Geschichte der Juden in Eidlitz. Bearbeitet von Rb. Prof. Dr. Emil Krakauer, Komotau. Als im J. "14.21 die Stadt Komotau von den Husr siten in Sturm genommen und beinahe alle Juden, die sich in der Stadt befanden, ermordet wurden, sprangen die Juden und Judinnen in der Stadt, denen Gnade verheissen wurde, wenn sie sich taufen liessen, freiwillig in die Flammen. Ob diese Juden nur bloss eine Zuflucht in der Stadt gesucht hatten oder in Komotau selbst wohnhaft waren, ist nicht gesagt: Dass sie gerade von weitem anher geflohen sein sollten, ist nicht wohl anzunehmen. Wenn sich im J. 1517 die Stadt Komotau das Privilegium verschaffte, dass kein Jude bei ihnen nimmermehr wohnen, noch hauslich sitzen solf, so lasst dies sehr wohl die Annahme zu, dass fruher wirklich Juden in Komotau sesshaft gewesen waren, und dlass — nach 1517 ■— die Juden in die nahere Umgebung, also auch nach Eidlitz gezogen sind. . "...■■ ; An den Herren von Hassenstein scheinen die Juden geneigte Gonner besessen zu haben, weil wir zu ihren Zeiten in Orten ihrer Besitzungen, z. B. • in Korbitz, Juden finden, wo spater keine vorkommen, r ; Im J. 1602 wird uns ein Jud Brauni, Samson und Samuel, genannt. Letzterer hatte das Haus Kautzner gekauft, trat es ihm aber (1608) als Brandstatt wieder ab, da er nicht Willens war, solches zu erbauen. Auch ein Jud Essig wird' um diese Zeit erwahnt. Im J. 1604 zahlten die Juden in E. 36 Seh. und die 23 jud. Hausler daselbst 3 Schock 50 Groschen, dann die zwei Juden in Korbitz 5 Schock 30 Groschen an die Jkgl. Kammer. Am 6. Mai 1694 erteilte laut einer im Prager jud. Museum befindlichen Urkunde „Ernsth Karl Hrzan, des herzogt, rb'm. Reichs, Graff von Harass, Herr auf Eidlitz, dero Rom. Kays. Maj. wirklicher Kammerer fur sich und seine Successores den Consens zur Erbauung einer Judenschul in Eidlitz und dass solch neuerbaute Schul der Judenschaft verbleiben solle." Sie scheinen also vordem ihren Gottesdienst in einem Privathause gehabt zu haben, da nicht anzunehmen ist, dass ihnen fruher durch die Obrigkeit eine eigene Synagoge, Jie Eigentum der Obrigkeit war, erbaut worden ist. Da sie diese Schul und Rabbinerswohnung auf eigene Unkosten erbaut hatten und in Bau halten mussten, blieben beide im J. 1727 auch zinsfrei. Mit dem J. 1694 beginnt auch das alteste (bis 1824 laufende) Eidlitzer Synagogenbuch NY. 1, welches die Verschreibung der einzelnen Sitze enthalt. Mit dem J. 1727 trat eine bedeutend« Veranderung in den Verhaltnissen der Eidlitzer Juden ein. Es bestanden damals 15 Hauser mit 24 Wirten. Dieselben waren: Jakob Veit, Markus Barbierer, Friedrich Salomon, Moises Post.elberg, Isak L a mm e 1, Moises L o w 1, David I s a a k, Hirschl A b r ah a m, Koppl V e i t h., Lowl Schneider, Saul S alomon, Hirschl Lammel, Moises Glaser, Markus H i r s c h e 1, Lowl B e n j a m in, Hirschl Salo mon, Elias Ada m, Markus Koppel, Veith J os e p h, David L i c h t en.stat, Wolf Jakob, David Moises, Jakob D a v i d und Israel Koppel. An Hausgenossen zahlte man 26. Die Hauser hatten bisher die Juden unter Zins genossen. Selbe waren Eigentum der Obrigkeit, die auch alle Reparaturen vorzunehmen hatte. Es hatte sich nun herausgestellt, dass letztere auf die von den Juden fast alle Jahre mehrer beschehende Verwustungen nahmhaft gestiegen waren, also dass, wenn die Ausgabe von dem entrichtenden Zins abgeschlagen, ein Geringes zum Genuss ubrig bleibe. Dadurch fand sich nun der Furst Auersperg bewogen, diese Hauser dien oben genannten Wirten umsonst samt der Schul und Rabbinerwohnung idie keinen Zins entrichteten) und dem Judenspt\tal samt dem Wasserlauf (welches die Obrigkeit unterhalten tut und von diesen letzten beiden den Zins in das Rentamt laufet) erblich zu ubergeben und daruber ein ordentliches Grundbuch (um diesen Haupt und gleichfalls eines jeden Hauswirtes Privatkontrakt darin einzuverleiben) einzurichten. Dagegen sind aber s*elbe verpflichtet, diese Hauser kunftig auf ihre eigenen Unkosten allezeit zu reparieren, oder — wo erforderlich r— neu zu bauen. Doch durfen sie kein Haus nicht ubermassig in die Hohe und nicht im geringsten in die Breite und Lange, ohne Vorbewusst der Obrigkeit, bei einer Strafe von 50 Talern erweitern. Mit des Amtes Vorbewusst kann jeder sein Haus auch erblich vermachen oder verkaufen. Auch wird ihnen erlaubt, wofern aus denen in E. bestehenden Familien jemand sein Kind verheiraten mochte, diass derselbe uber die jetzige Zahl, die sonst nicht vermehrt werden darf, noch daselbst als ein Hausgenosse verbleibe, doch sein ordentliches Schutzgeld uber das jetzige Geldquantum an die Obrigkeit entrichte. Den Zins1 samt Schutzgeld, haben die samtlichen Juden, wie. bisher gebrauchlich gewesen, halbjahrig an das Rentamt zu entrichten, ohne dass sie wegen Hausern, die sie etwa eingehen lassen, oder zur Ersparung von Reparierungskosten abbrechen, einen Abzug machen durfen. Der bisher laufende Zins und Schutzgeldi, von deni der Rb., Schulmeister, Schachter und Spitalmann frei ist, macht halbjahrig (zu Georgi und zu Galli) 194 fl. 30 kr., von Spital und Wasserlauf 6 fl., von Koscherwein zu St. Galli ganzjahrig 10 kr., fur die aus der Eidlitzer Floss zu nehmen obligierte 31 Schragen (a 4 fl.) weiches Holz halbjahrig 62 fl. Fur die richtige Einzahlung haben sie solidarisch zu haften. Die durch Feuer Verungluckten werden durch zwei Jahre von der Entrichtung des Zinses frei erklart. Uber diesen Punkt war mit dem damaligen Primator Moises Lobl und mit zwei Deputierten der jud. Gemeinde Isaak Laml und David Moises verhandelt worden. Der Hauptkontrakt ward ddo. Wien am 23. April 1727 ausgestellt. Von selbem scheint auch eine Ausfertigung auf Pergament den Juden ausge 130 Rb, Israel Weiss (Eidlitz) Ehemaliger Tempel in Eidlitz Der alteste Grabstein am Eidlitzer Friedhofe Eidlitzer Friedhof (Alter, Teil) Eduard Prager (Gorkau) Edmund Kohn (Eidlitz) Dr. Julius Ofrier (Horschenz) folgt worden zu sein, die aber seit einigen Jahren verschwunden ist. Auch mit den Juden von Gorkau wurde ein gleicher Vertrag an demselben Tage abgeschlossen. . Im J. 1736 lesen wir von einem Exzesse, welchen sich Komotauer Studenten zu E. auf dem Judenfriedhpf, wo sie Grabsteine umwarfen und in der Schule, wo sie die Fenster einschlugen, erlaubten. Im J. 1710 starb der Gemeinde undKreisrgl. (Rb.) Leb., dessen Grabstein noch vorhanden ist. Als Rb. von Eidlitz kommt 3718 und 1750 (wo er in E. ein Haus kaufte) der Abraham Lobl vor. Im J. 1752 wird die Streitsache der Eidlitzer J. G. (in causa litigiosa sepulturae judaicae) bezuglich der Beerdigung dem Eidlitzer Magistrate zur Untersuchung ubertragen. 131 Eidlitz S