bewilligt. Katz suchte 1851 um Aufnahme in den Gemeindeverband an. Am 10. Juli 1851 fasste der Gemeindeausschuss einstimmig den Beschluss, den Katz nicht aufzunehmen und motivierte dies mit dem Privilegium, nach welchem es den Israeliten nicht gestattet ist, sich in L. niederzulassen. Katz brachte gegen die Entscheidung die Berufung bei der Bezirkshauptmannschaft und dann beim Kreisamte ein, welche beide im Sinne der Gemeindeausschusssitzung vom 10. Juni 1851 entschieden. Die Bezirkshauptmannschaft erkannte in ihrer Erledigung das Privileg Ferdinands an und erklarte, dass durch die Gleichberechtigung aller geduldeten Religionssekten das erwahnte Privilegium nicht erloschen sei. Gegen diese Entscheidung des Kreisamtes rekurierte Katz an das Ministerium des Innern. Und dieses hat unterm 26. August 1853 den Rekurs als unstatthaft zuruckgewiesen. Auch auf ein Majestatsgesuch langte keine Entscheidung herab. Katz, eine durch seine Wohltatigkeit bekannte Personlichkeit, war der erste Burger mosaischer Religion in L. (Burgerrecht 5. Mai 1862.) Er starb am 24. Janner 1889 im 88. Lebensjahre. Sein Begrabnis fand am 27. Janner vom Wohnhause aus auf dem Leitmeritzer Gemeindefriedhof statt. Katz war Mitbegrunder der Leitmeritzer K. G. und das alteste Mitglied derselben. Der Raudnitzer Hausierer Ascher Topfer, der viele Jahre hinduch zahlreiche Leitmeritzer Familien zu seinen Kunden zahlte, durfte bis zum Jahre 1850 in L. kein Lager halten und auch in der Stadt nicht ubernachten. In den Vorstadten allerdings fand er Unterkunf, so bei dem damaligen Besitzer der „Max VogelMuhle", dem jetzigen Gasthaus „Zur Muhle" am Gebhardtsteg Nr. 1 und in der „Bischofschanke" am Schiffplatz Nr. 5. Nach Erlassung des Freizugigkeitsgesetzes ubersiedelte Ascher Topfer am 1. September 1850 nach L. und betrieb hier den Hausierhandel mit Schnittware und den Trodlerhandel. Er war der erste Jude seit vielen Jahren, welcher in den Mauern der Stadt L. wohnte. Er erwarb im J. 1865 das Burgerrecht und starb am 7. Feber 1869, 85 Jahre alt. Nach Ascher Topfer kam Moritz Beigwein, der spatere Pachter des der Stadtgemeinde gehorigen Sohanzenbrauhauses, das er zu einer Malzfabrik einrichtete, nach L. Demselben wurde 1851 der zeitliche Aufenthalt in der Stadt L. auf Grund des beigebrachten Heimatscheines seiner Zustandigkeitsgemeinde „auf die Dauer der entsprechenden Verhaltung nach den bestehenden Gesetzen erteilt". Im J. 1852 begann er den Handel mit Rohleder im grossen Umfange und als ihm dies au« Sanitatsrucksichten untersagt wurde, Sollte er zum Grossverschleisse von Spiritus seine Zuflucht nehmen. Da ihm dies behordlich untersagt wurde, betrieb er den Getreidehandel und pachtete Realitaten. Am 12. November 1853 wurde ihm im Sinne des § 25 des Gemeindegesetzes aufgetragen, binnen 30 Tagen die Stadt L. samt seinen Angehorigen um so gewisser zu verlassen, als sonst die zwangsweise Ausweisung platzgreifen wurde. Bergwein brachte unterm 18. November 1853 Vorstellungen gegen den Auftrag des Burgermeisteramtes zur Raumung der Stadt ein, weil dadurch sein bisheriges Geschaftsverhaltnis ganz zerrissen wurde und er dadurch offenbar den grossten Schaden und Nachteil an seinem Vermogen erleiden wurde. Der Stadtrat aber blieb unerbittlich und gestattete ihm in seiner Sitzung vom 19. November 1853 nur in Berucksichtigung der obwaltenden Familien und okononiieverhaltnisse den Aufenthalt in der Stadt bis Ende Feber 1854. Auf dieses hin mel dete Bergwein unterm 13. Dezember 1853 die Berufung an. Die Bezirkshauptmannnschaft L. hob unterm 7. Juni 1854 das Ausweisungserkenntnis des Burgermeisteramtes auf. Durch die Aufhebung des Erkenntnisses fand sich das Burgermeisteramt beschwert und brachte am 20. September 1854 den Rekurs bei der Kreisregierung ein, die sich damals in Bohm. Leipa befand. Das Burgermeisteramt wies in dem betreffenden Rekurse besonders auf das der Sta'dt zustehende Recht hin, nach welchem es den Juden seit mehr als drei Jahrhunderten untersagt sei, in der Stadt L. weder Realitaten zu besitzen, noch daselbst zu wohnen. Da der Rekurs verspatet eingebracht worden war, wurde er unterm 19. Mai 1855 zur hoheren Vorlage nicht geeignet befunden, weshalb er zuruckgestellt wurde. Der Fall Bergwein war der letzte, in welchem sich die Stadtgemeinde auf ihr altes Privilegium vom J. 1546 berief. Bergwein wurde am 24. Juni 1870 Burger von L. und kaufte in demselben Jahre auf der Vorstadt Sasada, nachst der Stephansivorstadt, den nachst dem Schanzenbrauhaus gelegenen Strohbachschen Obstgarten um 10.000 Gulden, den zwei Jahre spater das Arar um 16.000 Gulden als Bauplatz fur das zu erbauende Obergymnasium ankaufte. Seit 1. November 1851 hatte Josef Popper aus Raudnitz und seit 1. Dezember 1851 Joachim Pick aus Raudnitz in L. einen Hausierhandel mit Schnittwaren. Seit 1. August 1853 war Moises Topfer aus Raudnitz Marktkramer in L. und seit 1. Oktober 1853 fuhrte Salomon K a 11 i c h aus Swetla bei DeutschBrod einen Handel mit Landesprodukten. Die Eheleute Josef und Franziska Topfer aus Winterberg kauften am 22. Mai 1852 von den Eheleuten Anton und Amalie Munnich das in der Stephansvorstadt sub Nr. 363 gelegene Wohnhaus und den dabei befindlichen Garten um 2000 Gulden und Leopold Rossel aus Raudnitz am 29. Juni 1853 von Anna Julia Walter aus Theresienstadt um 1825.Gulden das Haus Nr. 403 in der Steiphansvor,stadt samt dem dazugehorigen, mit Mauern eingeschlossenen Hofraum. Im J. 1863 befanden sich in L. schon 17 israel. Ehepaare mit einer Kopfzahl von 34 Personen und 49 Kindern, dann 17 ledige Israeliten, in Summa daher 100 judische Seelen. Nach der Matrik der Israeliten v. J. 1863 waren es folgende: Bergwein Moritz, Getreidehandler, verehelicht, 5 Kinder, Vorstadt 265; Grundfest Abraham, Brandweinerzeuger und Getreidehan'dler, verehel., Stadt 157; Schwarz Jakob, Handelsmann, verehel., Stadt 158; Teweles Samuel, Handelsmann, verehe'l., 4 Kinder, Stadt 18; Topfer Ascher, Handelsmann, verehel., 6 Kinder, Stadt 49; Schiff Seligmann, Handelsmann, verehel., 2 Kinder, Stadt 186; Schallek Joachim, Handelsmann, verehe'l., 5 Kinder, Stadt 81; Weiss Joachim, Handelsmann, verehel., Stadt 186; Einzig Josef, Schachter und Garkuche, verehel., 1 Kind, Stadt 216; Glassner David, Handelsmann, verehe'l., 4 Kinder, Stadt 139; Pick Joachim, Handelsmann, verehel., 2 Kinder, Stadt 236; Popper Heinrich, Kaufmann, verehel., 3; Kinder, Stadt 158 (Burgerrecht 1. Juni 1863); Epstein Jonas, Handelsmann, verehel., 5 Kinder, Stadt 243; Topfer Moises, Handelsmann, verehel., 5 Kinder, Vorstadt 363; Levit Lewel, Handelsmann, verehel., 3 Kinder, Vorstadt 2; Kohn Simon, Handelsmann, verehel., 4 Kinder, Vorstadt 465; Katz Samuel, Holzhandler, ledig, Vorstadt 305 (Burger 5. Mai 1862); Popper Josef, Marktpachter, verehel., Vorstadt 342; Heller Baroch, Getreidehandler, ledig, Stadt 52; Neuwirth Markus, Getreidehandler, ledig, Stadt 118; Lowit Adolf, Kommis bei Grundfest, ledig, Stadt 157; Lowit Ernest, Kom 306 Bernhard Taussig Tempel Dr. Emil Margulies Rb. Dr. A. Morgenstern mis bei Grundfest, ledig, Vorstadt 265; Hochmann Josef, Kommis bei Teweles, ledig; Steuer Wilhelm, Lehrling bei Teweles, ledig; Schiff Wilhelm, Lehrling bei Popper, ledig; Hollerstein Adolf, Kommis bei Grundfest, ledig; Schallek Katharina, Schwester des Joachim Schallek, ledig; Schallek Moises, Bruder des Schallek Joachim, ledig; Glassner Adolf, Student bei Glassner David, ledig; Neumann, Maria, Magd bei Weiss Joachim, ledig; Kohn Adolf, Bruder des Kohn Simon, ledig; Eisner Anna, Wirtschafterin bei Katz Samuel, ledig; Popper Hermine, bei Topfer Ascher, ledig, Auf Einschreiten derselben vom 27. Marz 1863 wurde mittels Statthaltereierlasses vom 10. August 1863 die provisorische und am 21. September 1863 die eigentliche Bewilligung zur Konstituierung einer selbstandigen israelitischen Kultusgemeinde bewilligt. Die Stadtgemeinde L. hatte das Ansuchen unterm 2. Juni 1863 unterstutzt. Die K. G. selbst konstituierte sich am 20, Dezember 1875 und wahlte zu ihrem ersten Vorsteher Bernhard Taussig. Der erste Betsaa'l befand sich im Hause des SpezereiWarenhandlers Friedrich Buchner in der Josefs(jetzigen Klezansky) gasse Nr. 258. Am 18. April wurde das neue, aufs geschmackvollste eingerichtete Betlokal eingeweiht und dem offentlichen Gottesdienste ubergeben. Seit dem J. 1869 besitzt die Gemeinde eigene Matriken (Geburts, Sterbe u. T^auungsprotoko'lle). — Am 21. Mai 1892 wurde das gegenwartige Bethaus Nr. 214 (Laurenzigasse Nr. 5) ehemals Vereinshaus, kauflich erworben. Die Einweihung des neuerrichteten Bethauses erfolgte am 17. August 1883. Der Feier wohnten unter anderen Statthaltereirat Stummer, Kreisgerichtsprasident Ritter von Limbek, Burgermeister Gebhardt und Abgeordneter Meissler bei. Die Beerdigung der verstorbenen Juden erfolgte in der Zeit vor ihrer Vertreibung von L. wahrscheinlich in dem schon erwahnten Judengarten am Ufer des Muhlgrabens. Anlasslich eines Baues fand man dortselbst vor Jahren einen regelrecht angelegten Friedhof. Auf Grabsteine stiess man jedoch nicht. In der neueren Zeit wurden die in L. verstorbenen Juden auf den judischen Friedhofen zu Tschischkowitz, Lobositz, Radau n, Raudnitz und Au sch a beerdigt. Bald nach der Grundung der K. G. waren Bestrebungen im Gange, einen eigenen Friedhof bei L. anzulegen. So wollte man 1871 einen solchen in der Poschke bei Trnowan errichten, es kam aber nicht dazu. Die Juden begruben dann ihre Toten auf dem Leitmeritzer interkonfessionellen Friedhofe, der damals errichtet worden war. Die erste israelitische Leiche wurde dort am 23. Juli 1876 beerdigt. Im J. 1878 suchte die Israel. Beerdigungsbruderschaft um kaufliche Uberlassung eines Platzes von ca. 300 Quadratklaftern am Kominunalfriedhofe bei der Stadtgemeinde an. Dem Ansuchen wurde jedoch in der GemeindeauSiSchusssitzung vom 3. Juni nicht stattgegeben, und zwar deshalb, „weil dann ein konfessioneller Friedhof auf einem konfessionslosen geworden ware". Die Beerdigungsbruderschaft kaufte im selben Jahre ein Grundstuck an der Tschalositzer Strasse und wollte dortselbst einen Friedhof errichten. Auf Protest der Osterreichischen Nordwestbahn musste jedoch von der Errichtung desselben abgesehen werden. Die K. G. kaufte nun im Laufe der Jahre auf dem Kommunalfriedhofe Gruppen zusammenhangender Grabstatten und beerdigt dort ihre Toten. Die Graber durfen, solange die Friedhofe bestehen, nicht geoffnet werden. Der erste Rb. in L. war der nachmals in Smichow Leitmeritz 5