____„„^ ul„.uui — erteilt ivonig Ferdinand den Juden in L. einen offenen Brief, in welchem der Stadt befohlen wurde, den Juden zur Einbringung ihrer Forderungen behilflich zu sein und ihnen den Kauf und den Verkauf des Weines nicht zu hindern6). Doch hebt Konig Ferdinand am 30. Janner 1540 auf Bitte des Leitmeritzer Stadtrates diese Verfugung aus dem Grunde wieder auf, weil sie den Freiheiten der Stadt L. zuwiderlaufen wurde8). Auch die grossherzigen Geschenke, die die Juden der Stadt gemacht, konnten sie von ihrem Schicksale nicht mehr bewahren. Als damals das Volk den Juden vorwarf, dass sie im Einvernehmen mit den Turken standen, Mordbrenner bezahlen und die "Brunnen vergiften, brachen am 19. November 1541, an einem Sabbat, die Christen in das Leitmeritzer Judenviertel ein, plunderten es und jagten die Bewohner desselben ohne Unterschied dies Geschlechtes und Alters aus der Stadt hinaus. Die Tat blieb zwar nicht ungeracht, aber die Juden kehrten niemals in ihre seit alters bewohnten Hauser zuruck. Wer als Anstifter dieses Verbrechens bestraft wurde, wissen wir nicht, doch sagt der a'lte Stadtschreiber: „Es haben der Rath und die Stadt um der Juden willen viel gelitten, einige sassen in Prag im Turme und einige mussten auch den Kopf dafur lassen." Erst im J. 1543 wurde der Prozess durch eine allgemeine Amnestie beendet, die Konig Ferdinand unterm 15. Juni der ganzen Gemeinde erteilte und durch die er ihre „Ehre", wie ihren „guten Namen" wieder herstellte 7). Nach alledem war nicht bloss der Pobel der Tat schuldig, sondern auch die Burgerschaft und insbesondere der Magistrat war wegen Verabsaumung seiner Pflicht beinzichtet. Damit aber war der judenfeindlichen Christengemeinde, die sich mittlerweile in den Besitz der verlassenen Habe der Juden gesetzt hatte, noch nicht gedient, sondern diese verlangte 1546 durch eine an den Konig entsandte Vertretung, dass dieser die etwaige Ruckkehr der Vertriebenen fur alle Zeiten verbiete. Ferdinand kam dieser Bitte nach und stellte der Stadtgemeinde am 14. August 1546 ein Privilegium 8) aus, das in einer alten deutschen Ubersetzung des Leitmeritzer Stadtarchives folgenden Wortlaut hatte: „Wir, Ferdinand von Gottes Gnaden romischer Konig, alle Zeit Mehrer des Reiches und Konig von Ungarn, Bohmen, Dalmalien, Croatien u. s. w.. Infant von Spanien, Erzherzog von Oesterreich, Markgraf ron Mahren, Furst von Luxemburg, Schlesien und Lausitz, machen durch dieses Schreiben allen kund und zu wissen, wie nach in fruherer Zeit die Juden aus unserer Stadt Leitmeritz ausgewiesen worden sind. Wir sind von unsern lieben, getreuen, fursichtigen Burgermeister und Raten, wie auch im Namen der ganzen Gemeinde der besagten Stadt Leitmeritz in aller Untertanigkeit gebeten worden, dass wir denen Juden jetzt und fur ewige kunftige Zeiten alldort in der Stadt Leitmeritz, in der Vorstadt, sowie in der Umgebung der Stadt auf stadtischen Grunden zu wohnen oder irgend ein Zu und Abgehen nicht mehr gestatten mochten. Deren unterthanigen Bitte geneigt und wegen der Dienste, welche sie unseren Vorfahren, den Konigen Bohmens, sowie auch uns geleistet haben, und in Hinkunft zu leisten schuldig sein werden, haben wir nach reiflicher Erwagung und mit vollem Wissen kraft unserer koniglichen Machtvollkommenheit dem besagten Burgermeister und Raten und der ganzen Gemeinde der Stadt Leitmeritz, dem gegenwartigen und zukunftigen diese Gnade zu erweisen, und dazu unsere Zustimmung zu geben geruht, dass wir von diesem Tage die Juden in der oberwahnten Stadt, in der Vorstadt, sowie auch rings um die Stadt, auf den Grunden dieser Stadt weder wohnen, noch sich aufhalten, noch was immer fur ein Zu und Abgehen in keiner erdenklichen Art haben und auch nicht haben konnen, jetzt und fur kunftige Zeiten und dies unter gewisser und wirklicher Strafe. Darum befehlen wir allen unseren lieben getreuen, jetzigen und zukunftigen Bewohnern und Untertanen aus allen Standen des Konigreichs Bohmen, dass ihr die mehr beregten Burgermeister und Rate und die ganze Gemeinde der Stadt Leitmeritz, die jetzigen und zukunftigen, bei dieser unserer Gnade und Schenkung belasset, erhaltet und unverbrucherlich jetzt und in kunftigen Zeiten bewahret, ihnen darin keine Hindernisse tuet oder irgend jemanden zu tun gestattet, bei Vermeidung unseres koniglichen und der kunftigen Konige Bohmens Zorn und Ungnade. Zur Bekraftigung dessen haben wir unser konigliches Insiegel diesem Schreiben anzuhangen befohlen. Gegeben in der Prager Burg Samstag in Vigilia der Himmelfahrt Maria im J. des Herrn Tausendfunfhundertvierzigsechs, im siebzehnten Jahre unseres romischen Konigtums, im zwanzigsten der ubrigen Reiche. Ferdinand." Kurz vor ihrer Vertreibung aus L. zahlten die Juden an die Stadt einen halbjahrigen Zins von sechs Schock und ausserdem vom Judenbade acht Schock jahrlich 9). In der leergewordenen Judenschule, die umgebaut wurde, wurde 1550 von der Stadt das Burgerapital verlegt. Noch heute erinnert eine kurze hebraische Inschrift an der Hofseite des Gebaudes an seine ursprungliche Bestimmung. Konig Ferdinand, der schon am 6. Marz 1545 dem Landeskammerer Wolfhard Plankner von Kinsberg befahl, dass er den in L. beraubten Juden zu ihrer Gerechtigkeit verhelfe 10), tragt am 5. Janner 1551 den Raten und Richtern des Landrechts auf, das Gesuch der bei Saaz und L. beraubten Juden zu erledigen11). Eine Erledigung erfolgte jedoch nicht so bald, denn unterm 21. Marz 1559 befiehlt Kaiser Ferdinand dem Erzherzog Ferdinand in Angelegenheit der beraubten Juden zu L. und Saaz mit den kaiserlichen Raten zu beratschlagen und ein Gutachten zu erstatten12). Auf Grund dieses kais. Befehles wurde endlich eine Untersuchung eingeleitet. Auf eine Anfrage an den Leitmeritzer Stadtrat berichtete dieser unterm 19. November 1559 an den Erzherzog Ferdinand, dass man den Namen der Anstifter des Aufruhrs gegen die Juden nicht erfragen konnte; der Statrat berichtete uber die weiteren Verhandlungen, die in dieser Sache gepflogen wurden und bittet, dass ein schiedsrichterlicher Ausspruch in dieser Angelegenheit rechtskraftig bleibe13). Am 12. Juni 1561 zeigt Ferdinand I. von Regensburg aus der Stadt L. an, dass er ihnen auf ihre Bitte bei seiner Ankunft auf dem Prager Schlosse einen Majestatsbrief daruber erteilen werde, dass in L. niemehr Juden wohnen durfen14). Ob dieser Majestatsbrief tatsachlich erteilt wurde, ist nicht sicher. . Im J. 1580 ersuchte der Leitmeritzer Magistrat den Hauptmann der Raudnitzer Herrschaft, er moge den unter seine Amtsverwaltung zugehorigen Juden verbieten, den Untertanen der Stadt L. Ge'ld zu borgen15). Am 11. Juli 1584 befiehlt Kaiser Rudolf II. dem Burgermeister von L., die Prager Juden zu den Jahrmarkten zuzulassen und ihre Geschafte nicht zu verhindern, da die Jahrmarkte fur ehrliche Handelsgeschafte frei seien und die Juden Zolle und andere Abgaben wie die Christen zahlen musisen16). Litomerice 2 364 Am 20. Oktober 1604 beschliesst der Stadtrat von L.1T) daruber zu beobachten, dass die Juden die Weinberge bearbeiten, welche Adam Hrzan von Harasow als Pfand von Polyxena von Rosenberg besitzt, obwohl es sich mit den Privilegien der Stadt nicht vertragt. Trotz des Protestes vom J. 1546 erlaubte Kaisei* Ferdinand II. durch ein Privilegium vom 24. Juni 1624 18) zwei Juden, und zwar dem Abraham Lichtenstadt und seinem Schwager Moses sich in L. niederzulassen und den Handel mit Hamburg und anderen Markten zu vermitteln. Lichtenstadt mietete das Johann Zinki'sche Haus w) unter dem Rathause und betrieb von da aus den Grosshandel noch im J. 1635. Als er kurz darauf starb, wurde sein Schwager Moses angeblich wegen schlechten Lebenswandels entfernt. Am 29. Juli 1625 ersucht Elias Kollbracher, Judt von L., den Kaiser, ihm das bei der „Guldenen Gans"20) daselbst zu L. liegende Haus samt dessen Zugehor in der Judengasse allergnadigst zu ver willigen21). Am 1. Juli 1633 wurde zwischen dem Burgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt L. und den Juden Hyrssl Leffmon in Anwesenheit' des koniglichen Richters ein Vertrag betreffend den Handel mit stadtischem Salze abgeschlossen. Leffmon hat von dem halben Ertragnisse 50 Gulden rheinisch bar in die Stadtrenten zu entrichten und furs Jahr zwei „Prosticze Solidi" fur die Stadthofe und Muhle Salz zu kaufen, soviel gebraucht wird. Ferdinand II. hatte 1628 zwar das Privileg von 1546 bestatigt, zugleich aber auch das allgemeine Judenduldungsgesetz erlassen, das 1630 auf Befehl der Kreishauptleute der versammelten Gemeinde verlesen wurde. Infolgedessen machten einzelne Juden, aus deren Duldung die benachbarten Herrschaften B u d i n und Libochow i t z ein besonderes Einkommen an Schutzge'lilern zogen, neuerlich Versuche, sich in L. anzusiedeln, ohne indess den Widerstand der Gemeinde brechen zu konnen. Juden und Stadtgemeinde wandten sich daher 1648 abermals an den Kaiser, der am 23. Janner zu Gunsten der Gemeinde mit Rucksicht auf die Privilegienvon 1546 und 1628 entschied. Von nun an durften die Juden wirklich nicht mehr in L. wohnen. Dagegen wurde im J. 1667 der Stadtgemeinde abermals das Gesetz Kaiser Ferdinand II. eingescharft, wonach die Juden mindestens die Jahr und Wochenmarkte frei besuchen durften, ohne besondere oder hohere Steuern bezahlen zu mussen. Nur ein Jude blieb in diesen Zeiten noch in L. Am 10. Juni 1653 war er zwar ausgewiesen worden, allein da niemand ausser ihm im Stande war, die Gerber mit Leder und Lohe zu versehen, musste ihm der Aufenthalt dennoch gestattet werden. Am 26. Janner 1655 baten die Juden von Raudnitz, Prag und Jungbunzlau um die Erlaubnisse, die Leitmeritzer Jahrmarkte besuchen zu durfen und erboten sich, drei Kreuzer Tormaut fur die Person zu zahlen, abgesehen vom Ungeld und dergleichen. Der Leitmeritzer Stadtrat sah auch die Vorteile eines solchen Anbotes ein und war bereit, wenigstens die Raudnitzer Juden auf je drei Tage gegen eine Tormaut von 15 Kreuzern und eines Stuckes Tuch jahrlich fur die Herren Rate zuzulassen, allein die Sechsrichter und Altesten der Gemeinde wollten nicht von ihrem Privileg weichen und so> fiel der Antrag durch. Bald darauf aber, im J. 1662, ergingen hohere Befehle, die Juden bei solchen Gelegenheiten frei zu lassen, ohne irgend eine Tormaut zu verlangen. Im J. 1665 wurde den Juden der Handel mit fremden Tuchern und wollenem Zeuge verboten. Doch bat 1668 noch der Jude Joseph Lewi aus Auscha, ihm den freien Eingang und die Handlung in der Stadt, die ihm verboten wurde, wenigstens eine Zeit zur Eintreibung seiner Schulden zu obligieren. 1662 wird verordnet, dass die Judenschaft und andere Kramleute aus der Stadt geschafft werden22). Doch schlossen 1687 die Juden einen Kontrakt wegen Frequentierung der Leitmeritzer Jahrmarkte 2S). Ein merkwurdiger Fall wird uns aus dem J. 1719 berichtet. Der Stadtdeohant Johann Bayer teilte dem bischoflichen Konsistorium mit, dass in der Stadtfronfeste von einem Delinquenten namens Josef Windisch, der dort in Haft sass, einer allda zugleich verhafteten Judin zugehoriges und seines Alters ungefahr funfvierteljahriges Kind, als solches gefahrlich krank geworden, im Beisein zweier anderer Delinquenten, die bereits hingerichtet wurden, als Zeugen getauft und mit dem Namen Josef benannt wurde. Das Knablein sollte der judischen Mutter, sofern sie des Arrestes entlassen werden solle, keineswegs mitgegeben werden, sondern es sei dasjenige zu gewartigen, was der Bischof diesbezuglich anordnen wurde 24). Nach einer Nachricht im Stadtarchive sollte das Knablein dem Konsistorium zur weiteren Erziehung ausgefolgt werden. Selbst die Josefinische Zeit brachte es in L. nicht weiter. In der Gemeindeausschusssitzung vom 16. September 1766 wurde dem Stadtrichter aufgetragen, dass, falls er einen hausierenden Juden antreffen sollte, er diesen einziehen und ihm die Ware abnehmen solle. Erst nach einem Kreisamtsbefehle vom 27. August 1782 wurde den Juden das Ubernachten zur Marktzeit wiederum gestattet. ' Im 18. Jht. musste jedoch in L, wieder ein Jude gegen den Willen der Gemeinde aufgenommen werden. Im Turmknopf der St. Adalbertikirche wurde im J. 1774 bei Fertigstellung des Turmes, zu welchem der Grundstein am 26. Oktober 1774 gelegt wurde, eine Denkschrift hinterlegt, in welcher unter den Unglucksfallen jener Zeit auch die Einwanderung des ersten Juden in L. aufgezahlt wurde. Am 6. Juni 1768 2o) kam namlich ein judischer Tabakverschleisser, dessen Name nicht genannt wird, in L., an, welcher ungeachtet des Protestes des hochweisen und geehrten Magistrats gastlich aufgenommen werden musste, dieweil er im Besitze eines Privilegium» war. Im J. 1768, und zwar am 19. August, gestattete der Magistrat auf Fursprache der Kapuziner der Judin Oppenheim aus Dresden den Aufenthalt in der Vorstadt, damit sie im katholischen Glaubensbekenntnisse unterrichtet werden konnte. Das Antijudenprivi'legium wurde von den Leitnieritzern bis in die neue Zeit streng gehandhabt. Bis gegen die Mitte des 19. Jhts. durfte kein Jude in der eigentlichen Stadt L. sich aufhalten. Am 4. Juli 1851 lebten in L. bereits sechs Juden, und zwar: Samuel K a t z, Vorstadt 305, Moritz Bergwein, Stadt 96, Ascher Topfer, Stadt 107, Emanuel Glaser, Stadt 139, Joachim Pick, Vorstadt 239 und Emanuel Fleischer, Vorstadt 342. Seit dem J. 1839 lebte Samuel K a t z aus Borohradek in L. (Vorstadt 305) jenseits der Elbe am „Eisendorfel" und betrieb den Holzhandel. Er kaufte am 20. Janner 1842 in der „Bruckenschanze" am Eisendorfel vom Anton Schmidt mehrere Grundstucke und Gebaude um 2135 Gulden. Als er um Intabulierung des Kontraktes beim Magistrate einschritt, wurde er auf Grund "des Privilegiums abgewiesen. Die betreffende Verkaufsurkunde wurde erst am 14. und 22. Juni 1850 vom Leitmeritzer Bezirksgerichte zur Verbucherung