in K. Schwierigkeiten in den Weg gelegt haben muss. Ob die Firma Bassewi fur ihre Zweigniederlassung in R. ein eigenes Haus gebaut oder gekauft hat, ist aus den Quellen nicht ersichtlich. Jedenfalls durften auch judische Bedienstete dieser Firma in R. gewohnt, oder zumindest sich aufgehalten haben. So sandte einmal Jacob Bassewi einen judischen Abgeordneten zur Bezahlung von Tuchen nach R., der; wie er sagt, „in sonder Zeit unserer ingestandener Feyertage etwas geweilt". Das Ausmass der Geschafte rechtfertigt den Ausspruch eines volkswirtschaftlichen Schriftstellers unserer Tage, dass aus der erst nur der Person des Fursten dienenden Hoffirma eine dem allgemeinen Nutzen forderliche Landesfirma geworden sei. Bassewi folgte allerdings seinem Gonner wenige Monate nach dessen gewaltsamen Tod in die Ewigkeit. Das vom Herzog den Bassewischen als Anlage und Betriebskapital uberlassene Darlehen im Betrage von 40.000 fl. scheint nicht auf einmal, sondern ratenweise, in der Regel zu 1000 fl., vorgeschossen worden zu sein. Hierauf deutet auch ein von der Jiciner Kammer am 6. Juni 1633 an den Burggrafen zu R. ergangener Befehl hin. Er sollte die Verfugung treffen, dass die Tuchmacher in R. die 400 R.Th., die sie fur Wolle den furstl. Renten schulden, den beiden Juden oder ihren Vertretern auszahlen mogen, welche Summe „die gemeldeten Juden an dahero 1000 Fl. die Ihnen Ihre furstl. Gn. fur ihren Handel anbefohlen, dekaliert und abgekurzt werden sollen". Aus dem Hauptbuche der Jiciner Kammer geht hervor, dass manchmal auch die 1000 fl. in dien furstl. Renten den Bassewis nicht zur Verfugung standen. Die Grafen Gallas und ClamGallas. Wie wenn man aus dem Freien in einen Raum mit gesperrter Luft tritt, so ist es einem zumute, wenn man in diese Geschichtsperiode eintritt. Uber zweihundert Jahre gehorte R. zum Dominium dieser grafl. Hauser. Wahrend dieser Zeit konnten die Juden in R. keine Burger, nicht einmal Untertanen werden. Der Grund lag aber nicht in der Grundherrschaft allein, sondern auch in den gesetzlichen Bestimmungen. Denn das Judenpatent vom 14. August 1725, sowie vom 20. September 1725, verbot an Orten, wo bis dahin keine Juden ansassig waren, sie aufzunehmen, und legte infolge der „Connivenz der Landesinnwohner und Ortsobrigkeifien" jud. Familien gegenuber den Grundobrigkeiten grossere Verantwortung auf. Im Judenpatent des Franz II. vom 3. August 1797 sipurt man, dass es nach der franz. Revolution erlassen wurde. Es ist ein Meilenstein auf dem Wege der gesetzlichen Gleichstellung der Juden. Wohltuend beruhrt die Forderung ihrer Bildungsbestrebungen, abstossend wirkt dagegen die Aufrechtr erhaltung des pharaonischen Familiantenwesens. Auch bezuglich des Wohnrechtes war dieses Patent recht reaktionar. Bestimmte es doch: „Es soll einer jud. Familie nur in dem Orte, wo im J. 1725 Juden geduldet waren, Aufenthalt gegeben werden." Die Grafen ClamGallas hatten manchmal den guten Willen, Juden auf ihrer Herrschaft ansassig zu machen, aber die gesetzlichen _ Vorschriften hinderten sie daran. Man wusste es nicht, oder vergass es, dass Juden schon ein Jahrhundert vorher in R. ansassig waren. Aus diesem Grunde durften die Juden auf der Herrschaft kein unbewegliches Gut erwerben. Am 16. August 1799 kaufte der Prager Jude Przibram im Dorfe Hanichen von Josef Porsche ein Haus, musste es aber auf graflichen Befehl binnen eines Jahres einem Christen verkaufen. Diesen Angaben Fiebigers kann man Glauben schenken, auch abgesehen davon, dass er nicht so detaillierte Daten gebracht hatte, die seine Zeitgenossen uberprufen und widerlegen konnten. Auch im J. 1804 mussten die Gebruder Seegen, Handelsjuden, das Haus, das das Gericht in das Grundbuch von R. ' eingeantwortet hatte, zwei Monate spater verkaufen. Es wurde ihm aufgetragen: „Fur einen Besitz und stadtfahigen Kaufer zu solidieren." Diese judenfeindlichen Bestimmungen wurden durch die Zeitrichtung begunstigt. Der Begriff der Volkswirtschaft war damals noch unbekannt und wie es heute eine Autarkie der Staaten gibt, gab es damals eine Autarkie der Stadte. Daher wirkten die Korperschaften auf die Amter ein, dass den Juden in Reichenberg, wenn uberhaupt schon, dann kein langer Aufenthalt gewahrt werde und dass ihre Zahl sich nicht vermehre. Noch im Jahre 1833 beschwerte sich der Handelsstand: ,jSo haben die Israeliten auf unserem. Platze, wovon man ein Teil ganz von hier verweisen konnte, das Agiogeschaft, sonst in unseren Handen, unser Verdienst, an sich gezogen." Einerseits dachte man durch die Fernhaltung und Niederhaitung der Juden die Lokalinteressen zu fordern und andererseits zwangen gerade die wohlverstandenen Interessen gebieterisch, die Gesetzesparagraphen zu umgehen, oder zu mildern und die Juden, wenn auch oft nur stillschweigend, zuzulassen. Freilich bedrohte sie oft das Damioklesischwert der Ausweisung und waren sie Schikanen aller Art ausgesetzt. Trotzdem hielten ,sich fast ununterbrochen Juden in R. auf, wiewohl ihnen der Aufenthalt nur wahrend der Jahrmarkte gestattet gewesen ware. So mieteten sie bestandig Magazine und Gewolbe. So besassen solche beispielsweise die Bruder Marx aus Jungbunzlau um die Mitte des 17. Jhts. So hatte auch Salonion Lob! aus Munchengratz im J. 1747 ein Gewolbe bei Karl Hoffmann, vermutlich 24111, Ecke Hablau und Tuchplatz, wo fruher das „Deutsche Haus" und jetzt der „Donauhof" steht, in Pacht. 1780 erging seitens des Magistrates an das Kreisamt eine Bitte um „Belehrung", ob die Gewolbe habenden Juden zur Kriegssteuer herangezogen werden konnen. Aber nicht nur bestandige Niederlagen hatten die Juden in R., sondern sie nahmen, wenn auch nur geduldet und zeitweilig, doch immer wiedier Aufenthalt. • Als im J. 1649 die Wirtin des Reichenberger Ratskellers ermordet wurde, wunde gleich darauf auch nach den geraubten Schmuckgegenstanden gefahndet. Daraus, dass nur auswartige und nicht hiesige Juden zu Kundschaftsdiensten herangezogen wurden, ' darf keineswegs gefolgert werden, dass es hier keine gab. Ein positiver Beweis fur das Vorhandensein von Juden ist ein Konzept des hiesigen Magistrates aus dem J. 1697, wo es heisst „allda die Juden". Hatte es damals keine Juden in R. gegeben, so ware die Antwort auf eine sie betreffende Auskunft eine sehr einfache gewesen. Der Magistrat hatte bescheinigt, dass die Stadt keine Juden beherberge. So aber wurde die Auskunft An „offentlicher RatnsSession" vorgelesen und ,,/fSf v Her fleisige nach forschung angestellt" "). W Im J. 1704 erfolgte die Verpachtung des herrschaftlichen Branntwein und Gerberhauses in Maffersdorf an den Leipziger Juden Israel Gyhel. Im Pachtvertrag heisst es nun u. a., dass dem Pachter „die freie Macht gegeben wird, seine Handlung an denen Juden noch zu R. und aussen ganzen Landes zu treiben". Dieser Passus beweist deutlich, dass es damals Juden in R. gab. Sonst ware ein Hinweis auf sie schon aus dem Grunde unmoglich gewesen, weil 532 der Pachtvertrag im Schlosse zu R. vom: damaligen Stadtschreiber aufgesetzt wurde. Durch eine Bemerkung im stadtischen Wollwageprotokoll aus dem J. 1705 ist wenigstens ein judischer Inwohner in R. nachweisbar. Die Eintragung, lautet: „Dass Jud JSattann Grottau alhier bey Gottfried Seibt lnn der Cammer gehabten Hanff, ist aus Uberkommener Vollmacht von Juden Vor inn Beysein Herrn Johann Andreas Tugemanns Jungrichters folgende Personen, welche Bey Ihmbe Jud Grottau Einige schuldt zu fordern hatten, abgewogen worden, als Gottfried Seititen, item Gottfried Hoffmann, dann Gottfried Haweln Vom Franzendorf . • •" Im R.er Stadtbuch findet sich folgende Eintragung: „Anno 1714, den 13. April. Seindt Bey gehaltener Session und Verpachtung der ganzen Gemeinde, auff Rathaus alhier zur R., folgende puncta alhier von worth zur worth annotiret werden, als: Welcher gesthaten wird, dass die Juden in die ge Pachete Cammer, gewolber, oder sonsten in die Hauser wohinn Federn, Wolle, Kleider, als dergleichen anfallige Sachen ein Quarthiren undt Einlegen, demm solle dass Haus Verpetschirt, Er seine Straffe am gelde, dem arest aber Im Stockhause haben. Wer Ein Juden Leinwandt oder andere Sachen borgen wirdt, der soll doppelt so Viel zur Straffe Erlegen, wird auch Keiner Hilffe sich zu getrostten haben." Im 3. Jhzt. des 18. Jhts. fing mm an, die wachsende Zahl der in R. wohnenden Juden, die selbstredend noch immer sehr gering war, mit misstrauischen Augen zu betrachten und sie durch vexatorische Massnahmen einzudammen. Vorderhand erfolgte ein allgemeiner Hinweis, In der Magistratssitzung vom 22. Feber 1732 wurde beschlossen: „Auf die Juden, welche ausser Jahr und Wochenmarkt Zeiten alhier sich aufhalten wurden, wachsames Auge zu haben, und durch ganze wochenlang hiesigen Burgern dadurch undt mit ihren privat Handel an ihren nahrungen nicht schaden zu sollen." Am 16. Oktober 1732 wurde in die Decanalkirche eingebrochen und viele kostbare Kultgegenstande geraubt. Rohns) berichtet daruber: „Die gottesrauberische Tat wurde nach Mutmassung jud. Bosewichtern zugeschrieben, denen der Reichenberger Forster Benjamin und der Leitmeritzer Scharfrichter nachsetzten. Die Rauber liessen ihre Pferde auf dem Galgenberg in R. stehen und hatten sie dort angebunden." Aber auch von einer Mutmassung war keine Spur. Hatte man unter den Tatern, die ubrigens niemals ausgeforscht wurden, Juden vermutet, so ware in den Steckbriefen, die der Rat aussandte und die Dr. Viktor Lug mit gewohnter Akribie veroffentlichte, zumindest ein Hinweis oder eine leise Anspielung enthalten gewesen. Im J. 1776 mischte sich sogar die Kirche in die Sache der Juden hinein und der damalige D ec h a n t Karl Topiczowsky erliess eine Kundgebung. Im stadt. Seasionsprotokoll (Lit. E. E., S. 233, § 3) ist daruber folgendes enthalten: „Haben Ihro Hochwurden Herr Dechant durch den lobl. Magistrat der ganzen Stadtgemeinde R. publizieren lassen, damit sich keine Juden in R. uber den Schabes oder Samstag und Sonntag aufhalten sollen, in den ubrigen Wochentagen aber ihren Handel und Wandel alhier pflegen konnen, sofort alle burger, unter ansonst verfolgender Bestraffung gewahrniget worden, die Juden uber die Verbothenen Tage "nicht zu.behalten und. quartir zu geben." Hierzu ist noch die Bemerkung eingeschaltet: „Welche Kundmachung hir ad notam genohmen worden." Aus Streitschriften zwischen Prager und PolnischLissauer Wolljuden, die aus dem J.....1782 datieren, geht hervor, dass damals Juden in R. wohn. haft waren. Ubrigens belehrt .uns hieruber grundlich ein Intimat . des herrschaftl. Wirtschaftsamtes vom 24. April 1787. Es lautet: „An den Stadtrath! Da hervorkommt, dass die Juden in der Stadt R. sich fur bestandig aufhalten, Quartiere ordentlich mieten und somit dem bestehenden Normalgesetz entgegenhandeln, hierorts aber von Anno Decretorio Juden ordentlich zu domiciliren keineswegs gestattet ist. So hat der Magistrat diesen Unfug einzustellen und diejenigen Hauser zu consigniren, in welchen die Juden sich dermalen fur bestandig aufhalten und dadurch Gelegenheit erhalten, sich einzunisten. Und weil auch in dem Gemeindehause die Juden fur bestandig Quartier in Bestand haben, hierdurch aber der Endzweck des offentlichen Wirtshauses sowohl, als dass bequeme Unterkommen fremder Passagiers Vereitlet, ja durch die Menge der Juden nur die Uneinigkeit Vermehrt wird, der Hogung der Juden im Gemeindehause zu steuern ist." Dieses oberbehordliche Ultimat wurde auf dem Rathause jenen Burgern, bei denen Juden wohnten, am 14. September vorgelesen. Es waren dies: Anton Altmann, Paul Posselt, Franz Meissner, Jakob Brendl, Josef Siegmundt, Adam Peukert, Agnes Hubnerin^ Paul Rohms Weib,. Joseph Pohl, Joseph Muller, Christian Guntzel, Karl Hubner, Mechel Guntzl, Gemeindwirth, Karl Horn, Josef Gahler und Josef Altmann. Also 16 Quartiere waren von Juden besetzt. Und da hiess es schon gleich: „Welch eine Menge!" Die Namen der judischen Mieter sind nicht bekannt. Ein Leutnant aus Jungbunzlau war bestimmt, die Juden fur Militarzwecke zusammen zu schreiben. Er teilt dem Magistrat vom 3. August 1793 mit: „Bey meiner Ankunft werde ich die vorfindigen Juden gleich vornehmen, damit sie in ihren Handlungsgeschaften nicht gehindert werden." Damals wohnten etwa 21 Personen jud. Glaubens in R. Laut stadt. GerichtsProtokoll vom 12. April 1799 erfolgt eine neuerliche Konsignation. Sie wurde wie folgt begrundet: „Welches wegen der hier befindlichen Handelsjuden, da der Zugang von. Juden nach R. immer haufiger und ihre Geschafte nach und nach verwickelter werden, unter heutigen aufgenphmen worden." I. Jakob Rohnauer aus Polna. 2. Israel Widmann aus Polna. 3. Friedrnann Hitler, als Bedienter des Widmann. 4. Elias Lowenthal aus Polna. 5. Markus Reisinann als sein Bedienter. 6. Samuel Rohnauer als Polna. 7. Leopold Strenitz aus Jungbunzlau. 8. Herzfelder aus Pirnitz. Furwahr, eine kleine Liste! Der Magistrat liess die Juden unbehelligt. Ja unter den beiden Burgermeistern Joseph Neuhauser und besonders Johann Friedrich Treu k ler erfreuten sie sich eines gewissen Wohlwollens seitens der stadt. Behorden. Burgermeister Trenkler wird daher in einer Pasquille „Judenknecht" genannt. Im Sommer 1782 bitten die Juden aus Bohm. Leipa und.Bohm. Áicha das Burgermeisteramt, der MariaGeburtsmarkttag mochte 8 Tage fruher abgehalten werden, weil den 9. und 10. September die Juden gerade ihre Feiertage haben. Sie bieten auch der Gemeindekassazwei Dukaten als Geschenk an. Im Stadtbuch heisst es nun: „Da dieses nun nicht schadet, sondern nutze, so wird der Jahrmarkt fur diehses Mal auf den 2. September a. c. ausgerufen." Der Magistrat war nicht immer so gemutlich. Als die Bohm. Leipaer Juden im J. 1809 mit einem ahnlichen Verlangen kamen, wurden sie glatt abgewiesen. Freilich fehlten diesmal die Dukaten, die dem Ersuchen Nachdruck verliehen hatten. Damals regte sich in der hiesigen Ratsstube ein leiser oppositioneller Zug gegen das Obrigkeitsamt. Der geistige Lenker dieser selbstandigen Re 533 Reichenberg 3