zu dieser Zeit ein Jud in K. war, welcher den Tabak gebracht hatte auf das ganze Konigreich Bohmen und dadurch zu grossem Reichtum gelangte. Sein Weib aber der Geistlichkeit sehr geneigt war, dass sie viele heilige Messen unter der Hand hat lesen lassen und allen Christen sehr geneigt geivesen — —" Im J. 1767 waren in K. und in Durrmaul 12 Hauser im Besitze der Juden, in beiden Orten uberdies noch je ein Gemeindehaus. In K. gab es 32, in Durrmaul 18 Judenfamilien, ausserdem hatten noch 5 auswartige Familien in K. ihr Heimatsrecht. Am 8. September desselben Jahres bestatigte und vermehrte Graf Sigismund die den Kuttenplaner und Durrmauler Juden von seinem Vorfahren, dem Grafen Ferdinand von Kupferwald, Hauptmann des Pilsner Kreises und "Vormund der minderjahrigen Erben Karl und Sigismund, konfirmierte „Schutzobrigkeitliche Concession" dergemass, unter Hinweisung auf die der Judenschaff im Konigreiche Bohmen von der Kaiserin Maria Theresia bestatigten Privilegien, denselben „Handel und Wandel, Nahrungs und Gewerbetreiben", vollstandig freigegeben wurde. Durch dieselbe Konzession wurde den zwei judischen Metzgern in K. der freie Ein und Verkauf des Viehes und Fleisches von und an jedermann gestattet und sowohl die Kuttenplaner als auch die Durrmauler Judenhauser von jeder Militarbequartierung und anderen dergleichen Burden fur immer befreit. Weiter wurde den Juden gestattet, „an ihren Sabbat und Feiertagen einige Christenrnenschen, dem alten Herkommen gemass, gegen gebuhrlichen und mit den Christen zu vergleichen habenden Lohn, zur Hausarbeit zu nehmen". An Gebuhren hatten die Kuttenplaner Juden der Schutzobrigkeit jahrlich, halb Georgi, halb Galli, zu entrichten. Fur ein Wohnhaus 10 fl., ein Inwohner 5 fl., eine Witwe 45 Kr., ein lediger Sohn von 18 Jahren aufwarts 45 Kr., eine ledige Tochter desselben Alters 30 Kr. Die Durrmauler Juden zahlten: „nachdem dieselben in mindern Gewerb und Handel fur ihre Hauser bloss 7—8 fl." Fur die Synagoge hatten die Kuttenplaner, sowie die Durrmauler Juden jahrlich 1 fl. 30 Kr., der Rb. 1 fl., der Schulsinger 30 Kr. zu zahlen. Das Neujahrsgeld betrug in K. 9 fl., in Durrmaul 3 fl. Die Benutzung des hinter dem Pitelteich gelegenen Hugels als Begrabnisplatz wurde den Kuttenplaner Juden gesichert, wofur sie fur einen verstorbenen, verheirateten Mann 3 fl., fur ein Weib, eine Witwe, eine ledige Person, oder ein Kind je 1 fl. 30 Kr. an Begrabnistaxen zu entrichten hatten. Dr. Ochser schreibt in seiner Arbeit „Der Pinkas der Gemeinde Kuttenplan": „Die Grafen Haimhausen erwiesen sich den Juden nicht nur freundlich, sondlern als Wohltater. Der Graf Sigismund Haimhausen versicherte sie seines obrigkeitlichen Schutzes, gegen jedwede boshafte Neckung und ungebuhrliche Antuung". Die Abnahme des Rauchleders der graflichen Herrschaft wurde ihnen freigestellt, und zwar: „Fur das Fell von einem gestochenen oder verreckten Schaf odier Winterhammel 15 Kr., von einem Jahrling 8 Kr., von einem Lamm nach der Lammung 4 Kr., von einem Winterkropfel oder Blossling 1% Kr., von einem Sommerblossling die Halfte." Samtliche Klagen, die von christlicher Seite gegen einen Juden vorgebracht wurden, sollten der Entscheidung eines Judenrichters mit dem Rechte einer: „via recursus" vorbehalten sein. Ein Jude sollte erst dann in den Arrest kommen, wenn man vorher dem Grafen uber das Vorkommnis und das eventuelle Vorgehen Bericht erstattet hatte. Die Steuern waren verhaltnismassig nicht hoch und daher kam es, dass der Wohlstand der Juden taglich wuchs. Auf Anordnung des Grafen wurde auch die Judengasse neu angelegt und bildet noch jetzt die Hauptstrasse nach Marienbad." Hingegen beurteilt Prof. Kaiser, ein Kuttenplaner, in einer diesbezuglichen Veroffentlichung, diese Abgaben als egoistisch. Aus dem herrschaftlichen Branntweinhause waren die Kuttenplaner Juden jahrlich zur Abnahme von 400, die Durrmauler von 200 bohmischen Seideln Branntweines verpflichtet. Von jedlem Eimer „Koscherwein" hatten sie der Herrschaft 30 Kr. Nutzungsgebuhr zu erlegen. Sehr wichtig waren die Bestimmungen der Artikel 12 und 13 dieser Konzession, deren Originalurkunden sich im Archiv der K. G. Kuttenplan befinden durften. Eduard Senft berichtet in seiner 1876 erschienenen Geschichte der Herrschaft und Stadt Plan, dass sich die Originalurkunden gegenwartig in Verwahrung des Herrn Wilhelm Lowenstein, des damaligen Vorstandes der Kuttenplaner K. G., befinden. Die erwahnten Artikel lauten wortlich: „Art. 12. Gleichwie uberhaupt einer jeden Obrig und Gerichtsbarkeit teuerste Pflicht ist, Jedermann ohne alle Rucksicht auf die Person, er seie Jud oder Christ, die heilsame Gerichtigkeit mit gleicher Waage zu administrieren, als auch meiner ernstlichen Will und Meinung dahin gehet, dass von meinen Beamten sowohl als auf den Dorf scharten angestellten Richtern der Judenschaft wie auch der Christen in billigen Sachen auf jedesmaliges Anlangen alle gerechtsame schleunige Hilfe und Assistenz gegen die einfache Tax der nehmlichen Amt oder Gerichtgebuhr, welche ein Christ im gleichen Falle zu entrichten schuldig, unter schwerer Ahndung geleistet. werden solle; wobei jedoch dieses wohl zu beobachten, dass dafern Jud widler Jud, oder Christ wider Jud rechtliche Klage : an zustellen hatte, vermog uralten Herkommens dieselbe fur der sonst an dem bei der J. G. in Kuttenplan oder Durrmaul angestellten judischen Richter anzubringen und daselbst rechtlicher Bescheid oder Spruch abzuwarten seie, jedoch mit dieser ausdrucklichen Ausnahme, dass jedesmal dem durch des judischen Gemeinderichters geschopften Erkenntnis graviert zu sein, sich erachtenden Teil frei stehen solle, seine Klage neuerdings via recursus an das hochgrafliche Amt zum abermaligen Erorter und Entscheidung devolvieren zu konnen. Art. 13. Sollten meinen oder meinen Erben und Successoren Beamten niemals erlaubt sein, in meiner Anwesenheit einen ansassigen oder behausten Juden die Criminal und Malefiz, dann diejenigen Falle allein ausgenommen, wo propter periculum in mora eine schleunige Versicher und Handifestmachung der Person erforderlich fur sich allein und nach ihrem arbitrio in Arrest oder Gefangnis zu nehmen, sondern von Zeit zu Zeit uber jeden Fall, wo in Zivilsachen ein ansassiger Jud mit wirklichem Arrest zu belegen ware, nur einen umstandlichen der Sache Bericht abzustatten und hiernachst meine daruber schopfende gnadige Resolution einzugewartigen haben werden." Die Schlussbestimmung verpflichtet alle Nachfolger des Grafen im Besitz der Herrschaft Kuttenplan zur Aufrechterhaltung dieser Konzession fur immerwahrende Zeiten. Nach innen behielt die Gemeinde ihre Organisation von Plan aus bei. Gleich nach ihrer Ansiedlung in Kuttenplan bestellten sie Abraham B r o dl a zum Rabbiner, der aber nur drei Jahre daselbst verblieb. Abraham ben Saul Broda, um 16 4 0 in Bunzlau geboren, wurde schon in fruher Jugend von seinem Vater auf die Talmudschule des Zeeb Charif nach Krakau geschickt, wo er bis zur Erlangung des Rabbinatsdiploms verblieb. Er bekleidete die Stelle eines Rb. zunachst in Lichtenstadt, dann in Raudnitz und in Kuttenplan, von wo aus er 16 9 3 nach Prag be rufen wurde. Von seinen erlassenen Tekkanot haben sich 5 erhalten, und zwar: 2, 14, 176, 200 und 204. Sein Bestreben war besonders darauf gerichtet, die materiellen Schwierigkeiten, die sich der jungen Gemeinde in den Weg stellten, zu erleichtern. Von 1685 wirkten mit kleinen Unterbrechungen., soweit feststellbar, als Rabbiner: 1. Abraham Broda von 1690—1693. 2. H e n o c h ben Jakob (um 1720). 3. Moses Chas an (um 1723). 4. Rabbi J> huda (um 1730). 5. Zebi Hirsch P iw o ni (um 1734), Verfasser einer Selicha fur Kuttenplan. 6. Jehuda Arje ben JizchakEljakum, gest. um 1763. 7. Josef Krotoschin um 1770 (im Memorbuch). 8. Abraham Meyer 1784. 9. Abraham Stern um 1788. 10. Jehuda Arje Wohl, starb 1828. 11. Eleazar R o k e a c h, um 1830, begraben in Tachau. 12. Michael Lobl Kohn 1836. 13. Daniel Ehrmann 1843. 14. Dr. Adam Wunder, gegen 1847—1861, der zuerst die deutsche Seelengedachtnisfeier einfuhrte. 15. Dr. Moritz Fein, gegen 1863—1866. Jeder von diesen Rabbinern hatte Neuordnungen getroffen, welche zum Teil in den Pinkas aufgenommen, zum Teil noch als Akten im Gemeindearchiv liegen durften. 16. Samuel Popper 1869—1873. 17. Ignaz Holz er gegen 1874—1876. 18. Dr. Jakob Beihs um 1888—1891. 19. Herrmann Weiner von 1895—1908. 20. Dr. Schalom Ochser, der 1910 die Broschure „Der Pinkas der Gemeinde Kuttenplan' veroffentlichte. 21. Emil Klaub er um 1913. 22. Ghaim Schapira um 1914. 23. Josef Sagher um 1916. 24. Gabriel Gott lieb von 1919—192325. Alexander Stern von 1923—1928 und seit dem I. Marz 1929 Rb. Prof. Alfred Schapirnik. Er wirkte zuvor als Rb. und Religionslehrer in Kosolup, spater in Schuttenhofen. Kam 1894 nach Prag, um sich weiteren theologischen und philosophischen Studien zu widmen, wurde Schuler des Prager ORb. Dr. Ehrenfeld. Spater ging er nach der Schweiz, dann nach Paris, um sich philologischen Studien zu widmen. Nach B binnen zuruckgekehrt, widmete er sich dem Rabbinerstande. Ausser verschiedenen Artikeln in den bis 1914 bekannten hebraischen Zeitungen „Hameliz" und „Hazefira" erschienen noch von ihm in hebraischer Sprache: „Chacham harve et hanolad" und „Eine entsetzliche Nacht", eine psychologische Studie aus dem hebraischen ubersetzt. Bei dem grossen Brande vom J. 1733, dem fast ganz K. zum Opfer fiel, hatten die Juden nicht zu leiden. Hievon berichtet der Pinkas, Seite 15 b), 92: „In der Nacht des 13. Ijar 5493 (1733) hatte der Herr mit uns Wunder getan und uns seine Gnadle erwiesen, es brach hier in K. ein grosser Brand aus, der alles einascherte; als aber das Feuer zur Judengasse kam, wandte sich der Wind und das Feuer ubersprang nach dem Sudlen, so dass unser Viertel gar keinen Schaden litt, deshalb haben wir es uns und unseren Nachkommen zur ewigen Pflicht gemacht, alljahrlich an diesem Tage in der Synagoge nach Wiederholung des Achtzehngebetes Selichoth zu zitieren, und zwar die Selicha, die uns unser damaliger Rb. Zebi Hirsch P i w o n i zu diesem Zwecke verfasst hat. Sie ist geordnet nach dem Alphabet und tragt den Namen des Verfassers. Sie fangt mit den Worten an: ,Ata Hael ascher assita niflaot lanu' und schliesst mit den Worten: ,Taarog elechaV — Es ist bis jetzt nicht gelungen, diese Selicha aufzufinden. Die ganze Gemeinde ist verpflichtet, an diesem Tage ins Bethaus zu gehen und den ganzen Tag zu fasten, Manner vom 18. und Frauen vom 15. Lebensjahre an; ausgenommen sind Wochnerinnen, Kinder stillende und Kranke. Selbst solche, die unterwegs sind, mussen fasten. Fallt dieser Fasttag auf einen Samstag, dann wird er auf den folgenden Sonntag verschoben. Auch diesen Fasttag hat der Synagogendiener am vorhergehenden Sabbat zu Mincha zu verkunden. Der Grabstein fur Leib Honig (auch Lobl) und seine Frau Bessl, aus schwarzem Gestein in stark defektem Zustande, steht auf dem alten Kuttenplaner Friedhofe an der Westmauer gegenuber dem Eingange. Er ist auch der Stifter des Rabbinerlegates fur ewige Zeiten, wovon das Gehalt des jeweiligen Rb. bestritten wird. Die meisten Kuttenplaner Juden, denen es nicht immer gut ging, befassten sich mit Handel. So ist im kath. Kirchenrechenbuch von K., S. 4, zu lesen: „Der Jude Schlambl allhier ist der verstorbenen Margaretha Merz 5 fl. 30 kr. schuldig geblieben und der Klara Kaiserin vor verkauftes Schaf 5 fl., welchen Betrag die Betreffenden dem hiesigen lieben Gotteshause legiert. (Anno 1721.) Die Schuldner aber brauchten 4 Jahre, um diesen Betrag ratenweise zu bezahlen." Anno 1771/72 kommt vor die bei dem lobl. Gotteshaus vorgefundenen alten Schatzgelder, somit Gutbefund ihrer Hochwurden Vicari dem Juden Benjamin Israel in Durrmaul, versilbert worden in Empfang 82 fl. 40 kr. 1790 kaufte die Kirche, vermog Konto der Kuttenplaner Judin Lowensteinerin, Kirchenspitzen im Betrage von 3 fl. 10 kr. Die Lowensteine waren bekannte Kurschner in K. und gehorten der Planer Zunft dieses Gewerbes an. Auch einen Pferdehandler finden wir in dem Kirchenrechenbuche, wo es auf Seite 4 heisst: „Der wohl Ehrwurdige, nunmehr sei. verstorbene Pfarrherr zu Sehittarschen H. Josef Johann Postner (fruher hier Kaplan) hat diesem lieben Gotteshaus zu K. bei dem Jakob Moyses Juden, wegen eines Pferdes schuldig verblieben, zwanzig ein Gulden legiert. Hiervon er Jud! Jakob Moyses im September anno 1718 per Abschlag erlegt 5 fl., Lichtmess anno 1719 5 fl. und so geht diese Abzahlung weiter bis zum J. 1724. Dem Kuttenplaner Juden Lazar L o w verpachtete Graf Franz Wenzel von Sinzendorf 1770 das herrschaftliche Burgergebrau in Plan, das Fass zu 10 fl. Der Pachter konnte aber infolge steigender Getreidepreise den Vertrag nicht einhalten, so dass er in ganz kurzer Zeit bedeutendien Schaden erlitt. Auf Bitten des Pachters wurde der Vertrag gelost. Am 31. Mai 1871 ubergab der kath. Pfarrer die bisher von ihm gefuhrten judischen Matrikenbucher dem israel. Lehrer. Die alteste Matrik datiert vom J. 1784. Geburls, Trauungs und Sterbematrik in einem Buche. Der ebenso humane wie offenbar gewaltige Graf Sigismund von Haimhausen erteilte seinen Schutzjuden im J. 1756 die Erlaubnis zum Bau einer massiven Synagoge, welche bereits 1759 vollendet war. Diese Synagoge bildete den Stolz der Kuttenplaner Juden. Man kann diese, offenbar den Landesgesetzen widersprechende Erlaubnis, wohl als Beweis fur das Ansehen dieses Schutzherren gelten lassen, dessen an josefinische Toleranz grenzende hohe Gesinnung fur jene Zeiten wohl als einzigartig bezeichnet^ werden kann. Dem unbekannten Meister dieses originellen Baues ist auch die katholische Kirche des Ortes zuzuschreiben. (Grotte, Synagogen.) Aus dem J. 1756 stammt auch der schon fruher zitierte Pinkas der Gemeinde, der sich noch heute im Besitze der K. G. befindet und den Titel „Pinkas Hajaschan", d. h. der alte Pinkas, fuhrt. Es handelt sich um die Umschrift eines schon viel fruher vorhandenen Buches der alten judischen Siedlung, in welchem alle Verordnungen, Entscheidungen und! Er 3 «> *» lasse der amtierenden Rabbiner eingetragen wurden. *JJ T