Erhaltung dieser selbst anzusehen ist: fasste der dcrmalige amtirende Vorstand als er vor einer geraumen Reihe von Jahren zur Vertretung der Gemeinde berufen wurde, sogleich nach seinem Amtstritte, es als seine Aufgabe die alte Synagoge uber deren Alter uns aber jede urkundliche Belehrung abgeht, die von unsern Vorfahren seinerzeit wohl nach gutem Muster mit merklichem Aufwande und in ruhmlich anzuerkennender Weisze erbaut wurde, aber von dem Zahne der Zeit bereits hart mitgenommen wie eine Ruine aus der alten Zeit in die neue trauernd hinuberblickte und auch fur die Bevolkerung seitdem bedeutend erstarkte Gemeinde bei weitem nicht mehr ausreichte, niederreissen und an ihrer statt einen entsprechenden Neubau, einen seiner hohen heiligen Bestimmung wurdigen Tempel erstehen zu lassen, ein Haus in welchem der waltende Geist unserer Zeit sich bekunden, dass Gott dem es geweiht zur Ehre gereichen und von dem Streben der Gemeinde, ihrer Pflicht gegen sich selbst und der Anforderung der Zeit gerecht zu werden, zeugen soltte. Der Vorstand hat wohl die Schwierigkeiten nicht unterschatzt, die bei Schaffung eines solchen Werkes sich entgegenstellen durften, die Hindernisse nicht unerwogen gelassen, die hemmend auf das Gelingen einwirken konnten und war der Opfer wohl bewusst die die Durchfuhrung desselben von allen Seiten erheischen wird; er glaubte aber, dass es ihm — in diesem Vorhaben durch Entgegenkommende Sympatien, mindestens eines grossen Theiles der Gemeindeglieder kraftig unterstutzt nachdem ferner ein massiger Fond vorhanden war, welcher durch ein jahrelanges kluges Sparenerzielt wurde und bei der Bereitwilligkeit die man zu erwarten berechtigt ist, wenn es sich um eine die ganze Gemeinde so nahe angehende heilige Sache handelt — denn doch gelingen werde — wenn auch nur bei ausserordentlicher Anstrengung und voller Hingebung, das edle Ziel, das er sich gesetzt, zu erreichen und trotz der Hindernisse aller Art zu reussieren. — Allein diese vorgefasste Meinung erschien bald nach jeder Richtung als eine wenig zutreffende. Die thatsachlichen Verhaltnisse zeigten sich bald ganz anders, als der Trager der "Idee in seiner Liebe zur guten Sache, sie doch zu rosig ansah; die edle Bereitwilligkeit war nicht in dem Masse anzutreffen, wie erwartet wurde, die entgegenkommenden Sympatien waren geringer als vermuthet, die Hindernisse wuchsen in nie geahnter Weise — und so musste die Frage des Tempelbaues — wie absolut dringend sie auch der Vorstand anerkannte und mit welcher Hingebung er auch fur sie eintrat — von Jahr zu Jahr verschoben und trotz des Ernstes und der Unverdrossenheit bei all den Tauschungen so oft man sich dem Ziele naher wahnte und trotz allen Muthes und aller Beharrlichkeit nach vergeblichen Ringen mit der sie immer wieder aufgegriffen und erfasst wurde — doch immer wieder vertagt werden, bis sie aus Anlass eines traurigen elementaren Ereignisses ihre endliche Erledigung gefunden. — Am 21. Mai 1870 brach in fruhester Morgenstunde in einer der Synagoge nahe gelegenen Gasse Feuer aus, das mit ungemeiner Schnelligkeit und Heftigkeit um sich griff und trotz aller angewandten' vorhandenen Mittel immer weitere Granzen zog, bis auch der heilige Herd, dem dieses Schicksal zu ersparen man von allen Seiten weder Muhe noch Anstrengung scheute ein Raub der Flammen wurde. Das ohnehin morsche Gebaude, das durch die Flammenglut, die es stundenlang umgab und die versuchten energischen Rettungsmittel nicht" unbedeutende Erschutterungen erlitt und nach der Prufung und dem Urtheile einer eigens berufenen Fachcomission eine Neubedachung zu tragen und einer . Renovirung uberhaupt fur nicht mehr fahig erklart wurde, musste bis auf Grund niedergerissen werden ■— und so war die jahrelang in der Schwebe .gebliebene Frage durch gottliche Fugung durch das Eingreifen des Fingers Gottes endgiltig entschieden worden. Nun aber, als mit dem Werke bereits begonnen war, zeigten sich die Krafte unserer Gemeinde erst viel zu ungenugend. Die Forderungen auf der einen Seite, die sich immer steigerten, die Mittel auf der anderen Seite, die immer unzureichender sich erwiesen und die Nothwendigkeit, beide in Harmonie zu bringen, sowie der.Umstand, dass trotz der eingetretenen zwingenden Verhaltnisse noch immer Gegner der heiligen Sache niederzukampfen waren, die mit allen Mitteln und Mittelchen ihr hinderlich zu sein sich angelegentlichst bemuhten machten die Losung der Aufgabe nun erst zu einer der schwierigsten Art, Allein der starke Wille, der auch das Schwerste vollbringen hilft, die rechtzeitige Ergreifung mancher, wenn auch einschneidender Mittel, die lebhafte Theilnahme mit der Sr Ehrwurden Herr Rabbiner Zacharias Spitz in heredter ergreifenden Weise fur den heiligen Zweck das Wort ergriff, hilfreiche und liebethatige Unterstutzung von Seite der Wohlwollenden, die leidernur zu wenige Nacheiferer fanden, Unermudlichkeit und treue Hingebung Aller, die ihr Amt dazu berief, insonders auch des Bau u, Uberwachungscomitees und vor allem der Beistand Gottes machten das bedeutungsvolle fromme Werk,' dessen spate Enkel noch sich ruhrend erfreuen werden, denn doch .gelingen und das heilige Haus erstanden in der Amtsperiode, als~ Herr Stadtrath Jonas Milrath als Prases der Gemeinde Reprasentanz, die Herren Hermann Osterreicher und Josef Bondy als Tempelvorsteher und dieHerren Samuel Bondy, Salamon A. Kornfeld, Ignatz Schulhof und Samuel Kohn als Vorstandsmitglieder, fungierten — und das nach einem Plane des Architekten Herrn Josef Spudil emeritirten Realschuldirectors in Caslau von Baumeister Herrn Franz Skrivanek aus Caslau erbaut wurde, konnte nach kaum.zwei Jahren seinem Zwecke ubergeben und am ersten Neujahrsabende des Jahres 5632 nach biblischen Zeitrechnung (16. September 1871) durch den ersten feierlichen Gottesdienst seiner heiligen Bestimmung geweiht werden. — Dies die kurze Geschichtedes Tempels, die als Errinerungsblatt und Einleitung in die Genesis dieses Buches dem nachkommenden Geschlechte nicht nur willkommen,'sondern auch in gewissem Sinne von einigem Nutzen sein durfte. — Und nun das Nothig^ ste uber die Entstehung und Bedeutung dieses Buches selbst. ■■.....,. Der Gebrauch von mit fortlaufenden Nummern bezeichneten "Sitzen in'dien Synagogen, die als ein unbewegliches \Eigenthum galten und als solches freivererblich und vejkauf lieh waren stand seit undenklichen Zeiten in aen judischen Gemeiden in Ubung. Die Nothwendigkeit dieses Gebrauches mag wohl auch aus dem Grunde erwachsen sein, um Streitigkeiten uber deren Rangunterschied zu vermeiden und die Ruhe und Andacht wahrend des Gottesdienstes zu ermoglichen; gewiss aber auch vornahmlich aus dem Grunde, um der Verwaltung des Gotteshauses, das von keiner Seite subventionirt, seine Existenz aus sich heraussuchen musste, eine Einnahmsquelle zur Bestreitung der nothigen Erhaltungskosten zu sichern. — • ' ....... " Zur Evidenzhaltung dieser Sitze und ihrer jeweiligen Eigenthumer wurden fruher von der Gemeinde, spater von den P a trimonal Gerichten eigene Grundbucher gefuhrt. So wurde auch das von der hiesigen Gemeinde im Jahre 1807 aufgelegte SynagogenGrundbuch, spater von der Patrimonialgerichtsbarkeit als Schutzobrigkeit im GoltschJenikau ubernommen, als Grundlage fur das neu zu verlegende behordliche Synagogengrundbuch, in welchem die inzwischen stattgehabten Besitzveranderungen und Belastungen grundbuchmassig eingetragen worden. Mit dem Aufhoren der Patrimonialgerichtsbarkeit im Jahre 1850 wurden die Realgrundbucher und mit ihnen auch das Grundbuch uber die Synagogensitze an die k. k. Gerichtsbehorden, das hiesige an die in H a b e r n ubertragen und das Letztere daselbst in einem Erganzungsbande Nro 2 bis auf die neueste Zeit fortgefuhrt. — Nachdem jedoch mit Verordnung des hohen Landesgerichtes dto Prag 17. November 1873 Z: 36940 auf Grundlage hohen Justizministerialerlasse vom 14. November 1873 Z. 14036 das Recht einen bestimmten Platz in einer Synagoge einzunehmen aufgehort hat, den Gegenstand eines Grundbuches zu bilden und die vorhandenen diesbezuglichen Grundbucher abzuschliessen und keinerlei Eintragungen darin mehr vorzunehmen sind; wurde zu der im Interesse der Gemeinde wie der Besitzer von Besitzen fur alle Zeit so nothigen Evidlenzhaltung, und entsprechend dem in diesem Ministerialerlasse ausgesprochenen Grundsatze, dass die Privatrechte bezuglich der in diesen Buchern erhaltenen Eintragungen unberuhrt bleiben sollen — dieses neue Buch au f g e 1 e g t das bei der Gemeinde in sicherer Verwahrung zu bleiben habe, von derselben streng und gewissenhaft gefuhrt werden soll, und in welchem alle in dem Tempel mit fortlaufenden Nummern bezeichneten Sitze der Manner wie der Frauenabtheilung, und ihre jeweiligen Besitzer genau zu verzeichnen sind. ,■■.■■ Das war wieder aber fur den Vorstand keine geringe Aufgabe, denn 1 tens war es, um Streitigkeiten und Missheiligkeiten zu vermeiden nothig, die moglichste Rucksicht darauf zu nehmen, dass den Besitzern von Betstuhlen in der alten Synagoge ihr Recht mit thunlichster Beobachtung des innegehabten vorbestandenen Ranges gewahrt bleibe daher ihnen oder ihren Nachfolgern jene neue Platze anzuweisen und zu verbuchern waren, welche der fruhern Reihenfolge entsprechen. 2tens waren in Laufe der Jahre viele grundbucherliche Ubertragungen verabsaumt worden, in Folge dessen viele faktische Besitzer, die, sei es durch Erbsitzung oder Kauf in den Besitz derselben gelangt sind, ohne jedwede Besitzurkunde u. nicht im Stande waren rechtsgiltig ihr Eigenthumsrecht zu erweisen, was erst in umstandlicher Zeit und Muhe erfordernder Weise zu erharten war. — Und diese Schwierigkeiten wurden dadurch noch vermehrt, dasa die Situation u. Reihenfolge der Besitze im neuen Tempel von der in der alten Synagoge ganz verschieden, eine vollkommen zutreffende Gleichschatzung derselben kaum zuliessen und dass schon in Folge der zugenommenen Population u. des weit grosseren Raumes des neuen Tempels, die Sitze um ein Merkliches vermehrt werden mussten. — Aber auch diese nicht geringen Schwierigkeiten zu besiegen ist dem redlichen und unablassigen Muhen des Vorstandes gelungen; von dem Gefuhle der Recht lichkeit und Billigkeit geleitet, war es ihm beschieden, den einzelnen Besitzern, wie der Gemeinde als Inhaberin einer betrachtlichen Anzahl von Sitzen vollkommen gerecht zuwerden. Die hieraus erzielten Vereinbarungen und Resultate in den folgenden Blattern dieses Buches ersichtlich gemacht. Mit Genugthuung blickt der Vorstand auf die gewonnenen Erfolge, wunscht und hofft ein fernes Gedeihen des so schwer errungenen Werkes und mit ihm ein erfreuliches Aufbluhen u. Erstarken der Gemeinde und es wird darin den sussesten .Lohn fur seine Bemuhung finden. Nasleduji: I. MannerAbtheilung (Folio 1 bis 172). Mannersitze von Nro 173 neu bis Nro 216 neu. II. FrauenAbtheilung (Folio 173 bis 350). III. MannerAbtheilung (Sitze Nro 173 bis 216). Ze zivota rodiny Korufeldovy. Uber die Niederlassung der Familie Kornfeld in G. J. sind keine authentischen Nachrichten vorhanden, sowie auch verlassliche Daten uber die erste judische Siedlung hier fehlen. Alle Dokumente, die daruber hatten Aufschluss geben konnen, sind bei einem Brande, der i. J. 1865 im damaligen Judenviertel wutete und zahlreiche Wohngebaude einascherte, vernichtet worden. Wir konnen :Uns daher nur auf Uberlieferungen berufen, die von damaligen Zeitgenossen stammen und in der Nachkommenschaft der Familie von Geschlecht zu Geschlecht weiter erzahlt werden. Leider reichen diese Berichte nicht weiter zuruck, als in die Mitte des XVIII. Jhts. In der zweiten Halfte des XVIII. Jhts. waren hier die beiden Bruder Rabbi (M o d c h e) Michael Bar und Rabbi Salme Kornfeld, die wegen ihrer bedeutenden judischen Gelehrsamkeit, die sie nicht hinderte, eine fur die damalige Zeit bemerkenswerte grosszugige geschaftliche Tatigkeit zu entfalten, grosses Ansehen unter der Judenschaft auch ausserhalb Bohmens genossen, der Vorbeginn des spater einsetzenden humanistischen Zeitalters, hatte damals schon ungemein befruchtend auf die geistige Regsamkeit der Juden in Bohmen gewirkt und der Einfluss Moses Mendelssohns und der Geist Lessings haben unverkennbare Spuren im Geistesleben der damaligen Judenschaft zuruckgelassen. Der Wissensdrang der Juden in Bohmen um diese Zeit war trotz der Bedruckungen, denen sie ausgesetzt waren, ungemein gross und so finden wir damals unter allen Berufszweigen Manner, die in ihren freien Stunden ernsthafte grundliche wissenschaftliche Studien betrieben. Rabbi (Modche) Michael Bar war Begrunder des „Branntiveinhauses'' und der damals damit verbunden gewesenen Spiritusbrennerei. In der judischen Gelehrtenwelt genoss er den Ruf eines grundlichen Kenners des judischen Schrifttums. Sein Sohn ist der bekannte Bibelforscher und Talmudist Rb. Aaron Kornfeld; ein zweiter Sohn, der der breiteren judischen Offentlichkeit weniger bekannt ist, es aber verdient, wegen seiner . grundlichen judischen Forschungsarbeit erwahnt zu werden, ist Rb. Michael Kornfeld. Der dritte Sohn war der hochbegabte humanistisch gebildete Moritz Kornfeld, von dem auch die bemerkenswerte Grabschrift auf dem Grabe Rabbi Aaron Kornfelds stammt, der Vater des bekannten Finanzmannes, des spateren Prasidenten der Ung. Allg. Creditbank, Sigmund Kornfeld in Budapest. Nach dem Tode Rb. Modche Bars teilten sich in die Fuhrung des Geschaftes dessen Frau Theresia Kornfeld und deren Sohn Moritz.; 165 GoltschJenlkau