Geschichte der Juden in Brux. Bearbeitet von Rabbiner Dr. Michael Halberstam, Brux. In Brux (c. Most) lebten Juden — wie urkundlich nachgewiesen istl) — bereits im 14. und 15. Jht. Die alteste Nachricht uber den Aufenthalt von Juden in B. enthalt eine aus dem J. 1393 stammende Schuldurkunde, die der Herr auf Riesenburg, Borso der Jungere, den Juden Ascher und Isaak in B; ausgestellt hatte2). Es ist mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Juden schon fruher in B. ansassig waren, etwa seit der Mitte des I4. Jhts., nachdem Kaiser Karl IV. im Artikel IX der Goldenen Bulle (aus dem J. 1356) bestimmt hatte, dass die Kornige von Bohmen wie andere Fursten auch Juden unter ihrer Botmassigkeit halten konnen ?). Wahrend bisher die Juden nur in der Nahe der kgl. Burgen Schutz fanden, wurde jetzt fast jede kgl. Stadt der Sitz'einer eigenen J. G. So durfte auch um dieseZeit in Bv eine kleine jud. Gemeinde entstanden sein. Im J. 1357 gab es jedoch, wie es scheint, noch keine geldkraftigen Finanziers unter den hiesigen Juden, denn die Bruxer stellen in diesem Jahre den Prager Juden* einen Schuldbrief auf 75 Schock Prager Groschen aus.Sa) Sind wir hinsichtlich des terminus a quo nur auf Mutmassungen angewiesen, "so konnen' wir den terminus ad quem der ersten judischen Ansiedlung in B. genauer bestimmen. Im J. 1456 hatten die Juden bereits die Stadt verlassen, was daraus hervorgeht, dass in diesem Jahre der Judenfriedhpf nebst einem Hause und. einem Weingarten in und bei B. von Herzog Friedrich dem Bruxer Hans Wickart fur geleistete Dienste geschenkt wurde4). Das kgl. Dekret, mit welchem den Juden der Aufenthalt in B. und in einem Umkreise von einer Meile verboten wurde, stammt freilich erst aus dem J. 1464, doch durfte dieses Dekret lediglich eine Bestatigung der bereits im J. 1453 von Herzog Friedrich II. gegen die Juden erlassenen Verfugung gewesen sein5). Der erste Aufenthalt der Juden in B. dauerte demnach nur etwa 100 Jahre. Die genaue Lage des mittelalterlichen Ghettos in B. hat vor einigen Jahren der hiesige Gymnasialprofessor Dr. Alois Ott aus den alten Kauf und Grundbuchern ermittelt6). Das Resultat seiner diesbezuglichen Forschungen lasst sich etwa, wie folgt, zusammenfassen: Die Juden wohnten, wahrend der ganzen Dauer ihres ersten Aufenthaltes in B. vor der Stadtmauer, die bis nach dem J. 1455 unmittelbar hinter dem Minoritenkloster gestanden hatte. Bestimmit hatten sie in der heutigen Sterngasse gewohnt, die bis ins 18. Jht. hinein als „Judengasse" bezeichnet wurde. Doch durfte auch die jetzige „Rosmaringasse" (im 16: und 17. Jht. „Schnippelgassl", im 18. Jht. neben „Schlippergassi" auch „kleine Judengasse" genannt) und der zwischen Sterngasse und Rosmaringas.se gelegene Abschnitt der Kasernengasse zur ehemaligen Judensiedlung gehort haben, denn letztere Gasse erscheint in einigen kaufbucherlichen Eintragungen aus der ersten Halfte des 18. Jhts. ebenfalls unter dem Namen „Judengasse". Auch die Lage des im J/ 1456 aufgelassenen Judenfriedhofes kann heute mit ziemlicher Sicherheit angegeben werden. Er befand sich auf dem Graben, diente spater als Garten, der im vorigen Jht. die Kat.Z. 183 erhalten hatte. Dieser Garten wurde in den achtziger Jahren des vorigen Jhts. in offentliches Gut umgewandelt und bildet seitdem einen Teil jener Rasenflache, die sich zwischen den unterhalb des Durchhauses und beim Gemeindewirtschaftshof uber den als Muhlgraben bezeichneten Bie'laarm fuhrenden Brucken ausdehnt. Unter Aufsicht der hiesigen Museumsleitung wurden am 27. und 28. November 1928 an zwei Stellen dieses Platzes Grabungen vorgenommen, welche im allgemeinen die Richtigkeit der auf Grund der kaufbucherlichen Eintragungen gemachten Feststellung bestatigten. Auf alte Grabsteine mit alten hebraischen Inschriften ist man bei der Grabung leider nicht* gestossen 7). Aus dem vorhandenen Quellenmaterial erfahren wir auch nichts uber die inneren, bzw. religiosen Zustande der Bruxer J. G. wahrend des Mittelalters. Nur das Eine ist daraus ersichtlich, dass die damals hier ansassigen Juden, deren Zahl nicht allzugross gewesen sein durfte8), sich hauptsachlich mit Geldgeschaften befassten. Als Geldverleiher werden in den Bruxer Urkunden genannt: Ascher und Isaac (1393); Eberleyn (Kosename fur Eber = Abraham) und seine Ehefrau Hester (1394); Michel und Heynemann oder Heymann = D^H (1413—1418); SmohelSchmui oder Samuel um 1419); Michel der Grossere aus Bilin und Michel der Kleinere aus Melnik (um 1419) 9); neben Heymann (Cech. Hewman) figuriert Jekel (Kosename fur Jakob) als Geldgeber (1420), Ein sehr ausgedehntes Geldgeschaft betrieb Isaak allein und in Kompagnie mit seinem Bruder Salman (Schlesinger, Nr. 251 u. 252), seinem Sohne Leben (auch Lebe == Lob), (ibid. Nr. 272 u. 276) und seiner Frau Anna (ibid. Nr. 489). Viele Bruxer Burger und nicht wenige Edelleute in Bohmen und Sachsen waren seine Schuldner10). Wegen seiner Geldforderungen geriet Isaak in allerlei argen Streit, worauf der Herzog Friedrich von Sachsen und Pfandherr von B. ihn und seine Familie beiderlei Geschlechtes zu B. und Rochlitz ins Gefangnis werfen liess. Die Gefangenen, von denen Isaak selbst inzwischen im Kerker gestorben war, verpflichteten sich laut Urkunde vom 4. September 1453 (Schlesinger, Nr. 292), fur ihre Freilassung 650 Gulden rheinisch in Gold zu zahlen. Unter dieser Bedingung wurden sie freigelassen und gleichzeitig ausgewiesen. Isaaks Vermogen' wurde konfisziert. Sein Sohn Lebe, der hierauf nach Leitmeritz ubersiedelt war, musste einen Revers ausstellen, dass weder er noch seine Bruder noch seine Schwestern, Erben und Erbinnen oder irgend jemand von seinen Freunden den Herzog oder dessen Beamte oder die Stadt B. wegen der beschlagnahmten vaterlichen Habe belangen werde.. Diese Verzichtsurkunde ist da* tiert vom 1. November 1456 (Schlesinger, Nr. 293). — Laut Urkunde vom 17. Februar 1456 (Schlesinger, Nr. 335) verpflichtet sich Hans Wickart, den Herzog von Sachsen nicht zu belangen, wenn er auch nicht in den Besitz des ihm von jenem geschenkten Judenfriedhofes, eines Hauses und eines Weingartens in und bei B. gelangen sollte. Somit durflen in der Zeit von 1453—1456 samtliche Juden von B. ausgewiesen worden sein. Nach Cori") „mag das Verfahren mit Isak und die gegen die Juden sehr gereizte Stimmung der Bruxer die ubrigen Juden in B. be wogen haben, die Stadt ebenfalls zu verlassen......" . Zweifellos ist die tiefere Ursache fur die geschilderten Vorgange in der grossen durch die Hussitenkriege hervorgerufenen sozialen Umwalzung zu .suchen, namentlich in der* Vernichtung des deutschen Burgertums, was eine Verschlechterung der Lage der Juden in Bohmen zur Folge hatte, so dass dessen Macht nicht mehr vollkommen hinreichte, um den Juden den fruher genossenen Schutz nachdrucklich anger deihen zu lassen12). So erklart es sieht, dass die Juden von B. dem Herzog von Meissen schutz und wehrlos preisgegeben waren. Dass sie die Stadt nicht freiwillig verlassen haben, beweist auch das Aufenthaltsverbot des Konigs Georg von Podiebrad (Dekret vom 20. Juni 1464) 13). Die von B. ausgewiesenen Juden wandten sich vermutlich — ebenso wie der obenerwahnte Sohn Isaaks — nach Leitmeritz, wo sie bei den dortigen Glaubensgenossen Schutz und gastliche Aufnahme fanden. In L. gab es damals noch eine bedeutende J. G., die gegen die Angriffe des Pobels besser geschutzt war als die wenigen jud. Familien in B. Erst im J. 1541 wurden auch die Juden von Leitmeritz mit Gewalt aus der Stadt gejagt14). Wahrend der Dauer ihres Aufenthaltes in B. waren die Juden — wie dem vorliegenden Quellenmaterial zu entnehmen ist — von der Gerichtsbarkeit des Stadtrichteis ausgeschlossen. Als Kammerknechte des Kaisers oder des regierenden Fursten genossen sie besondere Rechte und Freiheiten, wofur sie jahrlich eine genau festgesetzte Abgabe zu entrichten hatten. Merkwurdiger Weise werden nur einzelne Juden als Besitzer dieser konigl. Privilegien nahmhaft gemacht. Vielleicht waren es die Reprasentanten der Judenschaft, die damals den Titel „Judenrichter" fuhrten. So< erklart in einer aus dem Jahre 1425 stammenden Urkunde (Schlesinger, Nr. 193) Kurfurst Friedrich von Sachsen als Pfandherr von B. den Juden Michel zu B., welchen Konig Wenzel dieser Stadt gegeben hat, bei den Freiheiten zu belassen, die ihm dieser Konig ursprunglich zugesichert hat, wofur er sechs Schock Groschen an die kurfurstliche Kammer jahrlich zu zahlen hat. In einer zweiten Urkunde aus demselben Jahre (Schlesinger, Nr. 194) huldigen der Burgermeister, die Geschworenen, Schoffen, Ratsmannen, die Altesten und die ganze Gemeinde der Stadt B. ihrem Pfandherrn, dem Kurfursten Friedrich von Sachsen, unter Wahrung ihrer alten Gerechtsame und erklaren dabei, „dass ihr eigener Jude Michel von Melnik bei allen Rechten und Begnadigungen sein und bleiben solle, die er, sein Weib, seine Kinder, Erben und sein Gesinde kraft des Majestatsbriefes Konig Wenzels erhalten haben, gemass welchem er alljahrlich sechs Schock Groschen, nunmehr an die herzogl. Kammer zahlen soll." Als spater — wie oben erwahnt — den Juden der Aufenthalt in B. verboten wurde, musste sich die Stadt verpflichten, alljahrlich zu St. Galli einen Zins von 6 Schock Prager Groschen an Konig Georg zu zahlen. (Schlesinger, Nr. 362.), Im J. 1467 verpfandet Konig Georg unter anderen Einkunften auch den Juden.zins fur eine Schuld von 2000 guten silbernen Groschen an Johann von Kolowrath (Schlesinger, Nr. 369). Einige Jahre spater (1475) gestattet Konig Wladislaw der Stadt B. den Kammer und Judemzins, die er an Johann von Kolowrath verpfandet hatte, einzulosen und verspricht, dieselben nie mehr zu verpfanden (Schlesinger, 387). Im J. 1482 befreit Konig Wladislaw die Stadt B. von der Zahlung des sogenannten Judenzinses im Betrage von 6 Schock bohmischen Groschen (Schlesinger, Nr. 387). Als kaiserl. Kammerknechte erscheinen in einer aus dem J. 1436 stammenden Urkunde die Bruder Isaak und Salomon, Juden zu B., die samt ihren Angehorigen von Kaiser Sigmund der Ehrung enthoben werden, die ihm als romischen Kaiser nach Empfang der Kaiserkrone von der Judenschaft gebuhrt (Schlesinger, Nr. 234). Ausser den angefuhrten Dokumenten15) ist von der mittelalterlichen Judensiedlung in B. keine Spur mehr vorhanden, es sei denn das enge ghettoartige Gasschen, das, wie oben gezeigt wurde, ehemals den Namen „Judengasse" fuhrte. Die Frage, ob im 16. und 17. Jht. Juden im Bruxer Bezirk gewohnt hatten, muss in Anbetracht des Umstaiides, dass das bezugliche archivalische Material noch der Untersuchung harrt16), vorlaufig unentschieden bleiben. War auch den Juden der Aufenthalt in B. und in einem Umkreis von einer Meile untersagt17), so konnten sie sich doch in den etwas entfernter gelegenen Dorfern und herrschaftlichen Gutern niederlassen, wie dies fur die spatere Zeit bezeugt ist. Sie siedelten sich wohl zunachst in Eidlitz bei Komotau an. Im J. 1750 gestattete Leopold Andrizky von Andriz und Herr auf" Lischnitz ' (ungefahr ' 1 % ' Stunden voli B. entfernt) den Juden, sich allda sesshaft zu machen18). In •■••• ■ ' ■ ...... LISGHNITZ (c. Lisnice) entstand mit der Zeit eine kleine jud. Gemeinde mit einem eigenen K. V. und einer eigenen Synagoge, die erst in den 80 er Jahren des vorigen Jhts., nachdem die meisten Familien in die Stadt "gezogen waren, aufgelassen und in ein Privathaus umgewandelt worden ist. Nach einer amtlichen Statistik aus " dem J. 1861") zahlte die J. G. in Lischnitz zu jener Zeit 82 Seelen und waren der dortigen Synagoge auch die Juden der benachbarten Dorfer Hawran, Koppertsch, Seidowitz, Skyritz und Stranitz (insgesamt 41, wovon 32 auf Stranitz entfielen) zugeteilt. Sie hatten keinen eigenen Rb., sondern unterstanden dem Lokalrb. Markus F u r t h in Eidlitz. Bis in die 60 er Jahre des vergangenen Jahrhunderts hinein beherbergte das am nordwestlichen Fusse des Rosoelberges gelegene Dorf HARETH eine stattliche Anzahl von Juden, die sich wahrscheinlich in der 2. Halfte des 18, Jhts. mit Erlaubnis des damaligen Harether Grundherrn (F. X. Glaser v. Glasersberg) daselbst angesiedelt hatten. Durch die Institution der sog. Familienstellen wurde nur eine bestimmte Anzahl von jud. Familien zur Ansiedlung zugelassen. In H. gab es 18 Familiensteilen. Ein im Arch. der hiesigen isr. Matrikenfuhrung aufbewahrtes FamiliantenVerzeichnis' aus dem