soll ein jeder Jude einen Falken abfuhren oder statt dessen ,je nach dem Willen des Herrn' ein Schock Meissner Groschen bezahlen. Alle Juden der' Breznitzer Herrschaft sollen zusammen ,zwei Klepper' (Pferde) fur den eigenen Bedarf des Herrn, zu dessen Jagdzwecken halten und diese ihm leihweise zustellen. Auch das wurde ihnen eigens befohlen, dass sie kein anderes Bier beziehen durfen, als jenes aus den Breznitzer brauberechtigten Hausern, ausser dass in diesen kein Bier vorhanden sein sollte" — bei Strafe von 1 Schock M. Gr. Diese letzterwahnte Verordnung, galt „sowohl fur die einheimischen als auch fur die fremden Juden". Die Verordnung der zwangsweisen Bestellung von „Kleppern" durch die Juden scheint eine lokale zeitgeschichtliche Gepflogenheit gewesen zu sein. Diese Breznitzer JudenKlepper verwendete die Herrschaft ausserdem fur den vortrefflich organisierten Postnaphrichtendienst. Im J. 1649 gab es in L. bereits 17 Judenfamilien und sechs Kaufladen. Jede der Familien musste der Herrschaft alljahrlich7 Schock 42 Gr. und 6 D. abfuhren. Bald danach zeigt sich ein Niedergang d«r Gemeinde, deren Ursache wir heute nur schwer feststellen konnten. Funf Jahre spater (1657) sind in L. nur mehr 2 Hauser, in denen die Juden ihren Handel und Gewerbe betreiben. Nach der Einfuhrung der Institution der „bohmischen Kreisrabbinate" (im J. 1720) war auch L. der Sitz eines Krb. Dieser wohnte im Hause C.Nr. III, welches noch heute „das Rabbinerhaus" genannt wird und welches Haus der K. G. von Joachim Edlem v. Popper testamentarisch gewidmet worden ist (vide „Testament des Joachim Edlen v. Popper".; im Instruktionsbuch Nr. 467, sub 18. Juli 1795, und auch im Buche von Prof. S. Krauss „Joachim v. Popper", S. 93). In demselben Hause war auch ein rituelles Bad und im kleinen Hof war eine Laubhutte, ferner wurde auch dort das Kleingeflugel geschlachtet, wahrend die Schlachtbank fur Grossvieh unmittelbar hinter der Synagoge stand. Die Funktionen des Schoehet und des Schamasch waren gewohnlich in einer Person vereint. Seit zirka 20 Jahren ist in B. kein Krb. mehr. In den letzten Jahren des Bestandes dieser Institution war ein solcher in dem nahen Bergstadtchen Pribram. Von hier aus besuchte B. noch der letzte Funktionar Ph. Dr. M. K o h n, einer der ersten cechisch.jud. Prediger und Verfasser von Lehrbuchern. Der kaiserl. Prokurator Jenisek von Ujezd erwarb die Herrschaft B. im J. 1623 und starb kinderlos im J. 1651. Die Herrschaft uberging in den Besitz seines Neffen, Pribik Franz von Ujezd, welcher im J. 1661 starb und zwei minderjahrige Sohne Franz und Johann Josef, ferner eine Tochter hinterliess. Die Verwaltung der Guter hatte die Witwe Hedwig Barbara Jenisek, geb. von RozdrasOv, inne. Im J, 1668 wurde der altere Sohn Franz grossjahrig und ubernahm die Verwaltung der Herrschaft. Er starb jedoch im J. 1677 in Freiburg und sein Bruder Johann Josef von Ujezd ubernahm dessen Erbe. Dieser neue Besitzer der Herrschaft B. nahm die auf seinen Gutern ansassigen Juden in seinen ganz besonderen Schutz. Im J. 1715 waren in L. 21 Familien,. im J. 1725 bereits 25 Familien. In einer, den Judenaltesten gegebenen Urkunde bietet er ihnen Handelsschutz und Freiheit, verpflichtet sie aber zur werktatigen Mithilfe beim Brande. Die Juden behalten ferner ihre „Schule" (wahrscheinlich die Synagoge) und Friedhof; weil ein Familienvater seinen verheirateten Sohn oder Tochter mit samt deren Familie bei sich behalten darf, soll eine jede solche Familie alljahr lich «inen Hut Zucker und 10 Schock Meissner Groschen abfuhren. Auch durfen sie einen „felcar" (Arzt, hier wahrscheinlich auch d.er Mohel) und einen Rb. halten. Ihre sonstigen Abgaben und Pflichten an die Herrschaft sind zufolge dieser Urkunde: zu Weihnachten 2 Dtzd. schone Limoni und 3 Hute Zucker, zu den Osterfeiertagen 5 Falken oder als Ersatz fur solche 3 fl. fur jeden Falken. Die J. G. soll zu Neujahr fur die Hutte „Na Campulce" (beim jud. Friedhof) 4 fl. 30 kr., zu St. Georgi 4 Pfund gemahlenes Pulver und ein Pfund Pfeffer oder hiefur 2 fl. abfuhren. Sie sollen ferner alle Haute und Felle sowohl von den geschlachteten, erlegten, als auch von ■ dem verendeten Vieh der Herrschaft abkaufen. Von dem Hause, welches sie fur ihren Lehrer erbaut haben (C.Nr. XXI), sollen sie alljahrlich zwei Dukaten und einen 3 Pfund schweren Zuckerhut abfuhren und sie sollen auch das Bier aus der herrschaftl. Brauerei beziehen. Traurige Zeiten erlebte B. und die Judenstadt L. im J. 1757, zur Zeit der preussischen Invasion. Am 5. Juni jenes Jahres quartierten sich hier die Preussen unter dem Kommando des Rittmeisters Valion ein; als sie nach einiger Zeit wieder abmarschierten, nahmen sie an herrschaftl. Geldern 1690 fl. und dem Juden V y s o c k y 317 fl. 36 kr. mit; das alles schleppten sie in das preussische Heereslager auf dem Weissen Berge. Die Zeit des den Herren von. Ujezd nachfolgenden Geschlechtes der KolovratKrakovsky, welche verpflichtet waren, den Namenszusatz „von Ujezd". weiterzufuhren (1727—1872), wird als die Glanzperiode und der Gipfel des Wohlstandes des Breznitzer Ghettos bezeichnet. Es durfte auch kein Zufall sein, ■ dass das kaiserl. Adelsdiplom des Joachim Edlen v. P o pp e r die Unterschrift des. Leopold Grafen von Kolovrat tragt. (Prof. S. Krauss, S. 90.) Zur Breznitzer Herrschaft gehorte auch eine Brennerei und eine „flusarna" (Pottaschefabrikation), die von der Herrschaft immer an einen Juden verpachtet wurde. Ein solcher Pachtkontrakt ist erhalten und tragt die Unterschrift: „Moses Fuhrmann, Branntweinjude." Als im J. 1720 das Kreisrabbinat in B. gegrundet wurde, wollten dies Juden eine neue Schule errichten, und zwar an Stelle eines von der Herrschaft erstandenen Hauschens. Es war dies das Haus C.Nr. XXI. Weder die Herrschaft noch die Burger und Nachbarn halten irgend welche Einwande gegen den beabsichtigten Bau der Schule erhoben; wohl aber erliess in dieser Sache das fursterzbischofliche Konsistorium zu Prag einen geharnischten Protest dagegen. Es kam zu einem langwierigen Prozess, den die J. G., wie dies ja gar nicht anders zu erwarten war, verlor. Der Hauptgrund, weshalb die Klage der Juden abgewiesen wurde, war folgender: die beabsichtigte Judenschule wurde in der unmittelbaren Nahe des Kirchleins zu St. Nikolaus stehen, was zu einem Argernis der Katholiken fuhren konnte . . . Drei auf diesen Prozess bezughabende Dokumente sind im Besitze des Herrn Dir. Julius Lederer in B. Das erste dto. 6. Juni 1791 beginnt also: „Judenstadt L., Gemeind oder RabbinersWohnung C. N. XXI. Kund zu wissen seije jeder manniglich besonders da, wo vonnothen ist," — der kurze Inhalt der Urkunde: Nach dem Ableben des Primators der bohm. Landesjudenschaft Wolf Popper ist eine Urkunde in Verlust geraten resp; in den Verlassenschaftspapieren nicht aufgefunden worden. Diese beinhaltete einen Vertrag der „Breznitzer Judenschaft' mit dem „Josef Johann Freyherrn von Ujezd" aus dem J. 1725, welcher Ver trag in einem ^derzeit nicftt mehr aurlmclbarenj judischen Amtskontraktenbuch, Fol. I, registriert worden ist. Der funfte Absatz jenes Vertrages enthielt das Abkommen mit der Herrschaft wegen jenes kauflich erstandenen Hauses C.Nr. XXI, welches hier „die Gemein oder Schulsingers Wohnung" genannt wird. Pie jud. Gemeinde verpflichtet sich fur dieses Haus zu folgenden Leistungen: Alljahrlicher Pachtzins 8 fl. 30 kr., ferner zu einem. 3pfundigen Zuckerhut oder hiefur 1 fl. 30 kr., zusammen 10 fl. Sie verpflichtet sich, dieses Haus in bester Ordnung zu verwalten. Die freie Bogenhalfte der Urkunde tragt die kaligraphische Unterschrift: „Herrschaft Breznitz — Juden — HaussKontrakt fur die . JudenGemeinde oder Schulsingers Wohnung in L. CN. XXI, GrundbuchFol. 180", darunter ein in hebraischer. Schrift verfasster Zusatz: „KehilasHausKontrakt." Die zweite Urkunde ist datiert: „geben zu Wienn, den 21ten April anno* 1731" und ist von „Wilhelm Graff Kollowrath Freyherr v. Ujezd" unterscjirieben. Die Urkunde stutzt sich auf einen kaiserl. Erlass „dto 9ten 8 bris 1726", welche eine strenge Absonderung der judischen Wobnstatten von jenen der Christen fordert, der zufolge den Juden von B. die. „Transferierung'1 in die Gegend „auf dem sogenannten Lokschan", wo ihnen „aus Gnaden des verstorbenen Freiherrn von Ujezd" die neuen Wohnhauser erbaut worden sind, angeordnet wurde. Dort wurde auch die Wohnung fur ihren „Schulsinger" errichtet, fur welche sie alljahrlich eine Pacht von 46 fl. 40 kr. zu entrichten haben. Diese „JudenSchuel" war anfangs aus Holz und derart herabgekommen, dass der Herr Graf ein neues Wohnhaus ' errichten liess. Fur diese neue „Juden Schuel" sollen nun die Juden 50O, fl. zahlen, und zwar „zu St. Georgi anno 1731" 100 fl., weiters von 1732 bis 1735 je 75 fl. und im J. 1736 wieder 100 tf 1. Alle diese Pachtbedingungen sind in diesen Kontrakt einbezogen worden und sind intabuliert „bey der brzeznitzer WurtschaftsCantzley neue verfertigte Prothocoll und zur sicherer Beybehaltung von jetzt und ins Kunftige ■ gehandhabet werde, welches auch hiemit gnaedigst ratificiert wird". Die dritte Urkunde ist vom 17. Marz 1728 und betrifft das erwahnte Verbot der beabsichtigten jud. Schule und die ■Motivierung „infolge der Nahe der christl. Wohnstatten". Sie tragt die Uberschrift „Uebersetzet aus dem Lateinischen!" und ist adressiert: „Dem Ehrwurdigen und Geliebten Tobias Wenzeslaus Wrba, Seelsorger in Bubowitz abzugeben." Wir erfahren aus dieser Urkunde, dass der Herr Baron von Ujezd dem fursterzbischoflichen Konsistorium eine Bittschrift gesandt hat, diese moge den Juden die Errichtung einer Schule im Hause Lokschan C.Nr. XXI gestatten. Damals durfte dieses Haus nicht allein die Front zum Platze in L., sondern auch eine zum Stadtplatze B. gehabt haben, denn das heutige Haus CNr. XXI erscheint uns als eine unscheinbare Enklave zwischen den Hausern des Adolf Weil und Zikm. Stefans k y, so dass heute tatsachlich kein Fenster zum Stadtplatze besteht. Damals zur Zeit der beabsichtigten Errichtung einer jud. Schule — war gerade der Umstand, dass das Haus „zwischen den Christenhausern steht", der Stein des Anstosses! Aus diesem Anlasse teilt der erzbischofliche Vikarius Ferdinand „fur seine eigene Person, sowie namens des gesamten fursterzbischoflichen Konsistorium" mit, dass dieser Bitte nicht willfahrt werden kann, sondern dass die Juden ihre Schule an jene entlegenen Stellen des sogenannten L. verlegen sollen, welche ihnen zum Aufenthalte zugewiesen worden siud. Dabei hat das Konsistorium den guten Willen und die fromme Denkungsart erwiesen und der „cancellarius Joanes Juck" scbreibt daruber tolgend: „— gleichwie wir derlei artigen andachtigen und lobenswerthen Anstalten auf keine Weisse entgegenseyn wollen, sO entschliessen wir, dass die gedachte Judische Schule, die in der christl. Mitte und nahe der christl. Kirche (was unwahr ist!) gelegen ist, an den namlichen Ort, auf welchen diese Juden ubersetzet sind, zu ubertragen." In B. war wie in anderen Stadten eine Drahtgrenze zwischen der Juden und Christenstadt aus dem Grunde nicht notwendig, weildie Judenstadt L. — auch heute noch — ein durch die Pforte vollstandig von der Christenstadt abgesonderter Stadtteil ist. Die Judenschule, um welche ein so heftiger Kampf gefuhrt wurde, wurde im J. 1725 in der Mitte des' zweiten Lokschaner Platzes errichtet; das Kirchlein jedoch, welches der ursprunglich projektierten Errichtung im Wege stand, wurde kurz darauf demoliert und derart dem Erdboden gleichgemacht, dass heute die Breznitzer Burger uberhaupt nicht mehr wissen, wo dieses Gotteshaus stand. In dem Verzeichnis der „Leipziger Messgaste" von Dr. M. Freudenthal findet sich auch B. vor, und zwar: Abraham Bernhard 1738 bei Wolff Popper, Abraham Jakob (auch Jakob Abraham) 1730, 38, Wolff Loebl ' i 738, Veitel Moses 1689, Joachim Popper 1752, Simon Popper 1723 bei Wolff Popper, Wolff Popper 1722—24, 28—30, 34, 36—38, 52, mit Loebl Henig aus Kuttenplan 28—30 und 34, Gerstl Simon 1727, Salomon Simon 1720, Isak Veit 1712. (Die Jahreszahlen bedeuten die Teilnahme der Breznitzer Juden an den Leipziger Messen.) Die Volkszahlung vom J. 1824 verzeichnete fur' L. 22 Judenhauser mit 145 Einwohnern. Nach Sommers „Topographie des Prachiner Kreises", S. 78, waren im J. 1840 in der ganzen Breznitzer Herrschaft — die Stadt B. ausgenommen — 3711 Personen, darunter 23 jud. Familien. Auf S. 78 ist die Stadt Breznitz mit 87 Hausern und 820 Einwohnern, „die Vorstadt"" mit 114 Hausern und 946 Einwohnern, der Schlpsskomplex mit 25 Hausern und 210 Einwohnern angegeben. Nach neueren Volkszahlungen waren: in B. inklusive L. im J. 1900 — 118 Juden, im J. 1910 — 68 Juden; in Drahenice im J. 1900 — 1 Jude, imj. 1910 —■ keiner; in Rozmital im J. 1900 — 17, im J. 191O — 6; in Nestrasovice im J. 1900 — keiner, im J. 1910 — 4; in Tochovice im J. 1900 — 14, im J. 1910 — 7; in Uzenice im J. 1900 — 5, im J. 1910 — 7; in Vievily im J. 1900 — 2, im J. 1910 — keiner; in Zabehla im J. 1900 — 2, im JL.1910 — keine Juden. Die Vorstadt L. bildete trotz der unmittelbaren Nahe von B. „eine von dieser Stadt vollstandig unabhangige, in sich abgeschlossene Stadt fur sich". Hier war eine zahlreiche J. G. im engen Raume aneinandergepresst und verblieb hier in unveranderten Verhaltnissen noch lange nach dem Jahre der Emanzipation, dem J. 1848. Erst der Zeitraum der letzten 10 bis 20 Jahre hat dem Ghetto ein Ende bereitet; in dieser Zeit beginnt ein Abflauen der Juden vom Lande an die grosseren Stadte. . Wenn wir nach den Grunden forschen, welche die Juden noch beinahe ein volles Jht. nach deren Befreiung in den engen Mauern des Ghetto Melt, so finden wir, dass neben ihren materiellen Bedurfnissen (Handel, Beruf) auch ethische Grunde den Ausschlag gaben. Viele Erinnerungen, welche uns diese Lebensbedingungen erklaren konnten, sind uns infolge der Gleichgultigkeit der neu herangewachsenen Generation zu allen, den vaterlichen Traditionen, selbst zu jenen, die noch den Grossvatern allerheiligst waren, unwiderruflich verloren gegangen. Sehr willkommen war der Fund eines zahlreichen Schriftenmaterials im