rieh, G. Posselt, Mich. Jung und Chr. Konig) in Jungbunzlau erscheinen, so dass der ganze Rat dort versammelt war. Durch kleine Geschenke suchte man sich beim Kreisamt beliebt zu machen. Mancher Leckerbissen wurde der Kuche der Frau Kreishauptmann zum Prasent gemacht. Dadurch wurden vermutlich noch keine Stimmen gewonnen, aber die Stimmung wurde dadurch gehoben. Zwei interessante Notizen werfen Licht auf die damaligen Verhaltnisse. So musste „Ihro Gn. H. Kreishauptm. Juden Lowele (soll wohl heissen Lobl), der die Herrn des Rats etlichem.ahls bey Ihr Gnad. angesaget undt zur Zeit beruffen, 45 Groschen verehren mussen". Als einmal dem Burgermeister Ginzel in Prag das Geld ausging, musste man „bei der Judin Anna in Prag 15 Reichstaler entlehnen, wovon ihr bis nechste hineinfuhr Interesse gegeben werden musste22)." Das interessante Schuldenverzeichnis der Tuchmacher in R. und nachster Umgebung an den Teplitzer Schutzjuden Isakh Schonn enthalt aus dem J. 1733 folgende Posten: Hans Georg Gruner, welcher bey dem StadtRichter ppo diversis terminis hat zahlen ss x sollen ........... 132 19 Christian Leubner........ 41 50 Ignatius Ross.......... 13 — Hans Casper.......... 14 •— Andreas Rosa.......... 23 34 David Demant.......... 29 — David Hertzog.......... 32 —• Christoph der alte Ehrlich..... 8 —• Christoff Mullerische Erben..... 2 Hans Christoff Hauser Rest..... 2 40 Stusimel (Stoshimmel) d. alteste Sohn . . 2 42 Franz Haubmann als Cavent..... 5 ■— Hans Casper Klein Christian..... 1 15 Jakowitz hinter dem Farbbaus .... 1 15 Gottfried Vatter......... 6 30 Hans Christof.......... 5 48 Gottfried Muller Weiss gerber .... 5 30 Gottfried Schuberth....... 8 — Tuchmacher Schwartzer sein Sohn ... 2 30 seine Schwester Schneiderin..... 1 — des alten Schonbron sein Sohn ... 10 Christof Erlich Tochter...... 4 —■ Schulz von Haniken...... 1 24 Schulz von Henners dorf...... — 54 Georg tischer.......... 3 17 David Jansch von alt harrtzdorff ... 1 — Georg Fleischst von Harrtzdorff . . 1 30 Summe . . . 359 ~28 David Herzog fugt zu seiner Unterschrift auf einem Schuldschein an Schonn hinzu': „armer Tuchmacher" a3). Dusensy, Inhaber der Firma Joachim Edler von Popper24), schreitet im J. 1800 um die grundobrigkeitliche Bewilligung ein, ein eigenes Handlungshauu fur Wolle, Potasche und Farbwaren zu errichten. In der Eingabe weist er auf den allgemein bekannten Ruf seines Hauses hin, der „ihn von jeder weiteren Versicherung, enthebt". Dem Grafen Christian Philipp imponierte dieser Grosskaufmann im Stillen und er nennt ihn stets den „Herrn" Suplikanten. Seine Eingabe wies er allen Korperschaften zur Begutachtung zu und erliess zu Liebwerda ein Dekret. Die wichtigsten Stellen daraus lauten: ,,Da ich das Wohl meiner samtlichen Untertanen und bereits unter meinen obrigkeitlichen Schutz stehenden Individuen allen ubrigen vorziehen muss, so kann ich diese Niederlage nicht eher gestatten, es sei denn, dass der Herr Suplikant erstens die meinen Untertanen zufliessen sollenden Vonteile uberzeugender darstelle und zweitens sich unter einer Poem kraftiglich verreversiere, die Potasche nur Fasserweise und die Farbmaterialien nicht unter 50 Pf. zu verkaufen, endlich drittens zu der Niederlage kein anderes als christliches Personal verwende." Der Graf wollte dann „nicht anstehen, das weitere zu erlassen". Es ist nicht bekannt, ob diese bedeutende jud. Firma ihr Ansuchen erneuert hatte. Da die Fabrikanten und Handler aus naheliegenden Grunden sich gegen das Projekt aussprachen, wird die Firma die drei Fragen unbeantwortet gelassen haben und so fiel es ins Wasser. Wahrend., die Tuchmacher oft aus den kleinsten Anfangen ihren Aufstieg nahmen, mussten die Wollhandler unbedingt uber viel Mittel verfugen. Denn sie mussten ihre Abschlusse namentlich mit den ungarischen Schafzuchtern, der Hocharistokratie besonders im Sooiogyer, Tolnaer und Sluhlweissenburger Komitat und der hohen Geistlichkeit, dem Vesprimer Kapitel und anderen geistl. Orden, die auf ihren ausgedehnten Besitzungen sich mit der Schafzucht befassten, schon Jahr fur Jahr im Herbst unter grossen Anzahlungen tatigen. Die Schafschur erfolgte dann erst in den Sommerwochen des folgenden Jahres. Die Wolle musste dann beim Verkauf an die R. Tuchmacher auf langeres Zie'l, 6 Monate und mehr, verborgt werden. Ein Sachverstandiger25) fasst seine Ansicht dahin zusammen, dass der Erfolg trotz der mangelnden kaufmannischen Kenntnisse auf Seiten der Tucherzeuger war. Wo'llhandler waren 50 Jahre auf dem hiesigen Platze tatig und haben es nicht so weit gebracht wie die Tuchfabriken. Eine stattliche Anzahl hat Woll und Tuchhandler uberdauert und uberflugelt. Ja, das wirtschaftliche Ergebnis war fur die Wollhandler fast durchwegs ein klagliches. Schon in fruheren Jahrzehnten klagten sie, ja schon vor mehr als einem Jahrhundert gelegentlich der Stadtbehorde ihr Leid, dass sie ihr Geld eingebusst haben. Besonders jedoch in der Ubergangszeit vom. Kleingewerbe zum Grossbetrieb haben sie betrachtliche Verluste erlitten, so dass schliesslich nur noch zwei jud. Firmen ubrig blieben, Straschnow & Liebitzky und Berthold Winterberg. Aber auch diese haben ihre Geschafte vor etwa 4 Jahrzehnten aufgelassen. Es sei an die 7 Reichenberger Tuchmacher erinnert, die zu Beginn des 18. Jahrhunderts mit Amtskonsens von Wenzel Buda in Jicin eine grosse Post Wolle kauften und dabei Schaden erlitten. Doch die guten Erfahrungen, die die Tuchmacher mit den jud. Wollhandlern machten, haben sie schliesslich anerkannt. So erschienen im J. 1834 im Rathaus zu R. als Gerichtsstand 21 Tuchmachermeister und erklarten einmutig mundlich und schriftlich: „Wir bezeugen und bestatigen, dass der Handelsmann Karl Herzka in der Cholerazeit im J. 1831, wo der Handel allgemein sehr stockte, wo es auch bei uns an Wolle sehr mangelte, uns mit bedeutendem Vorrat gedeckt und so als ein patriotischer Mann viel zur Erhaltung und Belebung, der hiesigen Tuchfabrikation beigetragen hat." Aber auch anderen zahlreichen jud. Wollhandlern wurden seitens der Behorde und der Burgerschaft Ehrenzeugnisse ob ihrer Redlichkeit und ihres Entgegenkommens ausgestellt: So testierte der Magistrat schon 1800 dem Piager Grossisten Simon Lammel, dass er „armen Tuchmachern viel geborgt und sie stets schonend behandelt habe. Er sei der h o c h! s t e n Aufmerks a1 m k e i t w u r a li g und verdiene grosste Aufmunterung, als d. Umfang s. Geschaftes einen wesentlichen Einfluss auf die Belebung der hiesigen Industrie zum Wohle der heisigen Tuchmacherschaft hatte". 550 Der Wollegroscheii. Unter den zahlreichen Abgaben, die die Reichenberger Tuchmacher ihrer Grundherrschaft zu leisten hatten, wurde keine so bedruckend empfunden, war keine so verhasst, wie jene, die den harmlosen Namen „der Wollegroschen" fuhrte. Er steht heute noch in ublem Gedenken und hat mehr als andere Massnahmen und Vorkommnisse die Abneigung gegen die Juden genahrt. Seine Abschaffung wurde durch einen Dankgottesdienst gefeiert. Das Gedenkbuch der Tuchmacherzunft enthalt daruber folgende Notiz: „Anno 1777, den 20. May hat ein Ehrsames Handwerck zur Schuldigsten Dankbarkeith wegen erledigten WollegroschenZunsungen, Bey der glorreichen Kaisl. Konigl. Maj. ums gluckliche Regierung, in der heil. KreutzKirchen bey dem Altar des heil. Severy, ein Solemnes Ambt halten lassen, zu welchem sowohl die gantze Meisterschaft, als auch Gesellen und Knappen Hauszern ordnungsgemassig ihren Zug bis zur Kirche genommen, unter welchem Gottesdienst das vorgeschriebene Particul des heil. Severy Jeder manniglich das erste mahl zum Kussen gereicht wurde." Der heil. Severin ist der Schutzpalron der Tuchmachergildie und die hierortige Tuchmachergenossenschaft halt auch jetzt noch alljahrlich am Sonntag vor dem Severintage ihre gemeinsame Tafel ab. Was hat es nun fur eine Bewandnis mit dieser ominosen Abgabe, deren Einfuhrung soviel Staub aufgewirbelt und deren Einstellung soviel Jubel ausgelost hat? Im J. 1669 liess Graf Franz v. Gallas als Reichenberger Grundherr auf Anraten seines Wirtschaftshauptmannes Flick den Tuchmachern eroffnen, diass sie in Hinkunft verpflichtet sein werden, die Wolle nur von der zu errichtenden herrschaftlichen Niederlage zu beziehen. Die Meisterschaft willigte ein. Doch spater stiegen in ihr Bedenken auf und sie berief sich auf ihre Privilegien des freien Wolleinkaufs. Doch die Bittschrift wurde vom Grafen abgewiesen und das Aufbegehren mit strengen Worten verwiesen. Anfang des nachsten Jahres haben nun die Altesten im Namen der ganzen Zunft sich kontraktlich verpflichtet, von jedem Stein Wolle 3 Kreuzer, vom schweren Zentner 18 Kreuzer in die herrschaftl. Renten abzufuhren. Ein Jahrzehnt spater wurde dafur ein jahrliches Pauschale von 500 fl. zugunsten der Herrschaft festgesetzt, wogegen den Tuchmachern schlag wie auch dieses Pauschale wurden nun „Wolle die Befugnis eingeraumt wurde, die Wolle von wo immer frei zu beziehen. Sowohl der fruhere Zugroschen" genannt. Der Zuschlag war 11, das Pauschale 96 Jahre hindurch, also beide zusammen uber ein Jahrhundert in Geltung. Die Zunft suchte nun immer wieder diese Abgabe auf die Wollelieferanten, die doch fast ausnahmslos Juden waren, abzuwalzen. Hochstwahrscheinlich Anfang 1752 ging eine Bittschrift der Zunft an den Grafen ab. Der auch sonst so unterwurfige Ton wird womoglich noch gesteigert. Wo ee galt, etwas gegen die Juden durchzusetzen, konnte der Grundherr nicht genug umschmeichelt werden. „Ihro Hoch Reichs Graff. Excellenz. Hoch Gebohrener Reichs Graff. Gnadigst Hoch gebittender Graff und Herr Herr. Euer Hoch Reichs Graff. Exzellenz. In allertiffest untter Thanigster Submission gehorsambst Subblicando wir uns er Kuhnen, diese demutigste Bittschrift zu Dero Fussen zu Legen, ganz fussfallig er wehnent, welcher gestalten untter Haubtman Platzes Regierung, Sich dahmaliger Zeit ein Portugiesischer Jud in R. ein gefunden und auffgeworfen, auch Bereitens die Wurkliche Ansuchung gethann, Wann Ihme alleinig Verstattet wurde, Vor das Gesambt Handtwerck der Tuchmacher die Wolle zu fuhren, So Wolle er Jahrl. 500 ss richtig und Bar der Gnadigsten Obrigkeit abfuhren. Nach Vernehmung dessen aber das Handtwerk der Tuchmacher Beschlossen, Weillen Solches der Burgerl. Nahrung schadlich zu sein scheintt. Bey der allergnadigsten Hohen Herrschaft Subblicando Eini Zu Kommen, Besagtes Quantum zu erlegen, damit niemandt andern als den Tuchmachermeistern die Freyheit Zustande, die Wolle einzufuhren. , Welches auch in Hohen Gnaden placidirt worden und seithero die Erwenten 500 ss so genanndte Wolle Groschen all Jahrl. richtig und Bar in Dero Hoch. Graffl. Renthambt abgefuhrt, auch Kunftig un Weigerlich Jn aller untterthanigst — — Tiefst Gepflanzten Schuldigkeit Zu Enrichten, so Willigst als Schuldigst verbunden Sein werden. Weilen aber der Judenschaft Ihre Handelschaft und Einfuhrung der Wolle Keines Wegs Ver weigert werden kann, noch mag, So ware dieses unser gantz demuhtig gesinnter Vorsatz (Wan Solche von Euer Hoch Reichs Graffl. Exz. Aller gnedigst approbiert wurde), dass Kunftig die Juden von Jedweden Stein, oder 20 Pfunden, deren Ein gefuhrten Woll dem Handwerck zu Einer Bey hulft, auf die 500 ss Wolle Groschen, Vermog Einer von Euer Hoch Reichs Graffl. Exz. aller Gnedigst ausgestalten Taxa Zu erlegen, Verbunden und Gehalten Sein Sollten. Gleich Wir Nur Euer Hoch Reichs Graffl. Exz. uns Treu gehorsambste Untter Thannen Dero angebohrehe Hoch Graffl. Mulden und Gnaden (Vor denen Juden) Jeder Zeit genussend und sattsamb Vermerken Lassen. Dannen hero An Euer Hoch Reichs Graffl. Exz. unser alleruntterthanigst demutiges Bitten gerichtet, Hochdieselbe geruhen uns Treu Gehorsambste untterthanen mit dero Hohen obrigkeitl. Gnadenstrahlen allermuldest van Zu blicken und (ohne all untterthanigste Vorschrift) unser obstehend ganz demuhtig gesinntes Vorhaben zu Comprobiren und Vermog Euer Hoch Reichs. Graffl. Exz. Hohe macht und Gnadenhand in allergnadigster Taxa auf jeden Stein Wolle ausz zu setzen, Aller muldest Geruhen, damit Kunftig, So Wohl Von den Juden als auch andern, dem Handt Werck nicht Zu Gethane, so mit Wolle Handelschafft haben Treiben, dem Handtwerg Zu einigen Beytrag deren 500 ss Wolle Groschen ohne alle ausfluchten mochten entrichtet werden. Welche Hohe Gnad der Himmel Vielfaltig belohnen undt Tauszend Weege Hochst Vergnugt segnen wird. Wir aber Zeit unseres Lebens Solche Hohe Gnadt Bey Mannigl. Ruhmen unsz Hochstens angelegen sein Lassen u. Maszen Wir in Trostl. Hoffnung und gantzl. Zu Vorsicht Gewahrige Gnade leben und in erfullter Bitt verharrende Euer Hoch Reichs. Graffl. Exz. Treu gehorsambste Untterthanen: Franz Klinger, Joh. Jos. Knobloch. Joh. Friedr. Beyer, Joh. Jos. Jakob Witz, dero Zeit Eltisten in Nahmen des gesambten Handwercks. Hierauf erging das „gnadige" Dekret: Nachdem die 500 ss v. Pacht Zunsz oder so genanndte Wollegroschen Von denn Subblikanten durch so Viele Jahr in unsere Renthen richtig abgefuhrt worden, auch damit Frembde und Juden nicht Besserer Condition 551 Reiclienberg 23