der Höhe von 100 Gulden entrichten mögen, wozu sich aber die Witwe mit ihrem Sohne nicht verstehen wollte. Doch ließen sie durch den Mund ihres Bevollmächtigten Isak Brandeis, weil sie selbst der Trauer wegen dermalen nicht auf die Gasse gehen dürften, erklären, sie wollten, was das Judenrecht ihnen künftig auferlegen werde, dulden und von den demnächst einkommenden Geldern richtig machen. Aber Isak Sachs legte noch am selben Tage auf alle ausstehenden Gelder des Verstorbenen die Hand, damit nichts davon der Witwe und den übrigen Erben ausgefolgt werde, ehe dem Judenrecht Genüge geschehen. Von ihm ist auch die Abschrift eines Briefes vom 26. August 1650 an einen Kaufmann in S. Annaberg erhalten, worin er sich „Isak Sachs oder Braunschweiger Jud'' unterschrieb. Er teilte seinem Geschäftsfreunde mit, daß er mitsamt den anderen Juden habe von K. wegziehen müssen, und trat ihm als Abschlagszahlung auf eine restliche Schuld eine Forderung von 6 Rchst., die von seinem Schwiegervater FeistlJ. auf ihn übergegangen war, ab. Der Schwiegervater des Isak Brandeis, Isak der Ältere, scheint nur zeitweilig in K. wohnhaft gewesen zu sein, obwohl er unzähligemale hier, hauptsächlich in Geldsachen, vor Gericht stand; gewöhnlich heißt er Isak der Ältere Jud von Bielenz, einigemale, 1620, 1628, 1633 und 1636, auch „von Eidlitz". Durch 20 Jahre von 1619 an läuft sein Name durch die Amtsbücher, zwischen dem 3. und 6. Mai 1639 ist er hier gestorben; seine Gattin hieß Rachel, eine Tochter Egéla, Söhne werden zwei genannt: Sambson, in dessen Abwesenheit er 1636 und 1637 Schuldengelder für ihn einhob, und ein jüngerer Söhn Joseph. Ein Kaadner Schloßhofbesitzer hatte 1626 von Isak d. Ä. 250 Schock Geldes geliehen; als er 1631 starb, wollte sich Isak an seiner Verlassenschaft schadlos halten, doch konnte er seine Ansprüche nicht durchsetzen und hinterließ die Notwendigkeit, durch einen langwierigen Prozeß die Schuld einzutreiben, seinen Erben, welche erst 1648 durch ein Apellationsurteil zu ihrem Ziele gelangten. Der Rechtsanwalt, der ihre Sache vertrat, war der kaisL Notar Jakob Otto, der Ahnherr der Kaadher Patrizierfamilie Otto von Ottlilienfeld, der für seine „in dieser kundbaren vieljährigen Aktion aufgewendete viele Mühe und labores" in allem von den Juden nur 50 Rchst. „Ergötzlichkeit" berechnete; er wurde aber von dem einen Teile der Erben mit seiner Forderung an den anderen verwiesen und es ist nicht zu ersehen, ob ihm in der Folge das Honorar ausgezahlt wurde. Isak J. von Eidlitz wußte es beim Kaiser Ferdinand II. durchzusetzen, daß dieser unterm 3. Feber 1628 an die Städte Brüx, Komotau, Kaaden, das Stift Ossek, die Grafen Paul Michna und Hans Hrsan ein offenes Patent erließ, daß dem genannten Isak bei der Eintreibung seiner Schulden alle erforderliche Hilfe zuteil werde, damit er sich „wegen abgeschlagener iustitia" nicht wieder mit Recht beschweren könne. Er fand aber die anbefohlene Unterstützung nicht, weshalb die Böhmische Kammer am 20. April 1630 den Obrigkeiten genannter Städte und Herrschaften den kaisl. Auftrag in Erinnerung brachte. Einige Zeit später wandte sich Isak abermals nach Wien, schilderte, wie er in der jüngst vergangenen Rebellionszeit nicht allein durch die Mansfelder räuberischen Haufen beraubt und ausgeplündert, von Haus und Hof vertrieben, seither mit großen Gaben, Kontributionen und Steuern beladen und erst neulich iwieder von dem sächsischen. Volk ranzioniert wurde, worüber er ins äußerste Verderben und unwiederbringlichen Schaden geriet. Weil er aber trotzdem zu seinem ausstehenden Gelde bis heute nicht kommen konnte und die Gefahr bestehe, daß er samt den Seinen auf Anstiften seiner Schuldner, um sich des lästigen Mahners zu entledigen, auf die Länge zu K. nicht mehr geduldet werden möchte, so bat er, durch ein neues offenes Patent den betreffenden Obrigkeiten die zuvor schon anbefohlene iustitia und Förderung noch einmal zur Pflicht zu machen, und weil er wegen seines hohen Alters und steten Krankseins nicht mehr reisen könne, der Stadt K. allen Ernstes und gemessen anzubefehlen, daß er so lange als andere allda wohnende Juden samt seinem Weibe, Kindern und Tochtermännern hier gelitten "' und geschützt werde. Der Kaiser willfahrte seiner Bitte und bedeutete mit der Entschließung vom 4. Juli 1633 durch die Statthalter dem Rate von K., daß er den Isak d. Ä. J. von Eidlitz auf Grund der kaisl. der gesamten Judenschaft erteilten Privilegien noch länger in seinen Mauern dulde. 1635 verhandelte Isak d. Ä. mit der Witwe eines Kaadner Gutsbesitzers wegen 400 Schock, die er ihrem Gemahl bei dessen Lebzeiten geliehen, und konnte sich über die Art der Rückerstattung mit ihr einigen; bloß die Zinsen wollte die Witwe als allzu hoch berechnet nicht anerkennen, aber Isak berief sich auf das kaisl. Patent und bestand mit Erfolg auf der Anerkennung des Judenzinses. Im Frühjahr 1636 saß er in der Fronfaste in K. wegen der Hehlerei seines Sohnes Sambson, der einen aus der Kirche von Jechnitz gestohlenen Kelch angekauft hatte, und mußte am 17. März 1637 85 Gulden baren Geldes an die Jechnitzer Kirche erlegen. Im J. 1630 war ihm wegen einer Forderung von 63 Schock, die ihm der Schuhmacher Hans Turtsch nicht hatte bezahlen können, dessen Haus im „Süße® Loch" (heute N, C. 108 in der Süßengasse) überlassen worden, es solange zu bewohnen, bis die Schuld] beglichen wäre. Da aber das nicht bewohnte Haus haufällig geworden war, wendete er, um es bewohnbar zu machen, 37 Schock für Bauherstellungen auf. Erst im J. 1650, nachdem Hans Turtsch und schon früher Isak d. Ä. gestorben waren und das Haus verkauft werden sollte, erhoben Isaks Erben eine Mehrforderung, weil die Einäscherung des Hauses bei der großen Feuexsbrunst des J. 1635 neue Ausbesserungen und! Ausiaoren verursacht hätte. Der Rat aber entschied, daß die Erben sich mit 63 + 37 — 100 Schock begnügen müßten, deren Empfang auch Isak Brandeis und Joseph Eidlitz am 18. August 1656 bestätigten. Joseph Eidlitz, vermutlich der jüngste Sohn Isaks d. Ä., hatte dem Rittmeister Johann Schurz „zu seiner Notwendigkeit" anfangs 1650 12 rhein. Gulden vorgestreckt, die dieser in 110 Tagen zurückzuzahlen gelobte. Allein er ließ sich jedes Jahr deshalb mahnen und klagen und versprach immer, unfehlbar in 4 Wochen alles richtig zu machen. Endlich am 14. März 1653 bekannte Joseph J. vor Gericht, daß er die 12 Gulden erhalten habe. Und Johann Schurz war eine der angesehensten Persönlichkeiten jener Zeit. In den J. 1635 bis 1650 ist öfter auch von Salomon Aron J. allliier die Rede. Er war von Lichtenstadt eingewandert, wo er mit seinem Bruder Lazarus Aron noch im Februar 1634 wohnhaft gewesen. Nachdem am 11. Juli 1635 fast die ganze Stadt K. durch eine „Generalfeuersbrunst" in Asche gelegt worden und Jammer und Elend in allen Gassen herrschte, schritt Salomon Aron, darob unbekümmert, gleich am nächsten Tage durch die noch, rauchenden Häuserzeilen zum Rathause, um wegen einer.Schuld von 30 Ta'lern für ausgeschrotenes Bier die Verlassenschaft des Christoph Bredau, in dessen Haus das Feuer ausgebrochen und der mit Frau und Magd im Rauche erstickt war, pfänden zu lassen. Am 12. November desselben Jahres wurde er mit dem als berechtigt anerkannten Betrage .von .25 Rchst. befriedigt. Dieses hartherzige Vorgehen muß milder beurteilt werden, wenn wir lesen, daß auch Salomon Aron durch die erschreckliche Feuerbrunst um. all das Seinige gekommen sei, so daß er am 27. Juli ansuchen mußte, eine Schuld von ]57 Schock 15 Groschen für gekaufte Wolle in Raten zu 50 Schock abzahlen zu dürfen, was ihm bewilligt wurde. Im Sommer 1636 machte, er sich einer Beleidigung des Brüxer Magistrats schuldig, indem er vor dem sitzenden Rate des Städtchens Jechnitz sich verlauten ließ, die Brüxer Herren hätten in der unter ihrem Gerichtssiegel erteilten Abschrift der Aussage einer bei ihnen hingerichteten „Mßlefizperson" nicht die Wahrheit geschrieben. Die Durchführung des hier-wegen angestrengten Prozesses war dem Kaadner Gerichte übertragen, welches ihn zu 3 Monaten Fronfestenarrests verurteilte, welches Urteil das von.Aron angěSrufene Appellationsgericht bestätigte. Er büßte die Strafe in den Monaten Mai, Juni und Juli 1638 ab und unterbrach die Haft nur für die Dauer der jüdischen Pfingstfeiertage, die er daheim verbringen durfte, in der Zeit von Dienstag, dem 18. Mai, abends 9 Uhr bis Freitag früh 3 Uhr; doch mußten Isak Sachs und Wolf Meier für die Rückkehr Arons zur festgesetzten Stunde Bürgen sein und waren für den Fall, als auch nur eine einzige Minute versäumt würde, dem Rate zur Strafe alsbald 20 Schock zu erlegen schuldig. Einem Bürger lieh er 1637 statt baren Geldes einige Wertsachen: ein goldenes Kettlein und etliche Ringe, 26 Kronen schwer, ebenso einen Hyazinth, und mußte zur Sicherung seiner Forderung das Vermögen des Schuldners mit Beschlag belegen. Im September 1652 war er schon gestorben; denn am 23. dieses Monats kaufte von seiner Witwe namens Ära ein Schuldner ihres Mannes eine Forderung von 31 Schock 28 Groschen um 11 Schock 6 Groschen. Jakob Salomon, gemeiniglich Jäckl J. genannt, hatte eine Wohnung in dem Hause der Wasisergasse, das heute die CNr. 156 trägt,' inne, die 1650 der Schauplatz jener Tragödie war, welche für die Kaadner Juden die traurigsten Folgen nach sich zog. Vor dem genannten Jahre wird sein Name bloß zum J. 1636 genannt, in einer etwas dunklen Angelegenheit. Mit einem Fuhrmanne aus Pöllma (Bez. K.) fuhr Jakob Salomon und eine Kaadner Frau namens Walburg Türkin, die geklöppelte Spitzen zum Verkaufe bei sich hatte, nach Prag. Auf der Prager Altstadt kam die Frau weinend zum Fuhrmanne und klagte, daß ihre Spitzen verloren seien. Als sie nun auf der Rückfahrt beim Wirt „Zum weißen Rößl" in Droschitz einkehrten, zeigte die Wirtin Spitzen vor, die ein Jude aus K. hier vertrunken habe, der auch noch weitere solche Spitzen zu bringen versprach. Die Frau erkannte ihr Eigentum und löste es aus. Ob und mit welchem Ergebnis gegen Jäckl eingeschritten wurde, ist nicht überliefert. Wolf Meier wird in den Stadtbüchern bloß in den J. 1636, 1638 und 1639, u. zw. bei Auisbürgungen genannt, gemeinsam mit anderen Juden. Ein einzigesmal tauchen die Namen Mendl Katzenstein J. allhier (1649), der als zufälliger Zeuge eines Wortwechsels zwischen Isak Brandeis und dem Kaadner Verwalter Dowitzer aussagte, und des Judas Lemmel J. (1650), gelegentlich einer Ausbürgung, auf. Von anderen in K. nicht heimischen, hier aber geschäftlich tätigen Juden kommen die von Eidlitz am häufigsten vor. Der Verkehr zwischen Eidlitzer Juden und den christl. und jüdischen Bewohnern Kaadens war überhaupt zu allen Zeiten rege und für .das 17. Jht. kann die Kaadner Judenschaft als eine Kolonie der Eidlitzer bezeichnet werden, die mit der Mutterstadt in engster Beziehung stand. Auch als die Juden aus K. verwiesen waren, fanden sich immer wieder vorzugsweise Eidlitzer ein, um hier ihren Geld-und Pfandgeschäften nachzugehen. 1619 hatte Nathan J. von Eidlitz etliche Sachen einer Kaadnerin pfandweise in Händen und gab sie nicht heraus, obwohl er das Lösegeld hiefür empfangen hatte. Er wurde deshalb in die Fronfeste gebracht, aber durch die Willkür des amtierenden Bürgermeisters ohne Wissen jener Frau freigelassen, worauf er flüchtig wurde. Nun forderte die Geschädigte Ersatz vom . Bürgermeister und belegte, als dieser unterdes starb, seine Verlassenschaft mit Beschlag. Judith, die Witwe nach Schwarz Abraham J. von Eidlitz, erteilte 1634 einigen Kaadner Juden die Vollmacht zur Einhebung ausstehender Gelder, weil sie nach Schlesien zu ihren Kindern reisen wollte, und verkaufte durch einen solchen Voll-machtträger 1636 eine Forderung von 225 Schock 45 Groschen um 167 Schock 30 Groschen. Neben dem schwarzen Abraham tätigte auch der lange Abraham J. von Eidlitz mancherlei Geldgeschäfte in K., aber nachweisbar nur in den J. 1619, 1620 und 1621. Der Kaadner Dechant Hagelius von Rauersberg erzählt in seiner „Summarischen Relation", daß, als im Sommer 1620 alle kath. Räte ihres Amtes enthoben und mit entschiedenen Lutheranern ersetzt wurden, ein vornehmer Bürger aus den Katholischen, der auch seines Amtes verlustig ging und nun in geringem Respekt gehalten wurde, kein anderes Mittel, um wieder zum Amte und seinen Einkünften zu gelangen, zu finden wußte, als Utraquist zu werden, da die Katholischen nichts mehr galten. Als er solchergestalt wankelmütig gewesen, kam ein Jude von Eidlitz, der lange Abraham genannt, zu ihm, und als dieser merkte, daß er der Religion zweifelhaft stehe, redete er.ihm stark zu und ermahnte ihn zur Standhaftigkeit, er solle beileibe von seiner Religion nicht weichen, der Kaiser werde, so Gott will, gar bald die Oberhand bekommen. Und wenn der Jude dies nicht getan, würde jener gewißlich abgefallen sein. Ist also ein groß Wunder, daß ein ungläubiger Jude einen Christen in der Religion stärkt. Dieser Abraham. Lang J., der um 1630 in Saaz lebte, hatte 1621 der Kaadner Gemeinde ein Darlehen von 1500 Schock in leichter Münze gewährt, welches bei der 1629 zur Regelung der Städte-schulden nach Brüx einberufenen Traktationskommission 1000 Schok guter, gangbarer Münze gleichgesetzt wurde. Mit der Rückzahlung oder auch nur der Verzinsung beeilte sich die Stadt keineswegs. Als nach dem Tode des Abraham Lang seine Witwe, die sich mit ihren Kindern in der Stadt Priesen unter dem Schütze des Grafen Ždiarsky aufhielt, in. Not geriet, kaum Nahrung und Kleider zu beschaffen wußte und die zum Teil schon heiratsfähig gewordenen Kinder aus Mangel an Mitteln nicht in den Ehestand treten konnten, wandte sie sich bei des Kaisers Anwesenheit in Böhmen an diesen und erwirkte den Auftrag vom 12. Dezember 1647 an die Kaadner, mit ihr Abrechnung zu pflegen und ihr wenigstens die rückständigen Zinsen auszufolgen. Sie hatten, selbst durch zwei große Stadtbrände, die "Brandschatzungen des Krieges und Mißwachs bedrängt, nur von Zeit zu Zeit etwas Geringes abgestattet und seit 1644, auf das verfügte Moratorium gestützt, die Zinsenzählung zur Gänze