der Hohe von 100 Gulden entrichten mogen, wozu sich aber die Witwe mit ihrem Sohne nicht verstehen wollte. Doch liessen sie durch den Mund ihres Bevollmachtigten Isak Brandeis, weil sie selbst der Trauer wegen dermalen nicht auf die Gasse gehen durften, erklaren, sie wollten, was das Judenrecht ihnen kunftig auferlegen werde, dulden und von den demnachst einkommenden Geldern richtig machen. Aber Isak Sachs legte noch am selben Tage auf alle ausstehenden Gelder des Verstorbenen die Hand, damit nichts davon der Witwe und den ubrigen Erben ausgefolgt werde, ehe dem Judenrecht Genuge geschehen. Von ihm ist auch die Abschrift eines Briefes vom 26. August 1650 an einen Kaufmann in S. Annaberg erhalten, worin er sich „Isak Sachs oder Braunschweiger Jud'' unterschrieb. Er teilte seinem Geschaftsfreunde mit, dass er mitsamt den anderen Juden habe von K. wegziehen mussen, und trat ihm als Abschlagszahlung auf eine restliche Schuld eine Forderung von 6 Rchst., die von seinem Schwiegervater FeistlJ. auf ihn ubergegangen war, ab. Der Schwiegervater des Isak Brandeis, Isak der Altere, scheint nur zeitweilig in K. wohnhaft gewesen zu sein, obwohl er unzahligemale hier, hauptsachlich in Geldsachen, vor Gericht stand; gewohnlich heisst er Isak der Altere Jud von Bielenz, einigemale, 1620, 1628, 1633 und 1636, auch „von Eidlitz". Durch 20 Jahre von 1619 an lauft sein Name durch die Amtsbucher, zwischen dem 3. und 6. Mai 1639 ist er hier gestorben; seine Gattin hiess Rachel, eine Tochter Egela, Sohne werden zwei genannt: Sambson, in dessen Abwesenheit er 1636 und 1637 Schuldengelder fur ihn einhob, und ein jungerer Sohn Joseph. Ein Kaadner Schlosshofbesitzer hatte 1626 von Isak d. A. 250 Schock Geldes geliehen; als er 1631 starb, wollte sich Isak an seiner Verlassenschaft schadlos halten, doch konnte er seine Anspruche nicht durchsetzen und hinterliess die Notwendigkeit, durch einen langwierigen Prozess die Schuld einzutreiben, seinen Erben, welche erst 1648 durch ein Apellationsurteil zu ihrem Ziele gelangten. Der Rechtsanwalt, der ihre Sache vertrat, war der kaisL Notar Jakob Otto, der Ahnherr der Kaadher Patrizierfamilie Otto von Ottlilienfeld, der fur seine „in dieser kundbaren vieljahrigen Aktion aufgewendete viele Muhe und labores" in allem von den Juden nur 50 Rchst. „Ergotzlichkeit" berechnete; er wurde aber von dem einen Teile der Erben mit seiner Forderung an den anderen verwiesen und es ist nicht zu ersehen, ob ihm in der Folge das Honorar ausgezahlt wurde. Isak J. von Eidlitz wusste es beim Kaiser Ferdinand II. durchzusetzen, dass dieser unterm 3. Feber 1628 an die Stadte Brux, Komotau, Kaaden, das Stift Ossek, die Grafen Paul Michna und Hans Hrsan ein offenes Patent erliess, dass dem genannten Isak bei der Eintreibung seiner Schulden alle erforderliche Hilfe zuteil werde, damit er sich „wegen abgeschlagener iustitia" nicht wieder mit Recht beschweren konne. Er fand aber die anbefohlene Unterstutzung nicht, weshalb die Bohmische Kammer am 20. April 1630 den Obrigkeiten genannter Stadte und Herrschaften den kaisl. Auftrag in Erinnerung brachte. Einige Zeit spater wandte sich Isak abermals nach Wien, schilderte, wie er in der jungst vergangenen Rebellionszeit nicht allein durch die Mansfelder rauberischen Haufen beraubt und ausgeplundert, von Haus und Hof vertrieben, seither mit grossen Gaben, Kontributionen und Steuern beladen und erst neulich iwieder von dem sachsischen. Volk ranzioniert wurde, woruber er ins ausserste Verderben und unwiederbringlichen Schaden geriet. Weil er aber trotzdem zu seinem ausstehenden Gelde bis heute nicht kommen konnte und die Gefahr bestehe, dass er samt den Seinen auf Anstiften seiner Schuldner, um sich des lastigen Mahners zu entledigen, auf die Lange zu K. nicht mehr geduldet werden mochte, so bat er, durch ein neues offenes Patent den betreffenden Obrigkeiten die zuvor schon anbefohlene iustitia und Forderung noch einmal zur Pflicht zu machen, und weil er wegen seines hohen Alters und steten Krankseins nicht mehr reisen konne, der Stadt K. allen Ernstes und gemessen anzubefehlen, dass er so lange als andere allda wohnende Juden samt seinem Weibe, Kindern und Tochtermannern hier gelitten "' und geschutzt werde. Der Kaiser willfahrte seiner Bitte und bedeutete mit der Entschliessung vom 4. Juli 1633 durch die Statthalter dem Rate von K., dass er den Isak d. A. J. von Eidlitz auf Grund der kaisl. der gesamten Judenschaft erteilten Privilegien noch langer in seinen Mauern dulde. 1635 verhandelte Isak d. A. mit der Witwe eines Kaadner Gutsbesitzers wegen 400 Schock, die er ihrem Gemahl bei dessen Lebzeiten geliehen, und konnte sich uber die Art der Ruckerstattung mit ihr einigen; bloss die Zinsen wollte die Witwe als allzu hoch berechnet nicht anerkennen, aber Isak berief sich auf das kaisl. Patent und bestand mit Erfolg auf der Anerkennung des Judenzinses. Im Fruhjahr 1636 sass er in der Fronfaste in K. wegen der Hehlerei seines Sohnes Sambson, der einen aus der Kirche von Jechnitz gestohlenen Kelch angekauft hatte, und musste am 17. Marz 1637 85 Gulden baren Geldes an die Jechnitzer Kirche erlegen. Im J. 1630 war ihm wegen einer Forderung von 63 Schock, die ihm der Schuhmacher Hans Turtsch nicht hatte bezahlen konnen, dessen Haus im „Susse® Loch" (heute N, C. 108 in der Sussengasse) uberlassen worden, es solange zu bewohnen, bis die Schuld] beglichen ware. Da aber das nicht bewohnte Haus haufallig geworden war, wendete er, um es bewohnbar zu machen, 37 Schock fur Bauherstellungen auf. Erst im J. 1650, nachdem Hans Turtsch und schon fruher Isak d. A. gestorben waren und das Haus verkauft werden sollte, erhoben Isaks Erben eine Mehrforderung, weil die Einascherung des Hauses bei der grossen Feuexsbrunst des J. 1635 neue Ausbesserungen und! Ausiaoren verursacht hatte. Der Rat aber entschied, dass die Erben sich mit 63 + 37 — 100 Schock begnugen mussten, deren Empfang auch Isak Brandeis und Joseph Eidlitz am 18. August 1656 bestatigten. Joseph Eidlitz, vermutlich der jungste Sohn Isaks d. A., hatte dem Rittmeister Johann Schurz „zu seiner Notwendigkeit" anfangs 1650 12 rhein. Gulden vorgestreckt, die dieser in 110 Tagen zuruckzuzahlen gelobte. Allein er liess sich jedes Jahr deshalb mahnen und klagen und versprach immer, unfehlbar in 4 Wochen alles richtig zu machen. Endlich am 14. Marz 1653 bekannte Joseph J. vor Gericht, dass er die 12 Gulden erhalten habe. Und Johann Schurz war eine der angesehensten Personlichkeiten jener Zeit. In den J. 1635 bis 1650 ist ofter auch von Salomon Aron J. allliier die Rede. Er war von Lichtenstadt eingewandert, wo er mit seinem Bruder Lazarus Aron noch im Februar 1634 wohnhaft gewesen. Nachdem am 11. Juli 1635 fast die ganze Stadt K. durch eine „Generalfeuersbrunst" in Asche gelegt worden und Jammer und Elend in allen Gassen herrschte, schritt Salomon Aron, darob unbekummert, gleich am nachsten Tage durch die noch, rauchenden Hauserzeilen zum Rathause, um wegen einer.Schuld von 30 Ta'lern fur ausgeschrotenes Bier die Verlassenschaft des Christoph Bredau, in dessen Haus das Feuer ausgebrochen und der mit Frau und Magd im Rauche erstickt war, pfanden zu lassen. Am 12. November desselben Jahres wurde er mit dem als berechtigt anerkannten Betrage .von .25 Rchst. befriedigt. Dieses hartherzige Vorgehen muss milder beurteilt werden, wenn wir lesen, dass auch Salomon Aron durch die erschreckliche Feuerbrunst um. all das Seinige gekommen sei, so dass er am 27. Juli ansuchen musste, eine Schuld von ]57 Schock 15 Groschen fur gekaufte Wolle in Raten zu 50 Schock abzahlen zu durfen, was ihm bewilligt wurde. Im Sommer 1636 machte, er sich einer Beleidigung des Bruxer Magistrats schuldig, indem er vor dem sitzenden Rate des Stadtchens Jechnitz sich verlauten liess, die Bruxer Herren hatten in der unter ihrem Gerichtssiegel erteilten Abschrift der Aussage einer bei ihnen hingerichteten „Msslefizperson" nicht die Wahrheit geschrieben. Die Durchfuhrung des hierwegen angestrengten Prozesses war dem Kaadner Gerichte ubertragen, welches ihn zu 3 Monaten Fronfestenarrests verurteilte, welches Urteil das von.Aron angeSrufene Appellationsgericht bestatigte. Er busste die Strafe in den Monaten Mai, Juni und Juli 1638 ab und unterbrach die Haft nur fur die Dauer der judischen Pfingstfeiertage, die er daheim verbringen durfte, in der Zeit von Dienstag, dem 18. Mai, abends 9 Uhr bis Freitag fruh 3 Uhr; doch mussten Isak Sachs und Wolf Meier fur die Ruckkehr Arons zur festgesetzten Stunde Burgen sein und waren fur den Fall, als auch nur eine einzige Minute versaumt wurde, dem Rate zur Strafe alsbald 20 Schock zu erlegen schuldig. Einem Burger lieh er 1637 statt baren Geldes einige Wertsachen: ein goldenes Kettlein und etliche Ringe, 26 Kronen schwer, ebenso einen Hyazinth, und musste zur Sicherung seiner Forderung das Vermogen des Schuldners mit Beschlag belegen. Im September 1652 war er schon gestorben; denn am 23. dieses Monats kaufte von seiner Witwe namens Ara ein Schuldner ihres Mannes eine Forderung von 31 Schock 28 Groschen um 11 Schock 6 Groschen. Jakob Salomon, gemeiniglich Jackl J. genannt, hatte eine Wohnung in dem Hause der Wasisergasse, das heute die CNr. 156 tragt,' inne, die 1650 der Schauplatz jener Tragodie war, welche fur die Kaadner Juden die traurigsten Folgen nach sich zog. Vor dem genannten Jahre wird sein Name bloss zum J. 1636 genannt, in einer etwas dunklen Angelegenheit. Mit einem Fuhrmanne aus Pollma (Bez. K.) fuhr Jakob Salomon und eine Kaadner Frau namens Walburg Turkin, die gekloppelte Spitzen zum Verkaufe bei sich hatte, nach Prag. Auf der Prager Altstadt kam die Frau weinend zum Fuhrmanne und klagte, dass ihre Spitzen verloren seien. Als sie nun auf der Ruckfahrt beim Wirt „Zum weissen Rossl" in Droschitz einkehrten, zeigte die Wirtin Spitzen vor, die ein Jude aus K. hier vertrunken habe, der auch noch weitere solche Spitzen zu bringen versprach. Die Frau erkannte ihr Eigentum und loste es aus. Ob und mit welchem Ergebnis gegen Jackl eingeschritten wurde, ist nicht uberliefert. Wolf Meier wird in den Stadtbuchern bloss in den J. 1636, 1638 und 1639, u. zw. bei Auisburgungen genannt, gemeinsam mit anderen Juden. Ein einzigesmal tauchen die Namen Mendl Katzenstein J. allhier (1649), der als zufalliger Zeuge eines Wortwechsels zwischen Isak Brandeis und dem Kaadner Verwalter Dowitzer aussagte, und des Judas Lemmel J. (1650), gelegentlich einer Ausburgung, auf. Von anderen in K. nicht heimischen, hier aber geschaftlich tatigen Juden kommen die von Eidlitz am haufigsten vor. Der Verkehr zwischen Eidlitzer Juden und den christl. und judischen Bewohnern Kaadens war uberhaupt zu allen Zeiten rege und fur .das 17. Jht. kann die Kaadner Judenschaft als eine Kolonie der Eidlitzer bezeichnet werden, die mit der Mutterstadt in engster Beziehung stand. Auch als die Juden aus K. verwiesen waren, fanden sich immer wieder vorzugsweise Eidlitzer ein, um hier ihren Geldund Pfandgeschaften nachzugehen. 1619 hatte Nathan J. von Eidlitz etliche Sachen einer Kaadnerin pfandweise in Handen und gab sie nicht heraus, obwohl er das Losegeld hiefur empfangen hatte. Er wurde deshalb in die Fronfeste gebracht, aber durch die Willkur des amtierenden Burgermeisters ohne Wissen jener Frau freigelassen, worauf er fluchtig wurde. Nun forderte die Geschadigte Ersatz vom . Burgermeister und belegte, als dieser unterdes starb, seine Verlassenschaft mit Beschlag. Judith, die Witwe nach Schwarz Abraham J. von Eidlitz, erteilte 1634 einigen Kaadner Juden die Vollmacht zur Einhebung ausstehender Gelder, weil sie nach Schlesien zu ihren Kindern reisen wollte, und verkaufte durch einen solchen Vollmachttrager 1636 eine Forderung von 225 Schock 45 Groschen um 167 Schock 30 Groschen. Neben dem schwarzen Abraham tatigte auch der lange Abraham J. von Eidlitz mancherlei Geldgeschafte in K., aber nachweisbar nur in den J. 1619, 1620 und 1621. Der Kaadner Dechant Hagelius von Rauersberg erzahlt in seiner „Summarischen Relation", dass, als im Sommer 1620 alle kath. Rate ihres Amtes enthoben und mit entschiedenen Lutheranern ersetzt wurden, ein vornehmer Burger aus den Katholischen, der auch seines Amtes verlustig ging und nun in geringem Respekt gehalten wurde, kein anderes Mittel, um wieder zum Amte und seinen Einkunften zu gelangen, zu finden wusste, als Utraquist zu werden, da die Katholischen nichts mehr galten. Als er solchergestalt wankelmutig gewesen, kam ein Jude von Eidlitz, der lange Abraham genannt, zu ihm, und als dieser merkte, dass er der Religion zweifelhaft stehe, redete er.ihm stark zu und ermahnte ihn zur Standhaftigkeit, er solle beileibe von seiner Religion nicht weichen, der Kaiser werde, so Gott will, gar bald die Oberhand bekommen. Und wenn der Jude dies nicht getan, wurde jener gewisslich abgefallen sein. Ist also ein gross Wunder, dass ein unglaubiger Jude einen Christen in der Religion starkt. Dieser Abraham. Lang J., der um 1630 in Saaz lebte, hatte 1621 der Kaadner Gemeinde ein Darlehen von 1500 Schock in leichter Munze gewahrt, welches bei der 1629 zur Regelung der Stadteschulden nach Brux einberufenen Traktationskommission 1000 Schok guter, gangbarer Munze gleichgesetzt wurde. Mit der Ruckzahlung oder auch nur der Verzinsung beeilte sich die Stadt keineswegs. Als nach dem Tode des Abraham Lang seine Witwe, die sich mit ihren Kindern in der Stadt Priesen unter dem Schutze des Grafen Zdiarsky aufhielt, in. Not geriet, kaum Nahrung und Kleider zu beschaffen wusste und die zum Teil schon heiratsfahig gewordenen Kinder aus Mangel an Mitteln nicht in den Ehestand treten konnten, wandte sie sich bei des Kaisers Anwesenheit in Bohmen an diesen und erwirkte den Auftrag vom 12. Dezember 1647 an die Kaadner, mit ihr Abrechnung zu pflegen und ihr wenigstens die ruckstandigen Zinsen auszufolgen. Sie hatten, selbst durch zwei grosse Stadtbrande, die "Brandschatzungen des Krieges und Misswachs bedrangt, nur von Zeit zu Zeit etwas Geringes abgestattet und seit 1644, auf das verfugte Moratorium gestutzt, die Zinsenzahlung zur Ganze