dikt, Markus Rosenfeld, Salomon Kann, Rachl Rosenbaum, Jacob Lederer, Kaim Lederer, Salomon Benedikt, Delle, Joachim Pleier, Abraham Schwalb, Markus Mayer, Löw Beer, Gottlieb Benedikt, David Mosser, Israel Ulimann, Karoline Lederer, Simon Strauß, Salomon Mayer, Sara Offner und Benedikt der jüngere, Moses Singer, Philippine Rosenfeld mit ihrem Mann (!), Margarethe Fischer, Bermann Benedikt, Bernard Schwalb, Lazar Mosser „mit Bewilligung ganzjährig". Trotz alledem trieben die Juden als Kurgäste gemeldet ihren Handel ruhig weiter, so daß am 5. November 1834 die Anzeige erstattet wurde, daß die Juden, obwohl sie nur als Kurgäste angemeldet erscheinen, „demohngeachtet ihren Hausierhandel mit Ausnahme des Lazar Mosser, weichein die Bewilligung zur Traiteurnahrung auch für den Winter er-theilt wurde, hierorts ununterbrochen betreiben". . Am 27. Januar 1835 kam eine neue Kundmachung, K. zu räumen „für alle sich hierorts aufhaltenden Israeliten mit Ausnahme des Traiteurs Lazar Moser". ' Sofort reagierten die Betroffenen mit einer Flut von Gesuchen, aber nicht an die Stadt, sondern ans Kreisamt. Die Gesuche machten immer ihren Weg zum Karlsbader Magistrat, dessen Antwort stets die gleichlautende war: Hinweis auf das Privilegium vom J. 1499, das die Lichtenstädter Juden seit 1799 immer wieder zu umgehen trachten, so daß der Magistrat Jahr für Jahr einschreiten müsse. Das J. 1836 verläuft etwas ruhiger, wenn es auch :nicht an einzelnen Ausweisungen fehlt. Aber am .9. Dezember des J. .1836 müssen wieder 14 Juden den Ausweisungsbefehl erhalten und am 10. Januar 1837 klagt Marktaufseher Riedl in bewegten Worten, daß „nichtsdestoweniger alle verzeichneten Glieder dieser Judenfamilien Tag täglich auf den Gassen herumziehen und so auf diese Art der an sie erlassenen Verordnung spotten und der Polizeyaufsicht ins Gesicht lachen". Ebenso ist der Kurgebrauch wie immer nur Deckmantel; „Bei den benannten Umtrieben der Juden und dem Einverständnisse jener Bewohner Karlsbads, bei welchen sich diese einge-raiethet haben, ist es nicht möglich, die sämtlichen Juden einer strengeren Kontrolle zu unterziehen, wenn nicht durch anderweitige Maßregeln ihrem Einschleichen Schranken gesetzt wird." Die Jahre 1838 und 1839 bilden den Höhepunkt iu diesem so einförmigen und doch so entsetzlichen Kleinkrieg. Am 4. Januar werden 11 Juden als stabil in K. wohnhaft gemeldet. Diesmal ging der Magistrat etwas milder vor. Der Polizeiwachtmeister Markgraf wurde beauftragt, zu eruieren, ob unter den Juden, die Aufenthaltsbewilligung haben, deren Familien aber Karlsbad räumen müssen, nicht auch kleine Kinder wären, die füglich von ihren Eltern nicht getrennt werden dürften. Am 10. Februar meldet Markgraf, es sei nicht der Fall. Der Wilhelmine Benedikt, deren Kind später erkrankte, wurde der Aufenthalt bis 1. April bewilligt, dem Moses Löwenstein ebenfalls aus demselben Grunde; auch der Sophie Kohn, die von einem toten Kinde entbunden wurde. Am 16. Februar werden wieder 10 Juden beauftragt, die Stadt binnen 48 Stunden zu verlassen. Am 3. März waren sie aber noch immer da. Ende Oktober hub der Tanz von vorne an. Diesmal erging auch eine Kurrende an die Ärzte, „sie wollen bei Ausstellung der Krankheitszeugnisse für jene israelitischen Individuen, die sich außer der Kurzeit und unter dem Vorwande hier aufhalten, als Karl. Vary 4 brauchten sie die hiesigen Heilquellen, mit größter Strenge und Gewissenhaftigkeit vorgehen und jeden dieser Patienten nach Entlassung aus der ärztlichen Behandlung anher namhaft machen. Hierdurch allein wird man in den Stand gesetzt, die sich außer der Kurzeit unbefugt und zahlreich hier aufhaltenden Israeliten (dermalen 71) der gesetzlichen Anordnung nach von hier wegzuweisen". Der Magistrat forderte ferner, daß das Zeugnis nur ein in Karlsbad praktizierender Arzt ausstelle, daß ferner in dem Zeugnis gesagt werde, welchen Brunnen der Betreffende zu trinken habe und wie lange er bleiben müsse. Sodann forderte der Magistrat die einzelnen Bürger auf, ihre Judenparteien zu delogieren, bei 10 fl. Strafe. Trotzdem enthält das Verzeichnis vom 30. Oktober noch 9 Juden, die sich unbefugt in der Stadt aufhielten. Nun erhielt die Polizeimannschaft den Auftrag, der schärfsten Wachsamkeit sich zu befleißen, da die Juden besonders unter dem Vorwand, zu hausieren, länger in Karlsbad bleiben. Sollte ein Arzt das Zeugnis erteilen, der eine oder andere dürfe das Zimmer nicht verlassen, muß er erklären, wann er transportabel sein dürfte. Am 3. November erging abermals ein Erlaß an alle Israeliten und die. Bürger, daß jeder von diesen, der einen unbefugt hausierenden, oder einen Hausierer, der sein Warenlager in K. habe, anzeigt, ein Üritteil des Strafbetrages zur Belohnung erhalte. Auch nach Schlackenwerth ergeht eine Zusclh-ift an das Direktorialamt, die Juden von Lichtenstadt aufmerksam zu machen, daß sie in K. keine Handelsgeschäfte betreiben dürfen. : Die letzte Vertreibung der Juden aus K. kann trotz ihrer dreijährigen Dauer, sie zog sich von 1853 bis 1855 hin, nur als kurze Unterbrechung der immer stärker zunehmenden Einwanderung der Juden angesehen werden. Aus der ganzen Umgebung wanderten, vorläufig die wohlhabenderen, Juden nach K. Die Folge war bald das Verlangen, eine eigene Gemeinde bilden zu dürfen, mit eigenem Friedhof und eigenem Bethaus. So ging denn am 22. Feber 1864 an das Bezirksamt in K. ein Gesuch ab. Auf Grund der Rückäußerung der Stadt hat die Statthalterei das Gesuch der Karlsbader Judenschaft abschlägig beschieden. Darauf reichten die gewählten Vertreter der Judenschaft eine neue Eingabe am 13. Juni 1864 bei der Statthalterei ein. Das Gesuch war unterschrieben von: Simon Benedikt, Bernard Schwalb, Lazar Moser, Salomon Knöpfelmacher, Gottlieb Lederer, Gottlieb Mayer, Bermann Benedict, Isai Löbl und Daniel Hirsch. Alle Bemühungen zur Errichtung der Filialgemeinde scheiterten teils an dem Streben der K. Juden, eine gewisse Selbständigkeit und Unabhängigkeit doch durchzusetzen, teils an dem Wunsch der Lichtenstädter, die zahlkräftigen K. nicht zu verlieren. Infolge dessen reichen die K. im Mai 1868 abermals ein ausführliches Gesuch bei der Statthalterei ein um Bewilligung, eine eigene Gemeinde zu gründen, welches am 23. August 1868 von der Statthalterei einen abschlägigen Bescheid sandte. Am 7. November 1868 rekurrieren die Vertreter der K. Judenschaft gegen diese Entscheidung der Statthalterei an das Ministerium. Lange mußten die K. Juden auf die Erledigung ihres Rekurses warten. Erst am 13. Februar 1869 wurde der Bescheid von der Bezirkshauptmannschaft unterschrieben und alsbald den Vertretern der Judenschaft zugestellt. Es war der Sieg auf allen Linien: ,An die Herren Abraham Herschel und Konsorten in Karlsbad. Das hohe k. k. Min. f. C. und U. hat über den dahin vorgelegten Rekurs der in K. domizilirenden Israeliten gegen den Statthalterei Erlaß vom 10. Aug. 1868, Z. 38.543, womit die Bitte derselben um Gestattung der Konstituirung als selbstständige isr. IC. G. daselbst abweislich beschieden wurde, der hohen k. k. Statthalterei mit Erlaß vom 31. Dez. 1868, Z. 9814, Nachstehendes eröffnet: Nach der im Rekurs enthaltenen, nicht widerspro-chenen Angaben, haben die Rekurrenten in Karlsbad! ihr bleibendes Domizil, und mehrere derselben haben einen Realbesitz in der Gemeinde. ' Es hat sich daher die im Statthaltereiberichte vom 6. Oktober 1864, Z. 57.926, konstatierte Tatsache, wonach sich die in Karlsbad befindlichen Israeliten nur zeitweilig daselbst aufhielten und die aus denselben gebildete Kultusgemeinde nur einen prekären Bestand haben könnte, wesentlich geändert, und es ist sohin die Voraussetzung, von welcher das h. Staatsministerium dem unterm 13. September 1864, Z. 66.197, dem bestandenen k. k. Bezirksamte inti-mierten h. Erlasse vom 6. November 1864, Z. 10.046, ausgegangen ist, entfallen. In Erwägung dieses Umstandes und im Hinblicke ■auf d!en Art. 15 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatstürger, findet das h. Ministerium für Kultus und Unterricht unter Aufhebung der rekurrierten Statthaltereientscheidung vom 10. August 1868, Z. 38.543, die Bildung einer selbständigen israelitischen Kultusgemeinde in Karlsbad, mit dem Beisatze zu gestatten, daß die definitive Konstituierung derselben davon abhängig,gemacht werde, daß die Karlsbader Israeliten ein Kultusgemeindestatut der k. k. Statthalterei vorlegen und die k. k. Statthalterei dasselbe genehmhälte. Hievon werden Sie gemäß hohen Statthaltereierlasses von 10./13. d. Mts., Z. 1039,- unter Rückschluß der Rekursbeilagen in die Kenntnis gesetzt." Aus der kleinen Judengemeinde von kaum 100 Familien ist in diesen sechseinhalb Jahrzehnten die viertgrößte Gemeinde Böhmens geworden. Am 4. September 1877 wurde die Synagoge feierlichst eingeweiht. Der Friedhof wurde von der Ch. K. im J. 1868 angelegt. Das Rabbinat wurde im J. 1870 geschaffen. Als Rb. in K. wirkten: Rb. E. 0 p p e n h e i m, 1870 bis 1872. — Dr. Rudolf Plaut, 1882—1888, der auch später für seine Verdienste um .die Gemeinde zum Ehrenmitglied ernannt wurde. — Rb. Dr. Nathan Porges aus Pilsen und seit dem 15. August 1888 Prof. Dr. Ignaz Z i e g 1 e r, der sich unvergängliche Verdienste um die Schaffung sozialer Institutionen insbesonders aber des Jüdischen Altenheimes erworben hat. Vorsteher: Salomon Knöpfimacher, Ludwig Moser, Adolf Rosenfeld und seit 1920 Dr. Karl Mose r. In K. fanden auch große "jüdische Tagungen statt und zwar der XII. Zionistenkongreß (1921) und der XIII. Zionistenkongreß (1923). Ferner die I. und II. jüdische Welthilfskonferenz in den Jahren 1920, bzw. 1924. Im J. 1910 zählte man in K. 1600 jüd. Seelen und 1931 ca. 2650 (11% der Gesamtbevölkerung). Seit dem J. 1907 versieht das Amt des Sekretärs Herr Berthold Weissmandl. Im Weltkriege fielen: Robert Grünhut Ernst Pfeffer Karl Hermann Karl Stein Ernst Kohn OKt. Isak Weiss Oskar Kohn Dr. Artur Weil Walter Zentner. Vereine: Israelitischer Frauenwohltätigkeitsverein (gegr. 1894). Präsidentin Frau Paul Rosenfeld. Ch. K.: Vorsteher Adolf Kraus. ■— Loge „Karlsbad" des J. 0. B. B. — Präsident Rb. Prof. Dr. Ignaz Ziegler. —• Zionverein: Obmann Dr. A. Löwenstein. — Im J. 1844 wurde bereits das Isr. Kurhospital für arme, nicht ortsangehörige Kranke, die zur Kuř nach K. kamen, ins Leben gerufen.