desselben Jahres verglich sich Joel Sussmann J. von Eidlitz mit seinem Schuldner uber die Abstattung von 23 Schock fur Rohleder. Moses J. von Eidlitz wurde mitten im Winter des J. 1594 von einem jungen Kaadner auf freiem Wege ohne gegebene Ursache „mit tnordlichem Gewehr" uberfallen und misshandelt, wobei ihm eine Kuh, die er am Strick fuhrte, entlief. Das Gericht sprach ihm fur die entlaufene Kuh und die erlittenen Schmerzen eine Entschadigung von 5% Schock Groschen zu. Moises, auch Moschel, Levin J. zu Prag musste im Laufe des J. 1594 dreimal das Kaadner Gericht in Schuldsachen anrufen. Auf einen ihm zugesprochenen Betrag von 8 Schock legte David Eichhorn J. zu Drofonitz (Bez. K.) auf Grund alteren Rechtes ein Verbot, dass er ohne sein Einverstandnis nicht ausgezahlt werde. Moises, „der Jude von Krolop" (Kralup, Bez. Komotau), und Moises Goldschmied, vielleicht eine Personlichkeit, verschaffen sich mit gerichtlicher Hilfe die Bezahlung fur verkaufte Pferde; letzterer erhielt dafur 28 Schock und 1 Strich Korn. Schliesslich erscheinen noch Moises J. von Korbitz, der 1595 eine Geldangelegenheit betrieb und 1597 der „/. Hensel, sonst Hans Matthes" genannt, welcher vor Gericht zusagte, dass er eine Geldschuld seines Weibes begleichen werde. Wie ersichtlich, mehrten sich in den 80er und 90er Jahren die Gerichtsfalle mit Juden als Partei, offenbar als die Folge einer lebhafteren judischen Geschaftstatigkeit, die sich uber das Verbot des Hausier" handeis hinwegsetzte und immer ofter im Einverstandnisse mit den beteiligten Christen innerhalb der vier Wande des Hauses vollzogen werden mochte. Aber das Verbot des dauernden Wohnens in 3er Stadt scheint doch eingehalten worden zu sein, denn wahrend des ganzen Zeitraumes erscheint kein einziges Mal bei einem judischen Namen der die Sesshaftigkeit ^bezeichnende ubliche Zusatz „Jude allhier" verwendet. Und als das untersagte Hausieren und Ubernachten in der Stadt Uberhand nahm, suchte der Rat die halb vergessene Verordnung von 1520 wieder zur Geltung zu bringen und strenger zu handhaben. In einer Eingabe vom 30. Juni 1616 begrundete er die Erneuerung dieser Verordnung damit, dass die Juden sich eine geraume Zeit her dermassen in K. eingenistet hatten, dass sie nicht allein die ganze Woche mit Ausnahme ihres Sabbats mit Handel und Wandel in der Stadt lagen, sondern auch sich unterstanden hatten, eigene Kammern als Niederlagen ihrer Waren und Pfander zu mieten, und da sie mit ihren meisterlichen Praktiken arme Mitburger, die durch Unglucksfalle, Misswachs und die hohen Steuern in Not geraten, oder junge, unerfahrene Leute, denen die Eltern einen ansehnlichen Besitz hinterliessen, in verschlagener Weise derart umgarnt hatten, dass sie Haus, Hof und Guter verloren und sogar der Stadt den Rucken kehren mussten; denn sie begnugten sich keineswegs mit dem ublichen judischen Wucherzins von 2 kleinen Pfennigen wochentlich fur ein Schock Groschen und nahmen 3 Pfennige und sogar von 2 Schock einen kleinen Groschen, so dass oftmals die Zinsen die Schuldsumme uberstiegen. Auch hatten die Kaadner im Schoppenstuhl mit den judischen Handeln weit grossere Muhe als mit den Angelegenheiten der eigenen Burger. Darum musste der vor 90 und etlichen Jahren gefasste Ratsbeschluss wieder zum Leben gebracht und den Juden wenigstens die freie, offentliche Herberge und die Gepflogenheit, Niederlagen zu mieten, eingestellt werden, wo man doch vollauf berechtigt gewesen ware, dem Beispiele vieler Herren und Stadte zu folgen, bei denen kein handeltreibender Judeeich blicken lassen durfe. Dagegen erhoben die Kaadner Juden durch Vermittlung der Altesten der Prager Judenschaft Einsprache und richteten an die kgl. Kammer die Bitte, zu verordnen, dass den in einem Umkreise von 2 Meilen um die Stadt K. wohnenden Juden die Nachtherberge und das Mieten von Niederlagen in der Stadt gestattet werde. Die Statthalterei fand das, was die Juden auf die Anklage des Rates entgegnet hatten, begrundet, dass namlich die Gewolbe keineswegs zum Schaden der Burgerschaft, vielmehr zu ihrem Nutzen gemietet wurden und dass die Juden in der Stadt Nachtherberge nur notgedrungen und wider ihren Willen nahmen in Fallen, wo sie vormittags rechtzeitig vor Gericht erscheinen mussten oder bosen Wetters und unsicherer Wege halber nicht zeitig genug fortkommen konnten. Darum wurde den Kaadnern aufgetragen, den Juden als des Kaisers Kammerleuten in Notfallen Nachtherberge zu gewahren und zur. sicheren Verwahrung der von den Burgern ubernommenen Pfander etwa eine Kammer gegen gebuhrlichen Zins, doch nicht um darin zu wohnen, sondiern nur die Pfander eine Zeitlang aufzunehmen, zu uberlassen. Auch sonst sollten sie nach Tunlichkeit die Juden fordern und ihnen nicht zuwider sein.. Nun erschien im J. 1624 der Feistl J. vor dem Rate und wies ein kaisl. Sonderprivileg vom 11. Juni d. J. vor, kraft dessen er sich mit Weib, Kindern und' Tochtermannern in der Stadt K. aufhalten und Handel treiben konne bis auf kaisl. Widerruf. Die Kaadner trugen diese erzwungene Aufnahme einer verzweigten Judenfamilie mit Arger, zumal bei derselben sich Juden aus unterschiedlichen Orten, nicht allein Bohmens, sondern auch aus anderen Landern fast taglich einfanden und oft langere Zeit verweilten. Weil aber die Stadtfreiheiten zu dieser Zeit von dem neuen Herrscher Ferdinand II. noch nicht bestatigt und die Burger in Sorge waren, dass der Kaiser sie seine Ungnade wegen ihrer Beteiligung am bohmischen Aufstande werde weiter fuhlen lassen, unterliessen sie es, dagegen Schritte zu tun. Erst als mit dem Gnadenbriefe vom 18. Juni 1628 Ferdinand die Stadt wieder in Gnaden aufnahm und in Bestatigung der fruheren Privilegien und Rechte guthiess, dass kein Nichtkatholik in der Stadt oder in den Vorstadten Hauser ankaufen, solche mieten oder in ihnen ein Gewerbe treiben durfe, richtete der Rat unter Berufung darauf am 10. Juni 1630 das Gesuch an die Prager Statthalter, beim Kaiser die Verfugung zu erwirken, dass die Stadt sowohl mit weiteren Aufnahmen von Juden verschont und auch von den jetzt daselbst wohnenden befreit werde; da die der Religion halber aus der Stadt ins Ausland entwichenen Burger ihre Hauser und Guter innerhalb vier Monaten zu verkaufen gezwungen seien, wurden sich bald genug Kaufer dafur finden und die Stadt werde wieder ohne Zutun der Juden mit Einwohnern besetzt werden, wie es der Wunsch des Kaisers sei. Diese Eingabe blieb aber fruchtlos, denn gerade in den beiden nachsten Jhzt. erseheinen, wie die Amtsbucher ausweisen, am. oftesten Juden in den Amtern, die ausdrucklich als „allhier" wohnend bezeichnet werden. Der Rat musste sich darein fugen und neuen judischen Zuzug dulden. Ja, als in den 30er und 40er Jahren schwedische und kaisl. Volker ^die halbverbrannte "und ausgehungerte Stadt des ofteren heimsuchten, mag ihm die Anwesenheit der geldkraftigen Juden willkommen gewesen sein, damit sie zu den von Freund und Feind erpressten Geldern und Lebensmitteln beisteuerten. Es sind auch zwei Falle uberlie 226 fert welche diese Judenhilfe beweisen: Am 10, Marz 1632 lieh die Judenschaft dem Rate und der Gemeinde „zu ihren hohen bevorstehenden Notdurften" 27 Reichstaler, die bereits zu Ostern (11. April) zuruckgezahlt werden sollten. Dieser Betrag floss zu jenen Geldern, welche der Rat dem Obersten Marazin, damals zu Saaz, prasentieren liess. Zur Barruckzahlung kam es nicht, denn erst vor Weihnachten des J. 1637 ist „obige Schuldpcst mit Bewilligung der ganzen Judenschaft wegen ihrer alten vertagten Kontribution kassiert worden". Und am 2. Mai 1639 uberliessen die Juden von 10 Strich Korn Prager Mass, die sie von der Gemeinde um 50 Gulden gekauft hatten, dieser 9 Strich als „Beihilfe zur schwedischen feindlichen Ranzion" und behielten nur das 10. Strich fur sich. Als bald darauf, namentlich nach den Einfallen General Bauers, die Kaadner so hoffnungslos entmutigt waren, dass viele ihre noch vom Brande des J. 1635 her in Schutt liegenden Wohnstatten im Stiche liessen und auswanderten, weshalb die Stadt eine geraume Zeit zur Halfte unbewohnt stand!, und erst nach und nach manche sich wieder aufrafften und das moglichste taten^ um ihre Hauser einigermassen herzustellen, da griffen sie zu der „verzweifelten" Massregel, dass sie die Juden einluden, als In und Mietsleute zu ihnen zu ziehen. Nun taten sie also gern, was der Rat, als es der Kaiser geraten, mit Leidenschaft abgelehnt hatte. Schon fruher, im J. 1619, nahm sogar die kath. RosenkranzBruderschaft ihre Geldhilfe in Anspruch. Der lutherische Rat hatte die ganze Schuldenlast der Gemeinde auf diese Bruderschaft gewalzt, deren Landguter besetzt und die sofortige Zahlung von 1400 Schock Groschen gefordert. Diese Summe mussten sich die Vorsteher nicht allein bei guten Freunden erborgen, sondern 400 Schock gegen judischen Zins bei den Juden aufnehmen. Von den damals in K. dauernd weilenden Juden kennen wir vor allen den erwahnten Feistl J., welcher vor seiner Ubersiedlung nach K. in Eidlitz ansassig war und mit vollem Namen Veit Bloch hiess. Er hatte schon von Eidlitz aus 1613 mit Estra Vitzthumvon Neuenschonburg und 1617 mit einem Kaadner Patrizier in Geldangelegenheiten vor dem Kaadner Gerichte zu tun gehabt. 1626 schoss er zum Ankaufe von 27% Zentner Kase einen Teil der Kaufsumme, namlich 77 Reichstaler, dem Kaufer, vor und als dieser fluchtig wurde, hatte er Muhe, sein Geld wieder zu erlangen. 1632 nahm er fur Zinsen ein Fasschen neuen Weins an Zahlungsstatt. Mit seinem. Schwiegersohn Isak Brandeis kaufte er im selben Jahre von einer Soldatenfrau um 6 Reichstaler einen Ochsen, der einem Bauer zu Furspannzwecken beim Durchmarsch durch das Dorf Retschitz (Bez. Komotau) abgenommen worden war, den die beiden aber auf die Klage des Eigentumers wieder zuruckstellen mussten; auch' das hiefur ausgelegte Geld empfingen sie erst nach langem Warten. Dass Veit Bloch Geld verlieh und1 zu unterschiedlichenmalen Leder lieferte, bezeugen Eintragungen d.es J. 1633. Besonders lebhaft muss aber sein Pfandleihgeschaft gewesen sein; man versetzte bei ihm Becher, Armbander, Hangeketten, Loffel, Bilder, Hauben, Panzergurtel, ja oft, heisst es, gab man das teuerste Familienandenken'als Faustpfand fur ein Sundengeld. Im folgenden Jahre am 6. April gewahrte er der Dorfgemeinde Burgstadtl (Bez. K.) ein Darlehen von 6 Rchst., dessen Ruckerstattung, die unter Zugabe eines Schopses in 17 Wochen erfolgen sollte, er nicht mehr erlebte; denn schon 1635 bemuhte sich seine Witwe, „die alte Feistlin", dieses Geldes wieder hab haft zu werden, und es bedurfte langwieriger gerichtlicher Verhandlungen, bis seinen Erben das Kapital und statt des Schopses 2 Schock erstattet wurden, u. zw. erst im J. 1653. Als Blochs Witwe fur ein zuruckerhaltenes Darlehen den Schuldschein herausgeben sollte, liess sie am 23. Oktober 1635 im Amtsbuche vormerken, es ware derselbe ihrem Sohne vor einem Jahre in Saaz, wohin er sich der Kriegsgefahr wegen gefluchtet, von schwedischem Kriegsvolk neben anderen Sachen und! Schriften gewaltsam abgenommen worden; wenn derselbe etwa kunftighin wiederum an den Tag kommen sollte, soll er „ganz kassiert, aufgehoben, null und nichtig sein''. Von besonderer Ruhrigkeit und Tatkraft mussen die beiden Schwiegersohne Blochs, Isak Brandeis und Isak Sachs, gewesen sein. Als Geldverleiher mussten sie oft gegen saumige Zahler die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen und es waren mitunter bohe Betrage, die sie als Darlehen zu geben im Stande waren; nicht selten mussten sie sich jahrzehntelang in Geduld uben, um die endliche Bezahlung zu empfangen, und sich dann auch noch Abzuge gefallen lassen. 1636 kaufte Isak Brandeis fur seinen Schwager, Salomon J. zu Prag, in K. Wolle ein und legte den Betrag von 42 Schock hiefur aus. Im selben Jahre wurde er beschuldigt, von der Mutter einer der zu Brux wegen Kirchendiebstahls hingerichteten „Malesszpersonen" Glockenmetall gekauft zu haben, und deshalb gefanglich eingezogen, aber durch seine Glaubensgenossen wieder ausgeburgt. 1630 hatte er auf der Messe zu Leipzig einem Nurnberger Kaufmanne fur 82 Rchst. Safran und anderes Gewurz abgekauft und nicht bezahlt, und als er dem Kaufmann 8 Jahre spater in K. begegnete, alsbald „sich auf die Seite gemacht"; deshalb bevollmachtigte, der Nurnberger einen Kaadner Burger, den Juden, wenn er ihn antreffe, verhaften zu lassen und nicht wieder freizugeben, bis er die Schuld bar bezahlt. Bei dieser Gelegenheit nennt, ihn das Amtsbuch den „schwarzen Juden Isak Brandeis". Bei seinem Weibe versetzte die schon oben erwahnte Soldatenfrau einen Teil ihrer,Kleider, gegen 7 Schock 30 Groschen pfandweise, zu deren Auslosung sie sich 8 Schock gegen Verrechnung anderweitig auslieh, als sie 1632 mit ihrem Manne „ins Kriegswesen'' zog. Zwischen den J. 1632 und 1636 schloss er eine neue Ehe mit Egela, einer Tochter Isaks des Alteren von Bielenz und der Rachel. Diese Egela stand 1645 im Verdachte, gemeinsam mit dem Weibe des Juden Wolf Meier einen von Soldaten des schwedischen Generals Axelson geraubten kupfernen Farbkessel des Tuchmacherhandwerks T gekauft zu haben und versteckt zu halten. Bei der Ausweisung der Juden aus der Stadt ubernahm Isak Brandeis die Burgschaft bezuglich aller Betrage, welche seine Glaubensgenossen der Stadtgemeinde an Schutzgeldern und anderen rechtmassigen Abgaben noch schuldeten. Er genoss demnach grosses Ansehen bei seinen Leuten und Vertrauen beim Rate. Isak Sachs, dessen Gattin Estra hiess, sprach wiederholt, entweder allein oder mit anderen, namentlich Isak Brandeis, als Vertreter der Kaadner Judenschaft bei den Behorden vor. So z. B. 1639 am 2. Mai wegen des fur die Schweden beigesteuerten Getreides. Ferner trat er am 6. Mai 1639 im Namen der gesamten Kaadner Juden an die Erben des eben verstorbenen Isak des Alteren mit der Forderung heran, dass sie nach dem geltenden Judenrecht die. ubliche Spende fur die armen Leute und den Gottesacker in