Geschichte der Juden in Eidlitz. Bearbeitet von Rb. Prof. Dr. Emil Krakauer, Komotau. Als im J. "14.21 die Stadt Komotau von den Hušr siten in Sturm genommen und beinahe alle Juden, die sich in der Stadt befanden, ermordet wurden, sprangen die Juden und Jüdinnen in der Stadt, denen Gnade verheißen würde, wenn sie sich taufen ließen, freiwillig in die Flammen. Ob diese Juden nur bloß eine Zuflucht in der Stadt gesucht hatten oder in Komotau selbst wohnhaft waren, ist nicht gesagt: Daß sie gerade von weitem anher geflohen sein sollten, ist nicht wohl anzunehmen. Wenn sich im J. 1517 die Stadt Komotau das Privilegium verschaffte, daß kein Jude bei ihnen nimmermehr wohnen, noch häuslich sitzen solf, so läßt dies sehr wohl die Annahme zu, daß früher wirklich Juden in Komotau seßhaft gewesen waren, und dlaß — nach 1517 ■— die Juden in die nähere Umgebung, also auch nach Eidlitž gezogen sind. . "...■■ ; An den Herren von Hassenstein scheinen die Juden geneigte Gönner besessen zu haben, weil wir zu ihren Zeiten in Orten ihrer Besitzungen, z. B. • in Körbitz, Juden finden, wo später keine vorkommen, r ; Im J. 1602 wird uns ein Jud Brauni, Samson und Samuel, genannt. Letzterer hatte das Haus Kautzner gekauft, trat es ihm aber (1608) als Brandstatt wieder ab, da er nicht Willens war, solches zu erbauen. Auch ein Jud Essig wird' um diese Zeit erwähnt. Im J. 1604 zahlten die Juden in E. 36 Seh. und die 23 jüd. Häusler daselbst 3 Schock 50 Groschen, dann die zwei Juden in Körbitz 5 Schock 30 Groschen an die Jkgl. Kammer. Am 6. Mai 1694 erteilte laut einer im Prager jüd. Museum befindlichen Urkunde „Ernsth Karl Hrzan, des herzogt, rb'm. Reichs, Graff von Harass, Herr auf Eidlitz, dero Rom. Kays. Maj. wirklicher Kämmerer für sich und seine Successores den Consens zur Erbauung einer Judenschul in Eidlitz und dass solch neuerbaute Schul der Judenschaft verbleiben solle." Sie scheinen also vordem ihren Gottesdienst in einem Privathause gehabt zu haben, da nicht anzunehmen ist, daß ihnen früher durch die Obrigkeit eine eigene Synagoge, Jie Eigentum der Obrigkeit war, erbaut worden ist. Da sie diese Schul- und Rabbinerswohnung auf eigene Unkosten erbaut hatten und in Bau halten mußten, blieben beide im J. 1727 auch zinsfrei. Mit dem J. 1694 beginnt auch das älteste (bis 1824 laufende) Eidlitzer Synagogenbuch NY. 1, welches die Verschreibung der einzelnen Sitze enthält. Mit dem J. 1727 trat eine bedeutend« Veränderung in den Verhältnissen der Eidlitzer Juden ein. Es bestanden damals 15 Häuser mit 24 Wirten. Dieselben waren: Jakob Veit, Markus Barbierer, Friedrich Salomon, Moises Post.elberg, Isak L a m-m e 1, Moises L ö w 1, David I s a a k, Hirsčhl A b r a-h a m, Koppl V e i t h., Löwl Schneider, Saul S a-lomon, Hirschl Lammel, Moises Glaser, Markus H i r s c h e 1, Löwl B e n j a m in, Hirschl Salo- mon, Elias Ada m, Markus Koppel, Veith J o-s e p h, David L i c h t én.stat, Wolf Jakob, David Moises, Jakob D a v i d und Israel Koppel. An Hausgenossen zählte man 26. Die Häuser hatten bisher die Juden unter Zins genossen. Selbe waren Eigentum der Obrigkeit, die auch alle Reparaturen vorzunehmen hatte. Es hatte sich nun herausgestellt, daß letztere auf die von den Juden fast alle Jahre mehrer beschehende Verwüstungen nahmhaft gestiegen waren, also daß, wenn die Ausgabe von dem entrichtenden Zins abgeschlagen-, ein Geringes zum Genuß übrig bleibe. Dadurch fand sich nun der Fürst Auersperg bewogen, diese - Häuser dien oben genannten Wirten umsonst samt der Schul- und Rabbinerwohnung idie keinen Zins entrichteten) und dem Judenspt\tal samt dem Wasserlauf (welches die Obrigkeit unterhalten tut und von diesen letzten beiden den Zins in das Rentamt laufet) erblich zu übergeben und darüber ein ordentliches Grundbuch (um diesen Haupt- und gleichfalls eines jeden Hauswirtes Privatkontrakt darin einzuverleiben) - einzurichten. Dagegen sind aber s*elbe verpflichtet, diese Häuser künftig auf ihre eigenen Unkosten allezeit zu reparieren, oder — wo erforderlich -r— neu zu bauen. Doch dürfen sie kein Haus nicht übermäßig in die Höhe und nicht im geringsten in die Breite und Länge, ohne Vorbewußt der Obrigkeit, bei einer Strafe von 50 Talern erweitern. Mit des Amtes Vorbewußt kann jeder sein Haus auch erblich vermachen oder verkaufen. Auch wird ihnen erlaubt, wofern aus denen in E. bestehenden Familien jemand sein Kind verheiraten möchte, diaß derselbe über die jetzige Zahl, die sonst nicht vermehrt werden darf, noch daselbst als ein Hausgenosse verbleibe, doch sein ordentliches Schutzgeld über das jetzige Geldquantum an die Obrigkeit entrichte. Den Zins1 samt Schutzgeld, haben die sämtlichen Juden, wie. bisher gebräuchlich gewesen, halbjährig an das Rentamt zu entrichten, ohne daß sie wegen Häusern, die sie etwa eingehen lassen, oder zur Ersparung von Reparierungskosten abbrechen, einen Abzug machen dürfen. Der bisher laufende Zins und Schutzgeldi, von děni der Rb., Schulmeister, Schächter und Spitalmann frei ist, macht halbjährig (zu Georgi und zu Galli) 194 fl. 30 kr., von Spital- und Wasserlauf 6 fl., von Koscherwein zu St. Galli ganzjährig 10 kr., für die aus der Eidlitzer Floß zu nehmen obligierte 31 Schrägen (ä 4 fl.) weiches Holz halbjährig 62 fl. Für die richtige Einzahlung haben sie solidarisch zu haften. Die durch Feuer Verunglückten werden durch zwei Jahre von der Entrichtung des Zinses frei erklärt. Über diesen Punkt war mit dem damaligen Primator Moises Löbl und mit zwei Deputierten der jüd. Gemeinde Isaak Läml und David Moises verhandelt worden. Der Hauptkontrakt ward ddo. Wien am 23. April 1727 ausgestellt. Von selbem scheint auch eine Ausfertigung auf Pergament den Juden ausge- 130 Rb, Israel Weiss (Eidlitz) Ehemaliger Tempel in Eidlitz Der älteste Grabstein am Eidlitzer Friedhofe Eidlitzer Friedhof (Älter, Teil) Eduard Prager (Görkau) Edmund Kohn (Eidlitz) Dr. Julius Ofrier (Horschenz) folgt worden zu sein, die aber seit einigen Jahren verschwunden ist. Auch mit den Juden von Gör-kau wurde ein gleicher Vertrag an demselben Tage abgeschlossen. . Im J. 1736 lesen wir von einem Exzesse, welchen sich Komotauer Studenten zu E. auf dem Judenfried-hpf, wo sie Grabsteine umwarfen und in der Schule, wo sie die Fenster einschlugen, erlaubten. Im J. 1710 starb der Gemeinde- undKreisrgl. (Rb.) Leb., dessen Grabstein noch vorhanden ist. Als Rb. von Eidlitz kommt 3718 und 1750 (wo er in E. ein Haus kaufte) der Abraham Löbl vor. Im J. 1752 wird die Streitsache der Eidlitzer J. G. (in causa litigiosa sepulturae judaicae) bezüglich der Beerdigung dem Eidlitzer Magistrate zur Untersuchung übertragen. 131 Eidlitz S