eingestellt. Auf wiederholtes Drangen der Oberbehörden 'ließen sie sich im J. 1651' herbei, einen Zinsenrückstand von 343 Schock 42 Groschen und 6 Pfennigen anzuerkennen und darauf eine Abschlagszahlung von 100 Schock ehestens zu leisten, beharrten äher bei ihrer Weigerung, die seit 1644 aufgelaufenen Zinsen abzutragen. Damit waren auch trotz dem Widerspruch der Witwe, die sich um 360 Schock an Zinsen geschädigt fühlte, die Kammerräte einverstanden und hießen die Saazer Haupťleute in dem Erlaß vom 27. Juli 1651 lediglich daran sein, daß ihr die angebotenen 1Ö0 Schock ausgezahlt werden. Von der Rückerstattung der Hauptsumme war vorderhand mit keinem Wort die Rede. Ein Enkel dieses Abraham Lang war Moises Abraham Lang J., der, 1651 für sich und seine Mutter Bella, die Schnur des verstorbenen Abraham Lang J., 4 Raten einer Geldschuld einhób' und den Restbetrag von 133 Schock 41 Groschen 4 Pfennigen um 50 Schock verkaufte. Ein Sohn eines der beiden Eidlitzer Abraham, genannt der junge Jude Abraham Eidlitz, verkaufte 1652 eine Forderung von ]16 Schock 10 Groschen um 40 Schock. Außerdem beschäftigten noch vereinzelt Juden aus anderen Orten als Eidlitz das Kaadner Gericht, wieder vorwiegend in Geldsachen: Moises Brandeis J. zu Prag, vielleicht eine Person mit dem schon 1588 auftretenden Moises J. zu Präg, erwirkte 1613 einen Statthaltereibefehl an. den Kaadner Magistrat, ihm zur Auszahlung von 43 Schock 45 Groschen zu verhelfen, die er bei einem Kaadner Kürschner stehen hatte; 1636 Salomon J. zu Prag, der Schwager des Isak Brandeis; 1645 Wolf und Salomon Eidlitz Juden zu Prag gehören zu den Erben Isaks d. Ä.; 1632 Joseph J. von Görkau und Samuel Schwarz J. zu Prag, der wegen einer Forderung von 100 Rohst.,, die er einem Kaadner Kaufmanne zur Beschaffung von Kramwaren geliehen hatte, auf die vorhandenen Waren Beschlag legen und das Gewölbe sperren ließ. Dabei stellte er Veit Bloch und Isak Brandeis als Bürgen, daß er in dieser Angelegenheit Amt und Gericht in al'lem schadlos halten werde. Gegen die Beschlagnahme und Sperre protestierte aber der Kaufmann, weil nach dem Schuldvertrage die Zeit der Zahlung noch nicht gekommen sei, und behielt sich vor, den Samuel Schwarz auf Ersatz; des Schadens zu klagen, den er durch die Schließung des Gewölbes vor dem nahen Crucimarkt erlitten; 1634 Feistl Abraham J. von Görkau alä< Bevollmächtigter der Witwe Judith nach Abraham Schwarz; 1649 Simon Mirowsky J. von Laun wegen unberechtigten Ankaufs einer Bräupfanne und endlich 1651 Hirschl Meieř J. von Stadt Priesen. So 'lebten diese Juden mitten unter den Christen, manche jahrzehntelang, und standen mit ihnen in "g'e-schäftlichem Verkehr; daß sie, vielleicht von freundschaftlichen Verhältnissen unter einzelnen abgesehen, einander auch gesellschaftlich nahetraten, war wohl nicht der Fall und die Kaadner Juden mögen auch in dieser Zeit dieselben Demütigungen und Beschränkungen haben erdulden "müssen, wie ihre Glaubensgenossen anderswo. Wenn sie auch in Tagen der Not gut genug waren, aus plötzlicher Verlegenheit zu helfen, wenn man sie auch selbst zur Wiederbevölkerung der halbverödeten Stadt herbeirief, das gute Einvernehmen war nicht von langer Dauer und der Widerwille gegen sie erhob stets von neuem sein Haupt. So mußten die Juden abermals im Laufe des J. 1642 durch die Prager Ältesten bei der Regierung Klage führen, daß die Kaadner „sie aus den Häusern und der Stadt mit Macht zu vertreiben und wegzuschaffen" willens seien. Daraufhin trugen die Statthalter mit dem Erlasse vom 22. September 1642 dem Rat der Stadt K. auf, mit nächstem zu berichten, auf Grund welcher Gerechtigkeit sie die Juden nicht dulden wollten; unterdessen sollten diese bis auf weitere Verordnung „unperturbierter" in K. verbleiben "und des kaiserl. Schutzes genießen dürfen. Sie sollten sich jedoch nicht lange dieses Schutzes erfreuen, denn es verflossen nicht 8 Jahre, da brachte einer der Ihrigen durch eine unselige Tat das zuwege, was der Haß des Volkes eicht vermocljt hatte, eine Tat, durch die eiserne Glaubensgenossen aus der Stadt vertrieb und ihnen deren Tore zu dauerndem Aufenthalte für Jhte. verschloß. •■ ■■■ Diese Tat, welche in der Stadt und weit über-ihreu Umkreis hinaus gewaltiges Aufsehen erregte, die Landesbehörden beschäftigte und selbst des Kaisers Person in Wien nachhaltig ergriff, geschah in dem schon erwähnten Hause des Jakob Salomon odér Jäckl J. in der Wassergasse, das damals dem Bürger Hans Igl gehörte, in dem Badstübl des Hinterhauses, wo Jäckl mit seiner Familie sein Heim hatte. Am 10. März 1650 war nämlich ein Jude aus Holleschau in Mähren, namens Noe, nach K. gekommen und hatte bei Jakob Salomon Unterkunft gefunden. Als am Morgen des folgenden Tages, da gerade Jäckl nicht' daheim weilte und auch sein Weib, Wasser zu holen, fortgegangen war und außer dem Mährer niemand als Jäckls Töchterlein zugegen gewesen, kam aus der Nachbarschaft ein Christenknabe von 41/2 Jahren mit Namen Mat-thes, eines armen Mannes, der Knecht im städtischen Marstall war und Tillig Schmidt hieß, einziges Söhh-lein, ohne Vorwissen seiner Eltern in Jäckls. Behausung, um seiner Gewohnheit nach mit dessen Kindern zu spielen. Diese Gelegenheit nahm der Jude Noe wahr, um, wie der ausführliche Bericht des damaligen Stadtschreibers und Notars Matthias Tyschlaar d. &. lautet, den Grimm und Unwillen, so er bbshaftiger-weise gegen die Christen gefaßt, auszuüben, stieß dem Kinde ein scharfes Brotmesser etlichemale in den Leib und brachte ihm damit 8 Wunden bei, von denen zwei tödlich waren; dann ließ er das Messer bis ans Heft im Leibe stecken und eilte aus dem Hause. Das Kind erlag noch selbigen Tags nach sechsstündigem Leiden und nachdem es in großer Mattigkeit bekannt, daß „der schwarze Jud im rauhen Pelz in Juden Jäckls Stüblein" es gestochen habe, seinen Verletzungen. Wie diese Mordtat unter der Bürgerschaft ruchbar wurde, geriet sie in eine solche Erbitterung, daß nur das strenge Einschreiten des zufällig anwesenden Saazer Kreishauptmianns' Maximilian Wladislaus Elbögner vom untern Schönfeld einen.blutigen "Überfall auf die jüdischen Mitwohner verhüten konnte. Der Täter aber, als er aus dem Hause entwichen war, lief eine Gasse auf, die "andere nieder, dann in die Vorstadt und wieder hinein in die Stadt und konnte nicht ins Freie gelangen, so daß ihn bald die Stadtknechte fanden und in Gewahrsam nahmen. Beim Verhöre bekannte er voll Trotz zu wiederholtenmalen seine Tat, die er, von niemandem veranlaßt, gerne vollbracht habe, weil er „einen, solchen unreinen Hund" nicht habe vor sich sehen können, zumal das Kind vor seinen Augen im Spiele mit dem Mädchen ein Kreuz gemacht habe. Schon 10 Tage nach dem Morde langte auf den eingesandten Bericht vom Appellationsgerichte auf dem Prager Schlosse das Urteil über den Mörder ein, das ihm am 21. März in der Fronfeste vorgelesen ward. Als der Stadtschreiber den Schlußsatz: Im Jahre nach Christi, nnseres lieben Herrn, Geburt las, spie Noe zum Entsetzen der Anwesenden dreimal aus. Sowohl der Stadtdechant Johannes Bött-ner von Glückstein wie der Quardian des Franziska- nerklosters vor der Stadt P. Johannes Capistranus de Vos bemühten sich des öftern, immer umsonst, den Mörder zur Reue und zum Christentum zu bekehren. Zum Henkermahle begehrte er noch Warmbier -mit Honig, was ihm gereicht wurde. Am 22. März, einem Dienstag, um 9 Uhr vormittags, begann in Gegenwart etlicher Tausend Menschen aus der Stadt, vom Lande und den benachbarten Städten, darunter vieler vom Adel, die Exekution, indem der Verurteilte auf einem Wagen aus der Haft zunächst in die Wassergasse geführt und ihm vor des Hans Igls Hause, wo er die Tat begangen, die rechte Hand abgehauen wurde, wozu er still geschwiegen; aber als der Scharfrichter ihm den blutenden Stumpf mit glühendem Eisen brannte, fing er an laut zu schreien. Hernach ward ihm vor dem Rathause, als dem Sitz der Gerechtigkeit, ein Stück der Zunge zur Strafe für seine Lästerungen weggeschnitten, worauf er, Blut ausspeieňd rief: Ich will ein Christ werden, was man, eingedenk seiner früheren Verstocktheit als puren Spott erachtete. Weiters wurden ihm auf dem weiteren Wege zum Hochgericht an zwei Orten der Stadt erst die rechte, dann die linke Brust mit glühenden Zangen abgerissen; dabei und auf der ganzen fernem Fahrt sehne er immer lauter und öfter, er wolle ein frommer Christ sein und hoffe nicht etwa, dadurch seiner Strafe zu entgehen. Der Quardian, der nicht von seiner Seite gewichen war, betete ihm das christl. Glaubensbekenntnis, das Vater unser und den Englischen Gruß vor, welches er alles, in Demut nachsprach; er machte auch mit der linken Hand andächtig das Zeichen des Kreuzes auf Stirn, Mund und Herz und küßte das Kruzifix, das ihm der Quardian vor den Mund hielt, begierig, daß das Blut von seiner verstümmelten Zunge darauf kleben blieb. Unterdes war der Stadtdechant, von einem reitenden Boten geholt, herbeigekommen und erteilte dem vor Schmerzen immer matter werdenden armen Sünder das Sakrament der Taufe, wobei er ihm den Namen Johannes gab, weil der zu Roß anwesende kaisl. Rittmeister Johannes Schurz auf Ersuchen des Dechants aus Barmherzigkeit die Patenstelle übernommen hatte. Darnach wurde der Getaufte aufs Rad geflochten und! von unten auf langsam mit etlichen zwanzig Schlägen vom Leben zum Tode gebracht. Die auffallende Sinnesänderung des gemarterten Juden, der sich vorher in der Verachtung des Christengottes' nicht genug hatto tun können und nun so eifrig das Christentum begehrte, auch mit den Worten „Jesus, dir sterbe ich", seinen Geist aufgab, wurde als.ein großes Wunder angesehen und vermehrte den Ruhm des getöteten Christenkindes, das nach wahrer Christensitte seine grausame Ermordung dadurch gerächt habe, daß es durch seine Fürsprache bei Gott die ewige Rettung des Mörders erwirkte. Darum und weil allerlei Wunderzeichen am Grabe des Kindes gesehen wurden, grub man seinen Leichnam aus und setzte ihn einbalsamiert und umhüllt von einem mit Perlen und Edelsteinen besetzten Kleide in einem rotsamtenen Särglein in einer Nische beim Hochaltar der Dekanalkirche bei und oberhalb der Nische wurde eine vom Kaiser Ferdinand III. selbst verfaßte Grabschrift in lateinischen Versen auf einer Marmortafel in die Wand eingelassen. Der Leichnam des armen Sünders aber verblieb, wie er auf das Rad geflochten war, außerhalb der Richtstätte unter freiem Himmel, der Sonne und allem Wetter ausgesetzt, einige Jahre lang. An ihm betätigte sich der Aberglaube des Volkes. So wissen wir aus dem Berichte über ein Verhör beim Bürgermeisteramte vom. 31. Mai 1653, daß ein Pohliger Untertan, namens Adam Kreißl, gesehen wurde, wie er auf das Hochgericht zuging, beim Rade mit dem Juden stehen blieb und etlichemale mit dem Stock auf den Leichnam schlug. Er erklärte, es sei dies zu keinem bösen Zwecke geschehen, sondern nur, damit sein Weib, das bereits übers Jahr am Fieber krank liege, davon gesunden möge. Und am 26. Jänner 1654 fand eine kommissionelle Besichtigung der Richtstätte statt, weil das Gerücht umging, daß des Juden und eines Gehenkten Leib beraubt und verstümmelt worden sei. Der Befund, welcher vom Stadtrichter Thomas Steidl mit seinen beiden Gerichtsassistenten und dem Saazer Scharfrichter Meister Hans aufgenommen wurde, ergab bezüglich des Geräderten, daß von der abgehauenen rechten Hand, die an einem Pfeil aufgesteckt war, der Daumen fehlte, die linke Hand ganz, vom rechten Fuß die große Zehe entfernt und auch das an den Pfeilschaft genagelte Stück Zunge nicht mehr vorhanden war; doch meinte der Scharfrichter, es könne das alles auch von Raben weggefressen worden sein. Eine solche Preisgabe der Leiche Noes, der sein Verbrechen mit seiner marteryollen Hinrichtung schwer gebüßt und gesühnt hat, zur öffentlichen Schändung, entsprach dem Geiste und Buchstaben des Urteils, das lautet, daß dem Juden Noach von Welli-schau2) wegen der an des Tilgs Kind verübten abscheulichen und vorsätzlichen Mordtat anfangs die rechte Hand vor dem Haus, allwo er die Tat vollbracht, abgehauen, hernach auf dem Platz ein Stück von der Zunge abgeschnitten, alsdann an zweien unterschiedenen, nach Gelegenheit der Stadt befindlichen Orten mit glühenden Zangen, und zwar an jedem Orte einmal, an den Brüsten gerissen und er darauf an der Richtstatt mit dem Rad von unten auf vom Leben zum Tode gerichtet, der Körper in das Rad eingeflochten und sodann auf die Landstraße andern zum Abscheu aufgesteckt werden solle. Auch der Gastfreund ,Noes, Jakob Salomon, wurde mit seinem Weihe verhaftet und in der Fronfeste in Eisen gelegt. Auf die wiederholte Fürsprache des Isak Sachs, Isak Brandeis und Joseph Eidlitz wurden erst beide der eisernen Bande entledigt, dann Jakob Salomon unter der Bedingung auf freien Fuß gesetzt,. daß die Juden alle für ihn haften und daß er sich, wenn er zu einer Zeit wieder begehrt würde, gehörigen Orts stellen werde. Sein Weib mußte noch in der Haft verbleiben, wohl weil ,sie die Mordtat hatte vertuschen wollen mit dem Vorgeben, das Kind sei ins Messer gefallen. Erst nach weiteren acht Tagen erlangte auch sie ihre Freilassung auf neuerliche Fürbitte und Bürgschaft des Isak Brandeis, Isak Sachs und Judas Lemmel. Kaiser Ferdinand strafte für; die Missetat des einen fremden Juden die gesamte jüdische Einwohnerschaft Kaadens, die keinerlei Schuld an dem Verbrechen trug und es gewiß nicht minder verurteilte wie die Christen selbst, auch jede Gemeinschaft mit dem Mörder ablehnte, indem er sie aus der Stadt, wo< sie sich häuslich niedergelassen und eingewöhnt hatten Und ihrem Erwerbe nachgingen, auswies und ihnen damit dasjenige antat, wogegen er sie bisher gegen den Rat geschützt hatte. Er erließ unter, dem 12. April 1650 ein Reskript, in dem$es heißt: „Damit bei diesem Faktum sowohl die kath. Christen einigen Trost und gutes Gedächtnis schöpfen als die Juden ein wirkliches Exem-pel zu künftigen Zeiten nehmen können, haben wir nicht allein 100 Gulden zu einem Epitaphio gnädigst auszusetzen und. solches gehöriger Orten zu verordnen unserer kaisl. Hofkammer allbereits anbefohlen, sondern auch wegen der Juden gnädigst resolviert, daß nunmehr o bei gedachter Stadt Caadan alle die allda