muel Joachim Peck aus Prag Schulmeister zu N. Er wohnte im Hause des Salomon Simon Nr. X. Im J. 1734 wird Mojses Helischau, als Schulmeister 1774 Herschi Lowy Lipmann (1775: Leibmann) als Schulsinger genannt. Der gegenwartige Rb. ist Herr Emil Klaub er (seit 1921). Seine Vorganger waren: Rb. Nagel, 1865—1873, Rb. Stern, 1873—1876, Rb. Max Reiser 1876—1913, Rb. Arpad Hirschberger, 1913—1915, Rb. Schapira, 1915—1917, Rb. A. Beck, 1918—1920. Der Neuerner Judenfriedhof. ist so alt, wie die J. G., die in ihren Anfangen mindestens ins 15. Jht. zuruckreicht. Er liegt etwa 1 km sudlich vom heutigen Bahnhofe, recht malerisch auf einem Felsenhugel, der fruher „die Lohe" hiess. Wir finden hier noch viele alte Grabsteine, aus dem heimischen rauhen und leicht verwitternden Glimmerschiefer gehauen, deren Schrift sich gar nieht mehr entziffern lasst. Um 1800 kamen Steine aus Kehlheimer Marmor in die Mode, die auch den Stil ihrer Zeit tragen, eine Art Empire. Und in den Grabsteinen von heute, hohen Prismen aus poliertem schwedischen Syenit mit vergoldeten Inschriften, spiegelt sich der Kunstgeschmack unserer Zeit. Im J. 1750 war der Judenfriedhof bereits uberfullt und viel zu eng; da sorgte die Gemeinde fur dessen Vergrosserung und kaufte von den Burgern Friedrich Bohm und Johann Weyss in Unterneuern ein anstossendes Stuck Grund von zehn Klaftern Lange und zwolf Klaftern Breite, „so buhrer Steinfels und sonst zu nichts zu geniessen", zur „Begrabtniss oder Freydhoff, weillen solche sehr enge und keinen Platz mehr zu Begrabung der Todten, und ehedessen denselben schon ein Stuckh gegen 1 fl. jahrlichen Zinss uberlassen," fur den Preis von 30 fl. In dem Vertrage wurde betont, dass durch diesen Verkauf der gesamten Burgerschaft die „Hutweid geschmalert" worden sei; deshalb mussten sich die beiden Verkaufer verpflichten, fur ewige Zeiten die Steuern vom abverkauften Grundstucke und zwar je zur Halfte zu tragen. Dagegen musste jedoch die J. G. den Verkaufern sowohl von diesem verkauften Grundstucke als auch vom alten Friedhofe das Gras „ohne Anstand und unentgeltlich einraumen". Der bezugliche Vertrag wurde ins Neuerner Stadtbuoh eingetragen, das heute den ersten Band der Gemeindechronik bildet. Den Kaufvertrag unterschrieb „Mayr Abraham Janowitz, Judenrichter onstot der Juden Gemein Neiern".ls) Im J. 1924 wurde der Friedhof gegen Osten zu erweitert und mit einem Einfahrtstore versehen. Eine merkwurdige Einrichtung aus fruherer Zeit, die einst bei keiner judischen Ansiedlung fehlte, hat sich als Andenken in N. erhalten; es ist der „Tolum", eine Stange, die fruher am Sahbat uber die Strasse geschoben wurde, um den Juden die Grenze fur ihre Sabbatspaziergange zu bezeichnen; sie sollten diese nicht so weit ausdehnen, um den heiligen Tag nicht zu entweihen. Die Stange ist noch heute am Jetterschen Hause Nr 171 unter dem Dachuberschuss zu sehen. Sie tragt am Kopfende einen eisernen Ring, der als Handhabe gedient haben mochte. Wirtschaftsleben. Ihre grosste Bedeutung erlangte die Neuerner J. G. durch ihre wirtschaftliche Tatigkeit. Diese war eine sehr vielseitige. Von altersher war ja bei uns der Handel der Juden ausschliessliche Beschaftigung. Sie fuhrten als Kaufleute „allerlei Cramerey" und „kurze Ware", Webstoffe und vertrieben sie in ihren Kramladen, auf Jahrmarkten, und Kirchtagen, und mit schweren Pinkeln beladen, als Hausierer von Haus zu Haus und von Dorf zu Dorf. Mit welchen Schwierigkeiten sie dabei zu kampfen hatten, mogen folgende Falle beleuchten. Am 16. Mai 1748, dem Festtage Johannis. von Nepomuk, war ein solcher Hausierer mit seiner Ware nach Eisenstein gekommen, in der Erwartung, hier, wo viele Leute aus Bayern und Bohmen zusammenstromten und wo es auch gutverdienend« Glasmacher gab, gute Geschafte zu machen. Statt dessen wurde er vom herrschaftlichen Buttel verhaftet und ^eingesperrt. Es wurde wohl tags darauf aus der Haftetrtlassen; vorher wurde aber dem armen Abraham Lobl, der sich „am hoch heiligen Feiertage erfrechet, nach Eisenstein zu kommen und allerhand Tuch auszufeilen, in willens, ein und anderes zu verkaufen und zu handeln", „uneracht seiner vorgeschutzten Unwissenheit" neben einem ernsten Verweis eine Geldstrafe von%5 Pfund Pfennigen (5 fl. 42 kr. 2 pf.) auferlegt; samt den verschiedenen Gerichtskosten, unter denen sich auch 34 kr. „Aus und Einschliessgeld" befanden, hatte der Handelsmann, der von der Eisensteiner Sonntagsruhe keine Ahnung hatte, 8 fl. 5 kr. 2 pf. bezahlen20). Ein zweiter Fall hatte ein weit schlimmeres Gesicht; von ihm erzahlen uns die Akten: Am 30. Janner 1770 wurde der „allhiesig obrigkeitliche Schutzjud aus dem Stadtl N., Joel Abraham, auf dem Wege von Sternhof nach Heuhof um 4 Uhr nachmittags in einem Gebusch von einem bayerischen Inmann namens Veit Rosch uberfallen und seiner Ware beraubt. Der Mann, der XA Metzen Korn trug, holte den Handelsmann auf dem Wege ein, ging ungefahr 20 Schritt mit ihm, legte dann den Sack mit dem Korn ab und packte den Juden beim Hals, warf ihn zu Boden, kniete sich mit einem Fuss auf ihn und schrie ihn, ein Messer in der Hand haltend, an: „Jetzt gibst du mir deine Ware oder du bist auf der Stell hin!" Der arme Joel sagte: „Alles will ich dir geben, nur mich selber lass in Ruh, mein Leben wird dir nichts helfen!" Nach vielen Bitten erst steckte der Kerl das Messer ein, nahm das Bundel mit der Ware und ging damit fort. Der Beraubte erhob sich vom Boden und lief davon; er blieb aber in einem Gebusch, stehen und gab acht, wohin der Mensch gehe. Als dieser aber umsah, erblickte er sein Opfer. Da warf er sein Bundel ab und jagte dem Juden wieder nach, das Messer in der einen und den Stecken in der anderen Hand; so verfolgte er ihn bis gegen Rothenbaum, wo erdann von ihm ablassen musste. Tags drauf wurde im Schlosse zu Bistrilz auch ein Verzeichnis der geraubten Waren aufgenommen: 1 Stuck braunes Tuch, 15 Ellen zu 45 kr., 1 Stuck ebensolches, 18 Ellen zu 51 kr., 1 Stuck blaues Tuch, 18 Ellen zu 40 kr., 1 Stuck weissliches Tuch, 10 Ellen zu 36 kr., 4 Paar rote Weiberstrumpfe zu 45 kr., 2 Paar ebensolche von schlechterer Farb zu 36 kr. und 20 Ellen blau gestreifte Leinwand zu 18 kr., zusammen eine Wertschaft von 48 fl. 5 kr. Der Rauber, dessen Namen und Wohnort sogleich festgestellt werden konnte, entging sicher seiner Strafe nicht. Uber diese ist aus den Akten nichts mehr zu erfahren gewesen 21). Man mochte glauben, dass in N., das an einer alten Salzstrasse von Bohmen nach Bayern liegt, der Salzhandel eine grosse Bedeutung fur den Handel der Juden gehabt haben musste. Dem war aber nicht so, weil die Juden vom Salzhandel streng ausgeschlossen waren. Der Salzhandel war in N. ein Vorrecht der Gemeinde. Sie bezog das Salz fur den ortlichen Be darf aus den kaiserl. „Salzstadeln" zu Taus oder K latta u. Weil die Gemeinde dann aber das Salz auch an Auswartige verkaufte, wurde ihr im J. 1782 der Salzverschleiss entzogen. Aber noch im J. 1840 wurde das Verbot des judischen Salzverschleisses erneuert. Auch mit Pulver und Salniter (Salpeter) durften die Juden nicht handeln. Dagegen wuchs sich der Handel mit Landesprodukten aller Art zu einem bald ausschliesslichen Hauptgebiet des Handels der Juden aus, so der mit Bettfedern, Schafwolle, rohen Hauten, Hasenfellen, Flachs, Garn, Leinwand, Rindvieh, Pferden und spater auch mit Getreide. Blit dem Viehhandel war auch der Betrieb des Fleischergewerbes verwandt, dem 1713 vier judische „Fleischhacker" oblagen. Neben den Wirtschaftsuberschussen der bauerlichen Bevolkerung waren die Herrschaftsamter der Gegend, vor allem Bistritz, zu dem s. d. J. 1757 auch das Gebiet der Herrschaft Deschenitz gehorte, die bedeutendsten Quellen fur den Einkauf der Landesprodukte. Eine Aufschreibung vom 30. Dezember 1728 uberliefert uns, was innerhalb kurzer Zeit vom Wirtschaftsamte in Bistritz an den Kaufmann Jakob Aaron in Neust adl tl bei Hayd verkauft worden war. Den Neuerner Geschaftsleuten hatte es damals offenbar an den Mitteln gefehlt, um mit ihrem reichen Neustadtler Glaubensgenossen in Wettbewerb treten zu konnen. Der „Jud NeustadtV kam umso leichter zu diesem Riesengeschafte, als er ein Wechselglaubiger des damaligen Gutsherrn von Bistritz, Karl Richard von Schmidlin war. Dieser Herr Schmidlin schuldete damals an nicht weniger als 165 Glaubiger die ungeheure Summe von zusammen drei Millionen Gulden und bei seiner Krida gingen rund vier Funftel seiner Glaubiger leer aus. Es war dies eine Katastrophe, die damals Bohmens Kreditwesen aufs tiefste erschutterte. Der schlaue Jakob Aaron hatte es verstanden, sich rechtzeitig Deckung zu verschaffen, wurde aber dann wegen Wuchers eingesperrt. Seine Obrigkeit nahm sich wacker um ihn an; Furst Lowenstein setzte sogar sein eigenes Gut fur ihn zum Pfande ein. In einer Eingabe an den Kaiser schrieb Neustadtl, er habe „im Pilsner Kreis und in anderen Kreisen in diesem Konigreich die herrschaftl. Wirtschaftsgefalle, Wolle, Butter, Schmalz, Leinwand, Federn, Vieh und dergleichen versilbert" und aus dem Auslande Millionen an Geld ins Land gebracht. Er sei ein in unterschiedlichen Landern seinen Geschaften nachreisender Mann gewesen, der durch ganze dreissig Jahre „nicht acht Tage zuhaus moriret" habe. Seit er im Ungluck ist, seien ihm Vater, Mutter und Eidam gestorben. Die grosse Zahl der armeren Juden kaufte die Ware auf den Dorfern des grossen Umkreises zusammen und lieferte sie an die grosseren Handler ab. Ein solcher war nach 1800 Salomon B 1 o c h in Unterneuern, der Haute, rohes Leder, Rauchwaren, Flachs und Hanf und andere Waren —■ besonders stark nach Bayern handelte. Er war "der grosste Handler der ganzen Gegend bis Pilsen hin und fuhr jeden Monat einmal nach Prag; noch um 1880 und 1890 wurde in N. von im erzahlt. Den wichtigsten Handelszweig der Neuerner Judenschaft bildete der Handel mit Bettfedern und S c h a f w o 11 e. Der Neuerner Federnhamlel. Das kleine, unbedeutende Stadtchen N. hatte im Federnhandiel bald den konigl. Stadten in Westbohmen (Pilsen, Taus, Klattau) den Rang abgelaufen. Wie war dies moglich? Wir haben gesehen, dass die eigentlichen Urheber und Trager dieses Handelszweiges die Juden der Gegend waren. Nun hatten aber die konigl. Stadte eine alte Freiheit, kraft deren sie keine Juden innerhalb ihrer Mauern zu dulden brauchten. Und sie machten von diesem Vorrechte auch Gebrauch. Kaum dass sie zu Marktzeiten die handelsbeflissenen Juden innerhalb ihrer Mauern ubernachten liessen! Da diese sonach in den Stadten nicht Fuss fassen konnten, verlegten sie ihre Wirksamkeit auf die Guter des Adels im Umkreise und im Hinterlande dieser Stadte. In N. hatte dann die Lage an der Grenze und an einem wichtigen Handelswege, die leichte Zufahrtsmoglichkeit, die Forderung der Gutsherren, die dabei auch nicht zu kurz kamen, das Vorhandensein einer dichten, zur Federnarbeit wie fur den Hausierverschleiss verwendbaren christl. Bevolkerung. Da der Handel mit Gansen und Federn schon von seinen ersten Anfangen „ins Reich", also gegen Westen ging, so ist es leicht erklarlich, dass sich diese Waren auch im Westen Bohmens aufhauften. Hier an dem nicht bloss fur den Krieg wichtigen Landestore von NeumarkTaus sammelten sich seit jeher die Ganseherden und Federnballen, die Uberfluss des Landes, um von hier aus ihren Weg nach Deutschland! zu nehmen. Hier, auch der Nachfrage am leichtesten erreichbar, ward die Gegend von Taus uber Neumark und N. bis Drosau der Hauptplatz fur den bohmischen und spater den europaischen Bettfedernhandel; N. aber war der Hauptort dieses Geschaftes. In einer alteren Auflage von Mayers Lexikon wird N. geradezu als der Mittelpunkt des europaischen Federnhandels bezeichnet. Fur das Alter und die Bedeutung dieses Handels fur Westbohmen uberhaupt spricht der Umstand, dass schon im vierzehnten Jht. ■— unter Kaiser Karl IV. — der Stadt Taus neben einem vierzehntagigen Markte das Privilegium der Federnausfuhr erteilt worden war22). Heute noch sind die Pilsener Markte fur den Federnhandel von Bedeutung. Nach den alten Pilsener Marktordnungen hatten die auf diesen beruhmten Markten immer stark vertretenen Bettfedern und Ganse ihre eigenen, durch die Gewohnheit fest bestimmten Standorte. Fur die Leute, die ihn mit Sachkenntnis und Umsicht betrieben, war der Federnhandel ertragreich; die meisten Handler wurden zur Blutezeit dieses Geschaftes wohlhabend. Es gab mehrere Abstufungen der Arbeit im Federngeschafte; da waren vor allem die Aufkaufer, die die rohe Ware von den Bauern zusammenhausierten, dann die Grosshandler, die die Ware aus den Erzeugungsgebieten bezogen und in ihren Betrieben entkeimen, reinigen, schleissen und sortieren liessen; die Kleinhandler, denen die Ausfuhr, die Aufsuchung der abnehmenden Kundschaft im Auslande oblag und drittens die Hausierer, die die Ware in kleinen Mengen den Kunden in die Hauser trugen. Aufkaufer und Grosshandler waren fast immer Juden, die die Ware absetzenden Kleinhandler und Hausierer waren Christen. In N. hatte die J. G. einen besonderen „Federhandelzins(i von 15 fl. zu entrichten. Hier betrieb um die Mitte des 18. Jhts. das grosste Federngeschaft Meier Abraham Janowitz, der, z. B. im J. 1764 bei dem Kleinhandler Johann Huter die schone Summe von 1530 fl. und bei dessen Bruder Veit Hueder i. J. 1768 eine Wechselforderung von 1415 fl. gut hatte. 1742 hatte der aus Janowitz zugezogene Handelsmann Abraham Lobl ein Haus im sog. Judenwinkel, das im J. 1771 die Nummer VII erhielt, erkauft. Er ubergab es 1756 an seinen Sohn Samuel Abraham Janowitzer, wahrend der andere Sohn,