bransky genannt, uberfuhren. Er gab daruber samt seiner Frau eine verbindliche Erklarung vor dem beeidigten Syndikus Johann Wachtler und dem Nachbar Nikolaus Hrudicka ab. Diese Ausdauer brachte dem Gerber Adam die erwarteten Fruchte. Am 27. Juli 1764 erhielt das Chudenitzer Amt die grafliche Verordnung, das Marsaleksche Haus fur eine herrschaftliche Gerberei anzukaufen, die modern eingerichtet und dem Juden A. Furth zum emphyteutischen Besitz (Erbpacht) uberlassen werden sollte. Ausser der Steuern und Gaben (gegen 34 fl.) soll er einen von Jahr zu Jahr zu vereinbarenden Zins zahlen und der Kontrakt soll nach Umbau des Hauses mindestens 10 Jahre dauern. Der Jude nahm die Bedingungen an, erfullte sie, und als er von der Herrschaft die notigen Baumaterialien erhielt, baute er das Haus selbst um und richtete darin eine Gerberei (eigentlich mehr Lager als Betriebstatte, dazu hielt er sich einen judischen Unterpachter) und einen Kaufladen ein. Als er dann im J. 1769 starb, vermachte er das Haus seiner Witwe Susanna, welche den Woll und Federhandel fortsetzte. Sie brannte im J. 1773 ab, baute aber wieder auf und wirtschaftete weiter. Von der Gerberei und vom Lederschnitt entrichtete Furth der Herrschaft jahrlich 100 bis 160 fl. Im J. 1771, am 1. Janner verkaufte die Herrschaft die dem Swobodaschen Hause gegenuberliegende Pottaschenhutte samt der Aschenkammer, : samt einem 9^3 Klafter langen und 6V2 Klafter breiten Gartchen fur 230 fl. und einen Jahreszins von 15 fl. dem Manl WolfLebl5). Dagegen untersagte im J. 1770 der Grundherr den Juden die Viehschlachtung, der grossen Unreinlichkeit halber, mit der sie das Fleischerha,ndwerk betrieben. Sie wehrten sich freilich mit der Behauptung, die Christen machten es auch nicht besser und ihr Fleischverschleiss komme mehr fur die Juden als die Christen in Betracht. Sie zeigten einen Brief weiland Fr. M. Czernins fur den Juden Sig. Lebl vor, kraft dessen ihm und «einen Erben und Nachkommen das Schlachtrecht eingeraumt wurde, und baten, bei ihrem Gewerbe gelassen zu werden, sie wurden wie bisher 50 fl. von den Fleischbanken, 18 Pfund Inselt und 5 fl. von den Rindzungen entrichten. Darauf erfolgte die Resolution, die beiderseitigen Fleischer sollten sieh binnen sechs Wochen freundschaftlich vergleichen, wenn nicht, solle es beim alten bleiben, denn was dem Juden unrein sei, sei dem Christen rein (wohl Anspielung an das Schweinefleisch). Im J. 1773 brannte die ganze Judengasse samt Schule und Synagoge ab. Die Stadt schaffte darauf eine zweite Spritze und andere Feuerloschrequisiten um den Betrag von 158 fl. 5 kr. an. Die Juden erklarten, nichts dazu beizutragen, sie hatten kein Geld. Die Gemeinde legte es dem Oberamtmann zur Entscheidung vor und dieser erkannte am 10. Juli 1779 fur recht und billig, dass die Juden die Halfte der Unkosten ion Betrage von 79 fl. 21/2 kr. auf sich nahmen. Am selben Tage liessen die Herren den Lambert, den Sohn der verwitweten Furthin, wegen des Verdachtes einsperren, dass er mit Christenfrauen verkehre. Die Witwe verteidigt ihn und klagt, dass durch seine Verarrestierung ihre ganze Familie bemakelt sei. Der Chudenitzer Salomon, der Oberamtmann Friedl, untersuchte die ganze Angelegenheit sorgsam und genau und liess dann den Arrestanten frei, es sei beiderseits ohne Schaden und Nachteil. Damals fuhrte der Stadtrat wiederum bei ihm Beschwerde daruber (zum ersten Male am 21. Juli 1777), dass sich ihnen die Juden wieder in die Christenhauser auf Quartier ein schleichen, er moge ihre Verordnung bestatigen, Juden, welche in der Stadt kein eigenes Haus besitzen, sollen sich anderswohin begeben. Es sei stark zu besorgen, die christliche Jugend konne durch irgendeinen judischen Irrtum angesteckt werden. Die ganze Gemeinde habe sich heute (2. Janner 1780) beim Burgermeisteramte daruber aufgebracht und gefordert, die Juden sollten von da vertrieben werden, sie gaben Argernis, sie verleiteten die Kinder zum Schachern und Mausen, es wurden ihrer in Seh. immer mehr und mehr ... Dagegen beschweren sich wieder nach Ostern d. J. die Juden nach Ghudenitz, dass an ihren Gebetstagen nicht bloss christliches Jungvolk, sondern auch Erwachsene beiderlei Geschlechts in ihre Versammlung in die Synagoge eindringen, sich argerniserregend benehmen, sie im Gebete storen und ihre Sprache nachaffen und sie verspotten. Friedl durfte auf diese Beschwerden nicht geantwortet haben. Erst am 19. September 1787 zitiert er den Juden und dem Magistrat das ganze Toleranzpatent mit dem Auftrag, die Burgerschaft zu belehren, dass niemand bei seiner Religionsubung gestort werden durfe, und dass er Juden und Christen, namentlich ungezogene Kinder strenge bestrafen werde, falls sie sich noch einmal eines solchen Vergehens schuldig machen sollten. Im J. 1783 erhielten die Juden die Bewilligung zum Biinp »in*»« ■ ° Spihov 3 m J. 1783 erhielten die Juden die Bewilligung zum Baue einer neuen Synagoge. Auf die (dritte) Beschwerde der Gemeinde, die Juden kauften unterschiedliche in die Stadt gebrachte Viktualien auf und verkauften sie dann zu einem hoheren Preis, gab er den Bescheid, die Christen sollten sich zusammentun und auch zeitig einkaufen; bisher hatten sie lieber durch Zuwarten die Preise drucken wollen, bis ihnen ein andrer die Lebensmittel weggekauft hatte, Geschaft sei im Grunde Klugheit, — und die konne er den Schwihauern aus Chudenitz nicht schicken. Aus den weitern Klagen der Stadt geht hervor, dass schon seit dem J. 1720 keine Wochenmarkte in der Stadt abgehalten wurden. Die letzte Konskription der Schwihauer Juden besitzen wir aus dem J. 1782. I. gehort der Susanne Furthin, der Witwe nach Ad. Furth (gest. 1769). Sie handelt mit Wolle und Federn. II. gehort derselben Witwe, es wohnt jedoch der Dienstschreiber Simon Benjamin darin; es ist nicht ausgebaut. III. Samuel Daniel, der Schwiegersohn des Besitzers Pinkas Wolf, gegenwartig Pachters der Branntweinbrennerei und des Branntweinhauses zu Neuhaus. Er handelt in unterschiedlicher Schnittware und Gewurz, zahlt 20 fl. Schutzgeld; 37 Jahre alt. IV. gehort dem Mayer Furth in Prag, jetzt unbewohnt; Schutzgeld zahlt er 20 fl. Es gehorte vormals dem Sal. Gotzl, dann seit 1745 dem Adam Furth. V. Salomon Wotitz, schlachtet, zahlt 9 fl. Schutzgeld; 41 Jahre alt. Bei seiner Familie wohnt die Witwe nach dem verst. Jos. Brumml, zahlt 3 fl. Schutzgeld. VI. Lebl Brumml, 53 Jahre, handelt mit Kaufmannsware. Schutzgeld 9 fl. VII. Salomon Honig, 58 Jahre, hat ein Leder und Federgeschaft, zahlt 12 fl. Schutzgeld. Im J. 1745 wohnten in; diesem Hause zwei Familien: Joachim Lebl und Mojses Salomon. VIII. Witwe nach Herschi Brumml, 45 Jahre, hat ein Lederlager, handelt aber nur schwach; sie zahlt daher bloss 4 fl. Schutzgeld. Vormals wohnte hier Sigmund Abraham, nach ihm sein Sohn Sigmund Brumml und wiederum der Sohn Herschi Brumml. Bei ihr wohnt in Miete Joachim Foule, Witwer, seines 'in Zeichens Fleischer, in Seh. geboren, jetzt 68 Jahre; schlachtet fur die Juden und handelt in Leder; Schutzgeld 4 fl. IX. Die Witwe nach Sigmund Brumml, 77 Jahre alt, treibt keinen Handel, sie wird von ihrem Sohne Lebl Brumml ernahrt; Schutzgeld 20 fl. X. Jakob Salomon ,oder judisch Koppl Santl, 38 Jahre; hausiert auf den Dorfern. Fruherer Besitzer Lazar Bloch. XL Brandstelle des Pinkas Wolf, derzeit Branntweinbrenners in Neuhaus. Schutzgeld 12 fl. Vormals David Lebl, dann sein Sohn Salomon. XII. Joachim Jacob, 65 Jahre, ist BezirksJudenrichter und lebt von der Besoldung, die ihm das Amt einbringt. Vor ihm war Wolf Pinkas hier. XIII. Mandl Wolf Lebl, derzeit Pachter der Branntweinbrennerei zu Chudenitz; hat sein Haus seinem verheirateten 22jahrigen Sohne Josef abgetreten. XIV. Jakob Lazar Bloch, Inmann, 42 Jahre, schenkt Branntwein in der Stadt. Das Haus, die Gerberei genannt, gehort der Witwe Susanne Furth, zahlt 34 fl. Schutzgeld. Im Jahre 1745 wohnten hier Kaufmann Salomon und Layer Lebl. XV. Salomon Bloch, 50 Jahre, hausiert auf den Dorfern. Schutzgeld 12 fl. XVI a. Abraham Bloch, 56 Jahre, schlachtet zum Verkauf. XVI b. Dieses Haus hat im J. 1739 Wolf Pinkas, als die Juden in ihre eigene Gasse ubersiedelten, von einem gewissen Schneider gekauft, hat drin gewohnt, da er fur sein in der Stadt gelegenes Haus einen Kaufer suchte. Als dann die Obrigkeit dem Pinkas wieder ein Dekret auf ein Haus in der Stadt gab, verkaufte er dieses den Gebrudern Salomon und Abraham Bloch6). Im J. 1782 hatte die Herrschaft von den Schwihauer Juden folgende Einkunfte: 'Schutzgeld von 15 Familien . . . 178 fl. Zins vom judischen Friedhof ... 10 „ Zins von der Lohgerberei .... 34 „ Rindszungenzins....... 5 „ Gewurzzins ........ 2 „ 24 kr. Fleischbankzins....... 50 „ zusammen . . 279 fl. 24 kr. Zu einem denkwurdigen Vertrag kam es in der Chudenitzer Kanzlei am 15. Janner 1789 in Gegenwart des Oberamtmannes Friedl, des Schwihauer Judenrichtens Salomon Kohner, der Juden Jusne Barednis und David Wachtl. Es drehte sich um das Haus der Witwe Susanna Furthin (I, jetzt Nr. 199). Wie erwahnt, gehorte es ehedem dem Burger Wenzel Marsalek, der es am 10. Aug. 1759 teilweise an den Juden Adam Furth verpachtete. Da aber bei Marsalek funfmal Feuer auskam7), musste der Eigentumer die Stadt verlassen und die Herrschaft kaufte das Haus mit Dekret vom 7. Juni 1764 (Vertrag vom 7. Juni 1765) um 400 fl. zu einer Lohgerberei. Es hatte eine einzige einfache Stube, zwei kleine Gewolbe, Kammern und schadhaftes Dach und es ruhten darauf folgende Lasten: alljahrlich nomine fictitii (Gewerbesteuer) 36 kr., 4 Tage zu Schnittzeit stadtische Robot laut Privilegien, Zins von einer eisernen Kuh zur Lokalwidmut 4 kr. 3 den. Um diesen Preis liess die Herrschaft das Haus dem. Juden Adam Furth hin, der in seinem Hauschen in der Judengasse fur sein Gewerbe zu wenig Platz hatte, mit der Bedingung, auf eigene Kosten dabei die nunmehr schon herrschaftliche Lohgerberei zu erneuern und gegen einen Jahreszins von 24 fl. zu ubernehmen. Fur die anderen mit dem Hause verbun denen Verpflichtungen wird er neben dem Schutzgeld im Betrage von 10 fl. noch im Dezember jahrlich lfl. 28 kr. in die herrschaftlichen Renten entrichten, insgesamt also 35 fl. 28 kr., und unterliegt keinen Lasten, namentlich keiner Robot. Adam erfullte alles — und als er im J. 1769 starb, vermachte er sein Vermogen der Susanna. Ihr brannte im J. 1773 das Haus ab. Sie baute es kostspielig auf, verbesserte das Geschaft und das Haus, denn sie kaufte am 9. April 1788 von ihrem Nachbarn Wenzel Fiser um 210 fl. einen 28 Ellen 14 Zoll langen und 12 Ellen breiten Platz zu. So liessen es ihr die Herren im Rate in die Stadtbucher als schuldenfreies Eigen verbuchern. Um Streitigkeiten vorzubeugen, verpflichtet jetzt die Furthin sich und ihre Nachfolger: 1. den Zins von der Gerberei in die herrschaftlichen Renten in der angedeuteten Summe zu entrichten; 2. beim Geschaft die landesfurstlichen Vorschriften und Satzungen genau zu beobachten; 3. niemand Verdachtigen bei sich zu beherbergen und in Dienst zu nehmen; 4. sich selbst gut zu betragen, ebenso ihre Hausleute, und mit den judischen und christlichen Nachbarn nach Moglichkeit gut auszukommen; 5. mit Feuer und Licht wachsam umzugehen; 6. ihr. Haus nur mit obrigkeitlicher Bewilligung zu verkaufen; 7. auf eigene Kosten den im Hofe gegrabenen Brunnen allezeit sorgfaltig zu betreuen und instandzuhalten. Damals gehorten nach der josefinischen Einteilung zur Schwihauer J. G. ausser den einheimischen noch die Juden aus folgenden Orten: Chudenitz, Pollin, Grillendorf, Drslawitz, Dolan, Przeds'lau, Miechplup, Tyrol, Obitz, Porici, Nedanitz, Mlynec, Strzebitschen, Hraz, Habartitz, Brzeskowitz, Schepadl, Mezholez, Kbell, Puschberg, Nezditz, Tietietitz, Myslowitz, Witkowitz, Petrowitz, Boleschin, Kamejk, Lusice, Chotzomyschl, Zdaslaw, Wlci, Mallinetz, Weckowicz, Ausilau, Zinkow, Ruppau, Kydlin, Luzan, Czernikau, Skotschitz, Zeleny und aus — Klattau. da diese konigliche Stadt nach dem Dekret vom 5. August 1747 unter jene 35 Stadte in Bohmen gehorte, die fur die Juden gesperrt waren, d. h. sie durften sich nicht darin niederlassen, ja sich nicht einmal eine einzige Nacht aufhalten s). Seh. wurde zum Mittelpunkt der Juden in weitem Umkreis, denn hier war die Schule, eine hubsche Synagoge und die Matriken. Zur Schule kamen hiei die Kinder aus den genannten Ortschaften, namentlich im Winter wohnten sie hier sogar bei Christen um einen massigen Entgelt. Eine Schule bestand in Seh. bereits am 10. Juli 1664. Im J. 1737 suchte die jud. Gemeinde bei der Grafin Isabella M. Czernin um die Erlaubnis nach, anstelle der alten Judenschule und des Betraumes, der ihnen 70 Jahre lang im Dachraume eines Glaubensgenossen gedient hatte, von Holz und baufallig, sodass er bei den Versammlungen leicht zusammenbrechen konnte, einen neuen von Stein aufbauen zu durfen. Die Gemeinde bittet um unentgeltliche Beistellung von 8 Stammen und % Schock Latten und um 2000 Schindeln gegen Ersatz des Macherlohnes a 1 fl. 10 kr. Die Gemeinde weist in demutigen;. Worten darauf hin, dass die Herrschaft von den Juden eine Jahreseinnahme von 225 fl. 24 kr. erzielt. Mit Dekret dd. Chotzomyschl am 12. August 1737 erhielten sie die Erlaubnis unter der ausdrucklichen Bedingung, die neue Schule dort aufzubauen, wo die alte gestanden. Die Herrschaft gibt ihnen jedoch nichts umsonst, da die Judengemeinde soviel Mittel habe, um alles zu bezahlen. Sie bauten auf einer steinernen Untermauer eine holzerne Schule auf, die ihnen i. J. 1773 niederbrannte. Im