publikum grosse Aufregung hervor. Nicht minder aufgeregt wurde der Umstand besprochen, dass, da gerade ein heftige« Gewitter niederging, die Verkundung des Urteils unter Donner und Blitz erfolgte. Das Volk konnte es mit Recht nicht begreifen, wie ein Jude sich soweit hinreissen konnte, einen anderen Juden zu ermorden. So entstand der Volksreim: „Die Sonne scheint bei Nacht, Der Mond am Tage, Der Jude Ábeles hat Pellheim umgebracht™)." Reichenbers :)0 558 Noch zweier Verbrechen .sei gedacht. Am 3. Oktober 1894 fiel die im 6. Lebensjahre stehende Olga, Tochter des Kaufmanns Julius F a n 11, einem Lustmord zum Opfer. Das Kind wurde unter ungeheuerer Beteiligung aller Volksschichten zu Grabe getragen. Am 3. November 1929 wurde auf einem Spaziergange auf einem frequentierten Waldwege an einem Sonntag Vormittag der 23 Jahre alte, ledige Prokurist Erwin Lowy durch Kopfschusse getotet. Die Leiche wurde in Wien beigesetzt. Beide Morde blieben unaufgeklart und ungesuhnt. Fur die Aufnahme des K. V. Liebitzky und des Joachim Deutsch in den Gemeindeverband stimmten trotz der warmen Befurwortung des Stadtrats Dr. Sieber in der Collegiumssitzimg vom 10. Februar 1866 von den Anwesenden 28 Stadtverordneten nur 10. Am nachsten Tage veroffentlichte hieruber die „R. Ztg." einen Leitartikel: «Die er;;te Probe hat der Liberalismus nicht bestanden. Eine Stadt wie R., ist engherzig genug, den ersten beiden Israeliten, die um Aufnahme in den Gemeindeverband baten, eine vollstandig unmotivierte und unmoglich gehaltene Abweisung zu teil werden zu lassen. Irgend ein dunkles Gefuhl, ein unerklarlicher Drang und naive Prajudiz muss zu der Ablehnung gefuhrt haben, als sie in der zweiten Halfte des 19. Jh. eine Entscheidung traf, die eigentlich um eine geraume Weile zu spat kommt. Der Grund liegt in der einfachen Form, die Bittsteller wurden zuruckgewiesen, weil sie Juden sind." Joachim Deutsch, der sein Ansuchen erneuerte, wurde bald darauf das Burgerrecht verliehen. Bis 1874 erwarben noch andere 8 Juden die Zustandigkeit'. Im Stadtverordnetenkollegium, einer Korperschaft, in der bisher nur sachliche Arbeit geleistet wurde, erfolgte ein antisemitischer Vorstoss. In der Sitzung vom 9. Dez. 1890 erklarte Stadtverord. Dr. Jennel, „dass die Zunahme der Reichenberger Bevolkerung wesentlich auf die Zuwanderung zweier fremder Volkselemente zuruckzufuhren sei, deren Vermehrung der Stadt nicht zum Vorteile gereiche, des einen nicht, weil es meist proletarische Existenzen zufuhre, die auf den Arbeitsmarkt drucken und wie die Kriminalstatistik nachweist, auch das sittliche Durchschnittsgefuhl beeinflussen; des anderen nicht, weil dessen Anwachsen und Wohlbefinden in einem Lantle oder Orte stets mit der Verarmung der einheimischen Bevolkerung Hand in Hand gehe." Diese Ausserung enthielt eine ungeheure Beleidigung der beiden Minoritaten der Stadt, der Ceohen und Juden. Erst durch eine Bemerkung in der „R. Ztg." seitens dieses Redners wurde man auf den Angriff gegen die Juden aufmerksam gemacht. Stadtverordneter Oscar Hasenohrl wies in der nachsten Sitzung den Angriff auf die Israeliten, die auch in sprachlicher und nationaler Beziehung stets ihre Pflicht erfullt haben, zuruck und forderte den Burgermeister auf, die angetane Beleidigung in entsprechender Weise zu suhnen. Auch Stadtverordneter K. V. Heinrich Langstein wies den Angriff zuruck. Fur seine mannhafte Abwehr wurde ihm in der nachsten Sitzung des Kultusgemeindevorstandes der Dank ausgesprochen. Die Antwort des Burgermeisters, die er den beiden Interpellanten erteilte, war sophistisch. Er ubersah vollig, dass die Ausserung des Dr. Jennel, wenn auch nicht in der Form, so doch in der Sache eine verallgemeinerte Beschuldigung und arge Beleidigung der Juden enthielt. Jahrelang zitterte noch in der Judenschaft von R. die Aufregung uber diese Debatte im Stadtparlamente nach. Der Unwille hatte sich aber nicht nur gegen den Urheber, sondern auch gegen den damaligen Burgermeister Dr. Schucker richten sollen. Sein Standpunkt war ubrigens nicht zu verwundern. Denn das antisemitische Tagesblatt in R., die „Deutsche Volkszeitung", die vom Herbst 1885 bis Ende November 1919, also 34 Jahre erschien, betrachtete man allgemein als „Stadtratliches Organ". Noch zu Beginn der 90er Jahre trieb ein uberspitzter Nationalismus sein Unwesen, indem dem, damaligen K. V., der obendrein Mitglied der Stadtvertretung und des Bezirksschulrates war, die Aufnahme in den Gemeindeverbaml versagt blieb und Juden aus paar Vereinen verdrangt wurden. Der Weltkrieg. Auch unsere Gemeinde brachte dem Vaterlande Opfer an Gut und Blut. 18 Sohne und Angehorige derselben haben im Weltkrieg ihr Leben furs Vaterland geopfert. Es sind dies: Breslauer Ernst Lederer Oswald Deutsch Albrecht Lustig Emil Freudenfels Otto Mendl Arthur Hermann Arthur Nettl Hans Iltis Rudolf Nettl Richard Iltis Theodor Pollak Alfred Jerusalem Viktor Schallheim Oswald Kraus Alfred Winterberg Fritz Langstein Julius Dr. Winternitz Fritz. Ewigen Ruhmes Schimmer sei ihr Anteil! Der Erinnerung an die Gefallenen ist ein Heldendenkmal auf Ilelilendenkmal fur die Gefallenen dem Friedhofe und eine Gedenktafel im Tempel gewidmet. Ausserdem wird ihrer bei der Seelenfeier gedacht. Alle Krafte sollten nur auf ein Ziel, den Sieg konzentriert werden. Deshalb wurde in der Gemeindevertretung die Vermeidung van Neuwahlen, die statutenmassig Mitte September hatten stattfinden sollen, angestrebt. Demgemass ersuchte der Vorstand, an dessen Spitze Dr. Willi. Fleischer stand, die Aufsichtsbehorde, die Neuwahlen erst drei Monate nach dem Friedensschluss einzuleiten und bis dahin die Geschafte durch die derzeitige Vertretung fortfuhren zu lassen. 559 Reichenbera 31