branský genannt, überführen. Er gab darüber samt seiner Frau eine verbindliche Erklärung vor dem beeidigten Syndikus Johann Wächtler und dem Nachbar Nikolaus Hrudička ab. Diese Ausdauer brachte dem Gerber Adam die erwarteten Früchte. Am 27. Juli 1764 erhielt das Chudenitzer Amt die gräfliche Verordnung, das Maršáleksche Haus für eine herrschaftliche Gerberei anzukaufen, die modern eingerichtet und dem Juden A. Fürth zum emphyteuti-schen Besitz (Erbpacht) überlassen werden sollte. Außer der Steuern und Gaben (gegen 34 fl.) soll er einen von Jahr zu Jahr zu vereinbarenden Zins zahlen und der Kontrakt soll nach Umbau des Hauses mindestens 10 Jahre dauern. Der Jude nahm die Bedingungen an, erfüllte sie, und als er von der Herrschaft die nötigen Baumaterialien erhielt, baute er das Haus selbst um und richtete darin eine Gerberei (eigentlich mehr Lager- als Betriebstätte, dazu hielt er sich einen jüdischen Unterpächter) und einen Kaufladen ein. Als er dann im J. 1769 starb, vermachte er das Haus seiner Witwe Susanna, welche den Woll- und Federhandel fortsetzte. Sie brannte im J. 1773 ab, baute aber wieder auf und wirtschaftete weiter. Von der Gerberei und vom Lederschnitt entrichtete Fürth der Herrschaft jährlich 100 bis 160 fl. Im J. 1771, am 1. Jänner verkaufte die Herrschaft die dem Swobodaschen Hause gegenüberliegende Pot-taschenhütte samt der Aschenkammer, : samt einem 9-^3 Klafter langen und 6V2 Klafter breiten Gärtchen für 230 fl. und einen Jahreszins von 15 fl. dem Mänl WolfLebl5). Dagegen untersagte im J. 1770 der Grundherr den Juden die Viehschlachtung, der großen Unreinlichkeit halber, mit der sie das Fleischerha,ndwerk betrieben. Sie wehrten sich freilich mit der Behauptung, die Christen machten es auch nicht besser und ihr Fleischverschleiß komme mehr für die Juden als die Christen in Betracht. Sie zeigten einen Brief weiland Fr. M. Czernins für den Juden Sig. Lebl vor, kraft dessen ihm und «einen Erben und Nachkommen das Schlachtrecht eingeräumt wurde, und baten, bei ihrem Gewerbe gelassen zu werden, sie würden wie bisher 50 fl. von den Fleischbänken, 18 Pfund Inselt und 5 fl. von den Rindzungen entrichten. Darauf erfolgte die Resolution, die beiderseitigen Fleischer sollten sieh binnen sechs Wochen freundschaftlich vergleichen, wenn nicht, solle es beim alten bleiben, denn was dem Juden unrein sei, sei dem Christen rein (wohl Anspielung an das Schweinefleisch). Im J. 1773 brannte die ganze Judengasse samt Schule und Synagoge ab. Die Stadt schaffte darauf eine zweite Spritze und andere Feuerlöschrequisiten um den Betrag von 158 fl. 5 kr. an. Die Juden erklärten, nichts dazu beizutragen, sie hätten kein Geld. Die Gemeinde legte es dem Oberamtmann zur Entscheidung vor und dieser erkannte am 10. Juli 1779 für recht und billig, daß die Juden die Hälfte der Unkosten ion Betrage von 79 fl. 21/2 kr. auf sich nähmen. Am selben Tage ließen die Herren den Lambert, den Sohn der verwitweten Fürthin, wegen des Verdachtes einsperren, daß er mit Christenfrauen verkehre. Die Witwe verteidigt ihn und klagt, daß durch seine Ver-arrestierung ihre ganze Familie bemakelt sei. Der Chudenitzer Salomon, der Oberamtmann Friedl, untersuchte die ganze Angelegenheit sorgsam und genau und ließ dann den Arrestanten frei, es sei beiderseits ohne Schaden und Nachteil. Damals führte der Stadtrat wiederum bei ihm Beschwerde darüber (zum ersten Male am 21. Juli 1777), daß sich ihnen die Juden wieder in die Christenhäuser auf Quartier ein- schleichen, er möge ihre Verordnung bestätigen, Juden, welche in der Stadt kein eigenes Haus besitzen, sollen sich anderswohin begeben. Es sei stark zu besorgen, die christliche Jugend könne durch irgendeinen jüdischen Irrtum angesteckt werden. Die ganze Gemeinde habe sich heute (2. Jänner 1780) beim Bürgermeisteramte darüber aufgebracht und gefordert, die Juden sollten von da vertrieben werden, sie gäben Ärgernis, sie verleiteten die Kinder zum Schachern und Mausen, es würden ihrer in Seh. immer mehr und mehr ... Dagegen beschweren sich wieder nach Ostern d. J. die Juden nach Ghudenitz, daß an ihren Gebetstagen nicht bloß christliches Jungvolk, sondern auch Erwachsene beiderlei Geschlechts in ihre Versammlung in die Synagoge eindringen, sich ärgerniserregend benehmen, sie im Gebete stören und ihre Sprache nachäffen und sie verspotten. Friedl dürfte auf diese Beschwerden nicht geantwortet haben. Erst am 19. September 1787 zitiert er den Juden und dem Magistrat das ganze Toleranzpatent mit dem Auftrag, die Bürgerschaft zu belehren, daß niemand bei seiner Religionsübung gestört werden dürfe, und daß er Juden und Christen, namentlich ungezogene Kinder strenge bestrafen werde, falls sie sich noch einmal eines solchen Vergehens schuldig machen sollten. Im J. 1783 erhielten die Juden die Bewilligung zum Biinp »in*»« ■-------- ° Špihov 3 m J. 1783 erhielten die Juden die Bewilligung zum Baue einer neuen Synagoge. Auf die (dritte) Beschwerde der Gemeinde, die Juden kauften unterschiedliche in die Stadt gebrachte Viktualien auf und verkauften sie dann zu einem höheren Preis, gab er den Bescheid, die Christen sollten sich zusammentun und auch zeitig einkaufen; bisher hätten sie lieber durch Zuwarten die Preise drücken wollen, bis ihnen ein andrer die Lebensmittel weggekauft hätte, Geschäft sei im Grunde Klugheit, — und die könne er den Schwihauern aus Chudenitz nicht schicken. Aus den weitern Klagen der Stadt geht hervor, daß schon seit dem J. 1720 keine Wochenmärkte in der Stadt abgehalten wurden. Die letzte Konskription der Schwihauer Juden besitzen wir aus dem J. 1782. I. gehört der Susanne Fürthin, der Witwe nach Ad. Fürth (gest. 1769). Sie handelt mit Wolle und Federn. II. gehört derselben Witwe, es wohnt jedoch der Dienstschreiber Simon Benjamin darin; es ist nicht ausgebaut. III. Samuel Daniel, der Schwiegersohn des Besitzers Pinkas Wolf, gegenwärtig Pächters der Branntweinbrennerei und des Branntweinhauses zu Neuhaus. Er handelt in unterschiedlicher Schnittware und Gewürz, zahlt 20 fl. Schutzgeld; 37 Jahre alt. IV. gehört dem Mayer Fürth in Prag, jetzt unbewohnt; Schutzgeld zahlt er 20 fl. Es gehörte vormals dem Sal. Götzl, dann seit 1745 dem Adam Fürth. V. Salomon Wotitz, schlachtet, zahlt 9 fl. Schutzgeld; 41 Jahre alt. Bei seiner Familie wohnt die Witwe nach dem verst. Jos. Brumml, zahlt 3 fl. Schutzgeld. VI. Lebl Brumml, 53 Jahre, handelt mit Kaufmannsware. Schutzgeld 9 fl. VII. Salomon Honig, 58 Jahre, hat ein Leder- und Federgeschäft, zahlt 12 fl. Schutzgeld. Im J. 1745 wohnten in; diesem Hause zwei Familien: Joachim Lebl und Mojses Salomon. VIII. Witwe nach Herschi Brumml, 45 Jahre, hat ein Lederlager, handelt aber nur schwach; sie zahlt daher bloß 4 fl. Schutzgeld. Vormals wohnte hier Sigmund Abraham, nach ihm sein Sohn Sigmund Brumml und wiederum der Sohn Herschi Brumml. Bei ihr wohnt in Miete Joachim Foule, Witwer, seines 'in Zeichens Fleischer, in Seh. geboren, jetzt 68 Jahre; schlachtet für die Juden und handelt in Leder; Schutzgeld 4 fl. IX. Die Witwe nach Sigmund Brumml, 77 Jahre alt, treibt keinen Handel, sie wird von ihrem Sohne Lebl Brumml ernährt; Schutzgeld 20 fl. X. Jakob Salomon ,oder jüdisch Koppl Santl, 38 Jahre; hausiert auf den Dörfern. Früherer Besitzer Lazar Bloch. XL Brandstelle des Pinkas Wolf, derzeit Branntweinbrenners in Neuhaus. Schutzgeld 12 fl. Vormals David Lebl, dann sein Sohn Salomon. XII. Joachim Jacob, 65 Jahre, ist Bezirks-Juden-richter und lebt von der Besoldung, die ihm das Amt einbringt. Vor ihm war Wolf Pinkas hier. XIII. Mändl Wolf Lebl, derzeit Pächter der Branntweinbrennerei zu Chudenitz; hat sein Haus seinem verheirateten 22jährigen Sohne Josef abgetreten. XIV. Jakob Lazar Bloch, Inmann, 42 Jahre, schenkt Branntwein in der Stadt. Das Haus, die Gerberei genannt, gehört der Witwe Susanne Fürth, zahlt 34 fl. Schutzgeld. Im Jahre 1745 wohnten hier Kaufmann Salomon und Layer Lebl. XV. Salomon Bloch, 50 Jahre, hausiert auf den Dörfern. Schutzgeld 12 fl. XVI a. Abraham Bloch, 56 Jahre, schlachtet zum Verkauf. XVI b. Dieses Haus hat im J. 1739 Wolf Pinkas, als die Juden in ihre eigene Gasse übersiedelten, von einem gewissen Schneider gekauft, hat drin gewohnt, da er für sein in der Stadt gelegenes Haus einen Käufer suchte. Als dann die Obrigkeit dem Pinkas wieder ein Dekret auf ein Haus in der Stadt gab, verkaufte er dieses den Gebrüdern Salomon und Abraham Bloch6). Im J. 1782 hatte die Herrschaft von den Schwihauer Juden folgende Einkünfte: 'Schutzgeld von 15 Familien . . . 178 fl. Zins vom jüdischen Friedhof ... 10 „ Zins von der Lohgerberei .... 34 „ Rindszungenzins....... 5 „ Gewürzzins ........ 2 „ 24 kr. Fleischbankzins....... 50 „ zusammen . . 279 fl. 24 kr. Zu einem denkwürdigen Vertrag kam es in der Chudenitzer Kanzlei am 15. Jänner 1789 in Gegenwart des Oberamtmannes Friedl, des Schwihauer Judenrichtens Salomon Kohner, der Juden Jusne Ba-rednis und David Wachtl. Es drehte sich um das Haus der Witwe Susanna Fürthin (I, jetzt Nr. 199). Wie erwähnt, gehörte es ehedem dem Bürger Wenzel Maršálek, der es am 10. Aug. 1759 teilweise an den Juden Adam Fürth verpachtete. Da aber bei Maršálek fünfmal Feuer auskam7), mußte der Eigentümer die Stadt verlassen und die Herrschaft kaufte das Haus mit Dekret vom 7. Juni 1764 (Vertrag vom 7. Juni 1765) um 400 fl. zu einer Lohgerberei. Es hatte eine einzige einfache Stube, zwei kleine Gewölbe, Kammern und schadhaftes Dach und es ruhten darauf folgende Lasten: alljährlich nomine fictitii (Gewerbesteuer) 36 kr., 4 Tage zu Schnittzeit städtische Robot laut Privilegien, Zins von einer eisernen Kuh zur Lokalwidmut 4 kr. 3 den. Um diesen Preis ließ die Herrschaft das Haus dem. Juden Adam Fürth hin, der in seinem Häuschen in der Judengasse für sein Gewerbe zu wenig Platz hatte, mit der Bedingung, auf eigene Kosten dabei die nunmehr schon herrschaftliche Lohgerberei zu erneuern und gegen einen Jahreszins von 24 fl. zu übernehmen. Für die anderen mit dem Hause verbun- denen Verpflichtungen wird er neben dem Schutzgeld im Betrage von 10 fl. noch im Dezember jährlich lfl. 28 kr. in die herrschaftlichen Renten entrichten, insgesamt also 35 fl. 28 kr., und unterliegt keinen Lasten, namentlich keiner Robot. Adam erfüllte alles — und als er im J. 1769 starb, vermachte er sein Vermögen der Susanna. Ihr brannte im J. 1773 das Haus ab. Sie baute es kostspielig auf, verbesserte das Geschäft und das Haus, denn sie kaufte am 9. April 1788 von ihrem Nachbarn Wenzel Fišer um 210 fl. einen 28 Ellen 14 Zoll langen und 12 Ellen breiten Platz zu. So ließen es ihr die Herren im Rate in die Stadtbücher als schuldenfreies Eigen verbüchern. Um Streitigkeiten vorzubeugen, verpflichtet jetzt die Fürthin sich und ihre Nachfolger: 1. den Zins von der Gerberei in die herrschaftlichen Renten in der angedeuteten Summe zu entrichten; 2. beim Geschäft die landesfürstlichen Vorschriften und Satzungen genau zu beobachten; 3. niemand Verdächtigen bei sich zu beherbergen und in Dienst zu nehmen; 4. sich selbst gut zu betragen, ebenso ihre Hausleute, und mit den jüdischen und christlichen Nachbarn nach Möglichkeit gut auszukommen; 5. mit Feuer und Licht wachsam umzugehen; 6. ihr. Haus nur mit obrigkeitlicher Bewilligung zu verkaufen; 7. auf eigene Kosten den im Hofe gegrabenen Brunnen allezeit sorgfältig zu betreuen und instandzuhalten. Damals gehörten nach der josefinischen Einteilung zur Schwihauer J. G. außer den einheimischen noch die Juden aus folgenden Orten: Chudenitz, Pollin, Grillendorf, Drslawitz, Dolan, Przeds'lau, Miechplup, Tyrol, Obitz, Poříčí, Nedanitz, Mlýnec, Strzebitschen, Hraz, Habartitz, Brzeskowitz, Schepadl, Mezholez, Kbell, Puschberg, Nezditz, Tietietitz, Myslowitz, Wit-kowitz, Petrowitz, Boleschin, Kamejk, Lušice, Chotzo-myschl, Zdaslaw, Wlčí, Mallinetz, Wěckowicz, Ausi-lau, Žinkow, Ruppau, Kydlin, Lužan, Czernikau, Skotschitz, Zeleny und aus — Klattau. da diese königliche Stadt nach dem Dekret vom 5. August 1747 unter jene 35 Städte in Böhmen gehörte, die für die Juden gesperrt waren, d. h. sie durften sich nicht darin niederlassen, ja sich nicht einmal eine einzige Nacht aufhalten s). Seh. wurde zum Mittelpunkt der Juden in weitem Umkreis, denn hier war die Schule, eine hübsche Synagoge und die Matriken. Zur Schule kamen hiei die Kinder aus den genannten Ortschaften, namentlich im Winter wohnten sie hier sogar bei Christen um einen mäßigen Entgelt. Eine Schule bestand in Seh. bereits am 10. Juli 1664. Im J. 1737 suchte die jüd. Gemeinde bei der Gräfin Isabella M. Czernin um die Erlaubnis nach, anstelle der alten Judenschule und des Betraumes, der ihnen 70 Jahre lang im Dach-raume eines Glaubensgenossen gedient hatte, von Holz und baufällig, sodaß er bei den Versammlungen leicht zusammenbrechen könnte, einen neuen von Stein aufbauen zu dürfen. Die Gemeinde bittet um unentgeltliche Beistellung von 8 Stämmen und % Schock Latten und um 2000 Schindeln gegen Ersatz des Macherlohnes ä 1 fl. 10 kr. Die Gemeinde weist in demütigen;. Worten darauf hin, daß die Herrschaft von den Juden eine Jahreseinnahme von 225 fl. 24 kr. erzielt. Mit Dekret dd. Chotzomyschl am 12. August 1737 erhielten sie die Erlaubnis unter der ausdrücklichen Bedingung, die neue Schule dort aufzubauen, wo die alte gestanden. Die Herrschaft gibt ihnen jedoch nichts umsonst, da die Judengemeinde soviel Mittel habe, um alles zu bezahlen. Sie bauten auf einer steinernen Untermauer eine hölzerne Schule auf, die ihnen i. J. 1773 niederbrannte. Im