dikt, Markus Rosenfeld, Salomon Kann, Rachl Rosenbaum, Jacob Lederer, Kaim Lederer, Salomon Benedikt, Delle, Joachim Pleier, Abraham Schwalb, Markus Mayer, Low Beer, Gottlieb Benedikt, David Mosser, Israel Ulimann, Karoline Lederer, Simon Strauss, Salomon Mayer, Sara Offner und Benedikt der jungere, Moses Singer, Philippine Rosenfeld mit ihrem Mann (!), Margarethe Fischer, Bermann Benedikt, Bernard Schwalb, Lazar Mosser „mit Bewilligung ganzjahrig". Trotz alledem trieben die Juden als Kurgaste gemeldet ihren Handel ruhig weiter, so dass am 5. November 1834 die Anzeige erstattet wurde, dass die Juden, obwohl sie nur als Kurgaste angemeldet erscheinen, „demohngeachtet ihren Hausierhandel mit Ausnahme des Lazar Mosser, weichein die Bewilligung zur Traiteurnahrung auch fur den Winter ertheilt wurde, hierorts ununterbrochen betreiben". . Am 27. Januar 1835 kam eine neue Kundmachung, K. zu raumen „fur alle sich hierorts aufhaltenden Israeliten mit Ausnahme des Traiteurs Lazar Moser". ' Sofort reagierten die Betroffenen mit einer Flut von Gesuchen, aber nicht an die Stadt, sondern ans Kreisamt. Die Gesuche machten immer ihren Weg zum Karlsbader Magistrat, dessen Antwort stets die gleichlautende war: Hinweis auf das Privilegium vom J. 1499, das die Lichtenstadter Juden seit 1799 immer wieder zu umgehen trachten, so dass der Magistrat Jahr fur Jahr einschreiten musse. Das J. 1836 verlauft etwas ruhiger, wenn es auch :nicht an einzelnen Ausweisungen fehlt. Aber am .9. Dezember des J. .1836 mussen wieder 14 Juden den Ausweisungsbefehl erhalten und am 10. Januar 1837 klagt Marktaufseher Riedl in bewegten Worten, dass „nichtsdestoweniger alle verzeichneten Glieder dieser Judenfamilien Tag taglich auf den Gassen herumziehen und so auf diese Art der an sie erlassenen Verordnung spotten und der Polizeyaufsicht ins Gesicht lachen". Ebenso ist der Kurgebrauch wie immer nur Deckmantel; „Bei den benannten Umtrieben der Juden und dem Einverstandnisse jener Bewohner Karlsbads, bei welchen sich diese eingeraiethet haben, ist es nicht moglich, die samtlichen Juden einer strengeren Kontrolle zu unterziehen, wenn nicht durch anderweitige Massregeln ihrem Einschleichen Schranken gesetzt wird." Die Jahre 1838 und 1839 bilden den Hohepunkt iu diesem so einformigen und doch so entsetzlichen Kleinkrieg. Am 4. Januar werden 11 Juden als stabil in K. wohnhaft gemeldet. Diesmal ging der Magistrat etwas milder vor. Der Polizeiwachtmeister Markgraf wurde beauftragt, zu eruieren, ob unter den Juden, die Aufenthaltsbewilligung haben, deren Familien aber Karlsbad raumen mussen, nicht auch kleine Kinder waren, die fuglich von ihren Eltern nicht getrennt werden durften. Am 10. Februar meldet Markgraf, es sei nicht der Fall. Der Wilhelmine Benedikt, deren Kind spater erkrankte, wurde der Aufenthalt bis 1. April bewilligt, dem Moses Lowenstein ebenfalls aus demselben Grunde; auch der Sophie Kohn, die von einem toten Kinde entbunden wurde. Am 16. Februar werden wieder 10 Juden beauftragt, die Stadt binnen 48 Stunden zu verlassen. Am 3. Marz waren sie aber noch immer da. Ende Oktober hub der Tanz von vorne an. Diesmal erging auch eine Kurrende an die Arzte, „sie wollen bei Ausstellung der Krankheitszeugnisse fur jene israelitischen Individuen, die sich ausser der Kurzeit und unter dem Vorwande hier aufhalten, als Karl. Vary 4 brauchten sie die hiesigen Heilquellen, mit grosster Strenge und Gewissenhaftigkeit vorgehen und jeden dieser Patienten nach Entlassung aus der arztlichen Behandlung anher namhaft machen. Hierdurch allein wird man in den Stand gesetzt, die sich ausser der Kurzeit unbefugt und zahlreich hier aufhaltenden Israeliten (dermalen 71) der gesetzlichen Anordnung nach von hier wegzuweisen". Der Magistrat forderte ferner, dass das Zeugnis nur ein in Karlsbad praktizierender Arzt ausstelle, dass ferner in dem Zeugnis gesagt werde, welchen Brunnen der Betreffende zu trinken habe und wie lange er bleiben musse. Sodann forderte der Magistrat die einzelnen Burger auf, ihre Judenparteien zu delogieren, bei 10 fl. Strafe. Trotzdem enthalt das Verzeichnis vom 30. Oktober noch 9 Juden, die sich unbefugt in der Stadt aufhielten. Nun erhielt die Polizeimannschaft den Auftrag, der scharfsten Wachsamkeit sich zu befleissen, da die Juden besonders unter dem Vorwand, zu hausieren, langer in Karlsbad bleiben. Sollte ein Arzt das Zeugnis erteilen, der eine oder andere durfe das Zimmer nicht verlassen, muss er erklaren, wann er transportabel sein durfte. Am 3. November erging abermals ein Erlass an alle Israeliten und die. Burger, dass jeder von diesen, der einen unbefugt hausierenden, oder einen Hausierer, der sein Warenlager in K. habe, anzeigt, ein Uritteil des Strafbetrages zur Belohnung erhalte. Auch nach Schlackenwerth ergeht eine Zusclhift an das Direktorialamt, die Juden von Lichtenstadt aufmerksam zu machen, dass sie in K. keine Handelsgeschafte betreiben durfen. : Die letzte Vertreibung der Juden aus K. kann trotz ihrer dreijahrigen Dauer, sie zog sich von 1853 bis 1855 hin, nur als kurze Unterbrechung der immer starker zunehmenden Einwanderung der Juden angesehen werden. Aus der ganzen Umgebung wanderten, vorlaufig die wohlhabenderen, Juden nach K. Die Folge war bald das Verlangen, eine eigene Gemeinde bilden zu durfen, mit eigenem Friedhof und eigenem Bethaus. So ging denn am 22. Feber 1864 an das Bezirksamt in K. ein Gesuch ab. Auf Grund der Ruckausserung der Stadt hat die Statthalterei das Gesuch der Karlsbader Judenschaft abschlagig beschieden. Darauf reichten die gewahlten Vertreter der Judenschaft eine neue Eingabe am 13. Juni 1864 bei der Statthalterei ein. Das Gesuch war unterschrieben von: Simon Benedikt, Bernard Schwalb, Lazar Moser, Salomon Knopfelmacher, Gottlieb Lederer, Gottlieb Mayer, Bermann Benedict, Isai Lobl und Daniel Hirsch. Alle Bemuhungen zur Errichtung der Filialgemeinde scheiterten teils an dem Streben der K. Juden, eine gewisse Selbstandigkeit und Unabhangigkeit doch durchzusetzen, teils an dem Wunsch der Lichtenstadter, die zahlkraftigen K. nicht zu verlieren. Infolge dessen reichen die K. im Mai 1868 abermals ein ausfuhrliches Gesuch bei der Statthalterei ein um Bewilligung, eine eigene Gemeinde zu grunden, welches am 23. August 1868 von der Statthalterei einen abschlagigen Bescheid sandte. Am 7. November 1868 rekurrieren die Vertreter der K. Judenschaft gegen diese Entscheidung der Statthalterei an das Ministerium. Lange mussten die K. Juden auf die Erledigung ihres Rekurses warten. Erst am 13. Februar 1869 wurde der Bescheid von der Bezirkshauptmannschaft unterschrieben und alsbald den Vertretern der Judenschaft zugestellt. Es war der Sieg auf allen Linien: ,An die Herren Abraham Herschel und Konsorten in Karlsbad. Das hohe k. k. Min. f. C. und U. hat uber den dahin vorgelegten Rekurs der in K. domizilirenden Israeliten gegen den Statthalterei Erlass vom 10. Aug. 1868, Z. 38.543, womit die Bitte derselben um Gestattung der Konstituirung als selbststandige isr. IC. G. daselbst abweislich beschieden wurde, der hohen k. k. Statthalterei mit Erlass vom 31. Dez. 1868, Z. 9814, Nachstehendes eroffnet: Nach der im Rekurs enthaltenen, nicht widersprochenen Angaben, haben die Rekurrenten in Karlsbad! ihr bleibendes Domizil, und mehrere derselben haben einen Realbesitz in der Gemeinde. ' Es hat sich daher die im Statthaltereiberichte vom 6. Oktober 1864, Z. 57.926, konstatierte Tatsache, wonach sich die in Karlsbad befindlichen Israeliten nur zeitweilig daselbst aufhielten und die aus denselben gebildete Kultusgemeinde nur einen prekaren Bestand haben konnte, wesentlich geandert, und es ist sohin die Voraussetzung, von welcher das h. Staatsministerium dem unterm 13. September 1864, Z. 66.197, dem bestandenen k. k. Bezirksamte intimierten h. Erlasse vom 6. November 1864, Z. 10.046, ausgegangen ist, entfallen. In Erwagung dieses Umstandes und im Hinblicke ■auf d!en Art. 15 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 uber die allgemeinen Rechte der Staatsturger, findet das h. Ministerium fur Kultus und Unterricht unter Aufhebung der rekurrierten Statthaltereientscheidung vom 10. August 1868, Z. 38.543, die Bildung einer selbstandigen israelitischen Kultusgemeinde in Karlsbad, mit dem Beisatze zu gestatten, dass die definitive Konstituierung derselben davon abhangig,gemacht werde, dass die Karlsbader Israeliten ein Kultusgemeindestatut der k. k. Statthalterei vorlegen und die k. k. Statthalterei dasselbe genehmhalte. Hievon werden Sie gemass hohen Statthaltereierlasses von 10./13. d. Mts., Z. 1039, unter Ruckschluss der Rekursbeilagen in die Kenntnis gesetzt." Aus der kleinen Judengemeinde von kaum 100 Familien ist in diesen sechseinhalb Jahrzehnten die viertgrosste Gemeinde Bohmens geworden. Am 4. September 1877 wurde die Synagoge feierlichst eingeweiht. Der Friedhof wurde von der Ch. K. im J. 1868 angelegt. Das Rabbinat wurde im J. 1870 geschaffen. Als Rb. in K. wirkten: Rb. E. 0 p p e n h e i m, 1870 bis 1872. — Dr. Rudolf Plaut, 1882—1888, der auch spater fur seine Verdienste um .die Gemeinde zum Ehrenmitglied ernannt wurde. — Rb. Dr. Nathan Porges aus Pilsen und seit dem 15. August 1888 Prof. Dr. Ignaz Z i e g 1 e r, der sich unvergangliche Verdienste um die Schaffung sozialer Institutionen insbesonders aber des Judischen Altenheimes erworben hat. Vorsteher: Salomon Knopfimacher, Ludwig Moser, Adolf Rosenfeld und seit 1920 Dr. Karl Mose r. In K. fanden auch grosse "judische Tagungen statt und zwar der XII. Zionistenkongress (1921) und der XIII. Zionistenkongress (1923). Ferner die I. und II. judische Welthilfskonferenz in den Jahren 1920, bzw. 1924. Im J. 1910 zahlte man in K. 1600 jud. Seelen und 1931 ca. 2650 (11% der Gesamtbevolkerung). Seit dem J. 1907 versieht das Amt des Sekretars Herr Berthold Weissmandl. Im Weltkriege fielen: Robert Grunhut Ernst Pfeffer Karl Hermann Karl Stein Ernst Kohn OKt. Isak Weiss Oskar Kohn Dr. Artur Weil Walter Zentner. Vereine: Israelitischer Frauenwohltatigkeitsverein (gegr. 1894). Prasidentin Frau Paul Rosenfeld. Ch. K.: Vorsteher Adolf Kraus. ■— Loge „Karlsbad" des J. 0. B. B. — Prasident Rb. Prof. Dr. Ignaz Ziegler. —• Zionverein: Obmann Dr. A. Lowenstein. — Im J. 1844 wurde bereits das Isr. Kurhospital fur arme, nicht ortsangehorige Kranke, die zur Kur nach K. kamen, ins Leben gerufen.