der oben genannte Meier Abraham, schon 1749 'das nachher mit der Nummer XVIII bezeichnete Haus von Khanny Osterreicher erkauft hatte. Diese beiden Bruder hatten eine Handelskompagnie gegrundet und nahmen 1783 Meiers Weib Sorl und dessen noch unmundigen Sohn Aron in die Gesellschaft auf, wobei sie letzterem ein Erbteil von 500 fl. sicherstellten. Die Firma sollte den Namen „Meier und Samuel Janowitzer" weiter — und nach Meiers Tode die Bezeichnung „Samuel und Meier Janowitzer seel. Erben'' fuhren. Sie hatte in dieser Form keinen langen Bestand, denn schon 1790 schloss Samuel Abraham Janowitzer mit seinen zwei Sohnen Wolf und Abraham einen „Sozietatskontrakt in Woll und Federnhandel" auf sechs Jahre. Samuel brachte das mit 6864 fl. bewertete Warenlager, ferner Aussenstande von 4163 fl. und 1500 fl. bar, Wolf, der schon viele J. das Geschaft mit seinem Vater gemeinsam betrieben hatte, 9919 fl. bar und 4163 fl. Aktivschulden und der dritte Teilhaber, Abraham, 7000 fl. zu, ein Kapital von zusammen 33.609 fl. Die Gesellschaft erhielt den Namen Samuel Janowitzer und Sohne. Der Vater Samuel handelte ausserdem noch auf eigene Faust mit Leinwand, Heu, Getreide und stand mit den Herrschaftsamtern Bistritz (PalmGundelfingen) und Teinitzl .(Kolowrat) in lebhafter Geschaftsverbindung. In den Rechnungen der Gesellschaft erscheinen „Stockner Wolle" (aus der Palmschen Herrschaft Stecken bei Iglau) und „Klattauer Wolle" (einheimische Ware) erwahnt. Lebhafte Geschaftsverbindung bestand mit der Federnfirma Arnstein in Wotitz. Als Samuel Abraham Janowitz im J. 1769 fur das Amt des Neuerner Judenrichters in Vorschlag gebracht wurde, bat er die Obrigkeit, von seiner Person abzuseilen, „zumal er gar ansehnliche Kapitalien in seiner Handlung stehen habe und uberhaupt seine Handlung so beschaffen sei, dass er ofte und weite Reisen zu tun genotigt und ein junger Mann sei.'' Graf Palm hatte ein Einsehen und wies das Bistritzer Amt an, ihm einen andern Richter vorzuschlagen23). Dieses Handelsgeschaft, das mit Mitteln arheitete, die fur jene Zeit ungewohnlich gross waren und das einen grossen Teil Bohmens mit seinen Gesehaftsbeziehungen umspannte, veranderte dann seien Namen in Janowitzer, Porges & Co, ispater in Jan owitzer & Fleisch 1. Die Firma Fleischt betreibt heute noch, in N. die Reinigung und den Versand von Bettfedern. Ein Sohn dieser Firma machte sich — ebenfalls im Federngeschaft — in Budapest selbstandig, wo die Firma heute noch besteht. Der gegenwartige Inhaber, Herr Alexander Fleischl, ist auch kgl. danischer Konsul. Sehr alt ist auch die schon 1746 genannte Firma Klauber, heute A. Klauhers Sohn in N. Sie betreibt ebenfalls eine Dampfreinigung und versendet die Federn im grossen an Versandfirmen und Kleingeschafte im In und Auslande. Um 1840 war eines der grossten Federngeschafte in N. die Firma Porges, Vater&Sohn; fur die Zeit um 1800 muss noch das Bettfederngeschaft Honig H a h n in N. genannt werden, das mit grossen Geldmitteln arheitete. Ausser der oben genannten Firma Arnstein in Wotitz waren die Neuerner Federnhandler noch mit Adam Furth in Schwihau (1732), spater Susanna Furth & Sohne (1800), Daniel Furth in Schuttenhofen (1800), David Bechinsky in Tutschapp bei Sobieslau und Moises Zachelius (1788) im selben Orte, in Verbindung. Einen lebhaften Aufschwung nahm das Neuerner Federngeschaft nach den Franzosenkriegen und besonders nach d.em grossen Brande in Hamburg (1842) und um 1845 ging aus der Neuerner Gegend jahrlich eine Menge von 10.000 Zentnern nach Deutschland^ in die Schweiz, nach Holland und Frankreich24). Es gab im westlichen Bohmen einen Ort, der sich nach 1800 bemuhte, N. seinen beherrschenden Rang im Federngeschafte streitig zu machen; es war dies Alt und Neuzedlisch bei Tachau, die eine grosse und reiche J. G. hatten 25); der Begrunder des Hauses R othschild in Paris soll sich bemuht haben, niit einem der Altzedlischer Grosshandler in Kompagnie zu treten, aber ohne Erfolg. Grosse Brande verhinderten aber den weiteren Aufschwung der beiden Orte und verlor diesen Konkurrenten bald, ihn weit hinter sich lassend. Die Neuerner judischen Federnhandler, durch engherzige Vorschriften in ihrer Freizugigkeit beschrankt und am Reisen und' Hausieren gehindert, waren gezwungen, nach einem. Auswege zu suchen und fanden ihn darin, dass sie die christl. Einwohner des Angeltales mit ihrer Ware in die Welt schickten. Und die Sache ging und entwickelte sich gunstig. Die „Federnjuden" wurden Grosshandler. Sie sassen in N. daheim uber machtigen Handelsbuchern und vor ausgedehnten Lagerraumen und zogen durch ihre Aufkaufer und Agenten die Rohware aus dem Osten an sich, die sie in ihrem Betriebe veredelten; zu gleicher Zeit zog fast der grossere Teil der stadtischen und landlichen mannlichen Bevolkerung aus N. und dessen weitem Umkreise mit der Ware in die Welt hinaus. Bald erstreckte sich von N. aus ein Netz von Niederlagen und Zweiggeschaften uber das ganze Deutsche Reich und die Alpenlander. Da die christl. Verkaufer meist in Gesellschaft reisten — mit ihren Teilhabern und Tragern — mussten sie sich im Notfalle auch in Anwesenheit der Kunden auf eine diesen unverstandliche Weise untereinander verabreden konnen. Darum hatten sie ihre Patrone, die judischen Handelsherren, die von N. aus den riesigen Betrieb ubersahen, aushauten und leiteten, ihre Verkaufer mit einer Art Geheimsprache ausgerustet, dieren Wortschatz fast ganz dem Hebraischen entstammte. Einige Brocken dieses Federnhandlerjargons leben heute noch in der Neuerner Mundart fort20). Im engen Zusammenhange mit dem Federnhandel stand der Handel mit Schafwolle; nicht nur deshalb, weil Wolle ebenfalls ein Landesprodukt war, sondern weil sie mit den Federn vieles, vor allem den Zweck der Fullung von Polstern und Decken gemeinsam hatte. Wolle war vielfach geradezu ein Ersatzmittel fur Federn geworden. Mari erinnere sich nur an die heute so bluhende Wattedeckenerzeugung, die gegenwartig ebenfalL« im Dienste der Bettindusstrie steht. So wurde der Federnhandel gewohnlich auch mit dem Wollhandel verbunden und die Federnhandler waren zugleich auch Wollhandler. Im 17. und 18. Jht. war die Schafzucht in Bohmen hoch aufgebluht. Sie wurde vor allem von den Gutsherrschaften betrieben, grosse Schafhutten und Meierhofe waren einesteils durch den Erwerb und den Zusammenkauf kleinerer Ritterguter entstanden, anderseits durch die Zusammenlegung von durch den dreissigjahrigen Krieg verwusteten Bauernhofen, deren Siedler abgangig waren. Aus dem 18. Jht. sind zahlreiche Klagen von Bauern uberliefert, denen die nach Tausenden zahlenden „obrigkeitlichen" Schafherden die Gemeindehutweide schmalerten27). Der Wollertrag war ein wichtiger Teil des Einkommens der Grossguter. Er wurde gewohnlich schon auf eine Reihe von Jahren im voraus an Juden verkauft und jede Herrschaft hatte da meist schon ihre festen ^ Abnehmer. i Auch in jedem unserer Dorfer und Markte gah.es fruher eine eigene Schafherde. Deren Wollertrag wurde in hauslicher Arbeit gereinigt und gekammt, zum Teil auch versponnen und zu Strumpfen und Scherkenstoff verarbeitet. Den im Hause nicht verbrauchten Rest aber bekamen die Handler, die die Wolle zur Ausfuhr brachten. Dazu waren besondere Ausfuhrscheine notwendig. Im J. 1768 bescheinigte die Bistritzer Obrigkeit dem Mayer Abraham Janowitz in N., dass er einen Wagen mit 14 Sacken inlandischer bohmischer Wolle erkauft und in der Herrschaft Bistritzer Niederlage aufgeladen habe. Er wolle „solche durch das Churfurstenium Bayern ins Salzburg und Tiroll verfuhren". Um 1790 war die Firma Samuel Janowitzer & Sohne vertragsmassige Abnehmerin der herrschaftlichen Wolle. Sie bat 1792 die Herrschaft, ihren Amtern aufzutragen, die ordinare bohmische Wolle nicht mit der der spanischen (eingefuhrten) Schafe zu vermengen; worauf die Herrschaft die Firma einlud, zu den Schafsschuren immer einen ihrer Leute zu entsenden, der bei der Sortierung der Wolle anwesend sein moge. Im J. 1797 fiel die Firma bei der Vergebung der Wolle durch, da der Prager Handler Simon Lemel.der Herrschaft bessere Bedingungen gestellt hatte. Um 1800 ging mit dem Aufkommen der Baum und der uberseeischen Schafwolle bei uns die Schafzucht ein, die Meier und Schafhofe wurden aufgelassen und damit hatte unser Wollhandel sein Ende gefunden. Im allgemeinen hatte die Judenschaft bei uns den dreissigjahrigen Krieg wie die ubrige Bevolkerung unter dem Schutze der zu jener Zeit sehr einflussreichen und machtigen Gutsherren von Bistritz, der Ritter Kotz von Dobrsch trotz vielen unvermeidlichen Elends dennoch'ohne grosse Einbussen in der Volkszahl und im Vermogen uberdauert; im Gegenteil, 'die Judenschaft hatte — wie anderwarts — auch hier vielfach an Geld, Einfluss und Freiheiten gewonnen. Nach dem Kriege bluhte wieder das G e 1 d v e rleihen auf; das war aber ein Erwerbszweig, der unter strenger obrigkeitlicher Aufsicht stand. Es war den Untertanen nicht erlaubt, ohne Bewilligung der Obrigkeit Schulden zu machen und Geldverleiher, die sich nicht an dieses Gebot hielten, wurden ihrer Anspruche fur verlustig erklart. Da aber die zahlreichen christl. Federnhausierer von N. und1 dessen Umgebung sehr kreditbedurftig waren — sie vertrieben die Ware in der Welt auf eigene Gefahr und Rechnung —, bat die Neuerner Judenschaft im J. 1767 die Obrigkeit um die Aufhebung dieses den Handel schwer treffenden Verbotes. Graf PalmGuldenfingen, der damals in Regensburg lebte, entschied aber: „Es lasst sich loegen der Einschuldung der Unterthanen nichts andern und es kann den Gesuchstellern keine Extrawurst gebraten werden. Es kann das Verbot weiter bestehen, ohne dass der Federhandel und der Verdienst gedachter Supplikanten, wenn solcher billig und aufrecht gefuhrt wird, einen Nachteil erleidet.'' Und die Obrigkeit stand fest auf ihrem Verbote. Als ein Jahr spater die drei Juden „Joachim Joel von Oberneuern, dann Schamsche und Romerle von Unterneuern" vom Chalupner Simon Ujgetz aus Deschenitz die Zahlung einer Federschuld von 94 fl. forderten, liess Graf Palm erheben, ob die Schuld mit obrigkeitlicher Bewilligung aufgenommen worden sei. Im verneinenden Falle sollten die Klagen abgewiesen werden. Wie der Fall ausging, ist aus den Akten nicht zu ersehen28). Grosse Geldleihgeschafte, vor allem mit den Glasherren ini Gebiet der koniglichen Freibauern,' betrieben die schon wiederholt genannten Bruder Samuel Abraham und Meier. Abraham Janowitz. . , Es kam aber auch vor, dass Juden Schuldner von Christen waren, wie 1760 der Neuerner Kaufmann Sandl oder Daniel Simon, der sich vom Marketender Johann Multzner aus Neuern 200 fl. ausgeborgt und ihm eine hebraisch geschriebene Obligation ausgestellt hatte. Darin war jedoch die Summe „in teutschen Ziffern gestellt", wie es im Inventar nach dem im siebenjahrigen Kriege zu Teplitz gestorbenen Multzner heisst (Stadtbuch von 1674, p. 166). Die Juden leisteten der Obrigkeit als sogenannte Hausjudejn bei den verschiedensten Geschaften und Vermittlungen gute Dienste, Auch die Herrschaft Bistritz bediente sich ihrer regelmassig zu vertraulichen Sendungen und zur Losung schwieriger Aufgaben. So sandte der Graf Wenzel Albrecht KOtz von Dobrsch, als er 1668 das Gut Neumark kaufen wollte, „seinen Juden" — der Name wird nicht angegeben — zu diesem Zwecke zu Herrn Cernin nach Chudenitz 29). Im J. 1798 erhielt Samuel Janowitzer fur die Dienste, die er der Obrigkeit „in dem Kridageschafte'' des Glasmeisters Hafenbradl geleistet hatte (durch „hergestellte Ordnung der samtlichen Glaubiger" eine Vergutung von 100 fl.30). Andere Juden waren wieder Pachter der herrschaftlichen Branntweinbrennereien und Pottasche oder Flusssiedereien. So war 1716 Lobl Wuidt herrschaftlicher Branntweinbrenner in Bistritz; 1773 zog Jakob David, „herrschaftl. Schutzjud und Branntweinbrenner" in Holletitz nach einundzwanzigjahrigem Aufenthalte mit seiner Fa^ milie nach Chlistau und 1774 war Daniel Simon, auch Sandl genannt, Branntweinbrenner in Deschenitz. Im J. 1797 bat David Herrnhauser, Bistritzer Judenrichter, um die weitere Begunstigung des Zugebraus von 3 Fass Bier gegen Schuttung von 2% Metzen Gerste und zugleich um die neuerliche Verpachtung des Opalkaer Fluss oder Kalzinierofens (Pottaschesiede^ rei, in der die rohe Ware durch nachtragliches Etr hitzen vom Kristallwasser befreit, kalziniert wurde). „Josef Meisl, Jud zu Holletitz", hatte dort um 1760 eine Flusssiederei betrieben, war aber bald wegen ruckstandiger Rentreste in Exekution verfallen. Er bat die Herrschaft um Nachlass des 27 fl. betragenden Restes und schob der loblichen Obrigkeit die Schuld an seinem Missgeschick zu, da sie ihm „den versprochenen Aschen" nicht geliefert habe. Diese aber leugnete ein solches Versprechen ab 81). Fruher waren die Juden an vielen Orten und auch in N. die Pachter der Weg und Strassenmauten. In N. standen vier Schlagbaume, der eine oberhalb der Hauser 296 und 97, der zweite in der Reichsstrasse, der dritte oben in der Kirchenstrasse, der vierte beim Hause Nr. 11 in der Muhlstrasse. Noch um 1880 stand in N. an der Stelle, wo am unteren Ausgange der Stadt der Feldweg zur tschechischen Schule und gegen den sogenannten Pfaffenrain von der Bahnhofstrasse abzweigt, beim Schlaghaum ein kleines Mauthauschen im Innern kunstvoll mit gelben Dreiecken aus hartem Holz vertafelt, hinter denen die dunne Wand mittels Werg abgedichtet war. Das war der Hauptsitz, des Mautpachters, der von Zeit zu Zeit zu den ubrigen Schlagbaumen ging und dort nachsah, wie viele Kreuzer sich bei seinen Einhebern in dem dazu bestimmten Topf chen angesammelt hatte. Er war nicht immer zufrieden — — Zollner waren nie gerecht. Eine Plage aller herrschaftlichen Pachter, ob sie nun Wirte, Muller oder Brantweiner und Mautner waren, bestand im 18. Jht. darin, dass sie die „ausgeprackten" (ausgemusterten) herrschaftlichen Schopsen (auf der Bistritzer Herrschaft das Stuck zu 15—20 Groschen) abnehmen mussten. Ein: solches Tier ging