jemand in der Stadt etwas gegen die Juden, so solle er sein Recht bei den Hauptleuten des Landes suchen. Aufstand und ein selbstandiges Vorgehen werde er nicht dulden. Am 20. Janner 1492 erliess er von Ofen aus einen ahnlichen Befehl an den Rat. Die dem Tempeldiener zur Last gelegte Feuersbrunst von 1480 und die daraus entstandenen Verdriesslichkeiten, ferner einzelne beim Budweiser Stadtgerichte und beim Kammerrechte anhangig gemachte Klagen brachten den Stein noch mehr ins Rollen. So> hatte Siegfried von Pernlesdorf gegen die Budweiser Juden Moises und David vor dem Kammerreohte (1491) deshalb geklagt, weil diese noch nach dem Verbote des Konigs Geld weggeborgt hatten. Die Juden konnten jedoch das Gegenteil beweisen und der Konig wies die Klage ab. Diese Angelegenheit hatte sich ziemlich lange hingezogen, da sie am 7. Feber d. J. bis zur Anwesenheit des Konigs in Bohmen vertagt worden war. Die Belastigungen der Juden horten nicht mehr auf. Am 6. Mai 1494 sah sich Wladislaw schon wieder genotigt, seine „Kammerknechte" in Schutz zu nehmen. Man hatte in Budweis am Karfreitage unter dem VOrwande, dass die Juden das Leiden Christi verspottet halten, eine kleine Judenverfolgung veranstaltet. Wladislaw rugte dieses selbstandige Vorgehen abermals strengstens, verwies die Burger bezuglich ihre Rechtsschutzes an die uber die Stadt eingesetzten Hauptleute und drohte Strafen an. Ein neuer Streit zwischen einem Burger (Johannes Scheiba) und dem Juden Moises, in den sich die ganze Budweiser Judenschaft mischte, den man wiederholt durch Vermittlung im friedlichen Sinne ausgleichen wollte und in welchen schliesslich der Oberstburggraf Johann von Janovic selbst eingreifen musste, verscharfte nur die Gegensatze. Der am 19. Juli 1495 durch den Unterkammerer Albrecht von Leskovec uber koniglichen Wunsch an die Budweiser ergangene Auftrag, dass sie ihre Juden alle insgesamt, oder wenn dies nicht moglich, wenigsten« Bevollmachtige derselben am 27. Juli nach Prag senden mogen, mag mit den damaligen Budweiser Vorgangen im Zusammenhange stehen, Da kam abermals ein Prozess. Am 20. Janner 1497 sandten namlich die Piseker den Budweisern einen Juden, damit sich dieser wegen der gegen ihn erhobenen Vorwurfe verteidigen konne. Es war der „schwarze" David, der zweite Gatte der Witwe des Moises, der auch in den Jahren 1498—99 in den Prager Verzeichnissen der judischen Glaubiger erscheint. Der konigliche Unterkammerer Albrecht von Leskowec griff selbst "ein. Zunachst beauftragte er die Budweiser abermals, alle Juden nach Prag zu senden. Sie mussten vollstandige Verzeichnisse ihrer Forderungen mitnehmen. Die verschwiegenen Forderungen sollten ungultig sein. Bezuglich des „schwarzen" David und jener Forderungen, die er mit seiner Frau aus dem Nachlasse ihres ersten Gatten ubernomnien hatte und die beim „Herrn Georg" und anderen uber 1000 Schock betrugen, ordnete er an, diese Angelegenheit jetzt ruhen zu lassen, da er mit den in Prag anwesenden Juden und den stadtischen Abgesandten selbst verhandeln wolle. Auch der „schwarze" David solle ohne seinen Befehl nichts weiter unternehmen. In diese Zeit fallt auch ein konigl. Handschreiben an Peter von Rosenberg (1498, 5. Aipril, Ofen), worin dieser bevollmachtigt wird, von jenen Juden, die einen hoheren Wucherzins nahmen, als der Konig in seiner Judenordnung von 1497 festgesetzt hatte, die hiefur bestimmte Geldstrafe einzuheben. Jetzt begannen umgekehrt die Juden in Budweis gegen die Burger aufzutreten und diese mit unnotigen Klagen vor dem Kammerrechte zu belastigen. Die Norgeleien wurden gegenseitige. Das konigliche Sendschreiben vom 7. April 1501 (Ofen) an den Unterkam, merer Albrecht von Leskovec verlangt sein Einschreiten dagegen, dass die Budweiser Juden mit geringfugigen Sachen Vorladungen vor den Prager Burggrafen verlangen; wahrend sie ihre Angelegenheiten doch zunachst vor dem heimischen Burgermeister und den Geschworenen auszutragen versuchen sollten. Andererseits muss Wladislaw im namlichen Jahre (18. Juni, Ofen) wiederum dem Rate befehlen, dass .sie die Rechte und Freiheiten ihrer Juden achten und .nicht verletzten. Der bohmische Landtag von 1501 (6. August) traf ebenfalls Anordnungen zu Gunsten der Juden. Er beschloss zunachst, dass die Judenschaft von Bohmen jahrlich 500 Schock und nicht mehr an die konigliche Kammer abfuhren, sonst aber steuerfrei sein solle. Ausserdem wurde den Juden fur ewige Zeiten versprochen, dass, wenn sich ein Jude etwas zuschulden kommen lasse, nur dieser und nicht auch die anderen gestraft werden sollen. Die alten Rechte der Juden wurden neuerdings bestatigt. Alle diese Schutzmassnahmen konnten den Lauf der Dinge in Budweis nicht mehr aufhalten. Die Juden sorgten selbst dafur, dass Rat und Burgerschaft in fortwahrender Aufregung gehalten wurden. Johann und Przibyk von Brzezi brachten namlich eine Klage ein, dass jene Sachen, die ihr Koch gestohlen habe, bei einem Budweiser Juden versetzt wurden. Sie verlangten ihre Herausgabe. Man leitete das peinliche Verfahren bei Heinrich von Neuhaus in Neuhauis ein, wozu die Budweiser nach einem alten Privilegium ihren Henker liehen. Abgeordnete des Rates wohnten dem Gerichtsverfahren bei. Der Koch gestand dabei, die Sachen um 10 Fl. versetzt zu haben. Man wollte die Sache durch einen regelrechten Gerichtsprozess in die Lange ziehen, Johann und Pribyk aber erklaren es mit Rucksicht auf das Gestandnis ihres Dieners fur uberflussig. Er habe zwar den Tod verdient, doch wolle er ihm das Leben schenken, nur verlange er von dem Juden vollen Ersatz des Schadens und der Auslagen. Konig Wladislaw gab den Budweisern (1506, 16. Marz, Ofen) ") die Erlaubnis, alle Juden auszuweisen, und das Recht, keine mehr aufzunehmen. Uber die Austreibung der Juden ist nirgends eine gleichzeitige Aufzeichnung zu finden. Nur in der Chronik von Seyser wird hiezu bemerkt7), dass die Juden „von den gegen sie aufgebrachten Burgern in aller Eile durch das Vordermuhltor derart aus der Stadt gejagt" worden seien, dass einige in der Eile in das Wasser fielen und ertranken. Aus den Schicksalen der Judengasse seien die Feuerbrunste hervorgehoben, von denen sie heimgesucht wurde. Die Chroniken berichten zunachst ubereinstimmend: „1480 den Freitag nach Margarethe (14. Juli) ist die 'Judengasse abgebrunnen." Dieses Brandungluck brachte grossen Zwist in die Stadt. Man beschuldigte die Juden, dass sie die Urheber des Brandes gewesen seien, diese aber gingen wieder zum Unterkammerer und schliesslich gab es vor dem Stadtgerichte grosse Auseinandersetzungen. Wolfgang Teplhauser (1482: Nr. 241 in der Judengasse) und seine Genossen erhoben gegen die Judenschaft die Klage, dass sie sich hinter dem Rucken des Rates mit einem fur die Klager ehrenruhrigen Briefe an den Unterkammerer in Prag gewendet hatten. Die Juden konnten den Beweis erbringen, dass dies nicht wahr sei und die Klager wurden abgewiesen. Zwei Tage spater (17. Oktober) erhoben Teplhauser und Genossen wieder die Klage gegen die Judenschaft, dass sie die Ursache des Brandes sei, der in der Judengasse ausbrach und grossen Schaden anrichtete. Auch diese Klage C. Budejovice'3 46 Bohm. Budweis 3 wurde in dieser Form zuruckgewiesen, denn die Schuld fiel schliesslich auf den „Schuelklopfer" (in unum ex nomine Schuolklopfar). gegen den die Klage zu erheben man den Burgern freistellte. Welchen Schaden diese Feuerbrunst anrichtete, ist nicht bekannt. Der zweite Brand, welcher die Judengasse heimsuchte, datiert vom 4. Juni 1597. Das Feuer kam beim Goldschmiede Wilhelm Schlechta (Eck der Domherrngasse, gegenuber der Volks und Burgerschule, heute Domherrnwohnung) zum Ausbruche, griff rasch weiter und ascherte 74 Stadthauser und 8 Hofe in der Vorstadt ein. Die Niklasgasse, Pfaffengasse und^ Judengasse wurden am argsten mitgenommen. Die Synagoge, die wenige Jahre vorher in Burgerbesitz ubergegangen war, brannte ebenfalls nieder. Der Rat brachte am 14. Juli ein Majeslatsgesuch um Steuernachlass ein, der den Abbrandlern auch tatsachlich gewahrt wurde; Manche der Hauser lagen viele Jahre in Trummern. Der dritte grosse Brand, durch den die Judengasse in Mitleidenschaft gezogen wurde, war jener vom 24. Juli 1641, welchem 226 Hauser, 64 Hofl und Scheuern, die Pfarrkirche, das Wenzelsspital, das Prager Tor und andere Mauerturme zum Opfer fielen. Jahrzehnte vergingen, ehe dieser grosse Brandschaden verschmerzt war. Die Juden kehrten nicht mehr nach B. zuruck. Die einzige Ausnahme, die ihnen der Rat am 18. Juni 1538 gestattete, war der Zutritt zu den Markten. Es heisst daruber, dass man die Frage aufgeworfen habe, ob die Juden wahrend der Jahrmarktszeit wieder in die Stadt gelassen werden sollen? Der Rat entschied im gunstigen Sinne, weil, sobald die „Freiung" gelautet werde, ein jeder freie Mann Zutritt zum Markte habe und weil es ihnen ehemals auch nicht verboten war, hauptsachlich aber deshalb, weil die Neuchristen und Lutheraner ebenfalls zugelassen wurden, die doch schadlicher als die Juden seien. Warum solle man es den Juden verwehren, da sie dem Volke hochstens an dessen Besitze, aber nicht wie die Lutheraner an der Seele Schaden zufugen. Als man, um fur einen Neubau Platz zu schaffen, im April 1908 das Haus Nr. 219 zu demolieren begann, stiess man auf die Spuren des alten judischen Tempels. Man liess bei der Abtragung die grosstmoglichste Sorgr falt walten und so wurde es moglich, aus den aufgefundenen. Uberresten nicht nur die genaue Lage, sondern auch die Grosse, Bauform und Ausschmuckung des alten Tempels festzustellen. . Die Budweiser Synagoge war ein gotischer Bau von 32'5 nv Grundflache (5 m breit "und 6'5 in lang) und etwa 7 m Hohe. Man legte beim Demolieren die vier Strebepfeiler bloss und auch die Spitzbogen, welche ehemals gegen die Mitte der Wolbung zusammenliefen, wurden deutlich sichtbar. Der Haupteingang lag seitwarts in der nordlichen Wand, ebenso befand sich in der gegenuberliegenden sudlichen Wand eine grossere Offnung, wahrscheinlich eine Verbindungstur zum Nachbarhause, das vielleicht vom Rabbiner oder Tempeldiener bewohnt wurde. Auf dieser sudlichen Wand wurden auch Reste der alten Malerei und einige deutlich erkennbare hebraische Buchstaben gefunden. Ungefahr in der Hohenmitte der Mauer sah man einen etwa 10 cm breiten roten Strich, darunter abwechselnd je eine Rose, etwa 15 cm im Durchmesser, und einen ebensogrossen sechseckigen Stern. Man hielt die Rosette ursprunglich fur die Rose der Rosenberger, doch unterscheidet sie sich von dieser sowohl der Farbe als der Form nach. Die hier als Wandschmuck aufgedeckten Rosen, von denen ein Stuck herausgenommen wurde, bestanden aus funf runden Blattern, blass rot, und einer gelben Kreismitte. Oberhalb des roten Striches zeigten sich in der Hohe Reste einer in Schwarz gehaltenen Malerei, die etwa einem ausgespannten Teppiche, ungefahr IV2 m breitund I m hoch mit vier seitwarts hervorstehenden Speeren glich. Unterhalb dieser Malerei knapp uber dem Striche befand sich langs der ganzen Wand eine Inschrift in grossen zierlichen schwarzen Buchstaben, von denen jedoch nur drei ganz unbeschadigt waren. Diese Inschrift konnte nicht entziffert werden. Dagegen wurde ein Wort, beziehungsweise ein Satz, der sich uber dieser Inschrift befand — in vier kleinen Buchstaben rot mit schwarzem Rande — deutlich erkannt.. Es sind die Anfangsbuchstaben des Bibelspruches Ps. 34, 15: „Meide das Bose und ube das Gute." Da dies ein Bibelspruch ist, der mit drei anderen ebenfalls aus vier Worten bestehenden sehr oft vorkommt (auf alten Bettafeln usw.), so kann mit Sicherheit angenommen werden, dass auf den drei anderen Wanden eben die drei anderen Spruche angebracht waren. Hier konnte leider nichts mehr entdeckt werden, auch auf der ostlichen Wand nicht, die gewiss die meisten und interessantesten Inschriften und Verzierungen trug. Bei den haufigen Umgestaltungen, welche im Laufe der Zeit an diesem Baue vorgenommen wurden, hatte gerade diese Wand am meisten gelitten. Beim Graben im Grunde des Synagogenraumes stiess man auf "zwei Herde. In einem fand sich ein Graphitgefass, vermutlich ein Schmelztiegel. Diese Herde stammen jedenfalls aus der Zeit, in welcher die Messerschmiede ihr Handwerk im Hause ausubten. Das Budweiser Stadtarchiv besitzt auch eine Reihe als Umsehlagdeckel oder Einbandeinlagen benutzter, mit judischer Schrift beschriebener Pergamentblatter, die jedenfalls aus der alten Synagoge herruhren, da sie durchwegs dem vierzehnten oder funfzehnten Jahrhunderte, angehoren. Zwei derselben wurden bisher vom Rabbiner Herrn Dr. Karl Thieberger untersucht und dieser stellte bei einem dieser Folioblatter fest, dass es «inen Teil aus den Bussgebeten (Selichoth) fur den Rusttag zum Neujahrsfeste, aber auch ein Gebet eines unbekannten Verfassers Mose enthalte und dass ausserdem die Bibelspruche in einer ganz eigenartigen Folge verzeichnet seien. * Bis zum J. 1848 durften die Juden die Stadt B. nur gegen ein Entgelt und bloss auf einige Stunden betreten. Im J. 1849 erscheint bereits als Traitteur fur die durchreisenden Juden Bernhard K o h n in der Prager Vorstadt. Als zweiter Josef Kafka. 1851 kauft Josef F a n 11 ein Haus in der Stadt, der auch der erste judische Hauseigentumer war. Derselbe errichtete in seinem Hause einen Betraum. Als Lehrer und Schachter wurde um diese Zeit Markus Gans aufgenommen. Erst mit der Ansiedlung des Fabrikanten Emanuel F u r t h und der Wahl desselben zum K. V. beginnt im J. 1858 ein judisches Gemeindeleben. Nach vielen Muhen und Beschwerden fand die Konstituierung der K. G. anfangs des Jahres 1859 statt. Ein bisher als Tanzlokal benutzter Saal wurde fur die Abhaltung des Gottesdienstes gemietet und Dr. B o n d y als Rabbiner angestellt. Sein Nachfolger wurde Kreisrabbiner Adam Wunder (1868—1905). Gleichzeitig wurde ein Kantor und Religionslehrer aufgenommen. Im J. 1866 wurde von der ChewraKadischa unter Leitung ihres Obmannes Leopold Schneider ein Friedhof errichtetf. Bis dahin fanden die Beerdigungen in dem nahe gelegenen Frauenberg statt. Schon nach kurzer Zeit erwies sich der Betsaal fur die rasch anwachsende Gemeinde zu klein und am 5. September 1888 fand die feierliche Einweihung der herrlichen, im gotischen. Stile von dem bekannten Architekten Max Fleischer in Wien erbauten Synagoge statt. C. Budejo Bohm. Budweis 4