eingestellt. Auf wiederholtes Drangen der Oberbehorden 'liessen sie sich im J. 1651' herbei, einen Zinsenruckstand von 343 Schock 42 Groschen und 6 Pfennigen anzuerkennen und darauf eine Abschlagszahlung von 100 Schock ehestens zu leisten, beharrten aher bei ihrer Weigerung, die seit 1644 aufgelaufenen Zinsen abzutragen. Damit waren auch trotz dem Widerspruch der Witwe, die sich um 360 Schock an Zinsen geschadigt fuhlte, die Kammerrate einverstanden und hiessen die Saazer Hauptleute in dem Erlass vom 27. Juli 1651 lediglich daran sein, dass ihr die angebotenen 1O0 Schock ausgezahlt werden. Von der Ruckerstattung der Hauptsumme war vorderhand mit keinem Wort die Rede. Ein Enkel dieses Abraham Lang war Moises Abraham Lang J., der, 1651 fur sich und seine Mutter Bella, die Schnur des verstorbenen Abraham Lang J., 4 Raten einer Geldschuld einhOb' und den Restbetrag von 133 Schock 41 Groschen 4 Pfennigen um 50 Schock verkaufte. Ein Sohn eines der beiden Eidlitzer Abraham, genannt der junge Jude Abraham Eidlitz, verkaufte 1652 eine Forderung von ]16 Schock 10 Groschen um 40 Schock. Ausserdem beschaftigten noch vereinzelt Juden aus anderen Orten als Eidlitz das Kaadner Gericht, wieder vorwiegend in Geldsachen: Moises Brandeis J. zu Prag, vielleicht eine Person mit dem schon 1588 auftretenden Moises J. zu Prag, erwirkte 1613 einen Statthaltereibefehl an. den Kaadner Magistrat, ihm zur Auszahlung von 43 Schock 45 Groschen zu verhelfen, die er bei einem Kaadner Kurschner stehen hatte; 1636 Salomon J. zu Prag, der Schwager des Isak Brandeis; 1645 Wolf und Salomon Eidlitz Juden zu Prag gehoren zu den Erben Isaks d. A.; 1632 Joseph J. von Gorkau und Samuel Schwarz J. zu Prag, der wegen einer Forderung von 100 Rohst.,, die er einem Kaadner Kaufmanne zur Beschaffung von Kramwaren geliehen hatte, auf die vorhandenen Waren Beschlag legen und das Gewolbe sperren liess. Dabei stellte er Veit Bloch und Isak Brandeis als Burgen, dass er in dieser Angelegenheit Amt und Gericht in al'lem schadlos halten werde. Gegen die Beschlagnahme und Sperre protestierte aber der Kaufmann, weil nach dem Schuldvertrage die Zeit der Zahlung noch nicht gekommen sei, und behielt sich vor, den Samuel Schwarz auf Ersatz; des Schadens zu klagen, den er durch die Schliessung des Gewolbes vor dem nahen Crucimarkt erlitten; 1634 Feistl Abraham J. von Gorkau ala< Bevollmachtigter der Witwe Judith nach Abraham Schwarz; 1649 Simon Mirowsky J. von Laun wegen unberechtigten Ankaufs einer Braupfanne und endlich 1651 Hirschl Meier J. von Stadt Priesen. So 'lebten diese Juden mitten unter den Christen, manche jahrzehntelang, und standen mit ihnen in "g'eschaftlichem Verkehr; dass sie, vielleicht von freundschaftlichen Verhaltnissen unter einzelnen abgesehen, einander auch gesellschaftlich nahetraten, war wohl nicht der Fall und die Kaadner Juden mogen auch in dieser Zeit dieselben Demutigungen und Beschrankungen haben erdulden "mussen, wie ihre Glaubensgenossen anderswo. Wenn sie auch in Tagen der Not gut genug waren, aus plotzlicher Verlegenheit zu helfen, wenn man sie auch selbst zur Wiederbevolkerung der halbverodeten Stadt herbeirief, das gute Einvernehmen war nicht von langer Dauer und der Widerwille gegen sie erhob stets von neuem sein Haupt. So mussten die Juden abermals im Laufe des J. 1642 durch die Prager Altesten bei der Regierung Klage fuhren, dass die Kaadner „sie aus den Hausern und der Stadt mit Macht zu vertreiben und wegzuschaffen" willens seien. Daraufhin trugen die Statthalter mit dem Erlasse vom 22. September 1642 dem Rat der Stadt K. auf, mit nachstem zu berichten, auf Grund welcher Gerechtigkeit sie die Juden nicht dulden wollten; unterdessen sollten diese bis auf weitere Verordnung „unperturbierter" in K. verbleiben "und des kaiserl. Schutzes geniessen durfen. Sie sollten sich jedoch nicht lange dieses Schutzes erfreuen, denn es verflossen nicht 8 Jahre, da brachte einer der Ihrigen durch eine unselige Tat das zuwege, was der Hass des Volkes eicht vermocljt hatte, eine Tat, durch die eiserne Glaubensgenossen aus der Stadt vertrieb und ihnen deren Tore zu dauerndem Aufenthalte fur Jhte. verschloss. •■ ■■■ Diese Tat, welche in der Stadt und weit uberihreu Umkreis hinaus gewaltiges Aufsehen erregte, die Landesbehorden beschaftigte und selbst des Kaisers Person in Wien nachhaltig ergriff, geschah in dem schon erwahnten Hause des Jakob Salomon oder Jackl J. in der Wassergasse, das damals dem Burger Hans Igl gehorte, in dem Badstubl des Hinterhauses, wo Jackl mit seiner Familie sein Heim hatte. Am 10. Marz 1650 war namlich ein Jude aus Holleschau in Mahren, namens Noe, nach K. gekommen und hatte bei Jakob Salomon Unterkunft gefunden. Als am Morgen des folgenden Tages, da gerade Jackl nicht' daheim weilte und auch sein Weib, Wasser zu holen, fortgegangen war und ausser dem Mahrer niemand als Jackls Tochterlein zugegen gewesen, kam aus der Nachbarschaft ein Christenknabe von 41/2 Jahren mit Namen Matthes, eines armen Mannes, der Knecht im stadtischen Marstall war und Tillig Schmidt hiess, einziges Sohhlein, ohne Vorwissen seiner Eltern in Jackls. Behausung, um seiner Gewohnheit nach mit dessen Kindern zu spielen. Diese Gelegenheit nahm der Jude Noe wahr, um, wie der ausfuhrliche Bericht des damaligen Stadtschreibers und Notars Matthias Tyschlaar d. &. lautet, den Grimm und Unwillen, so er bbshaftigerweise gegen die Christen gefasst, auszuuben, stiess dem Kinde ein scharfes Brotmesser etlichemale in den Leib und brachte ihm damit 8 Wunden bei, von denen zwei todlich waren; dann liess er das Messer bis ans Heft im Leibe stecken und eilte aus dem Hause. Das Kind erlag noch selbigen Tags nach sechsstundigem Leiden und nachdem es in grosser Mattigkeit bekannt, dass „der schwarze Jud im rauhen Pelz in Juden Jackls Stublein" es gestochen habe, seinen Verletzungen. Wie diese Mordtat unter der Burgerschaft ruchbar wurde, geriet sie in eine solche Erbitterung, dass nur das strenge Einschreiten des zufallig anwesenden Saazer Kreishauptmianns' Maximilian Wladislaus Elbogner vom untern Schonfeld einen.blutigen "Uberfall auf die judischen Mitwohner verhuten konnte. Der Tater aber, als er aus dem Hause entwichen war, lief eine Gasse auf, die "andere nieder, dann in die Vorstadt und wieder hinein in die Stadt und konnte nicht ins Freie gelangen, so dass ihn bald die Stadtknechte fanden und in Gewahrsam nahmen. Beim Verhore bekannte er voll Trotz zu wiederholtenmalen seine Tat, die er, von niemandem veranlasst, gerne vollbracht habe, weil er „einen, solchen unreinen Hund" nicht habe vor sich sehen konnen, zumal das Kind vor seinen Augen im Spiele mit dem Madchen ein Kreuz gemacht habe. Schon 10 Tage nach dem Morde langte auf den eingesandten Bericht vom Appellationsgerichte auf dem Prager Schlosse das Urteil uber den Morder ein, das ihm am 21. Marz in der Fronfeste vorgelesen ward. Als der Stadtschreiber den Schlusssatz: Im Jahre nach Christi, nnseres lieben Herrn, Geburt las, spie Noe zum Entsetzen der Anwesenden dreimal aus. Sowohl der Stadtdechant Johannes Bottner von Gluckstein wie der Quardian des Franziska nerklosters vor der Stadt P. Johannes Capistranus de Vos bemuhten sich des oftern, immer umsonst, den Morder zur Reue und zum Christentum zu bekehren. Zum Henkermahle begehrte er noch Warmbier mit Honig, was ihm gereicht wurde. Am 22. Marz, einem Dienstag, um 9 Uhr vormittags, begann in Gegenwart etlicher Tausend Menschen aus der Stadt, vom Lande und den benachbarten Stadten, darunter vieler vom Adel, die Exekution, indem der Verurteilte auf einem Wagen aus der Haft zunachst in die Wassergasse gefuhrt und ihm vor des Hans Igls Hause, wo er die Tat begangen, die rechte Hand abgehauen wurde, wozu er still geschwiegen; aber als der Scharfrichter ihm den blutenden Stumpf mit gluhendem Eisen brannte, fing er an laut zu schreien. Hernach ward ihm vor dem Rathause, als dem Sitz der Gerechtigkeit, ein Stuck der Zunge zur Strafe fur seine Lasterungen weggeschnitten, worauf er, Blut ausspeiend rief: Ich will ein Christ werden, was man, eingedenk seiner fruheren Verstocktheit als puren Spott erachtete. Weiters wurden ihm auf dem weiteren Wege zum Hochgericht an zwei Orten der Stadt erst die rechte, dann die linke Brust mit gluhenden Zangen abgerissen; dabei und auf der ganzen fernem Fahrt sehne er immer lauter und ofter, er wolle ein frommer Christ sein und hoffe nicht etwa, dadurch seiner Strafe zu entgehen. Der Quardian, der nicht von seiner Seite gewichen war, betete ihm das christl. Glaubensbekenntnis, das Vater unser und den Englischen Gruss vor, welches er alles, in Demut nachsprach; er machte auch mit der linken Hand andachtig das Zeichen des Kreuzes auf Stirn, Mund und Herz und kusste das Kruzifix, das ihm der Quardian vor den Mund hielt, begierig, dass das Blut von seiner verstummelten Zunge darauf kleben blieb. Unterdes war der Stadtdechant, von einem reitenden Boten geholt, herbeigekommen und erteilte dem vor Schmerzen immer matter werdenden armen Sunder das Sakrament der Taufe, wobei er ihm den Namen Johannes gab, weil der zu Ross anwesende kaisl. Rittmeister Johannes Schurz auf Ersuchen des Dechants aus Barmherzigkeit die Patenstelle ubernommen hatte. Darnach wurde der Getaufte aufs Rad geflochten und! von unten auf langsam mit etlichen zwanzig Schlagen vom Leben zum Tode gebracht. Die auffallende Sinnesanderung des gemarterten Juden, der sich vorher in der Verachtung des Christengottes' nicht genug hatto tun konnen und nun so eifrig das Christentum begehrte, auch mit den Worten „Jesus, dir sterbe ich", seinen Geist aufgab, wurde als.ein grosses Wunder angesehen und vermehrte den Ruhm des getoteten Christenkindes, das nach wahrer Christensitte seine grausame Ermordung dadurch geracht habe, dass es durch seine Fursprache bei Gott die ewige Rettung des Morders erwirkte. Darum und weil allerlei Wunderzeichen am Grabe des Kindes gesehen wurden, grub man seinen Leichnam aus und setzte ihn einbalsamiert und umhullt von einem mit Perlen und Edelsteinen besetzten Kleide in einem rotsamtenen Sarglein in einer Nische beim Hochaltar der Dekanalkirche bei und oberhalb der Nische wurde eine vom Kaiser Ferdinand III. selbst verfasste Grabschrift in lateinischen Versen auf einer Marmortafel in die Wand eingelassen. Der Leichnam des armen Sunders aber verblieb, wie er auf das Rad geflochten war, ausserhalb der Richtstatte unter freiem Himmel, der Sonne und allem Wetter ausgesetzt, einige Jahre lang. An ihm betatigte sich der Aberglaube des Volkes. So wissen wir aus dem Berichte uber ein Verhor beim Burgermeisteramte vom. 31. Mai 1653, dass ein Pohliger Untertan, namens Adam Kreissl, gesehen wurde, wie er auf das Hochgericht zuging, beim Rade mit dem Juden stehen blieb und etlichemale mit dem Stock auf den Leichnam schlug. Er erklarte, es sei dies zu keinem bosen Zwecke geschehen, sondern nur, damit sein Weib, das bereits ubers Jahr am Fieber krank liege, davon gesunden moge. Und am 26. Janner 1654 fand eine kommissionelle Besichtigung der Richtstatte statt, weil das Gerucht umging, dass des Juden und eines Gehenkten Leib beraubt und verstummelt worden sei. Der Befund, welcher vom Stadtrichter Thomas Steidl mit seinen beiden Gerichtsassistenten und dem Saazer Scharfrichter Meister Hans aufgenommen wurde, ergab bezuglich des Geraderten, dass von der abgehauenen rechten Hand, die an einem Pfeil aufgesteckt war, der Daumen fehlte, die linke Hand ganz, vom rechten Fuss die grosse Zehe entfernt und auch das an den Pfeilschaft genagelte Stuck Zunge nicht mehr vorhanden war; doch meinte der Scharfrichter, es konne das alles auch von Raben weggefressen worden sein. Eine solche Preisgabe der Leiche Noes, der sein Verbrechen mit seiner marteryollen Hinrichtung schwer gebusst und gesuhnt hat, zur offentlichen Schandung, entsprach dem Geiste und Buchstaben des Urteils, das lautet, dass dem Juden Noach von Wellischau2) wegen der an des Tilgs Kind verubten abscheulichen und vorsatzlichen Mordtat anfangs die rechte Hand vor dem Haus, allwo er die Tat vollbracht, abgehauen, hernach auf dem Platz ein Stuck von der Zunge abgeschnitten, alsdann an zweien unterschiedenen, nach Gelegenheit der Stadt befindlichen Orten mit gluhenden Zangen, und zwar an jedem Orte einmal, an den Brusten gerissen und er darauf an der Richtstatt mit dem Rad von unten auf vom Leben zum Tode gerichtet, der Korper in das Rad eingeflochten und sodann auf die Landstrasse andern zum Abscheu aufgesteckt werden solle. Auch der Gastfreund ,Noes, Jakob Salomon, wurde mit seinem Weihe verhaftet und in der Fronfeste in Eisen gelegt. Auf die wiederholte Fursprache des Isak Sachs, Isak Brandeis und Joseph Eidlitz wurden erst beide der eisernen Bande entledigt, dann Jakob Salomon unter der Bedingung auf freien Fuss gesetzt,. dass die Juden alle fur ihn haften und dass er sich, wenn er zu einer Zeit wieder begehrt wurde, gehorigen Orts stellen werde. Sein Weib musste noch in der Haft verbleiben, wohl weil ,sie die Mordtat hatte vertuschen wollen mit dem Vorgeben, das Kind sei ins Messer gefallen. Erst nach weiteren acht Tagen erlangte auch sie ihre Freilassung auf neuerliche Furbitte und Burgschaft des Isak Brandeis, Isak Sachs und Judas Lemmel. Kaiser Ferdinand strafte fur; die Missetat des einen fremden Juden die gesamte judische Einwohnerschaft Kaadens, die keinerlei Schuld an dem Verbrechen trug und es gewiss nicht minder verurteilte wie die Christen selbst, auch jede Gemeinschaft mit dem Morder ablehnte, indem er sie aus der Stadt, wo< sie sich hauslich niedergelassen und eingewohnt hatten Und ihrem Erwerbe nachgingen, auswies und ihnen damit dasjenige antat, wogegen er sie bisher gegen den Rat geschutzt hatte. Er erliess unter, dem 12. April 1650 ein Reskript, in dem$es heisst: „Damit bei diesem Faktum sowohl die kath. Christen einigen Trost und gutes Gedachtnis schopfen als die Juden ein wirkliches Exempel zu kunftigen Zeiten nehmen konnen, haben wir nicht allein 100 Gulden zu einem Epitaphio gnadigst auszusetzen und. solches gehoriger Orten zu verordnen unserer kaisl. Hofkammer allbereits anbefohlen, sondern auch wegen der Juden gnadigst resolviert, dass nunmehr o bei gedachter Stadt Caadan alle die allda