Juden: erteilten landesfürstlichen Generalien eine ausdrückliche Einschränkung erfahren hätten, während das Kaadner Reskript eine solche Einschränkung bezüglich des Übernachtens nicht enthalte. In seinem Berichte hob das Kreisamt die Bedeutung der Juden als Steuerträger hervor und betonte besonders das Maßvolle ihrer Forderung, daß sie nur im Notfälle und zu gewissen Zeiten und in erster Linie nur für den Kontributionseinnehmer das Recht verlangen, ausnahmsweise in der Stadt die Nacht zubringen zu dürfen. ..;........_.. In diesem Sinne wird wohl auch die endgültige Entscheidung, die in den Akten nicht mehr yorfindig ist, diesen langwierigen Streit beendet haben; und. die Juden durften, wenn sie triftige Gründe dafür vorbrachten, nach den Tagesgeschäften auch die Nadít über innerhalb der Stadtmauern verweilen.. Dieser Zustand blieb in den folgenden Jhzt. unverändert aufrecht und die mit dem Rundsohreiben -des Saazer. Kreisamtes vom 5. Jänner 1739 eingeschärfte -Statt: halterei-Verordnung, womit der in den Städten und Dörfern lebenden Judenschaft bei Leib?,und .Lebens.--strafe die Beherbergung fremder Juden-verboten und die Einsetzung eines eigenen Kommissärs .angeordnet wurde, der in jedem Übertretungsfalle, die- Schuldigen verhaften zu lassen und darüber zu berichten hätte, blieb für K. bedeutungslos, da hier keine Judenfamilien mehr seßhaft waren, welche fremde Juden hätten beherbergen können. So findet sich auch K. neben den Orten, aus welchen der gewählte Kommissär am 10. Jänner vormittags 10 Uhr im Saazer Kreisamte zur Eidesleistung erscheinen mußte, nicht aufgezählt; es sind nur die Orte Postelberg, Eidlitz, Lichtenstadt, Trebetitsch; Lieb&scbitz, Petschau und Falkenau genannt. Aber weil jene Bewilligung nur in Ausnahmefällen erteilt wurde und der Magistrat sparsam genug damit umgegangen sein wird, geriet sie bald wieder außer Übung. Als darum - während -des siebenjährigen Krieges Löbl Bariích Honig aus Prag mit einigen anderen Teilhabern einen Vertrag auf zeitlich befristete Lieferung von 780.000 -niederöst. Metzen Hafer „zur Subsištěňz der -Armee" mit dem Ärar abschloß und -üu a. auch in. K. eine Sammelstelle errichtete, wurde ihm. daselbst dieÜbernachtung verweigert und zwei seiner Angestellten, die sich trotzdem ein Unterkommen für die Nacht in der Stadt zu verschaffen gewußt, hatten; - gef anglich eingezogen und mit einer Geldstráf e belegt. Damals, im J. 1760, weilten von der-Löbl Baruch Hö-nigschen Unternehmung als Angestellte in K. Gérschl Lazer, dessen Bruder Jöchum lind Feyth Joseph aus Prag." Auf eine diesérwegen erhobene "Beschwerde suchte das Kréisamt den Kaadner Magistrat zuerst mit gütlichen Worten zu bewegen, daß er von seiner judenfeindlichen Haltung mit Rücksicht auf das allgemeine Beste und weil unter den herrschenden Kriegs-umständeh manches Sonderrecht zu gelten aufhöre oder wenigstens nicht so strenge wie in ruhigen Zeiten gehandhabt werde, ablassen möge. Der Magistrat' aber wies in seiner Verteidigung eines verbrieften Rechtes wiederum darauf hin, daß ja den Juden über der Eger-brücke, keine 100 Schritte von der Stadt entfernt, ein Haus zum Nächtigen offenstehe, und ließ dabei merken, daß ér entschlossen sei, dies- Recht auch gegen das Kreisaint, dem die Stadt das Privileg ja nicht verdanke, zú: schützen' und auszuüben; da verzichteten die Kreishäuptleüte, weitere Weisungen und Befehle zu erteilen, und erklärten nur drohend, daß sie sieh 'Satisfaktion verschaffen und die Sache zu einem anderen Ende bringen werden, als der Magistrat sich vorstelle. Aber dieser scheint doch seinen Willen durchgesetzt und die Juden vom Übernachten in der Stadt ausgeschlossen zu haben; denn als wenige Jahre später durch das Hof dekret vom. 4. Dezember 1764 der Tabakgefälls-Pachtungskompagnie gestattet wurde, allerorten, auch in privilegierten Städten, sowohl für den al ingrosso- als auch a la minuta-Verschleiß nach ihrem Gutbefinden Niederlagen zu errichten, hiězu Häuser und Gewölbe zu mieten und jüdische Substitu-ten als Trafikanten anzustellen, die von -den Städten ohne Schmälerung ihrer Privilegien, aber auch ohne daß sie von diesen Angestellten eine Leibabgabe fordern dürften, anzunehmen seien, da sollte auch in K. eine solche Tabaknie>(lerlage eingerichtet werden und ein jüdischer Trafikant sie verwalten. Allein gleich . der Stadt Brüx und entgegen dem Beispiele der Stadt Saaz-verweigerte der Kaadner Magistrat die Aufnahme und schlug die Bitte- des ausersehenen Trafikanten, für ihn und seine Familie eine Wohnung zu beschaffen, mit Berufung auf die städtischen Privilegien rundweg ah. Obwohl nun vom Saazer Kreisámt unterm 14. November 1766 der gemessene Befehl kam,- dem jüdischen Trafikanten wo nicht auf dem Hauptplatze, so doch in einer abseitigen Gasse Unterkunft und Verkaufsgewölbe gegen einen angemessenen Hauszins zu verschaffen und, da diesem Angestellten kein anderes Geschäft zu betreiben erlaubt sei und somit den einheimischen bürgerlichen Geschäftsleuten keine Einbuße an Verdienst daraus erwachsen könne, dem Trafikanten sowie der ganzen Pachtungskompagnie allen billigen Vorschub zu leisten, so mußte genau vier Jahre später die Tabakgefällsamts-Admini-stration die Klage erheben, daß in K. zur Aufnahme des Tabakverlags noch immer keine Anstalt '■■ getroffen worden sei, wodurch-der Tabak verb rauch zum-Schaden des Ärar» arg verkürzt werde. Trotz der dem David Lazar auf sein Ansuchen beigestellten Assistenz gegen die Stadt K. dauerte es bis Juni 1772, daß der Jude Simon Lidhtenthal aus Dehlau (Bez. K.), gewöhnlich Lazar Schimmel genannt, es wagen, durfte, als Tabakverleger in K. einzutreffen. Sein Erscheinen erregte aber die auf ihre Privilegien eifersüchtigen Bürger so sehr, daß ein Aufstand zu befürchten war und Lichtenthal unter Militärbedeckung eingeführt werden mußte. Auch hernach war er noch längere Zeit gezwungen, vor seiner Behausung (jetzt Haus Nr. 95 der Schmidtgašše) eine Militärwache, welche das hier liegende -Dragoner-Regiment „Prinz von Zweibrücken" stellte, auf eigene Kosten zu unterhalten. Wie sehr übrigens K. als judenfeindlich- bekannt und gefürchtet war, beweist, daß der im J. 1781 zum RechüungSr f(ihrer über das Kaadner Tabakgefälle ernannte Emanuel Lazar den Mut nicht aufbrachte, sich mit ..einem Gesuche um Anweisung einer Wohnung an den Magistrat zu wenden, weil er von vornherein einer schroffen Ablehnung sicher, war. Hiefiir erteilte ihm seine zuständige Behörde einen Verweis und ersuchte zugleich den Magistrat in freundlichen Worten, in dieser Sache keine weiteren Schwierigkeiten zu machen. Er gab auch nach, aber die Bürgerschaft fühlte weiter die Anwesenheit einiger Juden wie einen Pfahl im Fleische und, um sich davon zu befreien, brachte der Bürgerausschuß ein Majestätsgesuch mit der Bitte ein, den jüdischem Tabakverleger abzuschaffen und den Tabak- u. Siegel-Distriktsverlag einem Christen zu verleihen. Das Gesuch fand die dem Magistrat am 13i November 1791 übermittelte Erledigung, daß, da.wider den; Juden, welcher schon zu Anbeginn der Tabakge-fällspachtuhg als Verleger in ■ K. angestellt wurde, keinerlei Beschwerde vorliege, er nicht entlassen werden könne; so aber dieser Posten durch, den Tod des Verlegers oder seine Enthebung wegen tadelhaften Verhaltens in Erledigung kommen sollte, werde man