Geschichte der Juden in Schwihau. ". Bearbeitet von Archivar Frantisek Teply, Prag. Deutsch ubersetzt von Dr. Anton Blaschke, Prag. Jirstinalig werden Juden, in Schwib.au *) (c. Svihov) zum J. 1570 erwahnt. Aus. diesem Jahre besitzen wir ein unvollstandiges Verzeichnis von denjenigen Orten, wo Juden sassen, samt Angabe, wie viele derselben fur die Zahlung der vom Landtag bewilligten Berne, in Betracht kamen. Da wird Seh. mit einem Juden angefuhrt. Wer uber 20 Jahre alt oder verheiratet war, sollte 2 ungarische Gulden oder 1% Schock bohmischer Groschen bezahlen, die jungeren 1 Gulden oder 45 bohm. Groschen. Es war vielleicht nur ein Judenhaus vorhanden; heiratete der Sohn oder die Tochter und blieben sie im selben Hause, so konnten mitunter drei bis vier Familien im Verzeichnis als Ein Jude erseheinen, namentlich wenn es sieh um die Laridesherne handelte. Der Grundobrigkeit, welcher die Anlegung des Verzeichnisses oblag, kam es darauf an, dass der Jude nur ihr allein zinse. An einem Grabsteine des alten jud. Friedhofes liest man: Im Monate Mai d. J. 1644 starb Frau Resel, die Tochter des Herrn Gersoan. Die amtliche Bewilligung einer neuen Begrabnisstatte erlangten die Seh. Juden /am 10. Juni. Im J. 1674, den 5. September verkaufte Franz Maximilian Czernin dem Juden Sigmund Lobl... zu Seh. das sogenannte Janatasche Haus, gelegen zwischen dem Hause des Wenzel Boleska und Martin Beranek, samt Hof und Gartchen um 116 fl. 40 kr. bar. ' Im J. 1674, den 26. Dezember verkaufte mit Bewilligung des Sehlossherrn in Anwesenheit des ehrenfesten Herrn Martin Samuel Stehlik, Mitburger^ Ratsherrn und Schreibers der Stadt Seh., der Burger Johann Paltes das Haus, das er vormals vom Juden Moses erstanden, samt einem kupfernen Ofentopf und dem Platze von Wenzel Boleska, dem Juden Isaak um 4 fl. rh. und 4 Ellen Leinwand. Im J. 1693, den 15. Dezember uberlasst Martin Zhoroysky mit Bewilligung des Fr. Max. Czernin dem Juden Sender Salomon sein Haus ohne Feld, Wiese und Garten um 50 fl. rh. mit dem ausdrucklichen Vorbehalt, wenn sich irgendeinmal ein Christ als Kaufer einfande, er Sender dafur nicht mehr verlangen durfe. Solange er sich auf dem Hause ernahrt, soll er in die herrschaftlichen Renten gleich andern Juden das „Schutzgeld" entrichten. (VII) 2). Im J. 1694, den 15. Febey gestattete derselbe Czernin der Judin Cheilla Lobl, bei dem auf dem vom Beranekschen Grund stammenden Platz errichteten Laden einen Zubau aufzufuhren. Den Laden darf sie an Feiertagen von fruh bis zum dritten Lauten und dann nach dem Gottesdienst den ganzen Tag offenhalten, wobei dem Pfarrer das Recht vorbehalten wurde, ihr bei besonderen festlichen Anlassen anzuzeigen, wann sie den Laden schliessen solle (IV) 3). Im J. 1697, den 24. November kaufte der Jude David Israel ein ^ baufalliges Haus ohne Felder von Martin Boleska, gelegen zwischen Karl Jelinek und Martin Voracek auf der oberen Stadt, um 40 fl. rh. Im J. 1698, den 20. Oktober nahm Fr. Max. Czernin, Herr auf Seh. und Malechau, den Klattauer Juden Abraham Samuel in seinen Schutz und gestattet» ihm, das Haus der Dorothea Helm einzukaufen und darin sowie in der Stadt und auf der Herrschaft jegliches ehrliches Gewerbe zu treiben, u. zw. um einen Jahreszins von 12 fl. (III). Im J. 1706 weist eine gnadige Obrigkeit von den Schwihauer Juden folgende Einkunfte in ihren Renten auf: Schutzgeld von den Juden (ohne Angabe der Zahl) . . .' . . 154 fl. vom judischen Friedhof ... 4 „ fur 120 Pfund ausgelassenen Inselts a 9 kr. macht.....18 „ fur 2 Pfund Pfeffer a 36 kr . . 1 „ 12 kr. fur 2 Pfund Ingwer a 36 kr. . 1 „ 12 ,, summatim . . 178 fl. 24 kr. Im J. 1707, den 10. Mai ersucht die Judin Rachel, die Frau des Moses. Jicin aus Prag, fur ihren Schwager Pinkas in Seh. bei Hermann Jakob Czernin um Herabsetzung des Jahreszinses von 26 fl. auf 20 fl. Das Gesuch wurde negativ beschieden. Im selben Jahr am 18. Mai bittet der Schwihauer Stadtrat den Herrn untertanig, acht Juden der Stadt zu verweisen, welche in Burgerhausern wohnen, was Nichtchristen nicht gestattet sei. Die Schwihauer Juden hatten nicht bloss Hauser, sondern auch Grundstucke unter den Christen eingekauft, hatten sie in Besitz und wohnten promiscue unter den Christen, was weder vor Gott noch vor den Menschen zu verantworten sei, denn die Ehre Gottes werde gemindert, der katholische alleinseligmachende Glaube aber komme durch.solches Zusammenwohnen der Christen und Juden bedenklich in Verfall:, ja die obersten Landesgesetze verboten dies expres§is verhis und wollten es nicht gestattet haben. Czernin beschloss, mit Hilfe der Gemeinde ein neues Ghetto an der Strasse von Chudenitz gleich am Eingang zur oberen Stadt im herrschaftlichen Garten oder gegenuber am Ende des Weichbildes einzurichten, wobei zwei oder drei gleich vorn stehende Christenhauser gegen judische ausgetauscht werden konnten. Im J. 1709, am 21. Marz verkaufte in Gegenwart des Ratsherrn Lorenz Schilt und des Stadtschreihers Johann Hajek Johann Boleska dem Juden Philipp Lobl ein Stuck Garten, 7 Klafter lang und 3 Klaftei breit, mitten zwischen den Chaluppen des Wenzel Sedivy und des Juden Itzig, um 8 fl. rh. zum Bau einer Chaluppe. Sollten vielleicht mit der Zeit die Herren den Juden Chaluppen aufbauen, so uberlasst Lobl dem Boleska oder dessen Kindern dieses Hauschen unentgeltlich; ein Jahr darauf uberliess Boleska noch um 1 fl. ein Stuck von seinem Backofen bis zum Ende des Marstalls dem Juden zu Stallungen (X). Damals (1709) lebten in Seh. bereits 6 judische Fleischer. Sie zinsten von den Fleischbanken jahrlich 120 Pfund Inselt a 9 kr., 16 Strich Hafer und von jedem geschlachteten Stuck Rindvieh anstatt der Zunge 6 kr. in die Chudenitzer Renten. Aus dem J. 1734 hat sich eine vom Gubernium angeordnete Judenkonskription erhalten: wann, von 1618 angefangen, die einzelnen Familien nach Seh. gekommen sind, ob mit kaiserlicher Bewilligung oder ohne eine solche, und wie lange sie sich hier aufhielten. Seit dem Jahre Die Familie Bis zum Jahre 1653 David Israel 1707 1653 Charscha Israel 1707 1664 Jakob Low 1716 1702 Philipp Low 1707 1674 Abraham Samuel 1707 1632 David Eisigl 1707 1714 Lowl Moyses 1723 1709 David Moyses 1723 1710 Salomon Alexander 1715 1684 Markus Low 1722 1706 Feischi Lowl 1707 1706 Josef Herschi 1712 1706 Daniel Alexander 1712 1706 Low Aron 1722 1674 Wolf Pinkas 1707 Sprinzl Adamin, Bettler „ Hinde Salomonin, Bettl. „ samtlich ohne kaiserl. Konsens oder Bewilligung. Eine ausfuhrliche Judenkonskription hat ann 18. April 1747 der Pfarrer Stell verfasst. In Seh. leben danach 11 judische Familien: 1. W. Pinkas, obrigkeitlich bestellter Richter, seine Frau Mirl, Tochter Rebeka, Dienstmagd Idl. 2. Wolf Pinkas, dessen Frau Frandl, Sohnchen Abraham, Dienstmagd Hend und der Lehrling Lazai Josl. 3. Josl Hersch Blach, Frau Schiferle, Sohn Daniel, Tochter Marie, Enkelin Marie. 4. Kaufmann Salomon, Frau Mirl, Tochter Banr, Inmann Marek Lebl mit seiner Frau Annerle. 5. David Samrle, Frau Mirl, Sohn Josef, Inmann Moyses Salomon mit seiner Frau Aidl. 6. Lazar Bloch, Frau Pezl, Sohne Abraham, Maysl, Salomon, Jakob, Tochter Chaibe, Rezl, Dienstmagd Resl. 7. Sigmund Abraham, Frau Chaisara, Sohne Herschi, Lebl, Tochter Rachel. 8. Joachim Faule, Frau Zerite, Sohn Faule, Tochter Marie und Czizl; das Inweib Hinde und ihre Tochter Hine. 9. Josef Abraham, Frau Chaile, Tochter Rachel, Sohn Pinkas, des Wirts lediger Bruder Samuel. 10. Sacrle Herschi, Frau Eva, Sohne Jakob, Abraham, Herschi, Tochter Anna'. 11. Moyses Josef, Frau Chaile, Sohne Josef, Abraham. : . ' ! ;• '• l ' : \ Diese zwei letzteren Familien sind nur vorubergehend hier, der Mann lehrt in der Schule, man nennt sie Rabbiner. Die Juden leben seit dem J. 1746 in ihrer eigenen Gasse, der sogenannten Judengasse, man musste sie zwingen dorthin zu ubersiedeln, und jetzt geben sie Ruhe. Sonntags verkaufen sie nur unter der Hand, offentlich ist es ihnen verboten. Anstatt des Zehents von den Hausern zahlen sie dem Pfarrer jahrlich 2 fl. Im J. 1749 erhohte Graf Prokop W. Czernin die Judenzinse denjenigen, „die wohlhabend sind, falls sie in meinem Schutz ferner verbleiben wollen", auf 100 fl. Er teilte die Herrschaft in Hausierrayons ein, damit namentlich die Schwihauer nicht auf der ganzen Herrschaft umherliefen und die Chudenitzer und Kolautschener nicht storten. Er erfullte auch dem Juden Pinkas mit Dekret dd. Seh. den 27. Mai 1749 amtlich sein langjahriges Verlangen: Da das Haus des Supplikanten seit dem Jahre 1743, bezw. 1746 laut eines an der Tur angehefteten Zettels4) zum Kaufe angeboten wurde und sich kein Kaufer meldet, das Haus aber eingehen und verwahrlosen wurde, so gestatte ich dem Juden, das Haus zu reparieren, drin zu wohnen und sich dessen zu seinem Handel zu bedienen, unter der ausdrucklichen Bedingung, an Sonnund Feiertagen vormittags den Laden geschlossen zu halten, bei offentlichen Prozessionen und bei Begrabnissen die Fenster mit Laden zu vermachen, unter der Strafe von 10 fl. fur jeden einzelnen Fall des Ungehorsames. Sobald er jedoch einen christlichen Kaufer findet, soll er es verkaufen und sich in die Juderigasse zuruckziehen. . Uberhaupt atmeten die Juden unter dem neuen Herrn auf und sie kehrten wieder in die Stadt zuruck.. Am 10. Juni 1759 verpachtete Wenzel Marsalek sein baufalliges Hauschen zwischen Jakob Waibhtier und Wenzel Fisar mit Bewilligung der Obrigkeit . auf 10 Jahre dem Juden Adam Furth, der sich' verpflichtete, die Behausung auf eigene Kosten zu reparieren und dem. Eigentumer jahrlich 3 fl. rh. zu zahlen. Auch Eheschliessungen w,urden den Schutzjuden ohne Verzug bewilligt. Am 10. ISovember 1762 dem Josef Brummel mit der Tochter des judischen „Burscheini" Salomon Wotitz in Strakonitz, am 12. Feber 1767 dem Josef Samuel mit der Rosa Nathan aus Lieben, ebenso am 19. April d. J. dem Lobl, dem Sohne des Sigmund Brummel, mit Resl, der Tochter des Joachim Pinkas, und diese Brautleute vermehrten dann die Zahl der Judenfamilien in Seh. Die Gewogenheit des Grafen, der oft bei Christen und Juden Anleihen machte, ging noch weiter. Schon Ende des J. 1759 ersucht der Jude Furth den Herrn, es moge ihm zu seinem ausgedehnten und immer wachsenden Geschaft, zu dem er Commis aufgenommen hat, das gepachtete MarsalekHaus uberlassen werden, er werde es abbrechen und ein neue* Geschaftshaus auffuhren. Er beruft sich darauf, dass er bereits 20 Jahre unter der herrschaftlichen Gnade (= Schutz) lebt, sich stets treu, gehorsam, ehrlich und anstandig betragen, unermudlich gearbeitet und sein Geschaft zu einer Blute gebracht habe, wie es auf der Herrschaft noch nicht dagewesen sei, sodass er sich trotz seiner sechs Kinder stets bemuht habe, alle seine Zahlungen punktlich zu erfullen... Es schien bereits, er bitte „vergebens, denn noch am 7. Juli 1764, also funf Jahre danach, weist Czernin den Adam Furth mit seiner Bitte wiederholt ab, mit der Bemerkung, er tue es ungern, da er den Schwihauer Burgern guten Verdienst biete, er wurde ihm lieber etwas in der unteren Stadt geben . . . Marsalek aber hatte inzwischen angenommen. Denn die Zeiten waren schlecht und zur Begleichung der Landesabgaben und sonstiger Verpflichtungen waren nirgends bei einem Juden 250 fl. zu leihen. Er erklarte daher, er verkaufe mit Bewilligung der Obrigkeit alles, wie es steht und liegt, samt einem geraumigen Hofraum, der bis zur Behausung des Johann Fiser reichte, um 400 fl. auf ewige Zeiten dem Furth und wolle uberdies, damit der Jude keine burgerlichen Lasten trage, diese auf sein zweites Haus, Za