sein sollen, Zelb Thun .wir in Gnaden Bewilligen, von 1. Mai car. a. sowohl von Juden, als andern dem Handtwerck nicht Zu gethannen Handels Leuthen Bezahlet werden soll. Prag, den 21. April 1752. Philipp Graf von Gallas. Gegen diese so rasch bewilligte Steuer haben die davon Betroffenen naturgemass rekurriert, fanden aber beim Grafen kein Gehor. Hieruber findet sich im Gedenkbuch der R. Tuchmacherzunft folgende Eintragung. Copia Eines gnedigen Decretes, dessen Innhalt ist u. zw.: Sallonion Gillowey, Jusua Bredl nebst Ihren Consorten Schutz Juden Werden Wegen des sogenanndten Wolle Groschens Abgewiesen. Wie folget. Jenen Supplicanten Zum Bescheid, demnach der Von Jeden Stein Wolle Zu entrichten zufolge dessen unserer Stadt R. eingefuhrten Wollegroschens in absieht der negotirenden frembden Judens"chaft Nicht dass Obrigkeitl. Interesse zum Gegenstandt hat, Sondern pro Adjuto und zur Beyhulfe unserer R. Tuchmacherzunft gewidmet ist, womit Selbste die allgemeine Gaaben desto Leichter erschwingen und ihr ge Worb pro bono publico Vortsetzen konnen. Alsz Werden Jud. Supplicanten Mit ihren Unstandthafften anbringen ab —• und dahin angewiesen, dass Selbste entweder den Wolle Groschen in die Tuch Laden Zahlen, oder sich des Handels in der Stadt R. e n t halten. Datum Reichenberg den 5. August Anni 1752. Philipp Graf von Gallas. Das Landesgubernium hat aber diese Beitragsabgabe annuliert. Und als im J. 1775 der Graf decredierte, von aller einfuhrenden Wolle von jedem 1 Kreuzer zum Besten der Zunft beizusteuern, wurde die grafl. Anordnung vom Kreishauptmann als ungultig erklart. Bemerkenswert ist die Ausserung des Grafen, wonach durch Einrichtung des Wolleinfuhrgroschens die uralte Abgabe eines sog. Zentner Goldes zu 2 Kreuzer abgestellt worden ist). Zum Schluss hatten die Tuchmacher nach mehrmals gewahrten Nachlassen nur noch 145 fl. zu zahlen und der Graf erklarte: „Wenn die Tuchmachermeisterschaft sich getraut, den Nachlass hochsten Ortes zu bewirken, so soll denn auch dieser uberrestliche Teil gleichfalls nachgesehen werden20). Die Einfuhrung der Wollegroschens soll nun das Auftauchen eines portugiesischen Juden veranlasst haben. Nach Hubsch 2?) wanderten unter Karl, also in der ersten Halfte des 14. Jahrhunderts auch aus Portugal Juden in Prag ein. Der sonst so besonnene Forscher, der hervorragende Historiker Hermann H a 11 w i c h wird zum phantasiereichen Feuilletonisten, wenn er die Rolle dieses „Portugiesen" schildert ~s). Im Norvellenstil berichtet er: „Da erschien eines schonen Morgens in der grossen Amtsstube des gestrengen Hauptmanns ein gewisses Exemplar der vormals nicht gar seltenen, .nunmehr aber ausgestorbenen Originale industrieoser Existenzen, die man auf den ersten Blick als sog. „Schutz und Handelsjuden'" erkannte. Das war aber kein gewohnlicher, das war eine ganz besondere Species Schutz und Handelsjude. Wohl mit allen Zeichen tiefster Unterwurfigkeit und zugleich hochster Pfiffigkeit, ja Uberlegenheit, stand der ,>Portugiese" — so nannte man den fast im ganzen Lande wohlbekannten Mann — dem Stadttyrannen gegenuber. Es handelte sich, wie selbstverstandlich, um ein Geschaft, und zwar um ein sehr profitables. Jude Portugiese macht sich fur sich und seine mehr oder minder orthodoxe Nach kommenschaft verbindlich . . ." Doch wozu weiter zitieren? Diese Probe genugt. Nach Hallwich war dieser „PorUigiese" ein „im ganzen Lande wohlbekannter" Mann, aber fur diese Behauptung, die er freilich durch das Wort „fast" wiederum einschrankt, erbringt er keinen Beweis. Im Gegenteil. Nicht einmal der Name dieses Juden ist bekannt, ja er ist ganzlich verschollen. Wie reimt sich das zusammen mit dem „im ganzen Lande wohlbekannten" Mann? Zumindest hatte man doch wissen mussen, wie er heisst. Und Hubner beschreibt in lebhaften Farben die Aufregung in den Werkstatten und Bierstuben, als sich die Nachricht verbreitete, ein Jude sei der Urheber des Wollegroschens. „Es mogen schlimme Tage gewesen sein, die zu jener Zeit die Juden hier zu bestehen hatten. Sie durften sich, ohne Gefahr fur ihr Leben, damals hier nicht sehen lassen und noch viele Jahre hindurch waren sie hier nur als fliegende Gaste geduldet, die tags ihre Handlungsgeschafte abmachen konnten, bei Anbruch der Nacht aber sich im Weichbild der Stadt nicht aufhalten durften. Die Judenschaft hielt deshalb allabendlich Auszug und ubernachtete in der Umgebung." Hubner verrat nicht die Quelle, aus der er diese Nachricht geschopft hat. Es ist eigentumlich, dass das Leben der Juden in R. damals nur bei Nacht gefahrdet gewesen sein sollte, wahrend sie am Tage unbehelligt ihren Geschaften nachgehen konnten. Huhner stellt es so dar, als ob sie aus Furcht vor den Wirkungen des Wollegroschens noch viele Jahre spater nicht hier zu nachtigen wagten. In Wirklichkeit war es das grafl. Verbot, dass sie zum nachtlichen Exodus zwang. Dieses Verbot stand aber in gar keinem Zusammenhang mit dem Wollegroschen. Die einzige Quelle fur die Einfuhrung desselben sind die Gedenkbucher der Reichenberger Tuchmacherzunft. Alle spateren Darstellungen lehnen sich an sie an. Aber die Gedenkbucher, von denen nur zwei fur diese Frage in Betracht kommen, sind nicht zuverlassig, weil sie, wie wir gleich nachweisen werden, tendenzios sind. Das jungere Gedenkbuch ist „Anno 1775, den 24. February auff Kosten eines Ehrsamen Handwercks der Tuchmacher" errichtet worden. Dieses Protokollbuch ist also zu einer Zeit angelegt worden, als man schon ernstlich und energisch diaran ging, die endgultige Aufhebung des Wollegroschens anzustreben. Dies war sogar der eigentliche Zweck dieses Gedenkbuches. Da die Preussen im Siebenjahrigen Krieg bei ihrem Einbruch in R. das Archiv der Tuchmacherzunft, dort zahlreiche Originaldokumente zerstorten, lag es nahe, aus Mangel an schriftlichen Beweisen, Material zu sammeln. Die Eintragung betreffend den Wollegroschen im alteren Gedenkbuche erfolgte auch viel spater, viele Jahre nach der Einfuhrung desselben. Sollte nach so langer Zeit die Erinnerung an die Einfuhrung dieser Abgabe nicht schon verblasst gewesen sein? Wie sehr das Gedachtnis trog, geht aus Folgendem hervor. Im Gedenkbuch steht: „ein Jud" und dann: „den Juden hat man den Portugiesen genannt." In einer Bittschrift an den Grafen (1752) heisst es wiederum: „Ein portugiesischer Jude hat sich in R. eingefunden" und in einer Eingabe fast ein Vierteljahrhundert spater an den Kammerprokurator Dobroslav ist nur von einem „fremden Juden" die Rede. Also die Angaben der Zunft sind nicht einheitlich. Aber, was schon schwerwiegender ist, auch nicht genau. Sie gibt an, die Einfuhrung des Wollegroschens ware unter der Regierung des Hauptmanns Platz erfolgt, wahrend in Wirklichkeit damals Flick (ubrigens auch gleich Platz ein Reichenberger Kind) der Hauptmann war. Platz trat sein Amt an, als der lieichenberg 24 552 Wollegroschen bereits volle drei Jahrzehnte in Kraft war. Auch die Lesarten bezuglich des jud. Angebots sind verschieden. Einmal wird angefuhrt, der Jude wollte der Herrschaft von jedem Stein Wolle 6 kr. geben und ein anderesmal wieder, er wollte jahrlich 500 fl. abfuhren. Auch in einer fiskalamtlichen Ausserung wird auf die wiederholte Ungenauigkeit der Zunftdarstellung hingewiesen. Wenn aber schon die Angaben uber die wichtigsten Umstande so widerspruchvoll sind, wie sollte es gerade mit dem Juden stimmen? Und woher wussten es die Tuchmacher, dass ein Jude die Ursache des Wollegroschens war? Schreyer20) sagt, sie erfuhren es „unter der Hand". Nun weiss jeder, was man von solchen Mitteilungen zu halten hat. Was man „unter der Hand" erfahrt, vom Horensagen kennt, ist doch fast immer ungenau, wiedersprechend, unverantwortlich. Es war also ein blosses Geruch t, dass ein Jude, mag er ein Portugiese gewesen sein oder nicht, hinter den Planen des grafl. Oberamtes gesteckt und seine Hand im Spiele gehabt hatte. Dieses Gerucht, mag es anfangs noch so haltlos gewesen sein, verdichtete sich in Jahrzehnten zu einer Gewissheit. Der Wollegroschen war nicht verhasst, weil angeblich ein Jude — wenn auch nur mittelbar — den Anlass dazu gab, sondern weil der Wollegroschen verhasst war, musste ein Jude der Urheber gewesen sein. Aber die Zunft benotigte den Judien aus psychologischen Grunden. Wie sollte sie es sonst rechtfertigen, dass sie ihre Zusage widerrief und sich dann doch bequemte, vertragsmassig jahrlich 500 fl. zu zahlen, wenn nicht, damit nur „nicht gezwungen zu sein, sothanes Material aus den Handen des Juden zu beziehen?" Als der Kontrakt nach einem Jahrhundert angefochten, der Wollegroschen aufgehoben und die Zunft angewiesen wurde, die Ruckzahlung des erlegten Betrages im Rechtswege zu erwirken, behauptete das Gericht, die Zunft habe den Vertrag freiwillig abgeschlossen. Diese stellte dies mit der Gegenbehauptung in Abrede, sie handelte damals in einer Zwangslage undi habe dem Vertrage zugestimmt, nur um dadurch der Einflusssphare des Juden entruckt zu sein. „Die im J. 1669 zu Papier gebrachten Bedingnisse schienen w o h 1 g e d e i h 1 i c h zu sein und die Meisterschaft Hess sich diesen Antrag willig gefallen30). Sie wird sicherlich nicht so hirnverbrannt gewesen sein, schlechtere Bedingungen, also schwere materielle Schadigung in den Kauf zu nehmen, nur weil sie einen Juden dahinter gewittert hatte. So weit ging ihre Abneigung gegen ihn gewiss nicht. Warum sie es taten, lasst sich heute nicht mehr ermitteln, aber bestimmt nicht aus dem angegebenen Grunde. Diesen liess auch im Verlaufe des Prozesses der zur Wahrung der Rechte der Tuchmacher bestellte Kammerprokurator nicht gelten und er „getraute sich uberhaupt nicht aufzukommen". Infolgedessen sah sich die Tuchmachermeisterschaft veranlasst, durch den ihr von amtswegen zugeteilten Rechtsfreund beim Fiskalamte einzuschreiten. Aber die Meister wurden mit ihien Anspruchen abgewiesen. Nach dem Tode ihres Anwaltes versaumten die Tuchmacher die Rekursfrist. Hiefur werden verschiedene Grunde ins Treffen gefuhrt. Sie waren nicht rechtskundig, auch nicht einig gewesen, dann wollten sie nicht den regierenden Grafen, der ihnen manche Wohltat erwies, fur die Ungebuhr seiner Vorfahren belasten. Doch damit wird der Sachverhalt nur verschleiert. Die ganze, als Wollegroschen abgefuhrte Summe wurde von der Meisterschaft mit 52.625 fl. beziffert. Ist es glaubwurdig, dass sie, die mit so viel Elan den Wollegroschenprozess anstrengte und selbst in einer Eingabe an die Kaiserin Maria Theresia eine kuhne Sprache gegen die Grundherrschaft fuhrte, eine so hohe Summe aus purer Sentimentalitat fahren liess? In Wirklichkeit gaben die Meister den Kampf auf, weil sie mit dem Judenargument, dem man keine Beweiskraft zuerkannte, nicht durchdringen konnten. Schreyer berichtet ferner: „In der Folge ward dennoch die erstprojektierte Wollniederlage, worunter immer eine jud. Compagnie, namentlich Wolf Lichtenstadt und Itzig Lob'l Jaiteles versteckt gewesen, errichtet." Aber Schreyer fuhrt fur diese Behauptung keine Quelle an. Beide der Genannten haben ja mit den Tuchmachern in R. einen lebhaften Tuch und moglicherweise auch Wollhandel getrieben, war doch, wie wir oben ausgefuhrt, Lichtenstadt ihr „Peschoresmaeher", aber dass sie auch eine privilegierte Wollniederlage errichtet hatten und die Tuchmacher gezwungen worden waren, von dort Wolle und Farbenmaterialien zu hoherem Preise als anderswo zu beziehen, ist aui den primaren Quellen nicht ersichtlich. Von dieser angeblich von der Herrschaft errichteten jud. Firma geschieht auch in den Gedenkbuchern der Zunft keine Erwahnung. Schreyer sagt von dier Grundung im Allgemeinen, sie ware „in der Folge" geschehen. Hallwich gibt schon bestimmt 1690 als Grundungsjahr an. Ihm folgt Hubner. Er fugt noch hinzu, dass der neue Hauptmann Platz seine Amtstatigkeit mit der Errichtung dieser Niederlage begonnen hatte und dass „in die, den Tuchmachern abgerungenen Mehrzahlungen sich die Herrschaft und die mit der Fuhrung der Niederlage betraute jud. Firma nach einer unbekannten Proportion teilten". Und auch in der, anlasslich des 350 jahrigen Jubilaums herausgegebenen „Kleinen Chronik der Genossenschaft der Tuchmacher" ist die Notiz enthalten: „1693 errichtet Hauptm. Platz eine herrschaftliche Wollniederlage, aus der die Tuchmacher die Wolle zu hohem Preise kaufen mussen und verpachtet die Niederlage an die . Juden Wolf Lichtenstadt und Itzig Lobl Jaiteles." Aber mit dieser Wollkompagnie scheint es nach der bisherigen Erforschung der Quellen ebenso wenig gewesen zu sein, wie mit dem legendaren Portugiesen. Schreyer hat als Rat des bohm. Kommerzkollegiums durch sein Votum das meiste zur Aufhebung des Wollegroschens beigetragen. Fur diesen Schlussakt ist er ein klassischer Zeuge, aber fur die Einfuhrung dieser Abgabe sind seine Ansichten nicht massgebend, da er unbedenklich den Darlegungen der Zunft folgt und fur die Errichtung der jud. Niederlage gibt er keinen Gewahrsmann an. Die genannten drei Forscher, Schreyer, Hallwich und Hubner schildern in grellen Farben die schadliche Wirkung dieser am heftigsten befehdeten Abgabe. Ein mit dem modernen Rustzeug ausgestatteter volkswirtschaftlicher Schriftsteller, Walter H a w e 1k a, stellt in seinem 1932 erschienenen Buche: „Geschichte des Kleingewerbes und Verlages in der Reichenberger Tucherzeugung" (S. 40 und 63) die Sache in milderem Lichte dar. „Der Wert der verbrauchten Wolle betrug zwischen 1767 und 1769 durchschnittlich schon 400.000 fl. jahrlich, so dass die Wolle durch die 500 fl. Wollgroschen als Jahresabgabe nur um Va Prozent verteuert wurde.'" Ferner meinte er, „da die Abgaben seit 1693 unverandert blieben, wahrend zugleich die Menge und seit den 1730er Jahren auch die Gute der Tuche, d. h. also ihre Preise fur das Stuck, stark stiegen, wurden in, folge des steigenden Umfanges der Tucherzeugung, die Verteuerung des einzelnen Tuches durch den AaA