oft zugrunde, noch ehe es nach Hause'gebracht werden konnte. Dieselben Pachter waren bei uns auch gezwungen, aus dem herrschaftlichen „Gewolbe" die verdorbenen Heringe zu vier Kreuzer das Stuck abzunehmen. Im J. 1770 fuhrten die Leute bittere Klage daruber, als eine kaiserliche Kommission unsere Gegend bereiste und die Lebensverhaltnisse der Bevolkerung erhob82). Das J. 1848 brachte den Juden endlich mit der Aufhebung aller beschrankenden Gesetze die so lang entbehrte Freiheit. Nun konnten sie endlich auch in die ihnen bisher verschlossenen koniglichen Stadte, meist die besten Geschaftsplatze, eindringen und: Hauser ausserhalb ihres Ghettos, in dem sie bisher in qualvoller Enge zusammengepfercht waren, erwerben, ebenso Grundstucke aller Art. Es dauerte wohl noch einige Zeit, bis man sich in die neuen Verhaltnisse eingelebt hatte. Unterdessen war das Verkehrswesen bei uns durch den Bau der bohmischen Westbahn (Prag—Pilsen—Taus—Furth, 1862) verbessert worden und im J. 1876 wurde auch N. mit der Eroffnung der Bahnlinie Pilsen—Eisenstein an das allgemeine Verkehrsnetz angeschlossen. Mit der Bahnbauzeit, die unglaublich viel Geld in unsere arme Landschaft hereinbrachte, begann erst so recht der wirtschaftliche Aufschwung unserer Heimat. Vorher war schon im Gefolge der grossen Windbruche und der sich anschliessenden, sogenannten „Borkenkaferzeit" anfangs der 70 er J. von Liebig & Co. eine Dampfsage und von Moses Bloch eine Zundholzchenfabrik samt der Erzeugung des benotigten Holzdrahtes in N. eingerichtet worden. Die Firma ging spater an Herrn Diamant uber. Da sie nur Phosphorzunder erzeugte, ging sie bald ein und das Gebaude brannte im Herbst 1886 nieder. Dann errichtete die Firma Joss & Lowenstein (Prag) um 1885 eine Waschefabrik in N. (Filiale, mit Ende 1928 aufgelassen). Herr Wilhelm Ekstein, dessen ■Frau aus der alten Neuerer Familie FleischlJanowitzer stammte, verlegte im J. 1895 seine Schleiferei optischer Glaser von Wien nach N. Im J. 1902 grundete Herr Siegfried Bloch (nun Bernt) sein Gabelwerk, die sogenannte Eisenfabrik beim Neuerner Bahnhof; spater, 1925, kam noch die Waschefabrik Paul Stein & Sohne und 1929 die von Siegmund Epstein dazu. Seit jeher war der Getreidehandel nach Bayern (heute Josef Bloch & Sohne) von N. aus lebhaft betrieben worden; spater kam auch, was sich in unserer waldreichen Landschaft von selbst ergab, ein lebhafter Holzhandel dazu (Karl Jetter, Sagewerk Siegmund Bernt). Im Laufe des vergangenen Jhts. hatten sich die alten Bettfedernindustrien von A. Klaubers Sohn, dann Otto Fleischl den neuzeitlichen Verhaltnissen angepasst und zu modernen Betrieben ausgestaltet. Alle diese Neuerner Unternehmungen haben grosse auslandische und zum Teil sogar uberseeische Absatzgebiete. Sie haben dadurch, dass sie den Geldstrom nach N. lenken und sehr vielen Familien Brot geben, sehr zum Aufschwunge unserer Stadt beigetragen; wahrend andere Kleinstadte in ihrer Entwicklung zuruckgeblieben sind, hat sich die Hauserzahl von 1900 bis 1930 verdoppelt und seit 1860 verdreifacht. . Rechtsverhaltnisse. Im alten absolutistisch regierten Staate waren die Untertanen nur der Herrschenden wegen da und Obrigkeiten und Regierungen, Adel und Kaiser bemuhten sich in jeder Weise, aus ihren Untertanen, die nur Objekte ihrer Ausbeutungstatigkeit waren, moglichst viel an Geld und Arbeitsleistungen herauszupressen. Hatte das Volk der „armen Leute", der Bauern, vor allem Arbeit zu leisten, sO war es die f Rolle der Juden, der hohen Obrigkeit und zwar sowohl dem Schutzherrn als dem Kaiser, moglichst viel Geld in der Form von allerlei Steuern und Zinsungen einzutragen. So bildeten die Juden einen erhebli. chen Teil des Wohlstandes ihrer Schutzherren. Bis zum Jahre 1850 zahlten die Juden eine eigene Kopfsteuer; der Landtag von 1580 beschloss, es dem Konige zu uberlassen, die Juden, die ja seine „Kammerkhechte" waren, nach Wohlgefallen zu taxieren. Eine neue Art der Besteuerung fuhrte Maria Theresia durch. Sie hatte am 18. Dezember 1744 die Verweisung aller Juden aus Bohmen angeordnet, ohne Angabe von Grunden. Man hatte jedoch damals die Juden einer hochverraterischen Neigung zu den Feinden der Kaiserin, den Franzosen, Bayern und Preussen, beschuldigt. Als dann die Kaiserin die Juden der Heereslieferungen halber notwendig brauchte, verlangerte sie ihnen am 29. Juni 1748 die Aufenthaltsbewilligung auf zehn Jahre; sie setzte ihnen aber die Bedingung, dass'ihr die Juden in. Bohmen, Mahren und Schlesien ■zusammen jedes Jahr 300.000 fl. als ordentliche Steuer entrichten sollten. Wer seinen Steueranteil schuldig blieb, verlor das Recht auf den Aufenthalt im Lande und wurde ausgewiesen. [Von der ganzen Summe fiel auf Bohmen ein Anteil von 205.000 fl. Eine eigene Kommission von Deputierten besorgte die Aufteilung der Steuer.] S3). Im J. 1781 wurde verordnet, dass bei der Verteilung der Steuerlast mehr Rucksicht auf den Handelsgewinn und den Familienstand (die Verzehrung) genommen werde. Das Patent vom 24. Oktober 1798 brachte wieder ein neues Steuersystem, weil, wie es im Eingange dieses Patentes heisst, die bohmische Judenschaft bei der seit 15. Mai 1789 bestehenden Steuerpachtung die eingegangenen Bedingungen nicht erfullt hatte. Es waren nun jahrlich 216.000 fl. aufzubringen, und zwar durch eine Schutz und eine Vermogenssteuer34). Neben den staatlichen Steuern waren aber auch noch Abgaben an die Obrigkeit und an die Gemeinde zu entrichten. Die obrigkeitlichen Schutzzinse, eine Art Kopfgeld des Familienhauptes, betrugen bei uns gewohnlich 15 fl., fur Armere 10 fl., fur Ober und Unterneuern zusammen 260 fl.; dagegen schwankten die Staatssteuern oder „Kontributionen" zwischen 2 und 50 fl. und eine der beiden 1713 genannten Witwen war sogar ganz davon befreit, wie das Verzeichnis der Judenfamilien von 1713 zeigt, das immer auch den obrigkeitlichen Zins (das Kopfgeld) und den Anteil an der „ordentlichen" (staatlichen) Steuer angibt. An die Gemeinde N. waren von den Judenhausern Wachtgelder, Kamingelder und Grundzinse aufzufuhren; der Grundzins betrug 7x/2 Kreuzer. Zur Zeit der Kriege Maria Theresias herrschten ungemein traurige Zustande und eine unsagliche Not in den landlichen wie in den stadtischen Volksschichten und wir durfen uns nicht wundern, wenn wir horen, dass damals auch die Zahlungskraft der Neuerner Judenschaft tief darniederlag. Besonders schwer trugen Witwen und Waisen an der allgemeinen Not. So waren im J. 1747 die „Judin Sandlin" ebenso wie der „Jud Salmel" schon zehn Jahre, die „Judin Lasserin" TVz und gar die „Schwarze Judin' im J. 1748, als sie endlich den jungen Salomon Simon aus N. zum Schwiegersohn und Schuldenabloser gewann, schon zwanzig Jahre mit den Gemeindeangaben im Ruckstande. Aber nicht nur die Gemeinde, auch die hohe Obrigkeit hatte zu jenen traurigen Zeiten Anlass zu bitterer Klage. Die dieser zukommenden Schutzgelder, die 1713 nur 260 fl. betragen hatten, waren bis &4 1749 schon auf 297 f 1. gestiegen (oder hinauf gesteigert worden) und sie sagt in ihrem „DofninikalBekenntnis'' von 1749 von der Neuerner Judenschaft, „dassdiese, §o arm. sei, dass sie vielmahlen den ganzen Zins mijt gross ; ter Gewalt zusammenzubringen nicht vermogen kon'. nen", so dass diese Schutzgelder demnach eine „ungewisse Rubrik" in ihrem Einbekenutnis seien. Die' Herrschaft verlangte auch eine Befristigung fur die Abfuhr der koniglichen Steuer, da die Juden sonst ausser Landes mussten. Die Neuerner Judengemeinde leistete, wenn auch in grosster Not, dennooh . immer ihre Abgaben. Sie hatte aber ofter Ursache, sich gegen Ubergriffe der obrigkeitlichen Beamten zu wehren; so im J. 1767, als diese das Schutz oder Kopf, auch .,Koppengeld" genannt, auch von solchen alten Vatern einforderten, die ihre Wirtschaft bereits an selbst zwei Sohne ubergeben hatten. Auf die erste Vorstellung hin blieb der Bistritzer Graf PalmGundelfingen, der in Regensburg seinen Wohnsitz hatte, dabei, dass jeder solche alte Hausvater das Koppengeld weiter zu zahlen habe. Erst auf eine neue Bitte bewilligte der Graf in Gnaden, dass „wenn ein alt abgelebter judischer Vater seinem Sohne sein Haus ubergibt und von dem, Seinigen lebt oder vom Sohne ernahrt wird und dabei keine Handelschaft treibt", von dem personlichen Schutzgelde befreit sein «olle. •. ; Zwei Jahre spater gab es Anstande mit dem Fleischkreuzerpachter. Die gesamte Judenschaft der Herrschaft Bistritz wandte sich mit bitteren Klagen gegen dessen Plackereien. Sie bat den Grafen, er moge den Fleischkreuzer wieder wie fruher durch seine Beamten einheben lassen. Der Graf ging nicht drauf ein; er liess aber die Bittsteller versichern, dass er sie gegen die „besagten Zudringlichkeiten des jetzigen gehassigen Pachters" durch Abschluss eines neuen „billigen" Pachtvertrages schutzen lassen wolle. Im selben J. beschwerte sich der Kurschner Maines Schmelzbach in N. gegen einen Neuerner Juden, der ihm angeblich ins Handwerk pfusche und er bat, es moge diesem die Kurschnerei verboten werden. Die Obrigkeit aber erwiederte dem Meister: „Der Jude treibt nur Handelschaft; wenn der Beschwerdefuhrer guten Vorrat haben und wohl arbeiten wird, kann es ihm im Verkauf keineswegs fehlen." In den ublen Hunger jahren von 1771 und 1772 war auch die Neuerner Judenschaft wirtschaftlich schlecht daran und mehrere ihrer Mitglieder fielen wegen ihrer Ruckstande an Schutzgeldern in Schuldenarrest. Da suchte Moyses Abraham, der Judenrichter von N., beim Grafen um Nachsieht an und bat ihn^ die Neuerner Juden in Anbetracht der harten Zeiten aus dem Arreste zu entlassen. Es waren ihnen „leidentliche Termine" zu machen und den Juden Elias und Isak Hahn ware das ihnen aufgeschlagene Schutzgeld von 6 fl. in Gnaden nachzusehen. Das hatte den Erfolg, dass die Schuldner sogleich aus dem Arrest entlassen und ihnen Fristen bewilligt wurden. Doch wurde dem Judenrichter bei eigener Haftung aufgetragen, die Schuldner zur Zahlung anzuhalten. Auch die Schutzgelder der Bruder Hahn wurden wieder auf den alten Betrag herabgesetzt. Trotzdem konnten die armen Leute, von der allgemeinen Not schwer betroffen, wieder nicht zahlen, es drohte fast der gesamten Neuerner Judenschaft der Schuldarrest. Da' baten sie in herzzerreissendem Tone, es mochten ihnen „in Anbetracht der muhseligen Zeit weitsichtigere Termine ausgemacht werden". Graf Palm, der zu jener Zeit gerade in Bistritz weilte, liess sich ruhren und gab der Neuerner Judenschaft am 14. November 1772 den Trost: „Es% wird bedauert, dass sie sich wie alle andern Landesinwol»h.er bei dermaligen schweren Zeiten hart ernahren; es wird untersucht werden35). .' Weil der Hausbesitz die ruhigste Grundlage fur die Sicherung des Aufenthaltes im Orte und fur die Zukunft der Unternehmung und der ganzen Familie war, und weil dieser Besitz nicht fur Geld — etwa durch den Ankauf burgerlicher Hauser und Grundstucke — vermehrt werden konnte, huteten ihn seine Inhaber aufs sorgfaltigste. Ein solches kleines, enges Judenhaus im abgelegenen Winkel oder in einer schmutzigen Gasse (wie in Tachau) stand unter den Juden viel hoher im Preis als ein schoner Bauernhof mit 50 Joch Grund. Man bedenke nur die hohen jahrlichen Schutzgelder, die in N. gezahlt wurden! Fur 15 Gulden bekam man um 1700 drei schone Kuhe. Um auf jeden Fall das Haus sicherzustellen, — auch gegen geschaftliche Verluste —, burgerte* sich der Brauch ein, dass die Juden ihren Frauen hohe Betrage unter dem Titel der Morgengabe auf die Hauser verschrieben und diese Betrage auch grundbucherlich einverleiben liessen. Als Beispiel erwahne ich hier zwei solche Vertrage, die beide am 16. Oktober 1766 in N. geschlossen worden waren. Da verheiratete Schmuila Abraham seiner Frau Esterl einen Betrag von 400 Schock Groschen oder 450 fl. rheinischer Wahrung als Morgengabe. Die Frau verwahrte sich dem entgegen wider jede Haftung fur etwaige Verpflichtungen ihres Mannes. Denselben Betrag "und die namliche Bedingung finden wir im Vertrage zwischen Naton Schmuila und seiner Frau Heuguttl, Tochter des Hayumb Johl von Oberneuern. Schon lange vor der Erlassung des fur die Rechtsverhaltnisse der Juden in der ersten Halfte des vorigen Jhts. grundlegenden Judensystemalpatentes vom 3. August 1797 war die Anzahl der Schutzjuden, die eine Obrigkeit auf ihren Gutern haben durfte, vom Staate eingeschrankt worden, zuletzt durch ein Patent vom 1. Marz 1788. Es wurde da fur die einzelnen Herrschaften eine gewisse Hochstzahl bestimmt, die nicht uberschritten werden durfte und es wurde auch von den Juden selbst auf die Einhaltung dieses Numerus clausus gesehen, vor allem aus Geschaftseifer. In N. ereignete sich im J. 1781 der Fall, dass gleich zwei Geschaftsleute von der beschrankten Zahl abgestrichen werden konnten, als David Hann im Dorfe Lautschim (auf dem Gute Wihorschau) ein Hauschen erwarb und dessen Bruder Simon Hann das Branntwein und das Flusshaus zu Miletitz in Pacht nahm, so dass nun beide in fremdem Schutz standen. Uber Einschreiten der Neuerner J. G. verfugte das Amt Bistritz, die beiden Bruder Hann hatten binnen drei Tagen nicht nur N., sondern auch das ganze Bistritzer Herrschaftsgebiet zu raumen, widrigens Zwangmittel angewendet wurden. So wurde, wie die Obrigkeit in ihren Ausweisungsgrunden sagte, „der Nahrungstrieb der ubrigen Schutzjuden nicht geschwacht"™). Das kaiserliche Judensystemalpatent vom 3. August 1797 brachte endlich die Zahl der Judenfamilien auf den einzelnen Herrschaften und im ganzen Lande Bohmen in feste Ordnung. Es wurde da bestimmt, wie viele judische Manner sich verehelichen und eine Familie grunden durften, wenn sie nicht einem bestimmten Gewerbe oblagen oder einem bestimmten Stande angehorten. Die Staatsverwaltung verfolgte dabei die wohlmeinende Absicht, die Juden von ihrem „lediglich dem Handel gewidmeten, jede schwerere Arbeit fliehenden unstaten Leben abzulenken". Darum erlaubte sie ausserhalb der festgesetzten Familienzahl nur solchen Juden das Heiraten, 435