Geschichte der Juden in Neuern. Bearbeitet von Oberlehrer Josef Blau, Neuern. Das Stadtchen Neuern (c. Nyrsko) liegt am Oberlaufe der Angel, nahe der bayrischen Grenze an einem uralten Steige, der schon vor tausend Jahren Bohmen mit Bayern verband und hauptsachlich dem Salzhandel diente. Im vierzehnten Jht. heisst der Weg in einer Urkunde der „deutsche Steig"1), im sechzehnten schon „Klattau—Vjlshofener Strasse"2). Zur Befestigung und Sicherheit dieses alten Handelsweges war vor dem. Eintritt des.Steiges in den Grenzwald die feste Kirchburg von N. und um 1300 die Burg Bayereck erbaut worden. Um dieselbe Zeit wie Bayereck grundeten die Herren der Burg Bistritz im Tale unter der Kirchburg auf einer Angelinsel eine befestigte Stadt, die nur aus einem grossen Marktplatze bestand und fur Gassen keinen Raum mehr fand, das heutige Unterneuern. Der Ort war auch Zollstatte und der „deutsche Steig" war durcli diese neue Grundung gerade an dem Punkte abgeriegelt, wo er den wildreissenden Angelfluss uberschritt. Von der neuen Stadt erhalten wir die erste Nachricht aus einer lateinischen Urkunde vom J. 1327, mittels welcher Konig Johann von Bohmen, der Vater Karls IV., seinem Glaubiger Peter von Rosenberg, der schon die Burg Taus von ihm zum Pfande hatte, auch noch die Burg Janowitz mit allem Zugehor und ausserdem noch den konigl. Zoll im Stadtchen N. verpfandete. In der lateinisch geschriebenen Urkunde lautet die auf N. bezugliche Stelle: „ ... superaddentes eis insuper de speciali gratia thelonium in oppido diclo Nyrzko et ad ipsum regnum Boemiae pertinebat seu pertinere poterat modo qualicumque", zu deutsch: (.,... und uber dies alles noch obendrauf aus besonderer Gnade den Zoll im Stadtlein Neuern genannt, der ebenfalls zum Konigreich Bohmen gehort hat, oder auf irgend eine Weise dazu gehort"3). Schon im 14. Jht. gab es in der von N. vier Gehstuuden entfernten Stadt K 1 a 11 a u einige Judenfamilien. In einem Formular aus der Zeit um das J. 1385 hat sich eine Urkunde Konig Wenzels IV. erhalten, die den Rechtsstreit zweier Klattauer Juden betrifft; diese „Knechte unserer konigl. Kammer" werden dort nur mit den Anfangsbuchstaben P. und A. benannt4). Von der Ansiedlung eines Juden in dem nahe bei N. gelegenen Stadtchen Janowitz erfahren wir um 80 Jahre spater aus. einer Urkunde, in der der Ritter Ulrich von Janowitz die Bedingungen festsetzt, unter denen sich der Jude Baroch mit seinem Hausgesinde in J. ansassig machen kann. Die Schrift ist am 25. April 1466 in tschech. Sprache ausgestellt worden und besagt folgendes: „Ich . .. gebe bekannt, dass sich der Jude Baroch bei mir mit seinem Gesinde und seiner Habe ansiedeln und bleiben kann, so lange es ihm oder mir beliebt. Er soll mir jahrlich 2 Schock Groschen an Zins geben, und zwar die Halfte zu St. Georgi, die andere zu Galli. Wenn er nicht mehr hier bleiben und sich bei einem andern Herrn ernahren wollte, es sei dies mit meinem oder ohne mein Wissen, so verspreche ich ihm und seinem Gesinde und. seinem JEigentum drei Meilen weit sicheres Geleil. Auch verspreche ich ihm, dass weder ich, noch mein Burggraf, noch einer meiner Diener ihn zum Geben oder Darleihen von Geld zwingen werden. Wenn diesem Juden jemand Geld schuldet und nicht zahlen will, so werde ich oder mein'Burggraf oder jemand von den Altesten diesen 'Menschen zwingen, das Geld in Kapital und Zinsen zuruckzuzahlen. Auch wenn einer von meinen Leuten dem Juden eine Sache als Pfand ubergibt, sei es nun ein Panzer oder ein Pferd oder eine Armbrust, so soll ihn weder ich noch mein Burggraf weder zu meinem noch zu des Schuldners Gebrauch zwingen, das Pfand herauszugeben, so lange ihm nicht das Hauptgeld samt den Zinsen oder ein anderes Pfandgut ausgefolgt oder die Schuld mit ihm verglichen worden ist. Und uber dies alles gebe ich dem Juden samt seinem Gesinde und seinem Gut das gleiche Recht, wie es andere Juden in Bohmen und in den Stadten des Kaisers und Konigs und der Herren haben. Dies will ich in Ehren und Treuen halten wie ein guter Christ"5). Diese Schrift aus dem J. 1466 zeigt uns, unter welchen Bedingungen die Ansiedlung von Juden zu jener Zeit auf adeligen Gutern erfolgte, und ist darum ein Beispiel fur die Verhaltnisse auf dem Janowitz unmittelbar benachbarten Gute Bistritz. unter dessen Schutzobrigkeit das Stadtchen N. stand, das wie J. eine alte, aber doppelt so starke J. G. besitzt, die in alterer wie neuerer Zeit nach mehreren Richtungen hin grosse Bedeutung erlangt hat. Das genaue Jahr, in dem sich die ersten judischen Familien in N. ansiedelten, ist nicht bekannt, ja nicht einmal die ungefahre Zeit. Wie in anderen westbohmischen Stadten und wie im benachbarten, heute der K. G. Neuern angeschlossenen Janowitz. durfte die Ansiedlung der Juden schon im 15. Jht. geschehen sein. InTachau soll es sogar schon im 13. Jht. Juden gegeben haben6). Nach 1500 gab es schon Juden in Lub und Kydlin bei Klattau 7), dann in Plan und Haid und schon 1530 erhielt die Stadt W o d n i a n von Kaiser Ferdinand das Recht, keine Juden mehr in ihren Mauern dulden zu mussen. Die Stadte Klattau und Taus hatten keine Juden, ebenso Pilsen nicht8). In N. bewohnten die Juden einen ihnen eigens zugewiesenen Ortsteil, den sogenannten „Jude n winkel" (im Volksmunde „Guunwingal11 genannt), der am sudwestlichen Ende der Stadt in Dreiecksform angelegt war. Die Hauser waren fast alle ursprunglich von der Obrigkeit erbaut worden und deren Eigentum; bald aber erkaufte sich ein Jude nach dem andern sein Wohnhaus zum erblichen Eigentum und im Kataster von 1713 heisst es bereits bei 13 Hausern, dass sie „erblich erkauft" seien und nur mehr von 5 „Chaluppen", dass sie der Obrigkeit gehorten. Von diesen 18 Judenhausern standen 1713 bereits 17 im Ghetto beisammen, nur eines lag ausserhalb des Stadtberinges, jenseits des Flusses. Ausserdem gab es noch ein Judenhaus in Oberneuern, ebenfalls abseits der Haupt oder Kirchenstrasse oder, wie man diese fruher hiess, des „Marktes". Vorher waren die Juden zum Teil zerstreut in den verschiedenen „Winkeln" ausserhalb des Stadtrechteckes von Unterneuern, aber immer noch innerhalb des Grabenringes ansassig gewesen; aus den alten Grundbuchern ersehen wir, wie die Gutsherrschaft in der Zeit nach dem dreissigjahrigen Kriege bestrebt war, die Wohnsitze samtlicher Juden in deren Viertel,zu verlegen. Sie gab damit einem Wunsche der Kirche nach, die die Juden von den Christen abgesondert wissen wollte, weil sie sich fur das Seelenheil ihrer Glaubigen aus dem Gemischtwohnen und Durcheinanderleben beider Bekenntnisse nichts Gutes versprach8). Der Besonderheit der Judenhauser entsprach auch deren andersartige Nummerierung. Als im J. 1771 in den habsburgischen Erblandern die Hausnummern eingefuhrt wurden, bezeichnete man die Judenhauser, weil sie fur die militarische Einquartierung (derentwegen die Hauser die Nummern bekommen hatten), nicht in Betracht kamen, mit romischen Ziffern, wahrend die Christenhauser arabische Zeichen erhielten. Dabei erhielt das ausserhalb gelegene Haus die Nr. I und die Hauser im Judenwinkel die Nummern von II bis XVIII. Das Oberneuerner Judenhaus erhielt dort die Nr. I. Die altesten Nachrichten uber die Neuerner Judenschaft gehen bis auf 1618 zuruck; wir erfahren diese Namen aus der amtlichen „Judenfassion" von 1724 10), die die Stammvater der damals in N. lebenden Juden anfuhrt, soweit diese schon vor 1618 im Orte ansassig waren. Da lesen wir die Namen: Jonas Windspach mit den Sohnen David und Jakob und der Tochter Feigele; Mayer Bloch mit den Sohnen Lazar und Moyses; J. M u t z 1, der nur eine Tochter hatte, zu der Elias Hon (Hahn) aus Schuttenhofen nach N. einheiratete; Abraham Zaparth mit seinem Sohne Wolf; Salomon Aron mit dem Sohne gleichen Namens, der ihm aber spater in Verlust geriet. Aus der Zeit vor 1618 hat sich, wie wir sehen, nur die Familie B 1 o c h in N. erhalten; sie hat sieh so vermehrt, dass sie die in N. zahlreichste und fur unsern Ort geradezu bezeichnende Judenfamilie wurde und N. daher manchmal im Scherze auch „Blochowitz" genannt wird. Es ist anzunehmen, dass die sehr weit in der Welt ausgebreitete Familie Bloch unsere Stadt als ihren Ursitz und ihre Urheimat ansprechen kann. In Schriften aus 1670X1) wird uns der (damals schon verstorbene) „Jude Daniel" aus N. genannt, der ein grosseres Vermogen hinterlassen hatte. Aus dem. J. 1694 erfahren wir aus einer im Arch. des Min. des Innern liegenden Schrift12), die Namen der Neuerner Juden Samuel Neumark und H er s c hl. Sie waren beide die Vormunder der Waisen nach Nathaniel N e u e r n. ■ ■■. ■ Genauere und planmassig zusammengestellte Nachrichten uber die Neuerner Judenfamilien und Judenhauser erfahren wir erst nach 1700; sie stammen aber nicht aus dem Schosse der J. G., denn diese ist durch die grossen Brande von 1798 und 1861 um alle ihre Aufzeichnungen gekommen; wir verdanken sie dem Streben des Staates, eine Ubersicht uber die Steuer leistungen der Juden zu bekommen, anderseits, dessen Bemuhen nach Einschrankung der Zahl der Judenfamilien. In der ersteren Richtung entstand die im J. 1713 verfasste Familienliste, die dem alten Kataster der Herrschaft Bistritz beiliegt (im Landesarchiv zu Prag), in der zweiten die bereits erwahnte „Judenfassion" von 1724 und das „Familiantenbuch'''' von 1800 , das die Inhaber der 1800 festgesetzten Familienstellen (im ganzen 23) samt deren Vorfahren und Nachkommen verzeichnet, beide im Arch. des Min. des Innern in Prag. Weitere Nachrichten bringen vor allem die alten Grundbucher (heim Bezirksgerichte N.), dann die Arch. ijer Stadt N. und der Herrschaft Bistritz, von denen das letztere, weil es nicht geordnet ist, nur in geringem. Masse, benutzt werden konnte. Die alten Neueruei" Judeahauser. Das Neuerner Ghetto (siehe Plan) ist eine planmassige Anlage der Gutsobrigkeit. Hier wurden von ihr fast samtliche Juden der Stadt angesiedelt und die Hauser dieser kleinen Judenstadt gingen nach und nach durch Kauf und Tausch in den Besitz der Juden uber. Hier waren ursprunglich die durchaus holzernen Hauschen der Juden eng zusammengedrangt, um einen dreieckigen Platz, dessen wichtigster Zugang zwischen den Hausern XVII und XVI gegen den Ringplatz nachts immer durch eine Kette (Eruv) abgeschlossen wurde. Nach dieser Kette heisst noch das Haus Nr. XVI (Nr. 132 neu), an dem die Kette hing, im Volksmunde „beim Keitenjuden". Die romischen Hausnummern waren erst 1771 gegeben worden; vorher bezeichnete man die Hauser (in Urkunden) so, dass man die beiderseitigen Nachbarn angab. Weil aber die Besitzer der Nachbarhauser ofter wechselten, erscheint uns heute diese Bezeichnung recht ungenau. Die beigegebene Zeichnung stellt den Bauzustand von etwa 1800 dar, als, der Tempel nicht mehr auf d*em Platze XI, sondern (wie noch heute) schon anstelle des Wunschbachschen Hauses Nr. V stand. Dagegen ist noch das weit in die Hauptstrasse hineinragende Haus Nr. XVIII auf dem Plane zu sehen, das ein schweres Verkehrshindernis bildete und daher nach dem Brande von 1861 nicht mehr aufgebaut werden durfte. Die Hauser II und III sind durch ein schmales Gasslein von einander getrennt; es