Juden: erteilten landesfurstlichen Generalien eine ausdruckliche Einschrankung erfahren hatten, wahrend das Kaadner Reskript eine solche Einschrankung bezuglich des Ubernachtens nicht enthalte. In seinem Berichte hob das Kreisamt die Bedeutung der Juden als Steuertrager hervor und betonte besonders das Massvolle ihrer Forderung, dass sie nur im Notfalle und zu gewissen Zeiten und in erster Linie nur fur den Kontributionseinnehmer das Recht verlangen, ausnahmsweise in der Stadt die Nacht zubringen zu durfen. ..;........_.. In diesem Sinne wird wohl auch die endgultige Entscheidung, die in den Akten nicht mehr yorfindig ist, diesen langwierigen Streit beendet haben; und. die Juden durften, wenn sie triftige Grunde dafur vorbrachten, nach den Tagesgeschaften auch die Nadit uber innerhalb der Stadtmauern verweilen.. Dieser Zustand blieb in den folgenden Jhzt. unverandert aufrecht und die mit dem Rundsohreiben des Saazer. Kreisamtes vom 5. Janner 1739 eingescharfte Statt: haltereiVerordnung, womit der in den Stadten und Dorfern lebenden Judenschaft bei Leib?,und .Lebens.strafe die Beherbergung fremder Judenverboten und die Einsetzung eines eigenen Kommissars .angeordnet wurde, der in jedem Ubertretungsfalle, die Schuldigen verhaften zu lassen und daruber zu berichten hatte, blieb fur K. bedeutungslos, da hier keine Judenfamilien mehr sesshaft waren, welche fremde Juden hatten beherbergen konnen. So findet sich auch K. neben den Orten, aus welchen der gewahlte Kommissar am 10. Janner vormittags 10 Uhr im Saazer Kreisamte zur Eidesleistung erscheinen musste, nicht aufgezahlt; es sind nur die Orte Postelberg, Eidlitz, Lichtenstadt, Trebetitsch; Lieb&scbitz, Petschau und Falkenau genannt. Aber weil jene Bewilligung nur in Ausnahmefallen erteilt wurde und der Magistrat sparsam genug damit umgegangen sein wird, geriet sie bald wieder ausser Ubung. Als darum wahrend des siebenjahrigen Krieges Lobl Bariich Honig aus Prag mit einigen anderen Teilhabern einen Vertrag auf zeitlich befristete Lieferung von 780.000 niederost. Metzen Hafer „zur Subsistenz der Armee" mit dem Arar abschloss und uu a. auch in. K. eine Sammelstelle errichtete, wurde ihm. daselbst dieUbernachtung verweigert und zwei seiner Angestellten, die sich trotzdem ein Unterkommen fur die Nacht in der Stadt zu verschaffen gewusst, hatten; gef anglich eingezogen und mit einer Geldstraf e belegt. Damals, im J. 1760, weilten von derLobl Baruch Honigschen Unternehmung als Angestellte in K. Gerschl Lazer, dessen Bruder Jochum lind Feyth Joseph aus Prag." Auf eine dieserwegen erhobene "Beschwerde suchte das Kreisamt den Kaadner Magistrat zuerst mit gutlichen Worten zu bewegen, dass er von seiner judenfeindlichen Haltung mit Rucksicht auf das allgemeine Beste und weil unter den herrschenden Kriegsumstandeh manches Sonderrecht zu gelten aufhore oder wenigstens nicht so strenge wie in ruhigen Zeiten gehandhabt werde, ablassen moge. Der Magistrat' aber wies in seiner Verteidigung eines verbrieften Rechtes wiederum darauf hin, dass ja den Juden uber der Egerbrucke, keine 100 Schritte von der Stadt entfernt, ein Haus zum Nachtigen offenstehe, und liess dabei merken, dass er entschlossen sei, dies Recht auch gegen das Kreisaint, dem die Stadt das Privileg ja nicht verdanke, zu: schutzen' und auszuuben; da verzichteten die Kreishauptleute, weitere Weisungen und Befehle zu erteilen, und erklarten nur drohend, dass sie sieh 'Satisfaktion verschaffen und die Sache zu einem anderen Ende bringen werden, als der Magistrat sich vorstelle. Aber dieser scheint doch seinen Willen durchgesetzt und die Juden vom Ubernachten in der Stadt ausgeschlossen zu haben; denn als wenige Jahre spater durch das Hof dekret vom. 4. Dezember 1764 der TabakgefallsPachtungskompagnie gestattet wurde, allerorten, auch in privilegierten Stadten, sowohl fur den al ingrosso als auch a la minutaVerschleiss nach ihrem Gutbefinden Niederlagen zu errichten, hiezu Hauser und Gewolbe zu mieten und judische Substituten als Trafikanten anzustellen, die von den Stadten ohne Schmalerung ihrer Privilegien, aber auch ohne dass sie von diesen Angestellten eine Leibabgabe fordern durften, anzunehmen seien, da sollte auch in K. eine solche Tabaknie>(lerlage eingerichtet werden und ein judischer Trafikant sie verwalten. Allein gleich . der Stadt Brux und entgegen dem Beispiele der Stadt Saazverweigerte der Kaadner Magistrat die Aufnahme und schlug die Bitte des ausersehenen Trafikanten, fur ihn und seine Familie eine Wohnung zu beschaffen, mit Berufung auf die stadtischen Privilegien rundweg ah. Obwohl nun vom Saazer Kreisamt unterm 14. November 1766 der gemessene Befehl kam, dem judischen Trafikanten wo nicht auf dem Hauptplatze, so doch in einer abseitigen Gasse Unterkunft und Verkaufsgewolbe gegen einen angemessenen Hauszins zu verschaffen und, da diesem Angestellten kein anderes Geschaft zu betreiben erlaubt sei und somit den einheimischen burgerlichen Geschaftsleuten keine Einbusse an Verdienst daraus erwachsen konne, dem Trafikanten sowie der ganzen Pachtungskompagnie allen billigen Vorschub zu leisten, so musste genau vier Jahre spater die TabakgefallsamtsAdministration die Klage erheben, dass in K. zur Aufnahme des Tabakverlags noch immer keine Anstalt '■■ getroffen worden sei, wodurchder Tabak verb rauch zumSchaden des Arar» arg verkurzt werde. Trotz der dem David Lazar auf sein Ansuchen beigestellten Assistenz gegen die Stadt K. dauerte es bis Juni 1772, dass der Jude Simon Lidhtenthal aus Dehlau (Bez. K.), gewohnlich Lazar Schimmel genannt, es wagen, durfte, als Tabakverleger in K. einzutreffen. Sein Erscheinen erregte aber die auf ihre Privilegien eifersuchtigen Burger so sehr, dass ein Aufstand zu befurchten war und Lichtenthal unter Militarbedeckung eingefuhrt werden musste. Auch hernach war er noch langere Zeit gezwungen, vor seiner Behausung (jetzt Haus Nr. 95 der Schmidtgasse) eine Militarwache, welche das hier liegende DragonerRegiment „Prinz von Zweibrucken" stellte, auf eigene Kosten zu unterhalten. Wie sehr ubrigens K. als judenfeindlich bekannt und gefurchtet war, beweist, dass der im J. 1781 zum RechuungSr f(ihrer uber das Kaadner Tabakgefalle ernannte Emanuel Lazar den Mut nicht aufbrachte, sich mit ..einem Gesuche um Anweisung einer Wohnung an den Magistrat zu wenden, weil er von vornherein einer schroffen Ablehnung sicher, war. Hiefiir erteilte ihm seine zustandige Behorde einen Verweis und ersuchte zugleich den Magistrat in freundlichen Worten, in dieser Sache keine weiteren Schwierigkeiten zu machen. Er gab auch nach, aber die Burgerschaft fuhlte weiter die Anwesenheit einiger Juden wie einen Pfahl im Fleische und, um sich davon zu befreien, brachte der Burgerausschuss ein Majestatsgesuch mit der Bitte ein, den judischem Tabakverleger abzuschaffen und den Tabak u. SiegelDistriktsverlag einem Christen zu verleihen. Das Gesuch fand die dem Magistrat am 13i November 1791 ubermittelte Erledigung, dass, da.wider den; Juden, welcher schon zu Anbeginn der Tabakgefallspachtuhg als Verleger in ■ K. angestellt wurde, keinerlei Beschwerde vorliege, er nicht entlassen werden konne; so aber dieser Posten durch, den Tod des Verlegers oder seine Enthebung wegen tadelhaften Verhaltens in Erledigung kommen sollte, werde man