bewilligt. Katz suchte 1851 um Aufnahme in den Gemeindeverband an. Am 10. Juli 1851 faßte der Gemeindeausschuß einstimmig den Beschluß, den Katz nicht aufzunehmen und motivierte dies mit dem Privilegium, nach welchem es den Israeliten nicht gestattet ist, sich in L. niederzulassen. Katz brachte gegen die Entscheidung die Berufung bei der Bezirks-hauptmannschaft und dann beim Kreisamte ein, welche beide im Sinne der Gemeindeausschußsitzung vom 10. Juni 1851 entschieden. Die Bezirkshauptmannschaft erkannte in ihrer -Erledigung das Privileg Ferdinands an und erklärte, daß durch die Gleichberechtigung aller geduldeten Religionssekten das erwähnte Privilegium nicht erloschen sei. Gegen diese Entscheidung des Kreisamtes rekurierte Katz an das Ministerium des Innern. Und dieses hat unterm 26. August 1853 den Rekurs als unstatthaft zurückgewiesen. Auch auf ein Majestätsgesuch langte keine Entscheidung herab. Katz, eine durch seine Wohltätigkeit bekannte Persönlichkeit, war der erste Bürger mosaischer Religion in L. (Bürgerrecht 5. Mai 1862.) Er starb am 24. Jänner 1889 im 88. Lebensjahre. Sein Begräbnis fand am 27. Jänner vom Wohnhause aus auf dem Leitme-ritzer Gemeindefriedhof statt. Katz war Mitbegründer der Leitmeritzer K. G. und das älteste Mitglied derselben. Der Raudnitzer Hausierer Ascher Töpfer, der viele Jahre hinduch zahlreiche Leitmeritzer Familien zu seinen Kunden zählte, durfte bis zum Jahre 1850 in L. kein Lager halten und auch in der Stadt nicht übernachten. In den Vorstädten allerdings fand er Unterkunf, so bei dem damaligen Besitzer der „Max Vogel-Mühle", dem jetzigen Gasthaus „Zur Mühle" am Gebhardtsteg Nr. 1 und in der „Bischofschänke" am Schiffplatz Nr. 5. Nach Erlassung des Freizügigkeitsgesetzes übersiedelte Ascher Töpfer am 1. September 1850 nach L. und betrieb hier den Hausierhandel mit Schnittware und den Trödlerhandel. Er war der erste Jude seit vielen Jahren, welcher in den Mauern der Stadt L. wohnte. Er erwarb im J. 1865 das Bürgerrecht und starb am 7. Feber 1869, 85 Jahre alt. Nach Ascher Töpfer kam Moritz Beigwein, der spätere Pächter des der Stadtgemeinde gehörigen Sohanzenbräuhauses, das er zu einer Malzfabrik einrichtete, nach L. Demselben wurde 1851 der zeitliche Aufenthalt in der Stadt L. auf Grund des beigebrachten Heimatscheines seiner Zuständigkeitsgemeinde „auf die Dauer der entsprechenden Verhaltung nach den bestehenden Gesetzen erteilt". Im J. 1852 begann er den Handel mit Rohleder im großen Umfange und als ihm dies au« Sanitätsrücksichten untersagt wurde, Sollte er zum Großverschleiße von Spiritus seine Zuflucht nehmen. Da ihm dies behördlich untersagt wurde, betrieb er den Getreidehandel und pachtete Realitäten. Am 12. November 1853 wurde ihm im Sinne des § 25 des Gemeindegesetzes aufgetragen, binnen 30 Tagen die Stadt L. samt seinen Angehörigen um so gewisser zu verlassen, als sonst die zwangsweise Ausweisung platzgreifen würde. Bergwein brachte unterm 18. November 1853 Vorstellungen gegen den Auftrag des Bürgermeisteramtes zur Räumung der Stadt ein, weil dadurch sein bisheriges Geschäftsverhältnis ganz zerrissen würde und er dadurch offenbar den größten Schaden und Nachteil an seinem Vermögen erleiden würde. Der Stadtrat aber blieb unerbittlich und gestattete ihm in seiner Sitzung vom 19. November 1853 nur in Berücksichtigung der obwaltenden Familien- und ökononiieverhältnisse den Aufenthalt in der Stadt bis Ende Feber 1854. Auf dieses hin mel- dete Bergwein unterm 13. Dezember 1853 die Berufung an. Die Bezirkshauptmannnschaft L. hob unterm 7. Juni 1854 das Ausweisungserkenntnis des Bürgermeisteramtes auf. Durch die Aufhebung des Erkenntnisses fand sich das Bürgermeisteramt beschwert und brachte am 20. September 1854 den Rekurs bei der Kreisregierung ein, die sich damals in Böhm. Leipa befand. Das Bürgermeisteramt wies in dem betreffenden Rekurse besonders auf das der Stä'dt zustehende Recht hin, nach welchem es den Juden seit mehr als drei Jahrhunderten untersagt sei, in der Stadt L. weder Realitäten zu besitzen, noch daselbst zu wohnen. Da der Rekurs verspätet eingebracht worden war, wurde er unterm 19. Mai 1855 zur höheren Vorlage nicht geeignet befunden, weshalb er zurückgestellt wurde. Der Fall Bergwein war der letzte, in welchem sich die Stadtgemeinde auf ihr altes Privilegium vom J. 1546 berief. Bergwein wurde am 24. Juni 1870 Bürger von L. und kaufte in demselben Jahre auf der Vorstadt Sasada, nächst der Stephansivorstadt, den nächst dem Schanzenbräuhaus gelegenen Strohbachschen Obstgarten um 10.000 Gulden, den zwei Jahre später das Ärar um 16.000 Gulden als Bauplatz für das zu erbauende Obergymnasium ankaufte. Seit 1. November 1851 hatte Josef Popper aus Raudnitz und seit 1. Dezember 1851 Joachim Pick aus Raudnitz in L. einen Hausierhandel mit Schnittwaren. Seit 1. August 1853 war Moises Töpfer aus Raudnitz Marktkrämer in L. und seit 1. Oktober 1853 führte Salomon K a 11 i c h aus Swetla bei Deutsch-Brod einen Handel mit Landesprodukten. Die Eheleute Josef und Franziska Töpfer aus Winterberg kauften am 22. Mai 1852 von den Eheleuten Anton und Amalie Münnich das in der Stephansvorstadt sub Nr. 363 gelegene Wohnhaus und den dabei befindlichen Garten um 2000 Gulden und Leopold Rössel aus Raudnitz am 29. Juni 1853 von Anna Julia Walter aus Theresienstadt um 1825.Gulden das Haus Nr. 403 in der Steiphansvor,stadt samt dem dazugehörigen, mit Mauern eingeschlossenen Hofraum. Im J. 1863 befanden sich in L. schon 17 israel. Ehepaare mit einer Kopfzahl von 34 Personen und 49 Kindern, dann 17 ledige Israeliten, in Summa daher 100 jüdische Seelen. Nach der Matrik der Israeliten v. J. 1863 waren es folgende: Bergwein Moritz, Getreidehändler, verehelicht, 5 Kinder, Vorstadt 265; Grundfest Abraham, Brandweinerzeuger und Getreide-hän'dler, verehel., Stadt 157; Schwarz Jakob, Handelsmann, verehel., Stadt 158; Teweles Samuel, Handelsmann, verehe'l., 4 Kinder, Stadt 18; Töpfer Ascher, Handelsmann, verehel., 6 Kinder, Stadt 49; Schiff Seligmann, Handelsmann, verehel., 2 Kinder, Stadt 186; Schallek Joachim, Handelsmann, verehe'l., 5 Kinder, Stadt 81; Weiss Joachim, Handelsmann, verehel., Stadt 186; Einzig Josef, Schächter und Garküche, verehel., 1 Kind, Stadt 216; Glässner David, Handelsmann, verehe'l., 4 Kinder, Stadt 139; Pick Joachim, Handelsmann, verehel., 2 Kinder, Stadt 236; Popper Heinrich, Kaufmann, verehel., 3; Kinder, Stadt 158 (Bürgerrecht 1. Juni 1863); Epstein Jonas, Handelsmann, verehel., 5 Kinder, Stadt 243; Töpfer Moises, Handelsmann, verehel., 5 Kinder, Vorstadt 363; Levit Lewel, Handelsmann, verehel., 3 Kinder, Vorstadt 2; Kohn Simon, Handelsmann, verehel., 4 Kinder, Vorstadt 465; Katz Samuel, Holzhändler, ledig, Vorstadt 305 (Bürger 5. Mai 1862); Popper Josef, Marktpächter, verehel., Vorstadt 342; Heller Baroch, Getreidehändler, ledig, Stadt 52; Neuwirth Markus, Getreidehändler, ledig, Stadt 118; Löwit Adolf, Kommis bei Grundfest, ledig, Stadt 157; Löwit Ernest, Kom- 306 Bernhard Taussig Tempel Dr. Emil Margulies Rb. Dr. A. Morgenstern mis bei Grundfest, ledig, Vorstadt 265; Hochmann Josef, Kommis bei Teweles, ledig; Steuer Wilhelm, Lehrling bei Teweles, ledig; Schiff Wilhelm, Lehrling bei Popper, ledig; Hollerstein Adolf, Kommis bei Grundfest, ledig; Schallek Katharina, Schwester des Joachim Schallek, ledig; Schallek Moises, Bruder des Schallek Joachim, ledig; Glässner Adolf, Student bei Glässner David, lédig; Neumann, Maria, Magd bei Weiss Joachim, ledig; Kohn Adolf, Bruder des Kohn Simon, ledig; Eisner Anna, Wirtschafterin bei Katz Samuel, ledig; Popper Hermine, bei Töpfer Ascher, ledig, Auf Einschreiten derselben vom 27. März 1863 wurde mittels Statthaltereierlasses vom 10. August 1863 die provisorische und am 21. September 1863 die eigentliche Bewilligung zur Konstituierung einer selbständigen israelitischen Kultusgemeinde bewilligt. Die Stadtgemeinde L. hatte das Ansuchen unterm 2. Juni 1863 unterstützt. Die K. G. selbst konstituierte sich am 20, Dezember 1875 und wählte zu ihrem ersten Vorsteher Bernhard Taussig. Der erste Betsaa'l befand sich im Hause des Spezerei-Warenhändlers Friedrich Büchner in der Josefs-(jetzigen Klezansky-) gasse Nr. 258. Am 18. April wurde das neue, aufs geschmackvollste eingerichtete Betlokal eingeweiht und dem öffentlichen Gottesdienste übergeben. Seit dem J. 1869 besitzt die Gemeinde eigene Matriken (Geburts-, Sterbe- u. T^auungs-protoko'lle). — Am 21. Mai 1892 wurde das gegenwärtige Bethaus Nr. 214 (Laurenzigasse Nr. 5) ehemals Vereinshaus, käuflich erworben. Die Einweihung des neuerrichteten Bethauses erfolgte am 17. August 1883. Der Feier wohnten unter anderen Statthaltereirat Stummer, Kreisgerichtspräsident Ritter von Lim-bek, Bürgermeister Gebhardt und Abgeordneter Meiss-ler bei. Die Beerdigung der verstorbenen Juden erfolgte in der Zeit vor ihrer Vertreibung von L. wahrscheinlich in dem schon erwähnten Judengarten am Ufer des Mühlgrabens. Anläßlich eines Baues fand man dort-selbst vor Jahren einen regelrecht angelegten Friedhof. Auf Grabsteine stieß man jedoch nicht. In der neueren Zeit wurden die in L. verstorbenen Juden auf den jüdischen Friedhöfen zu Tschisch-kowitz, Lobositz, Radau n, Raudnitz und Au sch a beerdigt. Bald nach der Gründung der K. G. waren Bestrebungen im Gange, einen eigenen Friedhof bei L. anzulegen. So wollte man 1871 einen solchen in der Poschke bei Trnowan errichten, es kam aber nicht dazu. Die Juden begruben dann ihre Toten auf dem Leitmeritzer interkonfessionellen Friedhofe, der damals errichtet worden war. Die erste israelitische Leiche wurde dort am 23. Juli 1876 beerdigt. Im J. 1878 suchte die Israel. Beerdigungsbrüderschaft um käufliche Überlassung eines Platzes von ca. 300 Quadratklaftern am Kominunalfriedhofe bei der Stadtgemeinde an. Dem Ansuchen wurde jedoch in der GemeindeauSiSchußsitzung vom 3. Juni nicht stattgegeben, und zwar deshalb, „weil dann ein konfessioneller Friedhof auf einem konfessionslosen geworden wäre". Die Beerdigungsbrüderschaft kaufte im selben Jahre ein Grundstück an der Tschalositzer Straße und wollte d-ortselbst einen Friedhof errichten. Auf Protest der Österreichischen Nordwestbahn mußte jedoch von der Errichtung desselben abgesehen werden. Die K. G. kaufte nun im Laufe der Jahre auf dem Kommunalfriedhofe Gruppen zusammenhängender Grabstätten und beerdigt dort ihre Toten. Die Gräber dürfen, solange die Friedhöfe bestehen, nicht geöffnet werden. Der erste Rb. in L. war der nachmals in Smichow Leitmeritz 5